| | | Hof Meyers Grundstück Meyers Landwirtschaftliche GebäudeHofAuf diese folgen zuweilen noch anders gefärbte Kreise, die nach außen hin abwechselnd grün und rot sind. In dieser Vollständigkeit erscheinen die Höfe nur selten, meist sind die Farben nur schwach oder verschwinden ganz, so daß dann nur ein H. als heller Schein ohne Farben oder, wie oft beim Monde, mit braunrotem Rande sichtbar ist. Die Durchmesser der farbigen Ringe betragen wenige Grade und sind nach der Größe der Wassertröpfchen verschieden; je größer diese, desto kleiner jene, und man kann die Größe der Tröpfchen aus dem Durchmesser der Ringe berechnen. Die kleinern Höfe werden durch die Beugung der Lichtstrahlen (s. Meyers Beugung des Lichtes) an den Tröpfchen hervorgerufen und lassen sich nachahmen, wenn man eine Flamme durch ein schwach angehauchtes oder mit seinem Staub (Semen Lycopodii) bestreutes Glas betrachtet. Die größern Höfe (Sonnen-, Mondringe, griech.-lat. Halo) zeigen sich in ihrer einfachsten Form als helle, zuweilen als farbige Kreise, in deren Mittelpunkt der leuchtende Körper steht. Ihr Radius hat entweder eine Größe von 2223° (R, der obenstehenden Abbildung) oder von 4647° (R2), der innere Rand ist schärfer, der äußere mehr verwaschen, und wenn Farben sichtbar sind, befindet sich das Rot auf der innern Seite. Zu diesem einfachen Kreis treten öfters noch andre Erscheinungen hinzu. Zunächst ist ein horizontaler heller Streifen zu nennen, der sich in gleicher Höhe mit der Sonne hinzieht. Da, wo dieser Horizontalkreis (K, Nebensonnenkreis) den Ring schneidet (genauer etwa 2° nach außen), ist er am hellsten; diese hellen[Bd. 6, Sp. 413] Stellen heißen Nebensonnen und Nebenmonde (Ne und Nr). Bisweilen erscheinen Nebensonnen auch senkrecht über (No) oder unter (Nu) der Sonne am höchsten und tiefsten Punkte des Sonnenringes, oder es zeigt sich an diesen Stellen ein Berührungsbogen (B1 und B2) von entgegengesetzter Krümmung als der Sonnenring. Oft sind von der ganzen Erscheinung nur die Nebensonnen ohne irgend welche Kreise sichtbar, und endlich zeigt sich zuweilen auch ein der Sonne genau gegenüberstehender und mit derselben in gleicher Höhe befindlicher weißer Fleck, eine Gegensonne (Anthelien), der im horizontalen Streifen steht, wenn dieser sichtbar ist. Man sieht diese Erscheinungen der größern Höfe am häufigsten während der kältern Jahreszeit und in nördlichen Gegenden. Besonders schöne und vollständige Erscheinungen sind unter dem Namen des römischen, Petersburger und Danziger Phänomens bekannt. Die Ringe, deren Halbmesser 22° beträgt, entstehen aus einer Brechung der Lichtstrahlen in sechs- oder dreiseitigen Prismen der in der Luft schwebenden Eiskristalle, deren brechender Winkel 60° beträgt; das unter kleinerm Winkel reflektierte Licht gelangt nicht in unser Auge, weshalb der Innenraum der Höfe dunkler ist als der äußere. Die größern Kreise oder Ringe entstehen durch eine Brechung der Lichtstrahlen in sechsseitigen Prismen, bei denen der rechte Winkel, den die Seitenflächen des Prismas mit seiner Basis bilden, der brechende Winkel ist. Den horizontalen Nebensonnenkreis erklärt man durch die Reflexion der Sonnenstrahlen an den senkrechten Flächen der Eiskristalle sowie die Entstehung der Nebensonnen dadurch, daß die Schnittpunkte der Sonnenkreise und des horizontalen Streifens am hellsten sein müssen, weil hier zwei Ursachen für die Erleuchtung zusammenwirken. Die bei lief stehender Sonne zuweilen sichtbaren senkrechten Streifen (Lichtsäulen, L), die mit dem Horizontalkreis ein Kreuz (L, K) bilden können, entstehen durch äußere und innere Reflexion an den Endflächen der vertikalen Prismen. Die Höfe zeigen in bezug auf ihre Häufigkeit eine ausgesprochene jährliche Periode, und zwar sind die von der Sonne erzeugten am häufigsten von April bis Juni und am seltensten im Dezember und Januar, während die vom Monde bewirkten im Hochsommer am seltensten und im Winterhalbjahr (der langen Nächte wegen) am häufigsten vorkommen. Die Ringe von 221/2° (R.) sind im allgemeinen Vorboten schlechten Wetters. Vgl. Hellmann in der »Meteorologischen Zeitschrift«, 1893, S. 415, und Messerschmitt in den »Annalen der Hydrographie«, 1900, S. 32; Pernter, Meteorologische Optik (Wien 190205).
Hof Meyers Erzämter Meyers Erbämter Meyers Hofrangordnung Meyers Zeremoniell Sämtliche Hofbeamte sind regelmäßig dem Minister des fürstlichen Hauses (Hausministerium) unterstellt, so namentlich in Preußen, wo ihm zunächst das Heroldsamt für Standes- und Adelssachen, das königliche Hausarchiv und die Hofkammer der königlichen Familiengüter untergeordnet sind. Unter dem Hausminister stehen die Hofchargen, die in Preußen in oberste, Ober- und einfache Hofchargen eingeteilt werden. Oberste Hofchargen sind: der Oberstkämmerer, der Oberstmarschall, der Oberstschenk, der Obersttruchseß und der Oberstjägermeister. Oberhofchargen sind: der Obermundschenk, der Oberschloßhauptmann und Intendant der königlichen Gärten, der Oberhof- und Hausmarschall, Oberstallmeister, der Oberzeremonienmeister, der Obergewandkämmerer (grandmaître de la garderobe), der Oberjägermeister, die Vize-Oberhofchargen, darunter der Generalintendant der königlichen Schauspiele. Hofchargen sind: die Schloßhauptleute, die über die königlichen Schlösser gesetzt sind, die Zeremonienmeister und die Hofjägermeister. Zum Hofstaat gehören ferner der Generalintendant der königlichen Hofmusik, der Leibarzt, die Schatullverwaltung und Privatkanzlei. In Österreich umfaßt der H.: oberste Hofämter, nämlich Obersthofmeister, Oberstkämmerer, Obersthofmarschall und Oberststallmeister, ferner die Garden, nämlich den Oberst sämtlicher Leibgarden, die Kapitäne der Arcierenleibgarde, der ungarischen Leibgarde, der Trabantenleibgarde, Leibgarde-Infanteriekompagnie und der Leibgarde-Reitereskadron, endlich die sogen. Hofdienste, Oberstküchenmeister, Oberstsilberkämmerer, Oberststabelmeister, Oberstjägermeister, Oberzeremonienmeister. Das militärische Haus des Kaisers besteht aus den General- und den Flügeladjutanten sowie der Militärkanzlei und der Kabinettskanzlei. Auch die Gemahlinnen der gekrönten Häupter haben ihren Hofstaat, der sich z. B. in Preußen bei der Kaiserin-Königin aus der Oberhofmeisterin,[Bd. 6, Sp. 414] den Palastdamen, dem Oberhofmeister, dem Leibarzt und dem Kabinettssekretär zusammensetzt, abgesehen von den niedern Chargen; ebenso die Prinzen und Prinzessinnen der fürstlichen Häuser. Eigentümlich ist die Unterscheidung zwischen geistlichen und weltlichen Hofchargen bei dem päpstlichen Stuhl. Die obersten geistlichen Hofchargen sind hier die Kardinäle des Palastes: der Protodatarius (s. Dataria), der Sekretär der Breven, der Sekretär der Bittschriften, der Staatssekretär, dann die Prälaten des Palastes: Obersthofmeister und Palastpräfekt, Oberstkämmerer, Auditor, Großmeister des apostolischen Palastes; die weltlichen Hofchargen sind: der Großmeister des heiligen Hospizes, der Obersthofmarschall, der Oberststallmeister und der Generalpostmeister. Außer den geistlichen Oberhof- und Hofchargen kommen dann noch die obersten Erbämter (die beiden Thronassistenten Fürsten Colonna und Orsini und der Marschall der römischen Kirche und Hüter des Konklave Fürst Chigi), ferner die Führer der päpstlichen Leibgarden hinzu (vgl. das Jahrbuch »Gerarchia cattolica«). Schon im Mittelalter wurde den Fürsten die päpstliche Erlaubnis erteilt, sich eigne Hofgeistliche, sogen. Hofbeichtväter, halten zu dürfen, wie sie sich auch schon früher besondere Hofkirchen gegründet hatten. Die Stellen dieser Beichtväter wurden zumeist mit Jesuiten besetzt, die nicht selten den bedeutendsten Einfluß zu erlangen wußten. Die protestantischen Fürsten stellten dann an ihren Hofkirchen Hofprediger oder Hofkapläne an. Vgl. Malortie, Der Hofmarschall (3. Aufl., Hannov. 1866); »Zeremonialbuch für den königlich preußischen H.« (von Graf Stillfried, Berl. 18711877, 12 Tle.); dann den »Gothaischen genealogischen Hofkalender«.
HofHofackerHofacker-Sadlersche Hypothese Meyers BevölkerungHofagentHofbauer Meyers HofHofburg Meyers WienHofburgtheater Meyers »Wiener Bauten I«[Bd. 6, Sp. 415] Meyers Burckhard Meyers SchlentherHofburgwache |
| |