| - gewichtsanalyse, f.
- gewichtsangabe, f.
- gewicht-, m.
- gewichtssatz, m.
- gewichtsausschlag, m.
- gewichtsberechnung, f.
- gewichtsbestimmung, f.
- gewichtsbezeichnung, f.
- gewichtsbremse, f.
- gewichtsbuch, n.
- gewichtschale, f.
- gewichtschein, n.
- gewichtschnur, f.
- gewichtschnürlein, n.
- gewichtschüssel, f.
- gewichtseinheit, f.
- gewichtserläuterung, f.
- gewichtsermittlung, f.
- gewichtsgattung, f.
- gewichtsgehalt, n.
- gewichtsgleiche, f.
- gewichtsgleichförmigung, f.
- gewichtsgrösze, f.
- gewichtsgut, n.
- gewichtsklumpen, m.
- gewichtskunde, f.
- gewichtsmark, f.
- gewichtsmenge, f.
- gewichtsnorm, f.
- gewichtsnadeln
- gewichtsnote, f.
- gewichtsordnung, f.
- gewichtspolizei, f.
- gewichtssatz
- -stück
- gewichtstab, m.
- gewichtstabelle, f.
- gewichtstange, f.
- gewichtstein, n.
- gewichtstheil, m.
- gewichtsthermometer, n.
- gewichtstonne, f.
- gewichtsträger, m.
- gewicht-, n.
- gewichtsstück, n.
- gewichtsuhr
- gewichtsunterschied, m.
- gewichtsveranschlagung, f.
- gewichtsvergehung, f.
- gewichtsverfälschung, f.
- gewichtsvergleichung
- gewichtsverhältnis, n.
- gewichtsverlust, m.
- gewichtsverringerung, f.
- gewichtsvertheilung, f.
- gewichtsvisitation, f.
- gewichtswesen, n.
- gewichtswissenschaft
- gewicht-, n.
- gewichtssystem, n.
- gewichtszunahme, f.
- gewichtträger, m.
- gewicht-, f.
- gewichtsuhr, f.
- gewicht-, f.
- gewichtsvergleichung, f.
- gewichtvoll, adj.
- gewicht-, f.
- gewichtswissenschaft, f.
- gewichtwort, n.
- gewichtzeichen, n.
- gewickel, n.
- gewickelt
- gewickt
- gewiddersch
- gewidelt
- gewidern, verb.
- gewidmet
- gewidt, n.
- gewidrigen, verb.
- gewiedern
- gewiefel
- gewieft
- gewiege, n.
- gewiegen
- gewigen
- gewiegt
- gewiehel, n.
- gewieher, n.
- gewiehert
- gewienen
- gewiengkezen
- gewienken
- gewiere
- gewierhak
- gewierig, adj.
- gewührig, adj.
- gewierigkeit
- gewiesel, n.
- gewiesen
- gewiessen, verb.
- gewiessen, n.
- gewif
- gewifen, verb.
- gewifelt
- gewifelt
- gewiffelt
- gewift
- gewîft
- gewige, n.
- gewigen
- gewihdert
- gewild, substantivbildung
- gewilde, substantivbildung
- gewilde
- gewild
- gewild
- gewilde
- gewildbann, m.
- gewildberlen, verb.
- gewildbert, n.
- gewilden, verb.
- gewildern, verb.
- gewildhaut, f.
- gewildnis, n.
- gewildschieszen, n.
- gewildthal, n.
- gewille, n.
- gewil, n.
- gewille, m.
- gewillen
- gewellen
- gewillen, verb.
- gewillig, adj.
- gewilligen, verb.
- gewilligkeit
- gewilliglich
- gewilliglichen
- gewilligt
- gewillfahren, verb.
- gewillkürt
- gewillt
- gewimmel, n.
- gewimmelt
- gewimmer, n.
- gewimmert
- gewimmert, n.
- gewimpel, n.
- gewimpelt
- gewimper, n.
- gewimpert
- gewims, n.
- gewimsel, n.
- gewind
- gewinde
- gewinde, n.
- gewind, n.
- gewindebohrer, m.
- gewindedurchmesser, m.
- gewinde-, n.
- gewindeisen, n.
- gewindeende, n.
- gewindefenster, n.
- gewindeform, f.
- gewinde-, m.
- gewind-gang, m.
- gewindehalbmesser
- gewindehöhe
- gewindekluppe, f.
- gewindel, n.
- gewindelänge, f.
- gewindelehre, f.
- gewindelt
- gewinden
- gewinden
- gewinderolle, f.
- gewindeschablone, f.
- gewindeschneiden, n.
- gewindeschneidstahl, m.
- gewindesteigung, f.
- gewindet
- gewindetheil, m.
- gewindetiefe
- gewindig, adj.
- gewinger
- gewings
- gewinke, n.
- gewinkel, n.
- gewinkele, n.
- gewinkelt, participiales adj.
- gewinken, verb.
- gewinn, m.
- gewinnantheil, m.
- gewinnanschlag, m.
- gewinnartig
- gewinnaussicht, f.
- gewinnbar
- gewinnbarkeit, f.
- gewinnbegierde, f.
- gewinnbegierig
| gewichtsanalyse, f., s. Karmarsch technol. wb. 13, 246.
gewichtsangabe, f.: bei den meisten vorstehender hölzer ist die art nicht angegeben ... es dient daher die gewichtsangabe nur für vergleichung. S. Behlen 3, 434; damit stimmt es überein, dasz die gewichtsangaben der frachttarife gewöhnlich vom ausgelieferten gewicht zu verstehen sind. J. F. Voigt neues archiv f. handelsrecht 2, 283.
gewicht-, gewichtssatz, m.: verordnung vom 20 sten october 1812 ... betreffend die gewichtsätze für gerste auf mehl. preusz. gesetzsamml. 1812 s. 187; für die in der anlage no. 1. bemerkten, nicht füglich zu wiegenden gegenstände sollen ... die dabei bemerkten gewichtssätze gelten. Elbschiffahrtsakte v. 1821, s. preusz. gesetzsamml. 1822 s. 14; in ermangelung solcher nachweisung soll aber für die letztgedachten waaren der in der anlage B. ausgeworfene normalgewichtssatz bis auf anderweitige gemeinsame bestimmung angenommen werden. Emsschifffahrtsvertrag v. 1843, s. preusz. gesetzsamml. s. 238; dasz an die stelle des bisherigen ohne weiteres der durch dieses gesetz vorgeschriebene zentner tritt, die gewichtssätze aber unverändert bleiben. ges. betr. die einführung eines allgem. landesgewichtes v. 1856, s. preusz. gesetzsamml. s. 547; für feinere gewichtssätze, z. b. apothekergewichte, sind daher bis zu einem gramm herunter stark vergoldete messinggewichte eingeführt. Lueger lex. d. ges. technik 4, 648.
gewichtsausschlag, m., vgl. DWB ausschlag des gewichts sp. 5724; Campe führt das compositum zuerst auf und bezeichnet es als ungewöhnlich: der gewichtsausschlag ... was über das eigentliche gewicht ist. 2, 363a; gewichtsausschlag ... overplus, surplus. Hilpert II, 1, 464b.
gewichtsberechnung, f.: gewichtsberechnung der mastthiere. Thiel 4, 429b.
gewichtsbestimmung, f.: behufs der hiernach erforderlichen gewichtsbestimmung bleibt es ... den schiffern unbenommen, von allen waaren, welche sie führen ... ihr wirkliches der entrichtung des Emszolles zum grunde zu legendes gewicht gehörig beglaubigt nachzuweisen. Emsschiffahrtsvertrag v. 1843, preusz. gesetzsamml. s. 238; für alle gewichtsbestimmungen in dem wechselverkehre der postvereinsstaten gilt als gewichtseinheit das zollpfund. revid. postvereinsvertrag von 1851, preusz. gesetzsamml. (1852) s. 403; es giebt in der praxis, besonders in derjenigen der techniker, eine gewichtsgrösze von 20 centnern oder 1000 kilogrammen, welche ebenfalls tonne genannt wird ... an sich hat aber diese gewichtsbestimmung keinen bezug auf das verhältnisz zwischen ver- und befrachten. J. F. Voigt neues archiv f. handelsrecht 2, 268; es ist klar, dass diese störungen zuvor ausgeschieden werden müssen, wenn wägungen und gewichtsbestimmungen unter einander vergleichbar werden sollen. Lueger lex. der ges. technik 4, 648.
gewichtsbezeichnung, f.: unter zentner ist hier, wie überall, wo diese gewichtsbezeichnung in der akte gebraucht ist, der zollzentner zu 50 kilogramm zu verstehen ... (où il est fait usage de cette expression). revidirte [Bd. 6, Sp. 5777] Rheinschiffahrtsakte v. 1868 (schluszprotokoll 7) s. preusz. gesetzsamml. 1869 s. 834.
gewichtsbremse, f., vgl. gewichtfenster: gewichtbremsen. der anzug der bremsklötze erfolgt mit hilfe von gewichten, die durch entsprechende hebelübersetzung den erforderlichen bremsdruck erreichen lassen. Lueger lex. d. ges. technik 4, 648.
gewichtsbuch, n.: Christian Noback und Friedrich Noback: münz-, mass- und gewichtsbuch. (Leipzig 1858.)
gewichtschale, f. 1) vgl. gewichtschüssel und wagschale: gewichtschaile Theutonista 147, s. Diefenbach-Wülcker 619; privatpersonen bedienen sich bei gröszern lasten ... gemeiniglich einer eisernen schnellwaage, bei kleinern des besmers (vgl. DWB besemer oben theil 1, sp. 1615), bei ganz kleinen der wichtschale (gewichtschale), Hupel idiot. der deutschen sprache in Lief- und Esthland 78. 2) anders Karmarsch technol. wb.: gewichtschale, zum ausgleichen der tara bei einer brückenwage (eisenb.), seat for loose poises. 13, 246.
gewichtschein, n.: die verwaltung der englischen docks ... stellt dem hinterleger zweierlei schriften aus. die eine derselben heiszt warrant (lagerschein), ... die andere, in der das gewicht verzeichnet steht, führt den namen weightnote (gewichtsschein). F. G. Wieks d. illustr. gewerbe-zeitung (1862) s. 398. vgl. wageschein, gewichtsnote. | |