Lungenmagennerv (Nervus vagus), der 10. Gehirnnerv, s. MeyersVagus.
Lungenmoos, s. Cetraria, auch Sticta.
Lungenödēm (Stickfluß, Oedema s. MeyersHydrops pulmonum, Catarrhus suffocativus), Ausscheidung reichlicher seröser Flüssigkeit in die Lungenbläschen, indem aus den Haargefäßen der Lungen Blutwasser austritt. L. ist in den meisten Fällen eine Teilerscheinung des Sterbens; es tritt ein, weil der Mensch
[Bd. 6, Sp. 852]
stirbt. Der Hergang ist dann derart, daß durch Erlahmung des linken Herzens bei relativer Leistungsfähigkeit des rechten das Blut sich in den Lungengefäßen anhäuft und diese durchlässig werden. Dies findet sich besonders in den letzten Stadien schwerer Herzfehler. Oft ist das L. auch mit entzündlichen Erscheinungen verbunden, dann finden sich in dem ausgeschwitzten Serum reichlich die abgestoßenen Epithelzellen der Lungenbläschen. Dies findet sich besonders bei schon vorhandener Lungenentzündung, oft auch bei tuberkulösen Erkrankungen. Als selbständigere Krankheitserscheinung kommt L. bei Nierenentzündungen vor, indem dabei wie bei andern Gefäßgebieten, so auch in den Lungengefäßen eine Neigung zu wassersüchtigen Ausschwitzungen bestehen kann, was vielleicht auf abnormer Durchlässigkeit der Gefäßwand infolge einer Ernährungsstörung beruht. Das L. ist in jedem Fall ein Vorbote der eintretenden Herzlähmung, also stets ein äußerst bedenkliches Symptom. Das Zeichen des Lungenödems ist ein feuchtes, zuerst feinblasiges (stridor), dann grobblasiges Rasseln (stertor), das man auch ohne Auflegen des Ohres aus einiger Entfernung beim Atmen des Kranken vernimmt. Gleichzeitig wird der Gasaustausch durch den Austritt von Wasser in die Lungenbläschen verhindert, es entsteht Blaufärbung (Cyanose), Schläfrigkeit, Bewußtlosigkeit, kurz, die Folgen der Kohlensäurevergiftung. Häufig tritt die schäumige, rötliche Flüssigkeit in die obern Luftwege und kommt vor dem Mund und aus der Nase zum Vorschein. Die Behandlung ist selten von Erfolg. Bei kräftigen Personen sind ausgiebige Aderlässe empfehlenswert; bei herabgekommenen Kranken dagegen sind starke Reizmittel, große Senfteige auf die Brust, Glühwein, Champagner, Äther und Moschus am Platz. Das L. wird populär auch als Lungenlähmung bezeichnet.
Lungenphthisis, soviel wie Lungenschwindsucht.
Lungenprobe (Pneumobiomantik, Docimasia pulmonum hydrostatica), der zuerst von Schreyer in Zeitz 1682 mit der Lunge eines neugebornen Kindes angestellte Versuch, der aus dem Schwimmen oder Niedersinken der Lunge im Wasser dartun soll, ob das Kind nach der Geburt Luft geatmet hat oder nicht. Die Annahme, daß das Schwimmen der Lungen eines Neugebornen beweise, daß dieses nach der Geburt gelebt und geatmet habe, während das Untersinken der Lungen dartue, daß es bereits vor der Geburt gestorben sei, erleidet allerdings vereinzelte Ausnahmen: ein Kind kann nach der Geburt kurze Zeit leben, ohne zu atmen, wenn es noch durch den Nabelstrang mit dem mütterlichen Körper in Verbindung bleibt; anderseits aber kann ein Kind in einzelnen Fällen schon während der Geburt geatmet haben und vor deren Beendigung abgestorben sein. Auch können die Lungen unter gewissen Bedingungen selbst nach vorgängigem Atmen im Wasser untersinken, wenn sie z. B. durch ausgeschwitzte Stoffe ausgefüllt, hepatisiert, sind (wie bei angeborner Syphilis), anderseits, ohne durch Einatmen Luft aufgenommen zu haben, schwimmen und zwar durch eingeblasene Luft und durch Fäulnis, die in ihrem Gewebe Gase entwickelt. Muß demnach die L. als ein nicht in jedem Fall eindeutiges sicheres Verfahren anerkannt werden, so bleibt sie doch in der Hand eines erfahrenen Gerichtsarztes, der vorzeitige Atmung und angeborne Lungenentzündung mit dem Mikroskop, eingetretene Fäulnis aber mit bloßem Auge erkennen kann, von großer Wichtigkeit.