Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||||||||||
gewerth bis gewetten (Bd. 6, Sp. 5683 bis 5706) | ||||||||||||
| ![]() ![]() 1) zum substantiv vgl. die hauptform gewerde sp. 5617. 2) das adjectiv ist auf niederdeutschen gebrauch beschränkt, in dem es zwei hauptverwendungen entfaltet, eine auf das materielle zielende bedeutung und eine übertragene, vgl. pretiosus, dignus. a) in der anlehnung an den begriff pretium mischt sich das adjectiv mit den gebrauchsformen des particips zu währen (s. d.) α) 2 hole hildessemsche ... gulden ock vordan einen brunswickschen pennigk, wuwol se des nicht gewert weren: de dre brunswickschen pennigk weren beter in orer gewerde wan de krosse. Braunschw. schichtbuch d. städtechron. 16, 418. u. a. vgl. 2, 103/4. β) beide wat, die behôrt noch min, nouwe ein holten sark b) zum übertragenen gebrauch vgl.; Lampe is gewert groter pine, under twên wil ik iu den kore lân ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5684] F. Chr. Baur und seinem schüler Zeller als kirchliche tendenzschrift gewertete apostelgeschichte. Berliner tageblatt 16. 6. 1906 (1. beibl.) ![]() ![]() ![]() ![]() 1) als nomen actionis ist gewese in der verbindung mit machen (vgl. ein wesen haben, ein aufheben machen) belegt: de tähn tausam! un tau de ogen! 2) für das collectiv ist die beziehung auf personen nicht über den mundartlichen gebrauch hinausgekommen: un äwer't feld dor kümmt 'ne kumpani [Bd. 6, Sp. 5685] erste moment vgl. den gegensatz von DWB haus und DWB gewese in einem der jüngsten belege: in den wenigen stunden, die er im hause war, spaszte er oder ging unruhig durchs ganze gewese. Jörn Uhl 105. zum zweiten moment vgl.: Sulla hat den staat reorganisirt, aber nicht wie der hausherr, der sein zerrüttetes gewese und gesinde nach eigener einsicht in ordnung bringt, sondern wie der zeitweilige geschäftsführer, der seiner anweisung getreu nachkommt. röm. gesch. 22, 371. vgl. auch: er bekümmert sich zu wenig um das eigene gewese Frankfurter journal (1864) nr. 319 1. beil. a) beide momente kommen bei ländlichen anwesen zur geltung, wo die wohnräume an bedeutsamkeit weit hinter den anderen gebäulichkeiten zurücktreten, auf denen (scheunen, ställe, garten, feld) das schwergewicht des betriebes ruht: gewese (sonst ein wesen) ackerhof mit zubehör von J. Grimm aus der Westphälischen zeitung angemerkt; mehrere landstellen, mühlen-gewese Weserzeitung (1853) nr. 3022; welcher ordnungsliebende landwirth, ... dem sein gewese ans herz gewachsen ist und der je einmal mit ansteckenden viehkrankheiten geplagt war, könnte sich wohl ähnlicher gefühle ... entschlagen. landwirthsch. annalen d. Mecklenb. patriot. ver. (1862) nr. 20; was aber sonst noch zu dem gesamtgewese der gärtnerei gehörte, ja die hauptsache derselben ausmachte, war durch eben dies kleine wohnhaus wie durch eine kulisse versteckt. A. Fontane (irr., wirr. 1) I, 5 s. 117; die frau hinten im garten ... beeilte sich nicht. unbekümmert ging sie mit einer hand voll geschnittener georginen und gelber ringelblumen nach dem teich zu, der ganz am ende des geweses lag und halb ihnen, halb dem nachbar gehörte. bekannte gesichter 98; etwas abseits vom weg lag, tief in den grund einer waldwiese gebettet, ein dunkler gebäudekomplex, an dessen äuszerster, dem wege zugewandter ecke ein kleines mattes licht ausglimmte. es mochte eine nachtlampe sein, denn auf dem ganzen gewese regte sich kein laut. (waldmoder) daheim 31 (1895), 326b; zwischen dem Müller und Meierschen gewese lag ein schmaler wiesenstreifen. der lotse 1901 s. 140; ja er ging, wenn er sonst nicht wuszte wohin, in die scheunen und in die gärten, die an dem groszen gewese lagen. Jörn Uhl 99; der alte führte ihn in alle winkel seines weitläufigen geweses und zeigte ihm jedes pferd und jede kuh. rector Siebrand s. 64. b) in andern belegen tritt diese engere beziehung auf den ländlichen betrieb naturgemäsz zurück; ebenso verallgemeinert sich der gebrauch und trifft anwesen, in denen die baulichkeiten als solche die aufmerksamkeit auf sich ziehen; ja das wort wird schlieszlich zur kennzeichnung städtischer unternehmungen gebraucht. α) desz ungeachtet folgte sie und liesz es geschehen, dasz ich mit dem manne, dem eigentlichen besitzer des geweses, eine unterredung begann. A. Brook Paul v. Kampmann (romanztg. 16, 1 s. 538b); er ist verkleidet hier gewesen und hat das gewese von Dittmar gekauft. Hilligenlei 357. β) und ehe noch irgend jemand an rettung oder hilfe denken konnte, stand das ganze gewese des reichen webers, das haus des nachbars Seltner und mehrere andere in vollen flammen. die familie Ammer 552; vor fünfzehn jahren war das gewese (die Gielower mühle), nach einem brande, der neuzeit entsprechend eingerichtet worden. Leipziger nachr. 7. febr. 1893. γ) 'der kleine krämer in der Süderstrasse, wo die Ostenfelder immer ihre nothdurft holen ... musz verkaufen' ... 'sagt mir nur', erwiderte sie hastig 'ist das gewese in der Süderstrasse noch zu kaufen?' Th. Storm Carsten Curator; oben in der Süderstrasse, weit hinter Heinrichs heiterem gewese, dort wo die letzten kleinen häuser mit stroh gedeckt sind, war jetzt ihre gemeinschaftliche heimat. ebenda; nun aber, mein herr präzeptor, müssen sie mich mit ihrem ganzen gewese bekanntmachen. ich find' es nur in der ordnung, dasz man im publikum überall von ihrem 'schlosz Rodenstein' spricht, denn wirklich, ihr gasthaus hängt wie eine burg am felsen. (Cecilie) 1, 4 s. 340; vgl. auch fabrik-gewese Bonner zeitung von 1899, s. zeitschr. f. d. d. unterr. 15, 263. ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5686] stämmen von sein und bin in das verbum substantivum theilt (vgl. teil 10, sp. 228 ff. 2, sp. 31), bedingt auch für die mit dem präfix verstärkten formen zurückhaltung. dazu kommt noch für die althochdeutsche periode, die das verbum in mehr zeitformen heranzog als die neuere sprache (s. 1, 1056), eine auffallende sprödigkeit gegen das präfix. dieses ist nur einmal überliefert: giwisit, restat. Monseer glossen u. a. z. Gregor, s. 2, 284. die mittelhochdeutsche zeit ist demgegenüber im vorteil, insofern sie das particip des prät. auftauchen läszt, das ausschlieszlich mit dem präfix belegt ist, vgl. DWB gewesen II und gewest. andererseits erleidet sie einbusze auf dem gebiet der präsensformen, die vom stamme sein erobert werden. mit dem präfix ist hier eigentlich nur der infinitiv belegt (als seltene zeugnisse für das part. d. präsens vgl. ein got der ie gewesende wart. 5, 31 Lachmann; daz si in magt unphiuch, magt getrch, magt gebar, immer maget gewesende altd. pred. 1, 41 Schönbach), und dieser wird auch im rahmen der zusammengesetzten formen durch das concurrenzwort bedrängt (vgl. gesein sp. 4023). der indicat. und conjunct. des präteritums andererseits, die den stamm von wesen auch in der neuern sprache festhalten, haben sich nur vorübergehend als träger des präfix erwiesen. 1) die formen des präteritums (zum particip s. u.) sind vereinzelt im übergang zur mittelhochd. zeit mit dem präfix belegt; in der blüthezeit setzen die zeugnisse gänzlich aus und häufen sich erst wieder bei den nachzüglern und in der prosa des 14. und 15. jahrh.: a) dô ne gewas bî dem mer dô man ir recht in dâ getete, dô der hêre Ênêas b) die späteren belege weisen alle den gleichen typus wie die beiden letzten zeugnisse auf, gewas für das plusquamperf. in einem mit der zeitpartikel eingeleiteten nebensatze. α) und dô der selbe Balke β) eines der spätesten zeugnisse — allerdings der gebundenen sprache entstammend — zeigt das präfix wieder beim präteritum des hauptsatzes: keines kauffes ich nie froer gewas Alsfelder passionsspiel 3193 Grein. 2) für den infinitiv liegen aus der classischen zeit mittelhochdeutscher dichtung belege vor; in der erstarrten form der substantivierung erreicht er überdiesz die neuere sprache. a) als verbalform ist der infinitiv mit dem präfix nur neben dem hilfsverb mugen belegt. α) die verbindung mit einem adjectiv, die auf die bedeutungsenergie des verbums vor andern drückte, scheint trotzdem das zusammengesetzte verbum zu begünstigen: macht dû mir dar zuo guot gewesen (var.: wesen) [Bd. 6, Sp. 5687] sit si (die pfaffen) nach rehte niht entuont,wie möhte dan ein leie guot gewesen. wa man sie ir hende legen siht β) verwendungen, die zwischen verbum und subject keine nähere bestimmung aufnehmen: 1)) die engste verbindung von verbum und subject, in der das verbum mehr nur grammatische functionen ausübt, läszt das präfix nur selten zu: eʒ mag hie weder tac noch vride 2)) anders in lockeren verbindungen, in die das verbum mit der vollen bedeutung der existenz eintritt: daʒ er niht bischof mohte sin kein ganze kunst mac niht gewesen âne der liehten ougen rôt. meisterlieder der Kolmarer handschr. 99, 50 Bartsch s. 440; sô spricht er wie daʒ müge gewesen er hiesʒ von dem tode uff stan b) die substantivierung ist auch an gewesen in den beiden hauptformen belegt, die am substantivierten wesen zu beobachten sind: in der abstracten bedeutung der existenz und in der übertragung auf die räumlichkeit, in die sie eingeschlossen ist. α) vielleicht werd' ich noch ein paar mal verwandelt, ehe ich das bewusztsein meines ganzen gewesens erhalte und die kette übersehe, welche ich hinauf ging. (lebensläufe 3, 2) 4 (1828), 174. β) das gewesen des alten Jem Bork ist ein opfer der letzten sturmfluth geworden. meeresstille 26. bei demselben (das dünendorf) der plural gewesen vgl. oben sp. 5684. ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5688] an der verbalform notwendig ist, der auch in den attributiven functionen durchschlägt, die das particip der kategorie der adjective nähern. 1) das particip im dienste der tempusumschreibung: ist gewesen, war gewesen. a) als älteste belege (vgl. mhd. wb. 3, 765b ff. gramm. 42, 187 ff.) kämen die zeugnisse aus dem könig Rother in betracht, wenn der überlieferung hier zu trauen wäre. in dem einen falle, der durch varianten zu controlieren ist, handelt es sich um das particip gesîn (hette der der sô nâ gesîn 1798), nicht um gewesen; die lesarten lassen überdies eine andere fügung als ursprünglich voraussetzen; für den zweiten fall ist ebenfalls zu vermuten, dasz unsere umschreibung auf jüngerer erweiterung fuszt: sie nimit michil wunder, 'nune sol der videlaere lenger niht genesen'. waeren die kristen liute wider si niht gewesen, b) in den ältesten gebrauchsformen ist der conjunctiv praeteriti bevorzugt, der in den besonderheiten des modalen gebrauches immer mehr die temporale ausdrucksfähigkeit einbüszt. ähnliches gilt für den infinitiv, dem eine solche überhaupt mangelt, der aber andererseits immer mehr der zeitstufe des präsens zugerechnet wird. für den indicativ des präteritums sind die belege anfangs spärlich. α) dem was ein bette gereit sone stuont doch anders niht sîn muot vôr wâr ek hebbe gelesen, β) er hieʒ grôʒ fiur bereiten er sprach: 'schlt ir mich erben, γ) das eindringen der umschreibung in die formen des indicativs. 1)) voran steht das bedürfnis, bei vorgängen, die einander zeitlich folgen, dem ersten diese priorität zu wahren: a)) für die zeitstufe des plusquamperfects: der alte brût degen [Bd. 6, Sp. 5689] verdreven, die hadden in Allexanders here gewesen. sachsenspiegel 3, 44 § 2 Homeyer (Leipz. handschr.: geweset). b)) für die zeitstufe des perfects: unde sprak: 'Blankeflos, vil leve mîn, ich bin der werden minne gote 2)) in den fällen, in denen ein vorgang nicht als durch spätere geschehnisse verdrängt, sondern in sich als abgeschlossen gekennzeichnet wird, dient das particip nicht so sehr der tempusumschreibung als vielmehr einer zeitanschauung, die dem particip in gewissen verwendungen einen bedeutungsinhalt erwachsen läszt, vgl. sp. 5690. si sint gewesen mit solher wer, aber als ich gesprochen hân, sô tumber sinne wart ich nie, lebt von der Vogelweide 3)) freilich können aus dem mittelhochdeutschen material nicht alle belege in dieser richtung gewertet werden, da die reimbindung mit einwirkt; gewesen ist meist auf genesen (vgl. auch Nibel. 2223, 4; 2232, 4; Iwein 2048. 4352. Parzival 769, 8, minnes. frühl. 164, 31) oder lesen gereimt: nû bin ich ie mit iu gewesn in disen bœsen ungetriuwen tagen 4)) in den belegten verwendungen stehen sich die verba haben und sein (wesen) als begleiter des particips gegenüber. haben wird in den mittel- und niederdeutschen quellen ebenso bevorzugt, wie in den verwandten sprachen, und es hat nach Paul (abhandl. der bayr. akademie phil.-hist. classe 22 abt. 1 s. 205) als begleiter der imperfectiven verba auch anspruch auf diesen platz. sein (wesen) andererseits kommt der neigung entgegen, hülfsverb und particip einander anzugleichen, es bildet die regel in den oberdeutschen denkmälern und greift von da auch in das mitteldeutsche gebiet über. die beeinflussung des einen gebrauchs durch den andern spiegelt sich in den lesarten der überlieferung und im schwanken einzelner stilisten wieder (vgl. oben zu 6322 u. a.) vgl. a. a. o. s. 188. die schriftsprache hat als hilfsverbum sein durchgeführt, die niederdeutschen mundarten halten an haben fest. c) die umschreibungen mit dem particip gewesen betreffen fast ausschlieszlich verbindungen mit einem adjectivischen prädicat oder mit einer adverbialen — vor allem localen — bestimmung. seltener greift die umschreibung in die verbindung mit einem particip ein: ich bin begraben gewesen. troj. krieg 16937; (a. a. s. 188 anm.) beschränkt diese fügung auf bestimmte fälle der passiv-umschreibung, sie findet sich aber auch bei intransitivem gebrauch: aber Christus ist damals noch nicht komen gewesen, sondern alleine verheissen. (pred. über d. 2. buch Mose. 1524—27) 16, 52 Weimar.d) der bedeutungsgehalt, den das particip von seiner sippe her mitbringt, hat sich in den functionen der tempusumschreibung [Bd. 6, Sp. 5690] verflüchtigt. es sind nur wenig verwendungen, die ihn festhalten, so die verbindung mit zeitadverbien, vgl. post festum venisse, du pist z lang gewesen. sprichwörtersamml. (1515) s. zeitschr. f. deutsche philologie 36, 130. ähnliche bedeutung entwickelt sich auch im folgenden, einem der seltenen belege für die verwendung des particips in der apposition: o adler, der mit krafft bisʒ in das grab gezogen, die stat in der wiltnisse lac nichts sein, wenn man nichts war, erträgt sich leicht, ins grab! die schaufeln her! er sei gewesen! wo sind sie all, die wechselnden geschicke, das 2) auch in der attributiven verwendung macht sich der gleiche gegensatz geltend zwischen der bloszen function im dienste der tempusumschreibung und zwischen dem ausdrucksmittel für die zeitanschauung der vergangenheit. die erste gruppe, so mannigfaltig und so gut belegt sie auch ist, fällt mehr in das gebiet der syntax, während die zweite die abstufungen des bedeutungswandels aufzeigt, je nach der eigenart des trägers, an die das attribut sich heftet. a) in den verwendungen, die enger an die tempusumschreibung anknüpfen, dient das particip vor allem der angliederung von bestimmungen, die sich nicht ungezwungen in die kategorie der adjective überführen lassen. daneben macht sich auch bei ihm, wie bei dem oben in der tempusumschreibung beobachteten particip die fähigkeit geltend, an verbalformen eine zeitstufe zum ausdruck zu bringen, die diesen abhanden gekommen ist oder ganz mangelt. α) mein naturell ist nicht also leichtsinnig und wandelbar, dasz so bald ich von einem vormahls gewesenen freund beleidiget worden, ihm zur stund alle freundschaft auffsage. wahrhafte widerlegung der ungegründeten ursache, die Andreas Wigand ... vorwendet. Mayntz 1672, vorrede; als Fabricius Lucinus den zwei mal gewesenen bürgermeister Cornelius Ruffinus als einen verschwender aus dem rathe stiesz, weil er zehn pfund schweres silbergeschirre gekauft hatte. Arminius 1, 180a; so ist doch anderseits wieder kein grund, als unmöglich auszusprechen, dasz schon heute ein bisher unbekannter dichter lebe, der in einem schon morgen erscheinenden werke beide (Schiller u. Göthe) und alle bisher gewesenen dichter überbiete. Grillparzer (stud. zur deutsch. litt.: über Gervinus) 185, 22; der unter den hessischen truppen als hauptmann in Amerika gewesene hr. H. sandte von dort aus manche nachricht an Schlözer, welche dieser in seinem briefwechsel benutzte, und unter H's namen einrückte. kl. prosaische aufsätze 1, 45; folgen einer in der vorzeit wirklich vorhanden gewesenen ... staatskunst. (Lienhard u. Gertrud 4, 87) 43, 372; sie erhielt befehl zum vorgehen und nahm jetzt die tete, während die schon im feuer gewesenen divisionen aufschlossen. (vor dem sturm 47) I, 1 s. 514. [Bd. 6, Sp. 5691] β) sollte aber ein soldat bei versammeltem kriegsvolke laut beschwerde führen ... so soll er ... mit erschieszen, sonst aber nach bewandnisz der aus seinen aeuszerungen zu entnehmenden absicht und des gestifteten oder zu erwarten gewesenen schadens, mit ein- bis mehrjähriger vestungsstrafe bestraft werden. preusz. kriegsart. v. 1808 (art. 11), s. gesetzs. s. 255; diese worte ... richteten sich in wirklichkeit gegen seinen dreimal verheiratet gewesenen vater. (der Stechlin 1) I, 10 s. 8; indem er ... überlenkte ... auf den ihm persönlich befreundet gewesenen fürsten Pückler-Muskau. (frau Jenny Treibel 7) I, 8 s. 88. die letzten beispiele können als zeugnis dafür gelten, dasz das sprachgefühl dem part. prät. immer weniger temporale ausdrucksfähigkeit zugesteht gegenüber den functionen in der passiv-umschreibung. b) aus solchen periphrastischen verwendungen entwickelt sich der absolute gebrauch des particips, der mit der parallelle gewesen, praeteritus neue bedeutungsgruppen streift. in der engeren verbindung mit bestimmten substantiven (mit appellativen) wird das particip in das titel- und formelwesen des ältern stils hineingezogen und wird dort wie das adverbiale weiland von seiner sippe isoliert. je nachdem der begriff der vergangenheit auf den träger des appellativs oder enger auf die lebensstellung gerichtet ist, die dieses kennzeichnet, entwickeln sich bedeutungsgegensätze in der richtung von gestorben einerseits, verabschiedet, entlassen andererseits. manche zusammenhänge verzweigen den begriff noch in weiterer richtung, während andere verbindungen wiederum der allgemeinen bedeutung vormalig, früher zustreben. der neuere gebrauch neigt deutlich wieder einem selbständigeren gebrauch des particips zu, dessen verbalkraft wieder stärker zur geltung gebracht wird. α) wie bemerkt, hängen diese bedeutungsunterschiede wesentlich davon ab, ob der im particip ausgedrückte begriff der vergangenheit mehr dem träger des appellativs oder dem lebensverhältnis gilt, das durch das appellativ gekennzeichnet wird. die grenze ist hier meist sicher zu ziehen; nur selten, dasz beide auffassungen möglich sind: die wittwe Ludwig Capets, gewesenen königs der Franzosen. L. Y. v. Buri Marie Antoinette (d. schaubühne bd. 64 s. 42); auch hier lassen sich lockere fügungen nachweisen, die dem späteren conventionellen und formelhaften gebrauche vorausgehen: Homeri ... Odissea ... verdeutscht durch den achtb. u. wolgel. herrn m. Simoni Minervium, etwan gewesenen stattschreiber zu München ... 1570; buch Nicolai Engelmanns etwan gewesenen Maintzischen küchenmeisters des ertzbischoflichen hoffs zu Erffurt, über allerhandt desselben hoffs einkommen. (titel) bei der Mainzer hof in Erfurt 15. 1)) engere beziehung des begriffs der vergangenheit auf den träger des appellativs: gewesen = verstorben. a)) bei berufstiteln, die ausschlieszlich eine lebensstellung kennzeichnen: α)) sie sei kurtz hernach ... in gestalt einer tauben erschienen, so dasz sie dem volcke leichtlich einreden knnen, es wrde unter dieser gestalt von jhrer gewesenen königin besuchet. Opitz übersetzung von Barclays Argenis (2, 5, 3) 2, 262; der gewesene churfürst von Baiern, le cidevant electeur de Bavière 1, 383a, ebenso 1 (1783), 745a; der gewesene könig ... de gewezene, de voorleden, de' wyles koning 2, 97a. β)) sie wiese mir auch auf derselben des gewesenen schiff-admirals Reyters seinen leichen-stein. Schelmuffsky 60 neudr.; her Caspar Carass gewesener probst und suffraganeus zu Ollmücz. urk. von 1651 bei urk. schles. dörfer 103; alle weilandt Matthes Schayken seeligen gewesenen scholtissen hinterlassenen mundigen und unmundigen kindern. schöppenbuch von Krampitz (1615) bei urk. schles. dörfer 231; George Rettigs gewesenen scholzes gut. (1638) s. 98; von diesem und obigem gebürge sagt Maria Abels (gewesenen bergmeisters) tochter, eine frau von 66 jahren, ausz, dasz ... (Kirchmaier) inst. met. wolgemeintes bedenken 99; Aegidii Tschudi gewesenen land-ammanns zu Glarus chronicon. hg. von Iselin 1734 ff.; demnach Hanns Schimmel der eltere gewesener pauer zum Dombsel bereits anno 1676 im december ohne einig disposition, wie es mit seinem erbe und vermœgen nach seinem tode solle gehalten werden, hinter sich verlassen, [Bd. 6, Sp. 5692] seelig verstorben. schöppenbuch v. Domslau (1677) bei urk. schles. dörfer 114; demnach ... des Michael Laches gewesenen pauers daselbst hinterlassenes gutt erkaufft. ebenda 112; actenmssige relation, wie es mit des gewesenen Müllers zu Fockendorff ... Thomae Langens entleibung zugangen. thesaurus parvus (1716) 47. b)) wo es sich um ein lebensverhältnis handelt, trifft das particip mit dem begriff der vergangenheit meist nur dieses. eine engere beziehung auf den träger scheint hier nicht beliebt; beachtenswerth ist in dieser richtung ein neueres beispiel, das mit solcher auffassung spielt (s. u.). 2)) das particip in engster verbindung mit dem appellativ: die vom letzteren gekennzeichnete berufsstellung oder das persönliche verhältnis wird als aufgehoben bezeichnet. im conventionellen gebrauch nimmt gewesen die bedeutung entlassen, verabschiedet an, allgemeiner tritt das particip mit den begriffen ehemalig, früher in parallele. a)) neben berufstiteln, die nur der kennzeichnung der lebensstellung dienen, streift das particip verschiedenartige bedeutungsgruppen, je nachdem der zusammenhang auf entsetzung, abschied oder beförderung deutet. α)) Hecuba, die trojanische gewesene königin (Trojanerinnen) 1, 262; am mittwoch nach palmarum schriebe der hochmeister und der gewesene compter zum Elbing, der von Plauen, an die ... stadt königsberg. Preuszen (1599) 115b; Eristenes, der gewesene schatzmeister welchen jhr gefnglich haltet, hat disz armbandt unter seinen hnden gehabt. Opitz übersetzung von Barclays Argenis (2, 15) 1, 301; umb welcher willen der gewesene domprediger J. Reineccius plötzlich seines dienstes entsetzet worden. proemium veritatis 1623 titelbl.; der gewesene oder abgesetzte richter, the late or deposed judge. teutsch-engl. wb. 772; gewesener oder verlauffener kaufmann, a bankrupt. ebenda; 'so? ein küster. er hat in der that etwas von dem halbgeistlichen wesen, das diesen beamten anzuhaften pflegt'. 'nur gewesener küster' ergänzte jener seine mitteilung 'er wurde entlassen'. der eiserne rittmeister 2. cap. β)) Christina, gewesene königin von Schweden. personenverzeichnis zu Zschokkes graf Monaldeschi; der gewesene burgermeister, der altburgermeister, consularis, exconsul, qui consulatu abiit. 1598, ebenso 936a; kurtzer begriff der kriegskunst von der infanterie ... nach hochfürstl. Waldeckischer manier von Christian Winckern, gewesenen lieutenant ... recommandiert. Nürnberg 1689; Carl Ernst, prinz von Curland ... gewesener Russisch kaiserl. general kalender auf d. jahr 1802 (Berlin, Unger) O. ich, ein gewes'ner eidgenössischer soldat, γ)) den 30 mai trat herr Joh. Sebastian Bach, gewesener capellmeister in Cöthen, sein erlangtes cantorat an. Leipz. taschenbuch bei Wustmann, quell. z. gesch. Leipz. 1, 435; H. v. Villars, gewesener groszcomthur, jetzt ältester und seneschall des ordens. söhne des thals 1. personenverzeichnis. b)) wo die berufsstellung zugleich auf einem persönlichen verhältnisse zu andern beruht, ist das particip meist auf die eine aufgabe eingegrenzt, diese verhältnis als abgegeschlossen zu kennzeichnen: gewesen = ehemalig: dasz er wer wie seine gewesene zuchtpfleger, welche wie er, das pfleg kind, warn. Gargantua 251 neudr.; solte es aber die rose sein, musz ich eüch sagen, dasz monsieur de Polier meine geweszene hoffmeistein von dieszer krankheit courirt mitt nichs, alsz ihr viel gläszer waszer [Bd. 6, Sp. 5693] zu drincken geben. an Louise v. d. Pfaltz. 1706 (Stuttg. litt. verein 88, 479); schreibe er mir die antwort auf einen brief, den ich von meinem gewesenen obristen bekommen habe. A. F. v. Brühl die rache (dtsche schaub. bd. 54) s. 10; bei welchen acten mein gewesener herr, der hänfer, den zehenden, der hanff-schauer den elfften ... das kauffhaus den sechzehenden ... gewinn bekamen. Grimmelshausen Simpl. (continuatio 1, 6, 12) 2, 891 Keller; mein gewesener principal, der mich, nach meiner flucht, weit weniger strafbar fand, als er vermuthet hatte, war ... ausgesöhnt. lebensgeschichte 1, 128; 'genug, du bist aus dem dienste' (versetzte der hofschulze) ... der rothhaarige bat hierauf seinen gewesenen herrn nur um die vergünstigung noch ein paar tage im hofe bleiben zu dürfen. Münchhausen 7, cap. 1; ein armer schumacher, der vormals einen der schauspielplätze, und jetzt das haus bewachte ... theilte obdach und spärliche nahrung mit dem sohn seiner gewesenen herrschaft. Schröder 1, 45. ein gldin oder silberin beckin haben, bedeut einem, dasz er seine gewesene magd werde zur ehe nemmen oder beiwohnung mit jhr haben (θεράπαιναν ἀπελευθερώσαντα. ancillam post manumissionem) traumbuch Artemidori (3, 27) übers. von (1570) 144a; doch damit ihr ein zeichen der übrigen unverdienten gnade erkennen möget, so soll herrn Bonifacii schon allhier nicht zum kurzweiligen sondern zum krzlichen rathe gemacht, und mit der kammerfrau ihren gewesenen kindermädchen vermählet werden. Christian Weise Tobias und die schwalbe (4, 9) 93 Genée; der alte könig rief seinen sohn und offenbarte ihm, dasz er die falsche braut hätte, die wäre ein bloszes kammermädchen, die wahre aber stände hier, als die gewesene gänsemagd. märchen 2, 24 (die Gänsemagd); und lud den jüngling, sowie Addrichs gewesene magd zur theilnahme am bereiteten morgenessen ins stübchen ein. (Adderich im moos 47) 4, 390; Fidele, Edward, Schlampampe(s) gewesene hausz-pursche. personenverzeichnis zu Reuters der ehrl. frau Schlampampe krankheit und tod; dieser rath deuchtete mir nicht unrecht zu sein, derowegen folgte ich demselben auch, und sendete zwene bothen aus, meinen gewesenen diener, oder nur denselben weg, welchen er auf seiner flucht ergriffen habe, zu erforschen. der Göttinger student auf der Plesse 1 (1748), 174; allein so wenig seine landsleute damit zufrieden waren, eine neue fürstinn ihrer Fancyful an die seite gesetzt zu sehen, so miszvergnügt waren Atomeus gewesene unterthanen darüber, indem sie ihre königinn viel höher schätzten, als sie mit jener vergleichen zu lassen. (nachrichten aus der philos. historie ... 1744) 3, 248; c)) ähnlich begrenzt ist der spielraum des particips auch neben appellativis, die ein freundschafts- oder liebesverhältnis kennzeichnen: Satiro. gewesener liebhaber der Corisca Hoffmannswaldau personenverzeichnis zum getreuen schäfer; von dem augenblick an ... hörte auch meiner alten gewohnheit nach, alle gemeinschaft zwischen uns auf ... ein betragen, wodurch ich meinen gewesenen hohen freund zu bittern klagen über meine undankbarkeit berechtigte. (Peregrinus 8) 28, 162; gehet es ihnen aber nicht nach ihren kopff, also dasz die gute dirn ihren kopf aufsetzt, und den armen verliebten kein gehör giebt, ... da ist kein meer so ungestüm, kein blitz so schrecklich ... kein krott so abscheulich, und kein drach so grausam, als sie alsdann ihre gewesene liebste abmahlen. Grimmelshausen wieder erstand. Simpliciss. (3, 1: satyr. Pilgram 2, 3) 3 (1713), 74; frau v. Mirnau, gewesene favoritin des fürsten. personenverzeichnisz zu 'der heutige ton' (dtsche schaubühne bd. 16); so erlaube ich auch der Orsina ... ihre verhönung des Marinelli ... wenn sie nicht den mund öffnet, wer soll ihn öffnen? und sie darfs, die gewesene gebieterin eines prinzen. (briefe zur beförderung der humanität 3. samml. 37) 17, 186 Suphan; unterdessen aber, dasz ich mich in meiner vater-stadt aufhielte, bekam ich von meiner gewesenen affection einen ziemlich nachdrücklichen brief, worinnen sie mir meine untreue unter augen stellte, indem ich heimlich und ohne abschied von ihr abgereiset wäre, [Bd. 6, Sp. 5694] und sie verlassen hätte. der Göttinger student auf der Plesse 1 (1748), 67; jedoch er (der vater) wurde zuletzt durch gute worte noch dahin vermocht, dasz er sich zufrieden gab, und mit meiner gewesenen courtisanin in unterhandlungen trat. 1, 70; ich bin seine nachbarin, kindergespielin und gewesene braut und ihm nachgelaufen, ohne dasz er's weisz. (Züricher nov.) 6, 410; d)) appellativa, die ein verwandschaftsverhältnis kennzeichnen, sollten in dieser gruppe eigentlich nicht vertreten sein, da solche verhältnisse ja nur durch den tod gelöst werden. die einschlägigen belege erweisen sich auch als ausnahmefälle und führen teils auf übertragenen gebrauch zurück, teils auf freie construction, insofern das particip einem substantiv angegliedert ist, von dem es nur einen teil attributiv begleitet: α)) (vollzieher:) wohnt hier messer Jaffier, ein edelmann β)) oder glaubst du vielleicht, dasz gewesene generalkonsulstöchter in vestalisch-priesterlicher unnahbarkeit durchs leben schreiten! Th. Fontane (l'adultera 2) I, 3 s. 7. e)) eigenartig wandelt sich die bedeutung in verbindungen wie: eine gewesene oder geschwächte jungfer, a defloured virgin. teutsch-engl. wb. (1716) 772; die gewesene jungfrau sagte ihm ... danck vor seinen ablasz. academ. roman 155. 3)) im gegensatze zu diesen verbindungen mit substantiven, deren bedeutungsgehalt das particip an sich zieht und andererseits auch wieder beeinfluszt, stehen mancherlei fügungen der neueren sprache, die dem attributiven particip auch in der verbindung mit appellativen mehr selbständigkeit wahren. es zeigt sich sowohl in der ausdehnung des kreises der appellativa als in der verbindung des particips mit pluralen, dasz hier weniger die überlieferung am werke ist, die mit festen formeln arbeitet, als das bedürfnis nach knappen ausdrucksmitteln, das dieser bequemen form immer neuen spielraum giebt. a)) mit dieser sonne sinken b)) so hat die akademie diese frage, die also noch ganz unbeantwortet ist und über die sich selbst einige ihrer gewesnen mitglieder getheilt [var.: vormaligen mitglieder], einmal auszer streit wollen gesetzt sehen. Herder (über den ursprung der sprache) 5, 21; feldzeugmeister Wilhelm, herzog von Württemberg, ein lebensbild im auftrage seiner gewesenen generalstabschefs bearbeitet. Wien 1899; eigentlich aber lernen sie und die gewesenen blinden nicht sehen, sondern die beiden sinne, das sehen und das fühlen, mit einander vergleichen. kleine prosaische aufsätze 2, 142; denn er fordert alle gewesene, gegenwärtige und noch kommende deutsche dichter auf, in einer so schwankenden unbiegsamen, breiten, gothischen, rauhklingenden sprache, als unsre liebe muttersprache ist, mit der feinen organisation und dem musikalischen flusz der lateinischen ohne nachtheil zu ringen. (vorr. z. 2. buch der Aeneis) 6, 346. β) diese selbstänaigkeit des gebrauches ist dem particip in der verbindung mit sächlichen und abstracten substantiven an sich schon gewahrt. diese lassen auch in der neuern sprache noch manchen eigenartigen gebrauch des particips zu. 1)) der beziehung auf gegenstände und sachen liegt meist ein besitzverhältnis zu grunde, das als beendet bezeichnet wird. in andern fällen werden die veränderungen der gebrauchsfähigkeit getroffen. a)) α)) es verkaufften obgedachte herren verwalter ihm Gregor Klischen sein gewesenes pauergutt zum Dombsell [Bd. 6, Sp. 5695] von zweien huben in seinen reknen und græntzen, wie ers vor diessem besessen und genossen. schöppenbuch v. Domslau 1644 bei urk. schles. dörfer 101; es verkauffen obgedachte herren verwalter ihm George Sommern seinen gewesenen gartten zum Dombsel, wie er ihn vor diesem besessen und genossen. ebenda s. 100; glücklich, wer ... seinen garten so zu rechter zeit noch verkauffen können, als unser v[etter]. denn ich denke doch, dasz sein gewesener garten auch ganz artig unter wasser wird gestanden haben. (an Eva König 1771) 173, 395. β)) undt ferner von Adam Königs reinparchen herauss auch zehen elen lang rückenn, inn seinen gewesenen rein herauss zue setzen unndt zue halten befügett sein soll. schöppenbuch v. Tschechnitz 1615 bei urk. schles. dörfer 185; er trieb mit möglichster eil eine leer gebliebene salaterrena auf — einige wollens für ein gewesenes holzgewölb, ich aber für eine reparirte schupfen gehalten haben, doch es sei, was es wolle. der hausball (1781) Wiener neudr. 3, 3; der altar war eigentlich ein abgedankter spieltisch, an welchem die ledernen geldsäcke ausgerissen und eine gewesene salzmetze, mit weihwasser gefüllt, eingesetzt war. Arnim (Isabella von Ägypten) 1, 64; alles ist wie opferstätte, gewesene, oder vielleicht auch noch gegenwärtige. (unwiederbringlich 19) I, 7 s. 169. bei dünnem weiszbier und versalzenem pökelfleisch b)) unter den abstracten substantiven stehen zeitbestimmungen im vordergrunde, bei eigenschaften oder bei geschehnissen ist diese art der zeitlichen begrenzung seltener: α)) gewesene tag, jahr etc. retro dies, anni ... lapsi praeteriti 936a; ähnl. 2, 151b; 2, 181a; ob hierher zu ziehen ist: an dem weseme sonntage vgl. 1999. vgl.: und kecker rauschen die quellen hervor, β)) wie dann des klagens so viel war, das si durchaus sich davon nicht wolte bringen lassen, gleichsam ob die threnen jhrem gewesenen einigen auffenthalte das leben wieder geben köndten. übersetzung v. Barclays Argenis (2, 3, 4) 2, 171; die klare haut desz frawen-zimmers wird (im alter) runtzlicht, ... und was uns zuvor dermassen gefallen hat, das pflegt auch nur nicht ein kennzeichen seiner gewesenen ziehr hinter sich zu verlassen. (trostschrift. poet. wälder 3) 2, 142; und haben wir wohl von einer vernichtigten kraft, die aus allen kräften des weltalls vernichtigt werden könne, d. i. die jetzt sei und jetzt nicht sei, und doch nicht seiend als gewesene kraft gedacht werde, einen begrif? Herder (übers erkennen und empfinden in der menschl. seele. 1774. 2) 8, 254 Suphan; wen irgend betroffen ein leid und ein schade, nie konnte selbstsucht je dein wohlthun schmälern; ich fasse gern mit einem kühnen griffe 3) die substantivierung nähert das particip bei der beziehung auf personen wieder der bedeutung verstorben im anschlusz an das lautverwandte verwesen (s. d.); im neutrum dient es dem abstracten begriff der vergangenheit. a) beziehung auf personen: wenn die gebeine eines gewesenen schon verkommen sind, ... stehen noch seine bleichenden schreine in der alten wohnung. Stifter (die mappe meines urgroszvaters) studien 2, 8; mit jenen konnte man doch sitzen und von dem gewesenen sprechen, wie es sich gehörte. W. Raabe Abu Telfan5 s. 307; als ... der ponte dei sospiri über mir schwebte, über den die staatsverbrecher [Bd. 6, Sp. 5696] einst aus dem gefängnis zum tode geführt wurden, da überfiel es mich mit fieberschauer. all die gewesenen und all die verblichenen, ... mörder und gemordete schienen aufzusteigen. (ital. tagebuch) 195, 203; dieser humpen den gewesenen! .. den gewesenen an der wand! ich trink' euch zu! Halbe mutter erde (3. aufz.) 159. b) das neutrum. α) an die oben (sp. 5690) besprochene ellipse knüpft an: das jetzt ist kaum nur im moment zu fassen; β) die ältesten belege für die eigentliche substantivierung führen das particip in einem zusammenhang ein, der dem begriff der vergangenheit durch den gegensatz gegen die lebensvolle gegenwart den stempel des kraftlosen, morschen, hohlen aufdrückt. der neuere gebrauch läszt die abgrenzung der vergangenheit gegen die gegenwart reiner, ungefärbter zur geltung kommen. 1)) das gewes'ne wollte hassen nicht schreitet zurück deszhalb, krankhaft Tristan betritt den eisensaal. ins gewes'ne, 2)) ihr tatet wohl daran, mein neffe, γ) dazu die sprichwörtliche redensart: fert gewesene göfft de jud nuscht preusz. sprichw. 2 s. 90; ähnl. sprichw. 1, 593; Meyer der richtige Berliner5 s. 52; 'für das gewesene gibt der Jude nichts. jetzt bin ich eine anständige verheiratete frau'. M. Böhme tagebuch einer verlorenen42 287. ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5697] 1) zur stellung des particips in der tempusumschreibung vgl. die ausführliche darstellung in teil 10 sp. 248—250 und dazu (im besonderen für die heutige stellung in den mundarten) den deutschen sprachatlas unter gewesen: während die starke form dem nördlichen teil Oberdeutschlands und ebenso den sächsischen mundarten angehört, ist die schwache form (gewest) in den fränkischen mundarten, in Thüringen und nordöstlich im colonisationsgebiet durchgeführt. der schriftgebrauch zeigt längeres schwanken, gewest dringt in oberdeutsche denkmäler vor und wird später auf seinem eigenen boden wieder verdrängt; mehrere stilisten gebrauchen beide formen, so namentlich H. Sachs u. Luther. zu den neuhochdeutschen belegen für den schriftgebrauch von gewest lassen sich hier noch einige bemerkenswerthe nachzügler vom ende des 16. jahrh. bis ins 18. jahrh. nachtragen, sie ergeben aber keine anhaltspunkte für die vermuthung, dasz die form an bestimmte feste verbindungen geknüpft sei; es scheint für die belege nur das zu gelten, dasz sie einerseits eine gewisse nachgiebigkeit gegen die mundart verrathen, während andererseits die form gewest manchmal den bedürfnissen von reim und versmaasz entgegenkommt: es ist d' Witzel allweg ein ehrgeitziger, ... unverschämpter mensch gewest, dem es nie umbs hertz und ernst gewesen, das ... widder Jörg Witzeln (1539) F 8a; die gleiche form auch L 8b u. a.; im jar 1558 zu zeiten Pauli 4. ist zu Bolonien einer gewest, der offentlich in der schul auf der fasten abend den ehestand gescholten, und die sodomei gelobt hat. bienenkorb (1586) 231a randglosse; dan alda (in Trient) sind die binen apoteker mehr den ein jar oder zwei versamlet gewest, des honigrahts also vil zumachen, das es allen den binen in Europa genug sein kan, und wird guts kauffs gegebēn grose lugēn umb klein gelt. 241b; das gesetz ist unser zuchtmeister gewest auf Christum. ein gesprech v. d. gemeinen Schwabacher kasten ... bei sat. u. pasqu. 3, 198; ist den sant Peter ein teufel gewest? ebenda 204; damit alle sach bei gueter ordnung und alten herkomen wie esʒ vor jahren gewöst ist noch bleiben möge. marktordnung von Pöllau (1547) s. österr. weisth. 6, 135: wie von alters hero gewöst. (rainbrief v. Pöllau 1579) 142; und glückseelig gewest zu sein bistu zur see gewest, wann sie kein wind beweget, was ich hab' euch gesagt, das wird gewis nicht fehlen, das weibsvolk hier ganz störrisch ist, 2) auch zum attributiven gebrauche sind a. a. o. (teil 10, 250) einige belege beigebracht, sie zeigen sowol die conventionelle verwendung neben titeln als einmal auch die unmittelbare anknüpfung an die tempusumschreibung. zur ergänzung folgen hier einige nachträge. a) die tempusumschreibung in der function des attributs: die damals zu Stuttgarten geweste beide doctores. zehen theil. bedencken 1611 (Francf. a. M.) vorrede; man siehet auch ausz dieser vor anderthalbhundert jahren im obern Elsasz geweszten mund-art, wie die sprachen von jahren zu jahren, als die kleidungen und mntzen, der wechselung underworffen. vorr. zu Jacob Wimpfelings Tütschland (1648) 3a; ein gantz guldenes hertz, so ihr durchl ... in gewester gröster todsgefahr ... [Bd. 6, Sp. 5698] verlobet. lebensthat ... des heil. Antonii v. Padua (2) 174; dasz drei reverendo dieb und zugleich heimlich geweste wiltprädschützen, ... mit dem strang ... hingerichtet worden. Abele künstl. unordnung (1, 1) 1, B 6b; ähnlich (1, 3) 1, 28; dazu vgl. Salzburger taidinge 240, 19 (österr. weisth. 1). b) der erstarrte gebrauch. α) neben berufstiteln: diejenigen gewerken so unsern vorfahren oder gewesten vizdomben belehente wälder haben. Bamberger waldordnung, vgl. oben sp. 5646; als Leonhart Tafner verwalter gewesen, ist der burger allhie zu Afflenz pluembsuech und holz gerechtigkait ... besichtiget und den durch Geörgen Lachner, gewesten marktrichter, volgenter maszen beschriben worden. protokoll v. Aflenz (1564) s. österr. weisth. 6, 86; ebenso gewesten altmeister (1577) 6, 15; gewesten canzlei verwalter (1716) 6, 99; des gewesten hofcammer präsidentens, grafen von Sinzendorffs gold-fabrica zu Neuburg am Jhn. närrische weish. und weise narrh. 124 überschrift; dazu vgl. gewestin pflegers tirol. weisth. 4, 593; Joh. Val. Andreae, gewester Würtemb. praelat pietismus 31. β) in der anlehnung an verwandschaftsbezeichnungen ist hier einmal die bei gewesen (sp. 5692) vermiszte engere beziehung auf den träger des appellativs belegt, gewest bezeichnet eine verstorbene person: und zur ewigen gedechtnusz unserer vorfahren, brüeder und nachkumbenden, wie auch der fürtreffentlichen Elisabetha, unserer gewesten gemählin seeligen angedenkens. banntaiding zu Spital (16. jahrh.), s. österr. weisth. 6, 53. 3) nicht in diesen zusammenhang fällt das subst. geweste vgl.gheweste, plaga mundi, regio, ora, tractus. 146b; es ist im friesischen und niederländischen belegt (in disse gewesten, in dieser gegend 1, 624b) und wird von J. L. Terwen (etymol. handwb. i. neder-duitsche taal 954) zu vatten, vast, vesten gestellt. ![]() ![]() nur bedingt gehört in den bereich unseres wortes das gewette in heergewette für heergewaete (vgl. darüber 1) c), das den überlieferungen der wörterbücher angehört. ein innerer zusammenhang ist freilich auch zwischen gewaete und gewette anzunehmen, insofern beide bildungen auf die gleiche wurzel zurückführen, für die mit Mehringer (indogerm. forschungen 17, 142) die bedeutung von binden (flechten, weben) anzusetzen ist. gegen die entwicklung des juristischen begriffes pfand aus der grundbedeutung binden liegen keinerlei bedenken vor, und unterstützt wird diese deutung durch die althochdeutschen participialbildungen (kawetan, kiwetan, conjugatus, conjunctus 1, 738), die unsere wortsippe im gleichen bedeutungszusammenhang vorführen, und die sich in mundartlichen gebrauchsformen fortsetzen. 1) älteste belege, concurrenzbildungen gleichen stammes und deren mundartliche ausläufer, heergewette. a) das mit dem i suffix gebildete neutrum (wette) in der bedeutung von pfand, pfandsetzung hat schon einen langen zeitraum des gebrauchs und der entwicklung durchlaufen, ehe es mit dem präfix ge bezeugt ist. dasz das deutsche wort den lateinischen (vas, vadimonium) und auch griechischen bildungen (s. unten) urverwandt sei, wird neuerdings allgemein angenommen. schon bei Ulfilas ist die form [Bd. 6, Sp. 5699] vadi mehrmals bezeugt und ist dort durchweg übertragen gebraucht: jah siglands uns jah gibands vadi ahman in hairtona unsara 2. Korr. 1, 22 (und in unser hertzen das pfand, den geist gegeben hat. Luther); ebenso 5, 5; ähnl. Ephes. 1, 14. Skeireins 48. in der althochdeutschen periode bieten die glossen vielfach zeugnisse sowol für die sachbedeutung als auch für die function des nomen actionis, vgl. wetti, pignus, vadimonium, stipulatio, pactum, fenus 1, 740; vgl. mittellat. vadium (gage); aus der groszen zahl der mittelhochdeutschen belege für wette (mhd. wb. 3b, 775) ist vor allem die entwicklung hervorzuheben, die die bedeutung eines pfandvertrages hier erfährt. allgemein als abmachung, der ein gegenseitiger einsatz von pfändern vorausgeht, im besondern als einleitung eines kampfes (vgl. DWB wettkampf), liegt sie den mannigfaltigsten formeln zu grunde, mit denen die blüthezeit der mittelhochd. dichtung schaltet. das compositum mit dem präfix nimmt an diesem gebrauch erst bei den nachzüglern aus dem ende des 13. jahrh. teil; vorher ist es ein einzigesmal in einer predigt aus dem 12. jahrh. belegt, und zwar in einem gebrauche, der vielleicht dem übergang zur bedeutung von busze, strafgeld als erklärung dienen kann: michel mêre suln die mennesgin gefrouwit werdin, den der fride gemachôt was an der erde. der fride chom an der cîte: wan diu gewette werete funftûsind jâre unde mêre, daz wir armennesgen newedir habetôn gotes hulde noch der engile minne. s. altd. lesebuch 194. das genus des fem., das der artikel hier dem gewette beilegt, entspricht dem mitteldeutschen gebrauch von wette, das dort früh als fem. bezeugt ist. für die bedeutungsentwickelung des wortes ist der gegensatz bemerkenswerth, in den gewette hier zu friede tritt, es kennzeichnet die störung des friedens, die zeit des kampfes. da nun der juristische begriff von gewette im sinne eines strafgeldes vom gleichen anlasz ausgeht, vom friedensbruch (s. u.) und da das friedensgeld geradezu friede (fredus vgl. rechtsgesch. 12, 230) genannt wird, so wäre auch die entgegengesetzte benennung (vgl.(fehde für busze) nicht ausgeschlossen. b) lange vor diesem zeugnis ist das präfix ge bei andern ableitungen vom gleichen stamme belegt. α) schon in die sprache des Ulfilas reicht das verbum zurück: gavadjoda auk izvis ainamma vaira mauja svikna du usgiban Christau 2. Kor. 11, 2 (ich hab euch gemehelt aim man cod. Tepl.; ich habe euch vertraut einem mann, dass ich eine reine jungfrau Christo zubrächte Luther). die bedeutung von gavadjon (trauen, antrauen) läszt sich von dem juristischen begriffe der pfandsetzung ableiten (vgl. Schröder die verlobung als wettvertrag rechtsgeschichte4 300) oder aber mit a. a. o. auf den begriff conjungere zurückführen. für die zweite erklärung spricht die bedeutungsrichtung des particips, das schon in den ältesten glossen überliefert ist, und das dort ebenso wie im sprachgebrauch Notkers und einiger mittelhochd. dichter übertragene verwendungen entwickelt, die alle immer wieder auf die bedeutung ins joch spannen, conjungere, conjugare zurückführen; conjugate, nupte, kiwetan, Hrabanisch-Keronische glossen s. 1, 60; tiu zwei sint kewetiu. bediu heizet taz argumentum a conjugatis. Boethius 190a Hattemer; mit clesinemo puluere, chleino gemalnemo unde gnôto gewetemo (handschr. geuéutemo) 27a. die normale schwache participialform ist nur bei Notker und in varianten zur genesis (vgl. auch die substantivbildungen in β) belegt, die mittelhochdeutschen zeugnisse zeigen wie die glossen nur starke flexion; do was des dritten werwort er hiete gechouffot unde flôch âne strît. ich vant an der fossiure [Bd. 6, Sp. 5700] in deʒ tievils ioch β) in eben diesen zusammenhang weisen auch substantivbildungen der althochdeutschen zeit, die von der schwachen form des präteritums abzweigen; sie leben noch heute mundartlich weiter und halten an der gleichen eng begrenzten bedeutung fest. 1)) auf das neutrum weisen: a)) jugis ... giwetun, giwetene glossen zu 1. könige 19, 19 1, 441 (er pflüget mit zwelff jochen Luther); par, giwet ebenda (ein joch rinder Luther); jugales, giwet, glosse zu Jeremias 51, 23 (joch Luther) ebenda 1, 634. dem entspricht auch die notiz bei Maaler: gewätt (das), allerlei rüstung unnd band zum jochen dienlich, jugamentum, compago 178c. das gleiche wiederholt bei 2, 444c. dazu vgl. die späteren mundartlichen feststellungen: das gewätt, das joch sammt zugehör zum einspannen ... ein g'wätt ochsen schweiz. idiot. 2, 438; g'wet, das joch, das joch ochsen, auch die ochsenhörner, weil die ochsen daran eingejocht werden. Kärnt. wb. 256; ebenso gewette bei 290a. b)) auf diese bedeutung könnte das folgende substantiv zurückgeführt werden, das andererseits sich auch aus gewett 2) erklären läszt: darnach machentz ain gewett c)) von einer allgemeineren fassung der bedeutung conjungere geht eine andere buchung Maalers aus: wol in einanderen gefügte und gewättne blöcher, trabes compactiles 178c; dem entspricht: gewätt ... gebäude, welches aus ordentlich gefügten balken besteht. 2, 438. 2)) auch im genus des masculinums zweigt das particip eine form der substantivierung ab, die die ersterwähnte bedeutung verallgemeinert und die im besondern den unter 1)) b)) angeführten beleg erhellt: gewete, genosse vgl. mhd. wb. 3, 774b; 1, 989; dâ prîs mit wârheit ist vernomn daʒ im Marjodô c) die verbindung heergewette an stelle von heergewaete ist nur in wörterbüchern belegt und mag überhaupt auf schriftlicher überlieferung beruhen. den ausgangspunkt haben wir wol in der niederdeutschen form von gewaete zu suchen. hierauf weist auch die älteste buchung — bei Stieler — hin: ab hoc wad venit antiquum vocab. wette et gewette, quasi gewade, propr. vestimenta aliaque supellectilia lintea: superest nobis adhuc vox heergewette 2406, ähnlich 2, 1049 u. a. in einigen buchungen ist ein allgemeinerer begriff herausgearbeitet: gewette, suppellex ... s. geräth 1, 1422: das gewett oder gewette kommt in älteren büchern nicht sowohl für kleid, als für ausstaffirung oder geräth vor. man hat davon noch das heergewette, wofür einige [Bd. 6, Sp. 5701] unrichtig hergeräth gebrauchen, weil jetzt dieses letztere eine viel weitere bedeutung hat. 2, 55. man könnte versucht sein, diesen begriff von supplex mit den unter b) β) belegten verwendungen in beziehung zu setzen und von hier aus das heergewette zu erklären; es würde sich hierbei auch eine neue parallele zu gewende (ein gewende pferde sp. 5472) ergeben. doch die eigenart der zeugnisse für diesen gebrauch von gewette, die sich auf wörterbücher beschränken und die deutlich die abhängigkeit von einer eng begrenzten überlieferung verrathen, legt es uns näher, den ausgangspunkt für die entwicklung des allgemeinen begriffes in der parallele heergewaete, heergeräthe zu suchen, vgl. auch DWB gewette (das, pro geräthe) res; heergewette (pro heergeräthe), res expeditoriae 2, 985. 2) unter den verwendungen, die an die bedeutung von pignus anknüpfen, hat die zusammengesetzte form gewette anscheinend nur solche entwickelt, die die function eines nomen actionis bloszlegen. einige zeugnisse, die sachbedeutung verrathen, weisen auf eine spätere secundäre entwicklung hin (vgl. das analoge bei ἀθλον, wettkampf, kampfpreis). a) die ältesten belege führen unmittelbar auf die bedeutung eines durch den einsatz von pfändern geregelten kampfes (wettkampf) zurück, die in poetischen übertragungen und erweiterungen die bindung an einsätze mehr und mehr abstreift und dem allgemeineren begriffe kampf, streit zustrebt. α) zum einsatz eines pfandes als der vorbedingung des zweikampfes vgl. die schon von R. Schröder rechtsgesch.4 759 angezogene stelle: ich bin ouch ein recke und solde krône tragen. de ûtbut den kamp, dat is dat recht, β) diesen belegen gehen die beispiele für den kampf selbst schon voraus, ebenso ist die erweiterung des begriffes in poetischer übertragung früher bezeugt: eʒ wart gesehen an Gamurette, von der trc er minnen last, daʒ ein maget einvaltic b) wie schon die unter a) α) angeführten belege zeigen, lassen die verwendungen, die in der übergangszeit zur neueren periode hervortreten, die vorstellung eines pfandes, eines einsatzes stärker wieder aufleben. α) hier zuerst ist der rechtsbegriff rein gefaszt bezeugt: umb gewett gelt Münchener stadtrechtbuch (v. 1453) vgl. 22, 1050) vgl.gewedde hant, gewette scult Verwijs u. [Bd. 6, Sp. 5702] 2, 1904; vgl. wei ock eghen slot hedde oder slot gheweddes Hansische urkunde von 1352 (urkundenb. 3, 113); deponiren ... etwas zu treuen handen pfandsweisz underlegen. etwas wetten unnd umb ein gewett pfandt hinder ein dritten man legen. Simon Rot E b β. dazu vgl.: so han wir jedweder teil dem andern gelobt, und zu einem angewette ufgesetzt und gelobt, und verbrget 200. markh silbers Zrich gewicht, weder teil nit statt hette dasz die schildlt oder der obmann uszseiten, oder der merteil under inen, dasz er dem andern teile, der da gehorsam ist, des vorgenanten 200. march schuldig sig ze geben, und darzu gefallen sig, ab allem rechte siner sachen. Tschudi Schweiz. chron. (urk. von 1311) 1, 256a Iselin. β) auch die bedeutung eines kampfes ist in der strengen bindung an einsätze (wettkampf) bezeugt, die belege sind nur aus Wickram übermittelt: sobaldt die junckfraw solchs geret, inn solchem zog der jüngling fort, γ) reichlicher freilich flieszen die zeugnisse für die verwendungen, die sich mehr der heutigen bedeutung einer wette nähern. der einsatz eines pfandes bleibt im vordergrunde, während das moment des kampfes und streites sich mehr und mehr verflüchtigt: als sie nn gehn Rom kumen sind, haben sie aller deren heuser, zo das gewett bestanden durchgangen, irer weiber thn und lassen z erkundigen. Wickram (von guten u. bösen nachbarn cap. 38) 2, 222. vor allem zahlreich sind hier die belege aus H. Sachs: 1)) bauer. ja, wer wolt uns aber bescheiden, ains tages sagt der kafman fein, der bawer schlegt das gewett dar und spricht. (bauer mit dem plerr) 17. 48 Götze; 2)) pei dem ein piderman mag wol pedencken, mit dem (kaufmann) macht Ambrogilo haimlich ain gewet, wir drei detten vor acht tag ain gewette, [Bd. 6, Sp. 5703] weil man aber vor hat vernommen 3)) ich pin dir ein warsager, 4)) comedia von zweien fürstlichen rähten, die alle beede umb eines gewetts willen umb ein weib buleten. titel eines stücks von 1, 11 Keller. c) in der neueren sprache ist es nur diese engere bedeutung von wette, in der auch gewette noch weiter lebt. ganz vereinzelt macht sich in den ältesten belegen dieser periode noch der allgemeinere begriff kampf, streit geltend: d Hussiten wollt kaiser Sigmunð α) in den wörterbüchern wird das compositum meist mit sponsio gleichgesetzt und weist hierin auf eine ältere fassung des begriffs wette. später verräth sich in manchen nachträgen eine wandlung dieses begriffes, und die jüngern wörterbücher setzen gewette und wette im neuern sinne einfach als identisch an, nur dasz an gewette das verbalsubstantiv nach analogie von getreibe, gethue herausgearbeitet wird: verheissung oder gewett, audax sponsio 179a; gewette, satz, verheiszung, sponsio, sposum, omnis promissio stipulatioque, à wetten, deponere 1598; gewett, n., sponsio 2, 74b; ebenso 936a; 291b; 2, 151b; 2, 181a; gewett, n., wett ... gagûre 1, 383a; gewette, n., la gageure, le pariement, sponsio 133; ähnlich 75a (gewett); wette, oder gewette, lat. sponsio, franz. gageure, ist ein contract, da man sich über die wahrheit oder den ausgang einer noch ungewissen oder unbekannten sache ... dergestalt vergleichet, dasz derjenige, dessen meinung mit der wahrheit oder dem ausgange übereinkommen würde, einen gewissen gewinn haben solle, s. DWB pact. 8, 2325; gewette, die wette (a bet or wager), die wettung (the laying of wagers or bets). teutsch-engl. wb. (1716) 772; ebenso 1, 464a; gewette, wettung, gewedde, wedding, wed-spiel 2, 97a; ein gewett anlegen, faire une gageure; das gewett gewinnen, gagner la gageure 2, Uu 3b; das gewette, n., das wetten (im gemeinen leben; im oberdeutschen auch für) die wette; ein gewette anstellen ... es gilt ein gewette 2, 661; gewett, die wette neues idiot. Wiennense 51; gewett ... wette. Martin u. wb. d. Elsässischen mundarten 2, 879a (um's gewett; was gilt's gewett? er hat e gewett gemacht). β) die litterarischen belege sind spärlich, sie entstammen dem schriftgebrauch älterer süddeutscher stilisten, vor allem aus der Schweiz: dieses gedicht war eine art eines gewettes: mein freund d. D. Stähelin und andere werthe bekannte ... erhoben die Engelländer und rückten mir oft das unvermögen der deutschen dichtkunst vor. ich nahm die ausforderung an ... ich suchte in einem nach dem englischen geschmacke eingerichteten gedichte darzuthun, dasz die deutsche sprache keinen antheil an dem mangel philosophischer dichter hätte. Haller (vorbericht zu den gedanken über vernunft) 43 Hirzel; das war ein spasz, wie ihr einst ein gewette mit ihm anstelltet, wer den schönsten fisch angeln würde, und euer taucher ihm einen eingesalznen fisch an seiner angel hieng, den er mit grossem eifer herauszog. Wieland übersetzung des Shakespeare, (Antonius und Cleopatra 2, 5) 4, 231 (Schlegel: lustig war mit ihm das wetteangeln ... 't was merry when you wager 'd on your angling); dasz sie in diesem augenblick gegen untadelhafte männer [Bd. 6, Sp. 5704] dieses thun würden, schien so unwahrscheinlich, dass der hr. Tronchin und ich ein gewette darüber gegen die frau Tr. verloren haben, zu unserer gröszten schande, denn wir hatten fait les agréables à ses dépens. (briefe an Bonstetten) 13, 207. 3) die bedeutung strafgeld führt auf den dualismus zurück, der an den geldstrafen des älteren deutschen rechts wahrgenommen wird: neben dem sühngeld, welches der verletzten partei zuerkannt wurde, war in der regel auch ein bestimmter betrag an die öffentliche gewalt oder an das gemeinwesen zu entrichten, das friedensgeld, in den lateinisch geschriebenen quellen fretus, fredus, freda, gelegentlich auch pax oder poena pacis genannt rechtsgesch. 12, 230; vgl. auch R. Schröder rechtsgesch.4, s. 81. dieses friedensgeld wird von der mitte des 13. jahrh. ab in deutschen rechtsquellen auch wette, gewette genannt und als solches der busze gegenüber gestellt, später jedoch von ihr nicht mehr unterschieden. vgl. a. a. o. 116. vgl. auch: gewette, sachsenbusse u. a. s. unten sp. 5706, vgl. Verwijs u. 2, 1871. die deutung dieses gebrauchs darf aus lautlichen gründen nicht von wite (althochd. wîze) ausgehen, obwohl das angelsächsische und niederdeutsche auch diese wortsippe (wite ursprünglich = peinliche strafe) in den kreis der synonyma eingeführt haben, vgl. a. a. o. vgl. wedde, geldstrafe mulcta, sonst auch wite. vers. eines brem. nieders. wb. 5, 209, vgl. auch wite bei 5, 747 ff. die oben (sp. 5701/2) beigebrachten belege berechtigen dazu, auch für gewette als strafgeld von der gleichung wette, pfand auszugehen; vgl. auch die beitreibung von busze und gewette durch pfändung s. sp. 5705. auch dafür lieszen sich gründe beibringen, dasz zuerst das friedensgeld und nicht auch die busze an diese gleichung gebunden wurde. vielleicht ist aber doch mehr gewicht auf die oben (sp. 5699) angeführte alte stelle zu legen, in der der gegensatz zwischen gewette und friede so scharf gefast ist. da die busze auch fehde ( a. a. o. 81), das strafgeld sonst friede genannt wird, so wäre mit gewette die bezeichnungsart der einen form der geldstrafe auch auf die andere übergegangen. gewette würde aber mit der bedeutung unfriede, streit, kampf im letzten grunde ebenfalls auf die gleichung wette, pfand zurückführen. in der bedeutung einer geldstrafe ist nun gewette vom 13. bis zum ende des 15. jahrh. aus denkmälern der verschiedensten deutschen landschaften belegt, nicht nur aus nieder- und mittel-, sondern auch aus oberdeutschen quellen. bei den belegen aus rechtsbüchern, wie dem schwabenspiegel oder dem spiegel deutscher leute, läszt sich der oberdeutsche gebrauch durch die übernahme der betreffenden stelle aus der niederdeutschen vorlage einfach erklären. dasz aber der rechtsausdruck auch tiefer in die süddeutsche rechtssprache eindrang, beweisen die belege aus österreichischen urkunden. später schrumpft der gebrauch freilich wieder zusammen und geht auf das ursprungsgebiet zurück. zu den formen vgl.: gewedde im sachsenspiegel und im Berliner stadtb., gewetde in Mainzer urk., gewatte, gewette österr. urk. und gewett in mitteldeutschen und oberdeutschen quellen. a) die bedeutung strafgeld. α) abgrenzung von gewette und busze: umme iewelke disse sake weddet he deme richtere; unde umme alle scult, dar de man sine bute mede gewint, dar hevet die richtere sin gewedde an. sachsenspiegel landrecht 1, 53, § 1, Homeyer3 s. 206, ebenso 3, 32, 10; vgl.alle schulde, da der man sine bzze mit gewinnet, da hat der richter sein gewette an. doch wettet man dem richter dikke umbe unzucht, die man tt vor gerichte. spiegel deutscher leute 73 Ficker; swer sô den anderen slêt âne vleischwunden oder roufet, wirt her gevangen mit gerûchte und vor gerichte brâcht, ez en gêt ime an den hals noch an sîn gesunt nicht, wenne gewette und bûze verburet her dar an. sachsenspiegel 3, 37, 1 Weiske-Hildebrand; sprich en man gut an des ime sin herre nicht ne bekant, unde he der gewere dar an darvet, he mut deme herren borgen setten sines geweddes unde siner manne bute of he sie verboret, er ime die herre dach to lenrechte bescheidet. sachsenspiegel lehnrecht § 52 Homeyer 1, 232; sprichet ein man guot an, und wirt er mit rehte dâ von gewîset, er belîbet âne buoze unde âne gewette, die wîle er sich des guotes niht [Bd. 6, Sp. 5705] underwindet. schwabenspiegel (landrecht 65) Wackernagel s. 64 (var. wette); genau so spiegel deutscher leute 73; iewelk richtere hevet gewedde binnen sime gerichte unde nene bute, wen die richtere ne mach beide klegere unde richtere nicht sin. sachsenspiegel landrecht 3, 53, § 2, Homeyer3 s. 349; vgl. auch 3, 45, § 10; over virteinnacht sal man scult gelden, de man vor gerichte gewint; gewedde over ses weken; bute na me gewedde over virteinnacht. 2, 5, § 2 ebenda s. 232; vgl. auch lehnrecht § 68, 10; sve gewedde unde bute nicht ne gift to rechten dagen, de vrone bode sal en dar vore panden. sachsenspiegel landrecht 1, 53, § 3 Homeyer3 s. 206; swer busze noch gewette nicht engît ze rehten tagen, der vrônbote sol in phenden. schwabenspiegel (landrecht 66) s. 64 (var. wette); die gleiche stelle im Berliner stadtbuch 108; der so einen scheppen strafet uf der bank her gewinet sine buse einen vierdung und der richter sin gewette. beschuldiget abir ein man einen schepphen so das orteil gevolget ist, so haben si gewunnen all ire busse und der richter sin gewette. alse manche busse alse mannich gewette. altes Kulm. recht 2, 3 s. 22 Leman. β) abstufung der geldstrafe je nach der stellung des strafenden oder nach der schwere des vergehens. 1)) zur abstufung nach der stellung des richters, vgl. a. a. o. s. 130: (der graf) konnte nicht, wie der könig schlechthin kraft seines amtes beliebige geldstrafen auf die nichtbefolgung seiner gebote verhängen, sondern die strafe (das gewette) richtete sich nach stammesrecht. demgemäss betrug das gräfliche gewette bei den salischen Franken, ebenso wie bei den Sachsen 15 schillinge. in besonderen fällen waren dem grafen auch höhere strafbefehle gestattet, namentlich wurde unter den Karolingern eine reihe von ausnahmefällen festgesetzt, in denen der graf die strafe des königsbannes im betrage von 60 schillingen verhängen durfte; dazu vgl. nun: Constantin de koning gaf deme pavese Silvestre werltlik gewedde to' me geistliken, die sestich schillinge mede to dvingende alle jene, die gode nicht beteren ne willen mit deme live, dat man sie dar to dvinge mit deme gude. sachsenspiegel landrecht 3, 63, § 1 Homeyer3 359 (var. gerichte). die gleiche stelle im Berliner stadtbuch 25. 2)) dem richtere sal man erdelen up ine (den, der einen in nothwehr erschlagen hat und sich selbst dem richter stellt) dat hogeste gewedde der penninge, die man ime pleget to weddene, unde den magen ir weregelt. sachsenspiegel, landrecht 2, 14, § 1 Homeyer3 244; weigeret sie aver dar rechtes unde werdet sie dem overen richtere beklaget, ire burmeister mut vor sie alle wedden en gewedde, unde den geburen mit drittich schillingen büten, unde iren scaden gelden. 3, 86, § 2 (var. en gemeine gewedde) ebenda 384; de wedde dat sint acht schillinge gewonliker penninghe. dat gewedde sal man gelden over ses weken. Berliner stadtbuch 108; was auch der richter richtet ader in geheigtem dinge thut, das sol er nach der scheppen verfolgten orteln richten und thun. er sol ouch für ein schlechte gewette einen schilling nemen landtpfenninge und nicht mer. vor ein freuel gewette funf schilling. vor hochste gewette dreissig schillinge landtpfenninge, die do im gerichte genge und gebe sindt, und die gewette sol ouch niemandt steigen noch höen; keiner der stadt inwonhaftig und besessen burger ader burgerin sol dem gerichte gewette nicht verbürgen. Jenaer gerichtsordnung aus der 2. hälfte des 15. jahrhs. bei s. 75; vgl. auch observationes (1608) 215; welch man den andern vor gerichte ubel handelt und böse wort spricht, der wett dem richter fünff schilling, heisst öm der richter swigen, thut ers nicht, so wett er daz höchste gewett alzo dick er ez thut. wan di bürger siczen an örem follen rate, wirt ein orteil von on funden, wer daz strafft, findet er nicht ein bessers vonstunt er sal wetten dem richter unse höchste gewett und sal dem rate ieglichenen besondern zu buss geben fünff schilling. statuten von Rudolstadt (1404) bei 214; demnach bedacht, seiner gnaden schultissen zu entpfelen, hinfurder von einem todtschlage, vier rinische gulden, von lemenisse und kampfir wunden zwen rinische gulden, und nicht darober, vor ein gewette und abetragk, der dem gerichte geboren moge, zu nemen. revers des raths [Bd. 6, Sp. 5706] zu Halle (1499) bei beschreibung des Saal-kreises 1 (1749), 673. γ) gewette wird unter dem gesichtspunkt der einnahme betrachtet: nen recht ne mach he aver in (der herr den bauern) geven noch sie selven kiesen, dar sie des landes richtere sin recht mede krenken, oder sin gewedde minneren oder meren mogen. sachsenspiegel, landrecht 3, 79, § 1 Homeyer3 376; emendis & iuribus antiquis, que gewetde volgariter dicuntur, sibi salvis. urk. v. 1315 bei codex dipl. anecd. r. Mogunt. 3. 129; ob aber er ieman icht gelten solt. dem werd von dem guet vergolten. ob er mit einer gueten gezeugnuzz bewärn mag. daz der sein gelter gewesen sei. und waz des guets uber wirt. des gevallen zwai tail der hausvrown und den chinden. aber der drittail gewatte unserm richter. urk. Friedrichs d. Streitbarn v. Österr. bei Senkenberg s. 271; diu hêrschaft hât verlihen hern Hûge unde sînem vetern ze lêhen, als si sprechent, alliu gerihte ze Dattenriet unde behuob ir selber niht mehr danne den drittren teil der gewettun. habsb.-österr. urbarb. (14. jahrh.) (5) 28, 19 Pfeiffer. δ) von wörterbüchern wird diese bedeutung in der älteren zeit nur bei Kilian und Henisch verzeichnet: ghewette (vetus sax) wette, mulcta 146b; gewette, straff, geldstraff, mulcta ... höchste gewette, ... richteres gewette 1598. bemerkenswerth ist schon hier die einschränkung des gebrauches auf Sachsen, die später immer wieder betont wird, namentlich auch seit die wörterbücher anfangen, ihre darstellungen geschichtlich zu vertiefen; gewette, emenda, amende. in Sachsen-recht die geld busz, so dem richter vor eine begangene frevelthat entrichtet wird. das höchste gewette in untergerichten sind 4 alte schock, oder 3 gulden 17 gr. allg. lex. d. künste u. wissensch. 247a; ebenso, nur ausführlicher bei 8, 543 unter sachsenbusse, ähnlich 2, 661 u. a. dazu vgl. die aus urkunden schöpfenden darstellungen bei 2089; samml. ahd. ausdr. 32; vgl. auch 4, 429a. ε) unter den rechtssprüchwörtern finden sich einige formelhafte verwendungen von gewette: so manche busze, so manch gewette (s. o.) Graf u. dtsche rechtssprichw. 322; nähme man kein gewette, so verginge das recht 314 u. a. b) die übertragung des wortes auf die behörden, die eine so gekennzeichnete geldstrafe verhängen und einziehen, ist bei dem grundwort wette mannigfach bezeugt, vgl. 2, 465 (für Danzig); am compositum ist sie für das verwaltungsgebiet von Rostock belegt: in sachen amts der brockfischer, klegere, wider die fischer aus der straszen, beklagte, gibt ein wohllöbl. gewette diesen bescheid, dasz es hiemit bei dem vertrage von anno 1667 sein verbleiben habe. publicatum im gewette 9. 1. 1679 bei beiträge z. gesch. der stadt Rostock I 4, 87; Voigts wunsch nach feststellung der arbeitszeit der gesellen ... wurde dahin beantwortet, dasz dies von se. rath dependire; wegen seines weiteren wunsches, dasz das rauchen der zimmergesellen bei der arbeit abgeschafft werde, sollte mit dem gewett gesprochen werden. ebenda 4, 6; auf grund ... der bekanntmachung des bundesrats vom 4. märz 1896 ... wird hiermit für ... bäckereien und konditoreien in Warnemünde ... an folgenden tagen des jahres 1907 ... überarbeit gestattet ... gegeben im gewett. Rostock, den 22. dez. 1906. B .... gewettssekretär. u. a. (vgl. dagegen gewettgericht). ebenso führt in dem von Rostock abhängigen Warnemünde die polizeibehörde den namen das gewett. in anderen gegenden sind für ähnliche functionen zusammensetzungen mit gewett üblich, vgl. gewettherrn, DWB gewettgericht. ![]() ![]() so sul wir aller heiligen schar ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5707] wan dem auch gewettet ist (nulli solvenda est compositio, nisi cui facta est compositio) altes Straszburger stadtrecht bei s. 56: sve herberget oder spiset wetenlike enen vervesten man, he mut dar umme gewedden. ne weit he's aver nicht, he untredet dat gewedde mit siner unscult. sachsenspiegel landrecht 3, 23 Homeyer3 318; ähnl. 2, 12, § 8; 2, 42, § 4; u. a. sve so ungerichte klaget up enen, die dar nicht so jegenwarde n'is, kumt he sedervore, unde ne klaget jene up ine nicht, he mut deme richtere gewedden unde jeneme gebüten. 2, 8, § 1 ebenda 234; ähnl. 2, 11, § 1; 2, 12, § 5; scilt en man en ordel na der vulbort unde ne vulkumt he's nicht mit rechte, he mut dar umme gebüten deme die't ordel vant unde allen den die's gevolget hebben, he ne hebbe gesprekes gebeden vor der vulbort. die herre ne gewint aver nicht den en gewedde dar an, wende't n'is nicht recht, dat man enen manne umme ene sake tvies oder dries gewedde (var. leszet wetten; to wedde dreve; beʒʒere; berede; beclage). sachsensp. lehnr. § 69, 11 Homeyer 1, 282; von der scheppen missehandelunge. ab ein scheppe in gehegetem dinge uf der bank mit unbillichin worten von eime andirn manne missehandilt wurde. volkummet des der scheppe mit andirn sinen bankgenossen das si is gehort haben. iener mus den scheppen vorbussen und deme richter gewetten. altes Kulm. recht (2, 2) s. 22 (var. sin gewette); vgl. DWB gewedden Verwijs u. 2, 1871.
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