Blutandrang (Kongestion, Blutwallung), die Überfüllung einzelner Gefäßabschnitte mit Blut, ist rein nervöser Natur oder Begleiter einer Entzündung. Im erstern Fall, z. B. beim B. zum Kopf oder zum Herzen, mit Schwindelanfällen, Angstgefühl und Beklemmung, reicht man gewöhnlich kühle Getränke, Eisumschläge, Abführmittel und macht zuweilen Aderlässe, aber niemals ohne genaue Prüfung des Falles. Blutüberfüllung, s. Hyperämie.
Blutbann, ehedem Bezeichnung für die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod der Untertanen. Ursprünglich nur dem Kaiser und König in Deutschland zustehend, mußte der B. den Territorialherren besonders verliehen werden, bis er mit der Erstarkung der Landeshoheit den Reichsunmittelbaren allgemein eingeräumt wurde. Diejenigen Verbrechensfälle, die als Gegenstand des Blutbanns oder der hohen Gerichte betrachtet wurden, nannte man causae sanguinis. Vgl. Bann.