Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||
namenszug bis namhaft (Bd. 13, Sp. 342 bis 343) | ||||
| ![]() ![]() ich müszte sehr mich irren, wenn nicht gleich wer fälschte hier des kaisers namenszug? 41, 65; ist es nicht schon genug, dasz sie schreibt? dir so viel schreibt? und wäre nicht ihr bloszer namenszug schon ein zeuge ihrer glücklich veränderten gesinnungen? 14, 169 (Groszcophta 3, 1); ein glas mit unserm namenszug bezeichnet. 17, 344; sehen sie dieses glas! unsere namenszüge sind darein geschnitten. 190; wenn unser gedächtnisz und unser namenszug auf der erde ausgewischt .. ist bis auf den letzten endbuchstaben. biogr. belust. 1, 135; des königs namenszug, welcher nach der dänischen verfassung jeden befehl zu einem unumstöszlichen gesetze machte. weltgesch. 16, 382; da drauszen steht der baum so leer; ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 1) adv., aus dem sich später das adj. gebildet hat. a) mit namen hervorgehoben, ausdrücklich benannt: nahmendlich, nominatim 1326; nahmentlich, nominatim, nominaliter (einen nahmentlich nennen, eine sache nahmentlich beschreiben). 2, 106; namentlich 2, 7b; tempelherr. doch hat [Bd. 13, Sp. 343] aber ich weisz seinen namen nicht, und er weisz meinen. er weisz ihn; ob er ihn schon nicht genannt hat. er hat mich namentlich ganz aus dem streite gelassen. 10, 60; er nennet weder sack noch esel, auf den sein stecken zuschlägt: und auf einmal .. ist Lessing namentlich hinten und vorne, musz Lessing namentlich geknippen werden. 129; mehrere andere, die er alle namentlich anführt. 9, 211. b) (vor- oder nachgesetzt) vor anderem erwähnenswert, besonders, vorzüglich, speciatim Stieler; geschmack der sinne, namentlich der augen. 10, 421; er versteht namentlich unter diesem heiszen himmel das fleisch auf das dauerhafteste einzusalzen. 1, 169; ob denn niemand wisse, ob ihr namentlich nicht wüsztet. ges. schriften 12, 45. 2) adjectiv, mit namen genannt, wirklich, ausdrücklich: namentliche abstimmung, abstimmung durch namensaufruf; nahmentliche enterbung, nahmentliche erbeinsetzung, nahmentliche contracte etc. 23, 533; diese (Bileamiten) hatten so wenig einen namentlichen Bileam über sich, als jene Nikolaiten einen Nikolaus; beide namen sind ein name. zur relig. u. theologie 7, 213; ich habe einen brief in händen gehabt, worin ein namentliches pasquill auf mich .. einem buchhändler zum verlage angeboten wird. an Merck 1, 80. ![]() ![]() 1) der träger eines namens: soll ich allem vertrauen gegen die grosze (französische) nation wegen einiger nahe aufliegender, drückender namentrager derselben entsagen? nachgel. schriften 1, 64; die gefeiertesten namenträger .. der heroischen vorzeit. (1876) 12, 117. 2) der bevollmächtigte oder geschäftsführer eines handlungshauses, einer gesellschaft. 2, 7c: nahmenträger oder nahmenmeier ist bei groszen und weitläufftigen handlungen so viel als buchhalter oder factor. 23, 533; solche verträge, wo mehrere sich vereinigen, durch einen unter ihnen ausgemittelten namenträger (etwas) an sich zu bringen. entscheid. des reichsoberhandelsger. 19, 274. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() namenverschreibungen liebt er (nomina sectatur) von söhnlein strengerer väter. aber zu Rom wars lange gebrauch und freude .. ![]() ![]() ![]() ![]() 1) adj., adh. namohaft, namahaft, mhd. namehaft, namhaft. a) einen namen habend, mit namen genannt, benannt; prädicativ: einen oder etwas namhaft machen, nennen, bekannt machen, mittheilen. 1326; nahmhafft machen, so viel, als jemanden nennen, beniemen, bei seinem namen angeben. 23, 533; und (wenn) soliches am tag käme und bei gricht nambhaft gemacht wurde. österr. weisth. 6, 206, 25 (17. jh.); er solle selbige sachen nahmhaft .. machen und frei herausz sagen, worin sie bestünden. 751; denn Plutarch macht von dem stücke .. nicht einmal den titel namhaft. 7, 175; attributiv: es konnte jedoch andere anlässe haben, dasz man .. mich zu bestimmen suchte, mich in die Arcadia als einen namhaften schäfer aufnehmen zu lassen. 29, 220; mit namen bekannt: dasz wol 12 namhafter menschen da ertrunken. städtechron. 1, 407, 13; ir seien 6 namhaft von Münichen. 5, 278, 11. b) einen bedeutenden namen oder ruf habend, hervorragend, ansehnlich, vornehm, berühmt, schon ahd. 2, 1081; mhd. daʒ die fürsten namhafter sint dann arm läut. 76, 30; nhd. nammhaffte leut, die ein groszen namen haben. 302d. 1326; nahmhaffter poet. 1447b; namhaffte vom adel. lands. 2, 18 (v. j. 1571); namhaffte künstler. Simplic. 1, 229, 2 K.; Heinrich war ein nahmhafter renner. 4, 302; einst verkleidete ich mich in einen [Bd. 13, Sp. 344] dorfgeistlichen, und ein namhafter freund in dessen gattin; wir fielen der vornehmen gesellschaft .. ziemlich zur last. 26, 279; er hatte sich .. bei einem nicht ungeschickten mahler die profile mehrerer namhaften menschen bestellt. 260; nahmhafte ältere männer wurden, wo nicht persönlich, doch im bilde verehrt. 30, 215; erbarer und namhafter (anrede an den bürgermeister). 777 (v. j. 1553); dies bringe ich euch zum willkommen, namhafter herr bürgermeister. ahnen 4, 22; hochansehnlicher kaufherr und wirth, namhafter herr bürgermeister. 52. prädicativ: sich nahmhafft machen, sich einen namen machen, sich auszeichnen. 1447b; die niederländische reiterei hatte sich in diesem kriege besonders nahmhaft gemacht, und aller ruhm häufte sich auf den grafen von Egmont, der sie angeführt hatte. 9, 7. c) bedeutend, beträchtlich, nennenswert, von sachen und abstractionen: nemhaft ding. 352, 25; nahmhaffte stadt, nahmhaffter flusz, ein nahmhaffte summ gelds. 1447b; sie sollen .. kein namhoftes holz in ihrer gemain niderschlagen. österr. weisth. 6, 143, 22 (v. j. 1579); bei namhaffter straff verbieten, es (buch) zu verkauffen. 844; die hoffnung eines nahmhaften gewinns ist für leute von diesem schlag eine unwiederstehliche verführung. 27, 103; namhafte unterschiede. 1, 345; für die geschäfte besasz Pius VII nicht gerade namhaftes talent. hist.-biogr. studien 56; ein namhaftes, etwas bedeutendes, viel: ich wolte ein nahmhafftes drum geben, dasz mir der schimpf nicht geschehen wär. 1448a; sie kaufte die ihm contractmäszige hälfte um ein namhaftes ab. 29, 5; indessen hat es doch zu allen zeiten fürsten gegeben, welche durch ihr beispiel diese pflichten um ein nahmhaftes erschwert haben. 6, 162. 2) adverb, ahd. namahafto, nominatim 2, 1082; auf nennenswerte, merkliche, bedeutende weise: sobald die sonne sich so weit über den horizont erhoben hat, dasz sie auf die erde namhaft wirkt. 9, 81.
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