Luftkraftmaschinen (Luftmaschinen, Luftmotoren), Kraftmaschinen, die entweder mit gepreßter Luft (Preßluft, Druckluft) oder mit verdünnter Luft (Vakuum) betrieben werden. Druckluftmaschinen setzen ebenso wie die Vakuummaschinen eine Anlage zum Verdichten, bez. Verdünnen der Arbeitslust mittels Dampf- oder Wasserkraft voraus, von der aus die Luft in einem Rohrsystem den Luftmaschinen zugeführt wird (s. MeyersKraftübertragung und -Verteilung). L. sind auch die Feuerluftmaschinen und die Heißluftmaschinen (s. die besondern Artikel).
Luftkurorte, alle Kurorte, die wegen der Beschaffenheit ihrer Luft benutzt werden, also im wesentlichen soviel wie »klimatische MeyersKurorte« (s. d.). Auch die hohe See wird wie ein Luftkurort benutzt (lange Seereisen). Vgl. Lehmann-Felskowski, Die hohe See als Luftkurort (Berl. 1901).
Luftleitung, ein Elektrizität führender Draht, der, auf isolierenden Stützen befestigt, durch die Luft geführt ist. Ist er mit einer isolierenden Hülle umgeben, so heißt er auch Luftkabel. S. MeyersElektrische Leitung.
Luftlinie, die kürzeste Entfernung zweier geographischer Punkte voneinander.
Luft macht frei, ein Rechtssprichwort, das den Grundsatz des mittelalterlichen Städterechts zum Ausdruck brachte, daß ein Unfreier, der Jahr und Tag, d. h. ein Jahr sechs Wochen und drei Tage. unangefochten
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in einer Stadt gewohnt hat, von niemand mehr als Leibeigner in Anspruch genommen werden konnte. Im Gegensatz hierzu bedeutete das Sprichwort Luft macht leibeigen, daß in manchen Gemeinden, die nur von unfreien Leuten bewohnt wurden, der Freie, der Jahr und Tag sich dort aufhielt, ein Unfreier wurde. Auf solche Weise unfrei Gewordene hieß man Wildfänge, Bachstelzen.