Magister navis (lat., »Schiffskapitän«), bei den Römern eine privatrechtlich besonders wichtige Stellung; denn für die Schulden, die ein solcher für Schiffahrtszwecke kontrahiert hatte, mußte der Schiffseigentümer (exercitor) voll aufkommen. Diese konnte von den Gläubigern des m. n. mit der actio exercitoria verklagt werden.
Magister officiōrum oder Magister aulae (lat.), in dem durch Konstantin eingerichteten Hofstaat der Hofmarschall und Minister des kaiserlichen Hauses.
Magister popŭli (lat.), soviel wie Diktator.
Magĭster sacri palatĭi (lat.; Meister des heiligen Palastes), ursprünglich der Lehrer der Dienerschaft des Papstes und der Kardinäle, heißt seit Anfang des 16. Jahrh. der vom Papst mit der Bücherzensur betraute Haustheolog, der immer ein Dominikaner sein muß.
Magister scholārum, ursprünglich richtiger: scholarium (lat.), im Mittelalter Aufseher einer Kloster- oder Kirchenschule, wohl auch nur einzelner für den Gesangchor etc. angenommener Schüler; oft zugleich Vorsänger (praecentor, primicerius).
Magistrāl (magistralisch, lat.), magisterhaft; hauptsächlich, die Grundlage bildend.
Magistrāl, gerösteter Kupferkies, der im wesentlichen schwefelsaures Kupfer enthält und beim Amalgamationsverfahren zur Gewinnung des Silbers benutzt wird. Auch soviel wie MeyersMistral (s. d.).
Magistrāle (lat., Magistrallinie), Hauptlinie des Grundrisses beim Bau der alten Festungen (s. MeyersMauerwerk); bei neuern fällt die M. mit der Feuerlinie (s. MeyersFeuer, S. 494) zusammen.
Magistrālformeln, s. Rezept.
Magistránzwurzel, s. Peucedanum.
Magistrāt (lat.) Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. MeyersStadt), in Frankreich MeyersMunizipalität (s. d.) genannt, während dort M. einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteht man unter magistrates (spr. mädschìstrēts) die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.