Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||||||||||
gewerf bis gewerken (Bd. 6, Sp. 5628 bis 5653) | ||||||||||||
| ![]() ![]() 1) die collectivbildung gewerf in der bedeutung von wurfzeug, geschütz. die belege fallen spät, erst von der mitte des 15. jahrh. ab; sie reichen für den lebendigen gebrauch nicht über das 16. jahrh. hinaus. die mittelhochdeutsche epik hatte sich, wo sie schleudermaschinen erwähnt, auf die spezialbezeichnungen beschränkt (trîbok, blîde, pfeteraere, mange u. a.), von collectivbildungen wurde zwar wohl schon das heutige geschütz (s. d.) verwendet, aber anfänglich mit beziehung auf pfeil und bogen und ähnl. handwaffen. unsere bildung dagegen taucht zuerst in der verbindung mit dem groben geschütz der feuerwaffe auf (neben büchse vgl. tormentum 588b), wird aber gerade in den spätesten belegen, den übersetzungen aus antiken schriftstellern, auf die primitivsten formen des wurfzeuges angewendet. das genus, soweit es gekennzeichnet ist, erweist sich als neutrum. vgl. Basler chron. 4, 193; dict. lat. germ. (1540); a. a. o.; gesch. d. stadt Basel 3, 450. a) isolierte verwendung (das substantiv neben dem verbum): und hatent min herren vor wol 14 tag enteil buchsen und das gewerf do oben ... wan si hatent die brug denen geschosen, und das gehus ... und fast das slos verwuest mit dem gewerf. (1445), s. Basler chron. 4, 193; am 15. tag des obbestimpten monats, in der nacht umb das ein, frtent die von Basel ir gewerff uff 13 wegen gon Rynfelden in die statt, das si das schlosʒ domit bewurffen. (1445), s. Basler chron. 5, 375; diese alle fhren in 8 schiffen mit einem gewerff gehn Straszburg, welche tausent z fsʒ unnd hundert pferdt darz gabe, die schlgen sich z den uberigen puntsgenossen ... legerten sich endtlich für Mülberg und Graben, schoszen und wurffen in die vestungen. Christian Wurstisen Baszler chron. (4, 24) 243; und weil ihnen aus dem stein mit schieszen feindlich zugesetzt wurde, liehen ihnen die Basler ihr sogenanntes gewerff, um das schlosʒ mit groszen steinen zu bewerfen. solches wurde den 15. juli ... (1445) hinaufgeführt. gesch. d. stadt Basel 3 (1819), 450; das werffen hielten sie auff bald [Bd. 6, Sp. 5629] b) verbindung mit synonymen. α) darumb so sich einer mit geschütz oder gewerff iebet, und den furgonden eigen man durch schüsset, sol man dar von underscheidlichen reden. instituten (1519) 113b (jaculis ludit et exercitatur); demnach so namend si den krieg dest ee widerumb für dhand, von wegen des rauhen ungelegnen orts, da si verhofftend den vorteil zehaben, unn von den hohen bergen herab mit irem gewrff und geschütz an die Rmer z fallen. Stumpf schweiz. chron. (11, 20) (1548) 361b, ebenso (1606) 673a. β) am 17. tag des augsten zugent die von Basel fur Rynfelden das schlosz, mit grossen buchsen, gewerff und anderem kriegzug. (1445), s. Basler chron. 5, 377; do belgert der Kmpter abt und der gottʒhusʒ-vogt von Ramschwag und die berg-lt desselben gottz-huszes die burg ze Appenzell, wurffend und schussend darin mit bliden, boleren und anderm gewerff. schweiz. chron. 1, 200b Iselin. c) in wörterbüchern wird diese bedeutung des wortes vom 16. bis zu anfang des 17. jahrh. mehrfach verzeichnet: gewerff, tormentum, balista Dasypodius T t 4b; vgl. auch ebenda: tormentum, ein jetlich gewerff, kriegsrstung, damit man schiesset M m 2d; balista, ein gewerff oder bler, ein kriegsrstung, damit man stein, kaat, schelmen, unnd anders geworffen hat D 3b; tormentum ... item ain jeglich gewerff, kriegzsrüstung, damit man scheust. 8b (vgl. ballista, ein werffzeug c 3b); ganz ähnl. 875a (balista ... ein geschtz, oder maurbrecher 102b); gewerff, instrumento da tirar piedre (1605) 63a; gewerff, kriegsrüstung, damit man etwas würfft, balista, tormentum quo tela aut lapides jaciuntur, quam nunc bombardam appellamus 1598; die späteren wörterbücher verzeichnen unter den lat. stichworten nur andere bildungen, steinwerffer, werfzeug u. a. 2) mit dem vorherigen berührt sich die ganz vereinzelte verwendung für das aufgeworfene, der erdaufwurf; der labial ist hier als verschluszlaut überliefert: dann sie die mauer sicheln mit stricken abkereten und wenn sie die gefast hetten, zogen sie solche mit reiszarmbrosten hinein, entzogen uns auch die gewerb und schantzen durch heimliche geng deste bas. Ringmann Caesar (de bello Gallico 7, 22) (1565) 242 (aggerum cuniculis subtrahebant). 3) die collectivbildung mit der engeren, auch an werfen, wurf ausgebildeten, bedeutung des gebärens bei thieren, gewerf = partus: im frling ziehen sie (die thynni) mit hauffen usz dem hohen mr, in das mr der insel Ponti, und leichen niergent anderszwo. das jung gewerff heisszt cordilla (cordyla appellatur partus), und folget den alten nach, die uff den herbst wider ins mr streichen. H. Eppendorff übers. von Plinius naturgesch. (9, 11), s. 109. 4) auch die function des nomen actionis, wie sie unser neueres verbalsubstantiv ausprägt (s. unter gewerfe), kommt schon in der älteren kurzen form rein zum ausdruck: das hab ich nechst an einem ort, da man ein ubelthetige person gerichtet hat, ein geschrei, gedmmel, gelauff, gerauff, gewerff mit schneebaln, schnollen, und anderm, gesehen und gehrt. Jacob Ayrer histor. processus juris (2, 5) (1597), s. 524. ![]() ![]() 1) das lateinische vorago in der sage von Marcus Curtius wird einmal durch gewerf übersetzt: eʒ geschach z Rom, enmitten in der stat, daʒ sich ein fraisleich gruft auf tet ... do antwurtten sie (die götter) also der fraislich gewerf wirt nicht z getan, den eʒ laʒʒ sich ettwer willichleich hinein. gesta Romanorum, Keller, s. 34 (non claudetur haec vorago, nisi aliquis voluntarie se immergat); man könnte hier an wirbel, strudel (vorago) denken und so auf werben zurückgehen. ein anderer versuch (vgl. mhd. wb. 3, 727) will die erklärung aus der bedeutung schlund gewinnen und lehnt unsere verwendung [Bd. 6, Sp. 5630] an den jägerausdruck gewerf (vgl. unter 2) an; damit kämen wir auf gewerf = gelenk (s. o. sp. 5489 ff.) als ausgangspunkt. näher liegt es, hier die glosse uzwerf, jactus (terrae) heranzuziehen, die 1, 1040 aus den Hraban-Keronglossen anführt, ohne dasz sie bei 1, 194 in dieser form zu belegen ist; auszerdem vgl. zerwurft = zwiespalt 22, 998; vgl. auch zerwürfnisz und s. DWB gewerf II, 2. 2) gewerf als jägerausdruck, vgl.: gewäff, gewerf, gewerft, gewehr, waffen, dann schneid, nennt man die untern langen zähne einer sau 148 u. a., s. oben sp. 4742. das wort ist zuerst aus Wickram belegt, bald nach ihm taucht es auch in den buchungen der jägersprache auf, von denen aus es dann in die allgemeinen wörterbücher überdringt. litterarisch ist es auszer bei Wickram nur ganz selten belegt. die erklärung bereitet grosze schwierigkeiten, weil sich mehrere möglichkeiten darbieten, ohne sich durch entscheidende gründe stützen zu lassen. die zusammenstellung mit gewerf = vorago (in den gest. Romanorum) könnte auf gewerbe = gelenk zurückführen. Adelung knüpft an werfen an: die hau oder fangzähne der wilden schweine, weil sie damit gleichsam um sich werfen. 2, 660. wer die erklärung auf dem wege der bedeutungsentwicklung zu gewinnen sucht, wird die synonyma, mit denen dieses gewerf sich verbindet, beachten müssen, und da führen die collectivbildungen gewehr, gewäff, waffen, die alle kampfwerkzeuge kennzeichnen, auf das oben unter gewerf II, 1 angeführte collectiv. vielleicht musz sich die erklärung jedoch auf das lautliche gebiet beschränken und der formellen berührung mit gewehr und gewäff das hauptaugenmerk schenken. a) litterarische belege: die frucht, so uff den baumen stundt, dem lewen mocht sein sterck und grimm sein gwerff und zeen er (der eber) fürher warff da kam ein schwein, sein gwerff was scharff. (irr. bilger 18b) 4, 158 Bolte; das schwein hat starcke waaffen unn gewerff. vom feldbau 569; das gleiche jagd u. forstrecht 64b; jägerkunst Ba; allein das gröszte schwein, voll bosheit und voll list, b) belege der wörterbücher: gewerf, ist ein weidw., heisset die scharffe waffen des hauenden schweines. 634b; gewehr. in der jägersprache die zähne der wilden schweine, welche man waffen und gewerff nennet. (jagdw.) allg. lex. d. künste u. wissensch. (1721) 247a (vgl. auch ausgabe von 1767, s. 534b); gewehr, gewerff, oder waffen ... die vier grösten zähne der wilden hauenden schweine ... mit welchen sie leute und hunde darnieder zu schlagen vermögend sind. allg. ökonom. lex. (1731) 827; genau so 4, 1045; kriegslex. 1, 1055; ähnl. ökonom. lex. 947; forst-, fisch- u. jagdlex. 1, 1040 (vgl. unten theil 13, 285); 2, 660; (1783) 1, 745a; deutsches wb. d. naturg, 192 (gewähr, gewärft); 1, 464a; gewerf, waffen der raubthiere. versuch einer allg. teutschen idiot. samml. 583; gewerf (auch gewerff, gewehr, fänge, hauer, haderer und waffen genannt) heiszen die eckzähne der wilden schweine. 3, 418; vgl. auch 2, 435a; jagdbrevier 258; 4, 428b; Train5 s. 351. ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5631] gewerfe 2, 362; 2, 435a; geräuschlos, ohne thürgewerfe, vgl. erg.-wb. 630a. ![]() ![]() 1) gewerfen mit der grundbedeutung. a) das präfix in formen des präsens: jah gawairpands ina sa unhulþa in midjaim urrann af imma. Luc. 4, 35 (und der teufel warff in mitten unter sie. Luther); ähnlich Marc. 9, 18; dazu vgl.: gar dicke in so gewirfet er in swer uf im swere burde hat, b) in formen des präteritums: nie gewarf dehein schûr mîn zorn was gewetzet als er uʒgewarf sin garn hie vor in miner jungen zitt, und uz dem wingarten da hin c) beim infinitiv: goþ þus ist galeiþan in libain haltamma, þan twans fotuns habandin gawairpan in gaiainnan. Marc. 9, 45 (βληθῆναι, und werdest in die helle geworffen. Luther); warumme mochte wir en (den teufel) nicht ûz gewerfin? Matth. 17, 18 (ejicere; ausgewerfen cod. Tepl., ebenso noch Mentel; auswerfen Augsburger bibel v. 1477 u. a.); wie mac Sathanas Sathanam ûz gewerfin? Marc. 3, 23 (auswerfen cod. Tepl. u. a.; austreiben Luther); und uffe dirre ersten staffeln stot dirre selbe anevohende mensche rehte geliche eime rore daʒ der wirt hin und her gewerfen mag. buch v. d. zwei mannen, Lauchert, s. 56; ob er irigin kein stein vnde da mit er den armen man mochte gewerfin. altdeutsche predigten 1, 104 Schönbach; so er mit dem ainen fues an dem hoffʒaun stet, und als weit er mit ainer parten gewerfen mag, so verr hat er zaunholʒ mit den von Rum. register von Rum (handschr. v. 1540) österr. weisth. 2, 220; die alt fraw sprach, ir müssen an dem sontag frü, als bald man das thor uff tt, hinuzʒ für die stat gon in den hanffacker, da der baum in stot, [Bd. 6, Sp. 5632] und als weit als ir gewerffen mögen, darvon ston. Pauli schimpf u. ernst (135) Österley, s. 99. 2) gewerfen mit ansätzen zu übertragener verwendung: dîe iro ubeli aba dero manheite gewirfet, quos improbitas deiecit ab humana conditione. Boeth. 178a. sît daʒ sîn herze nie gewarf so was ir antlitze als er die rede in vorgewarf, mit minen vreuden ich da ranc, ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() dasz in solcher ergänzungsstellung von gewerk neben gewerbe auch übergangspunkte zur bedeutungsannäherung liegen, ist selbstverständlich; in mehr als einem zusammenhang tritt das persönliche moment an der collectivbedeutung von gewerk zurück, und der gegensatz gegen gewerbe verwischt sich. überdiesz ist wohl auch mit nachwirkungen mancher älterer gebrauchsformen von gewerk zu rechnen, die sich namentlich landschaftlich geltend machen, denn die meisten berührungen von gewerk und gewerbe gehören nordost-deutschen zeugnissen — dem colonisationsgebiet — an. für diese berührungen sind namentlich composita typisch, vgl. DWB gewerksanlage (neben gewerbeanlage), gewerksfach, -geheimniss, -schule, -stadt, -tisch, -waare, -welt. vor allem gehören hierher gewerksam und gewerksleute. 1) gewerk und gewirk. a) formen und bedeutungszusammenhang mit dem substantiv werk und den schwachen verbis wirkjan, wurkjan (wirken) und werkôn. [Bd. 6, Sp. 5633] α) das gotische zeigt dreierlei substantivableitungen aus dieser sippe: gawaurki neben gawaurkjan; waurstw zu waurkjan und die participialform, die in zusammensetzungen wie uswaurhts (gerechtigkeit), frawaurhts (sünde) eine weitgehende verflüchtigung der bedeutung des verbums erkennen läszt. auch in gawaurki ist die bedeutung weit von ihrem ausgangspunkt abgelenkt; sie hat sich in der gleichen richtung verengert, die gewerbe in der parallele mit negotium, quaestus einschlug: ni ainshun drauhtinonds dugawindiþ sik gawaurkjam þizos aldais. Ulfilas 2 Timoth. 2, 4 (kainer, der da ritterschaftet got, unterwindt sich weltlichcz gescheft. cod. Tepl.); jah gasviltan gawaurki. Phil. 1, 21 (sterben ist mir ein gewin, cod. Tepl.; ebenso Luther u. a.). ebenso Phil. 3, 7; 1 Timoth. 6, 6; ei Christau du gawaurkja habau, Phil. 3, 8 (daz ich gewunne Christum, cod. Tepl. ähnl. Luther). ursprünglicher und umfassender ist die bedeutung dagegen im gotischen waurstw erhalten, sie wird dort auch in den beiden richtungen zum ausdruck gebracht, die die deutschen beispiele bestimmen, in der function eines nomen actionis und in der zuspitzung auf das ergebnisz der thätigkeit. 1)) du þammei arbaidja usdaudjands bi waurstwa þatei inna waurkeiþ in mis in mahtai. Koloss. 1, 29 (in dem auch ich arbait ze streiten nach seiner wirkung, di er wirkt in mir in der kraft, cod. Tepl.); ebenso Phil. 3, 21; Ephes. 1, 9; 4, 16; ähnl. Koloss. 2, 12. 2)) got waurstw waurhta bi mir, Marc. 14, 6 (ain gut werk hat si gewirkt an mir, cod. Tepl.); genau so Joh. 6, 29; ähnl. Joh. 10, 33. β) an die eben erwähnten gotischen bildungen knüpfen ähnliche gebrauchsformen auch auf deutschem boden an. 1)) eng vor allem schlieszt sich an uswaurhts, frawaurhts das fem. kawurht, alts. giwurhti an, s. 1, 975; vgl. angels. gewyrht 473a, mhd. gewurht, mhd. wb. 3, 595a; 1, 998. das fem. bringt durchweg die function des nomen actionis zum ausdruck und unterstellt die handlungen der sittlich-religiösen beurteilung: cawurht, merito; pi kiwurihtim, merito. Keronische glossen bei a. a. o.; thanen eft kuman ni was it thôh be is giwurhtiun gidôan. 5110; si sprâch von weleher gewrhte chumet mir da sint die herren iouh die armen alle gliche deiz uns nah unsern guirhten nihne werde vergolten. 334. dagegen weist auf die breitere grundlage, von der sich diese engere bedeutung abgezweigt hat, der folgende beleg zurück: diu maget genas von gotes gewirhte des gotes sunes. spec. eccles. 26.2)) der bildung nach schlieszt sich hieran das neutrum gewürchte, das die sachbedeutung vertritt. die belege reichen nicht über die mittelhochdeutsche dichtung zurück (das angels. neutr. geweorcht unterscheidet sich in der bedeutung nicht vom fem. gewyrcht, vgl. Bosworth-Toller 466a), greifen aber in die neuhochdeutsche prosa über, vgl. mhd. wb. 3, 595; 1, 998. vgl. auch unten, s. vor allem gewirk. in der bedeutung lassen sich zwei hauptgruppen scheiden, die allgemeinere eines bauwerks und die engere eines flechtwerks: dem bethuse nahen bi roc unde mantel haete er an [Bd. 6, Sp. 5634] ebenso Lanzelet 4760, 9212; Odyssee 42b; 6a. 3)) in beiden bedeutungen kreuzt sich mit dieser bildung eine unmittelbare ableitung vom verbalstamm, die dem gotischen gawaurki am nächsten entspricht. sie tritt allerdings erst spätalthochdeutsch auf, und es ist hier wie bei den belegen der mittelhochdeutschen und neuhochdeutschen zeit möglich, dasz es sich um neubildungen handelt, die erst später vom verbum abzweigen, vgl. gewurchi 1, 975; gewürke, gewirke mhd. wb. 3, 595a, 1, 999, vgl. auch gewirk und gewirke. der bedeutungsumfang dieser bildung ist der umfassendste, er bringt neben den beiden hauptformen der sachbedeutung auch das nomen actionis auf breiter grundlage zur geltung. a)) nomen actionis: sîn selbes operatio (kewurche) unde sin selbes fortitudo (chraft) psalm 97, 1 Hattemer 2, 349; alle leut, mit allem irem gewurke sind vol eitelkeit worden. ackermann aus Böhmen 39, 15; got und ich wir seind ein in disem gewürcke, er würcket, und ich gewürde. predigten (1521) 305b; des nutzes unde des gewürkes s. z. d. a. 9, 50. b)) sachbedeutung, vgl. auch DWB des fîants gewirk Malagis, s. a. a. o. α)) daz kewurche dero werlte, textum mundi Notker, übersetz. des Mart. Capella, s. a. a. o.; dar ûf man dô worhte β)) item adi 27 novembris kauft ich durch die Lochnerin allerlai polster, küsz und gewurk als hernach stet. haushaltbuch 104 Loose, ebenso 105. das gleiche bei Odyssee 81a. vgl. auch gewirk. γ) wie schon die lesarten einzelner belege zu gewurcht und gewurche gezeigt haben, ist in allen diesen verwendungen auch die form gewerk zu beobachten, die ihrer bildung nach wie in ihrem bedeutungsgehalt als eine verstärkte form zu werk (s. d.) anzusprechen ist, vgl. cawerch 1, 965; nebenformen zeigen auch die bildungsweise der collectiva mit dem i-suffix (vgl. kiwirkhi ebenda 967), ohne dasz eine collectivbedeutung recht hervortritt. schon in der mittelhochdeutschen periode ist die erhöhung des stammvocals vor dem i-suffix wieder beseitigt; über den auslaut liegen sichere anhaltspunkte kaum vor, wenn auch als normalform in den textausgaben durchweg gewerke angegeben wird, vgl. mhd. wb. 3, 590b. 1, 987; die neuhochdeutsche periode zeigt von anfang an die kurze form gewerk in übereinstimmung mit dem simplex werk. die form gewirk (s. d.) darf nicht für das fortleben des älteren kiwirkhi in anspruch genommen werden, sie ist rein lautlich aus gewürk, gewürke entwickelt. b) die verwendungen von gewerk führen in der althochdeutschen periode nicht von der linie ab, die durch den gebrauch des einfachen substantivs gezogen ist (vgl. DWB werk bei 1, 962); dort haben sich verwendungen ergeben, die die function eines nomen actionis ausprägen (werk = operatio, fabricatio, opera) und solche, die der sachbedeutung zustreben, vgl. ther sulch werk wirkit 3, 20, 150 u. a. α) die function des nomen actionis (im angels. geweorc kaum mehr zur geltung gebracht, vgl. Bosworth-Toller 465b). 1)) forlâtan fîundes giwerk [Bd. 6, Sp. 5635] that ni wâri gôdlîkora 2)) scenophigia, constructio templi, kiwirkhi. Keronische glossen 1, 253; Mathêus endi Markusso wârun thia man hêtana, β) die sachbedeutung, die vor allem im angels. geweorc ausgeprägt ist (vgl.hord reafian, eald enta geweorc Beowulf 2775 u. a.; vgl.geweorc, arx, figmentum, machina 465 ff.), findet auch althochdeutsche und altsächsische parallelen; editio cawerch Ambraser handschr. der Hrabanischen glossen 1, 117 (in den handschr. der Keronischen sippe cascaf, kiscaf); figmentum, cawerch ebenda 1, 157; than mêr te thiu burg ni mag,thiu an berge stâd, c) für die mittelhochdeutsche dichtung liegen nur wenige belege vor; diese aus der ältesten zeit, beim pfaffen Lamprecht und Heinrich von Veldeke. vertreten ist dabei das nomen actionis — als gegenstand sittlich - religiöser beurtheilung — und die sachbedeutung in den beiden richtungen des bauwerks und des flechtwerks. α) nomen actionis, vgl. gewerc 2, 1898: si dienden Sinte Servaes al dae β) sachbedeutung, vgl. 2, 1899. 1)) diʒ sult ir rehte merken: dô leitte mich di kuningîn der besten spiegel einen, 2)) ein brûn zobil zu mâzen rûch ... d) vereinzelte neuhochdeutsche belege sind nicht immer sicher von den unter dem einflusz der entwicklung von gewerke entstandenen verwendungen zu trennen, einige aber gehören bestimmt hierher. α) an die obigen belege für das nomen actionis knüpft an: unde vorchte sich ein iclich mensche und si gebotschaften die gewerg gotis und di tat sin vernomin si Trebnitzer psalmen 63, 10 (opera dei et facta ejus; gotes werk Notker, ähnlich Luther. dazu vgl. gewerck, DWB tagarbeit, opus, operatio, labor, industria operantis, s. werck 1598. dagegen steht das folgende nomen actionis unter dem einflusz der später (β, 2)) besprochenen verwendung: sieh! wie besorgt um dein neu werdend leben, [Bd. 6, Sp. 5636] β) die sachbedeutung wird innerhalb der oben festgelegten gruppen verschiedenartig eingeengt und abgelenkt. beim bauwerk wird unter anlehnung an bergwerk u. a. die beziehung auf den bergbau entwickelt, beim flecht- und netzwerk die von gewirk so häufig gestreifte thätigkeit der biene; andere entwicklungsformen beruhen auf späterer entlehnung aus dem bedeutungsgehalte von werk, so die kennzeichnung des räderwerks einer maschine oder die allgemeinere bedeutung eines erzeugnisses des kunstfleiszes. 1)) beziehung auf den bergbau. a)) item du salt wissen wu freie tsechen und lehenschafft is do hot recht ein tribgewerk fier lochter und ein lehenhewer sall weichen dem tribgewerk zwen lochter. nachtrag zum Schemnitzer bergrecht Wenzel (s. Wiener jahrb. d. litt. 104, anzeigebl. 20), vgl. auch erbgewerk ebenda; die meister, knappen, steiger, b)) ich hatt im frieden ja den dienst beim, salzgewerk zu Hall. 2)) gewerk = gewebe, das flechtwerk der spinnen, der zellenbau der bienen: o wie fein reimt sich Esaie spruch: si brüten basiliscen eier, und wircken spinnewepp: aber das gewirck und gewerck taugt nichts zur decke: dan ir werck ist muh. bienenkorb 57b (1581; fehlt 1579); sie bauen sechseckichte zellen und füllen dieselben mit seim, und machen honigkuchen, aus welchen das honig fliesset. die gewerke am feuer geschmelzet, werden zu wachs. orbis pictus (1662) 99; crates, das gewerke. ebenda; zum dritten die fliegen, unter welchen die seidenwürme die seide machen, die sumsenden bienen honighäuszlein oder das gewercke (so die hummeln auszzehren), und lassen jährlich einen schwarm, als ein newes volck, auszfliegen. janua aurea (1644) 62 (favos mellis. les rayons de miel). 3)) neuere verwendung von gewerk im sinne von werk. a)) (Hekuba) stieg empor »es schlage mir mein feind das haupt herab, b)) ein hölzern männlein, wunderlich geschmückt, c)) er nahm den ambosz, als sei er eine feder, auf und trug ihn nebst hammer und zange unter einen kleinen schoppen zwischen wohnhaus und scheure, in welchem hobelbank, säge, stemmeisen und was sonst zu zimmer- und schreinergewerk gehört, bei holz und brettern mancher art stand, lag oder hing. (Münchhausen 2. 1) 1, 124 Hempel; du muszt ja schaffen, muszt erraffen, d)) wie bei werk wird auch die stätte, die anstalt, in der die arbeit verrichtet wird, in den bedeutungsumfang von gewerk hereingezogen. Campe ist der erste, der im gegensatz zu Adelung auf diese richtung der entwicklung aufmerksam macht: gewerk ... auch eine werkstatt oder [Bd. 6, Sp. 5637] anstalt, wo diese arbeit verrichtet wird (fabrique, manufactur), das grossgewerk 2, 362; das grosze und überaus sehenswürdige gewerk für tücher zu Vael. ebenda, u. a.; beide älteren brüder hatten gemeinsam eine gerberei von ihrem vater überkommen, ... als aber nach dem kriege dies gewerk ... zu stocken begann, kamen schwere magere jahre. leben 3. 2) die hauptverwendung des heutigen neutrums als ergänzung und seitenstück zu gewerbe weist in den entwicklungsgang des nomen agentis gewerke hinüber, aus dem ein moment deshalb hier vorweg genommen werden musz. a) der pluralgebrauch dieses masc. gewerke entwickelt eine collectivbedeutung, die ihre eigenen wege geht und einen neuen singular ergänzt. damit ist nicht blosz ein genuswechsel verbunden, sondern auch ein übertritt aus der schwachen flexion in die starke, deren vorbedingungen in der unsicherheit des gebrauches dieser formen hier nachgewiesen werden können. gleich die ältesten belege aus Preuszen (1599) lassen das erkennen, in denen das substantiv übrigens bald mit bald ohne präfix erscheint. zur schwachen flexion, vgl.: sonderlich als ihnen nicht unbewust war, was die gemeinden und wercken der rechten und alten stadt dem hohmeister allbereit geantwortet hetten 221a; am mittwoch nach palmarum schriebe der hohmeister und der gewesene compter zum Elbing der von Plawen an die gewercken und gemeinde der alten stadt Königsberg und lobet ihr trew und guthertzigkeit, die sie zu dem orden trugen 115b; zur starken form vgl.: unter den siegeln der wercke hosenneher, schneider und becker, welcher siegel wie alle andere wercke und gantze gemeine der rechten und alten stad Dantzigk hier zu gebrauchen für diszmahl 220b u. a. der gleiche gegensatz kehrt auch in andern belegen wieder, vgl.: auff diese waren (folgten im festzuge) die knstler und gewercken, und bald hernach die obrigkeit, ein jeglicher mit dem ehren zeichen seines ampts. Barclays Argenis (3, 3) übers. von 1, 411 gegenüber von: als haben wir hiemit den handwerckern und der gemeinen burgerschaft auferlegt, das ein jeder vor martini zu seines hauses notthurft sein brotkorn einkaufe, versorge und sollen die gewerke für sich und ihre guldebruder ... sich von ihrem vorrath zeitlich in einem jeden ambte mit brotkorn versehen. Stettiner kornordnung von 1606 bei getreidehandelspolitik 120, vgl. auch die gewerke bei altes Pommern 2, 40. 2, 59 u. a. den günstigsten boden für solche verschiebungen bot der dativ pluralis, in dem beide flexionen übereinstimmen, und in dem das substantiv besonders häufig belegt ist: uber dieses alles feierete der hohmeister nicht, sondern unterbawete allenthalb bei dem gemeinen manne und bei den wercken zu Dantzig, damit er sie wieder an sich ziehen möchte. Preuszen 220a; wir haben auch den gemeinen und gewercken in der rehten und alten stadt Dantzig in gleicher weise geschrieben 221a; also haben wir ... die in gedachten unserm königreiche denen gewerken vorhin ertheilte innungsbriefe, oder sogenannte privilegia aufzuheben resolviret. königl. preusz. verfügung von 1751 bei vom zunftzwange 29; die gleiche form auch in der handwerksordn. für Westphalen v. 1774 bei 87; preusz. verordn. v. 1808 gesetzs. s. 315; 11, 303; (J. G. Hoffmann) das interesse des menschen u. s. w., s. 29. 40. 73. 148; Shakespeareübers. 12, 213; Prutz übers. des Holberg; 1, 195 u. a. der collectivbegriff, der das gewerk als eine geschlossene corporation erscheinen läszt, ist in den einzelnen belegen verschiedenartig entwickelt; am nachdrücklichsten macht er sich gerade in den älteren beispielen geltend. α) einzelne verwendungen, in denen der pluralgebrauch nicht bis zum ausgesprochenen collectivbegriff vorschreitet, die aber durch die starke flexion des subst. in diesen zusammenhang weisen: etwas durch die gewerke besichtigen lassen, faire visiter quelque chose par les experts (1783) 1, 745a; nachdem der redende ... geschlossen hatte, richteten die sämmtlichen anwesenden sich auf, und die gewerke, anstatt abzuziehen, bildeten einen regelmäszigen kreis vor der tafel der anerkannten oberen. (wanderjahre 3, 12). 23, 162; aus den straszen zu entweichen, [Bd. 6, Sp. 5638] wo wagner, schmiede und andre gewerke ir wesen öffentlich unermüdet und geräuschvoll treiben, und sich in das gärtchen im geistlichen thale zu verbergen war höchst behaglich. (kampagne in Frankreich) 30, 149; die edelste schirmvogtei der kaiser und könige wars ohne zweifel, dasz sie der gewalt des raubes städte, und dem joch des leibeigenthums künstler und gewerke entzogen, dasʒ sie den freien fleisz und handel durch gerechtigkeiten, zollfreiheit, den marktfrieden und sichere geleite beschützet und befördert ... haben. ideen zur philos. der gesch. der menschheit (19, 3, 6) 4 (1791), 237; das capital machte der (stadt-) aristokratie schon eine um vieles gröszere concurrenz, als die handarbeit der gewerke es vermochte. gesch. d. deutsch. stände (2, 3) 322. β) zeugnisse für den collectivbegriff; der plural führt geschlossene corporationen ein. 1)) sollen die gewerke die werkskosten und verschwendungen abstellen und anstath desselbigen von den newen gildebrüdern, lehrjungen ein genantes angelde nehmen, undt was also ein jedes werk von newen gildebrüdern, lehrjungen und tadelhaften meisterstücken einbekombt, zu einkaufung des vorraths an getreidig brauchen und sonsten vor solche und dergleichen strafen kein bier nehmen. Stettiner kornordnung von 1606 bei getreidehandelspolitik 121; als die brauer um die erhöhung des vorhin gewöhnlichen bierkauffes ... anhielten, und das quart-bier, zwar mit des landsfürsten vorwissen, aber ohne zuziehung der gewercke und gemeine, auff vier pfenning lübisch mehr als vorhin ... setzeten, der pöbel daher sich sehr auffrührisch bezeigete. alt. Pommerland 2, 59. ähnlich 2, 40; wenn ein handwerksgeselle gewandert kommt, soll er in der ordentlichen herberge, oder bei einem meister, in welchen gewerken solches gebräuchlich, einkehren. handwerksordn. f. Westpreuszen (1774) Ortloff 87; nachdem wir allerhöchst-selbst erwogen haben, dasz der den bäcker-, schlächter- und hökergewerken in den städten unserer provinzen Ost- und Westpreuszen ... zustehende zunftzwang ... den ... übrigen einwohnern der städte zum groszen nachtheil gereicht, ... so haben wir beschlossen, die hökerzünfte gänzlich aufzuheben. preusz. verordnung von 1808, gesetzsamml. 1806/10, s. 315; die grenzen zwischen den gewerken der hufschmiede und schlosser scheinen auch einer verbesserung zu bedürfen. (J. G. Hoffmann) das interesse des menschen an d. besteh. zunftverf. 73, ähnlich s. 29; die tägliche erfahrung lehrt indessen, dasz die polizeitaxen bei den geschlosznen gewerken ihren zweck nicht erreichen. 148. 2)) auflage, so nennen die gewerke ihre monatliche ... zusammenkünfte ... wo von einem jeden ein beitrag an gelde zur lade aufgeleget oder entrichtet wird. technolog. wb, 1, 81b; »ich sehe es wohl an deiner neugierde, « sprach Fingerling, »dasz du lust zum handwerke hast und dasz du die spöttischen reden der andern gewerke über uns schneider nicht achtest.« (kronenwächter) 3, 40; Eugen sasz just unter dem bilde des landesfürsten und der fürstin an dem ecktische, über welchem in laternenähnlichen kästchen die bänderverzierten innungszeichen verschiedener gewerke hingen. neues leben 1, 232; vor dieser guten stadt löblicher bürgerschaft achtbaren gewerken, erscheine ich endesunterschriebener N. N., unwürdiger aeltester des achtbaren hutmachergewerks. Prutz übers. der komödien Holbergs (der polit. kanngieszer 5, 3) 1, 71; war doch am nachmittage von gesammten zimmerleuten aus stadt und amt der neue galgen ... aufgerichtet und ihnen dann frei bier ... verabreicht worden; da haben die anderen gewerke auch nicht trocken sitzen wollen. (zur chron. v. Grieshuus) 6, 95; 3)) fromme litaneien betend die gewerke stellst du [Bd. 6, Sp. 5639] von den wällen sprach das geschütz des bürgerthums auf ganz andere weise, wie im freien feld. wie brachen die gewerke vor aus dem Ulrichsthor. unseres herrgotts canzlei 2, 12; die gewerke zogen aus mit musik und fahnenschwenken, und die schulkinder folgten, mädchen und knaben, und begrüszten den mai. (Grete Minde 6) i, 2, s. 355. b) der singular läszt sich in diesem bedeutungszusammenhang zunächst nur ganz vereinzelt belegen; aus dem 17. jahrh. ist er einmal bezeugt, und in einer verwendung, für deren deutung sichere anhaltspunkte fehlen: mit wirtschafften, kirchgang, kindertauff, rahts- und zunfftkosten, amt, gewerck und gülten, begräbnissen ... bei reich und armen, viel verschwendt und verthan wird. türkischer untergang (1664) b2. gedacht ist hier wohl an die zugehörigkeit zu einer geschlossenen arbeitsgenossenschaft und an die kosten, die aus der mitgliedschaft erwachsen. anders grenzt sich im folgenden — weit späteren — beispiel die bedeutung von gewerk ab, wo es dem einfachen werk gegenüber gestellt ist. während dieses den rechtsanspruch auf die ausübung einer thätigkeit kennzeichnet, deutet gewerk auf den rahmen, innerhalb dessen die thätigkeit erfolgt. das einfache werk berührt sich hier mit gewerbe in der oben (sp. 5511) festgelegten bedeutung eines arbeitsrechtes und gewerk steht dem als collectivbegriff gegenüber, der die träger dieses rechtes corporativ zusammenschlieszt: so ein handwerksmann sein werk binnen dieser stadt jahr und tag verfähret, und solches ausser landes getrieben, auch dem gewerke nicht gleich gethan hat, der soll das werk von neuem zu gewinnen schuldig sein. neu-revidirte willkür der stadt Danzig (1761) 65. in anderer richtung concurriert mit gewerbe (vgl. oben sp. 5519) der folgende beleg, dem eben so gut ein persönlicher collectivbegriff als auch ein nomen actionis zu grunde gelegt werden kann: wollen sie mich aber durchaus bei meinem versprechen halten, so nehmen sie mit einigen der wichtigsten stellen vorlieb, die sich am leichtesten durch worte ausdrücken lassen. zum glück kann ich mit ihnen kunstmäszig sprechen, denn sie sind mit vom gewerke! M. Mendelssohn (45. litteraturbrief) 4, 1 (1844), s. 546; sein nachfolger in der präfektur, war von geburt ein Araber, und folglich von jugend an ein räuber von gewerk. übers. v. Gibbons gesch. d. röm. reichs 1, 315. α) die ersten belege für den collectivbegriff in der beziehung auf personen fallen beim singular in das 2. drittel des 18. jahrh., sie weisen nach Brandenburg, allgemeiner auf die preuszische kanzleisprache. bald gehören sie sowohl dem litterarischen gebrauch als auch den wörterbüchern an. 1)) wir ... ordnen und wollen demnach: ... dasz derjenige, welcher meister bei dem gewerk ... allhier werden will, sich bei dem aus des magistrats mittel dem gewerke zugeordneten beisitzer ... melden ... solle. privileg des ... gewerks in Brandenburg von 1737 bei 53; der gouverneur -.. an einem orte, musz, mit zuziehung des magistrats und der bürgerschaft, gute feueranstalten machen, damit, bei entstehendem falle, ein jedes gewerck wisse, was es dabei zu thun hat. reglement f. d. kgl. preusz. leichte infanterie (1788) 377; nach zurückerhaltener kundschaft musz der geselle seine reise sofort antreten. wird er daran durch zufall verhindert: so musz er die kundschaft bei dem gewerke anderweit niederlegen. preusz. allg. landrecht ii 8, 393. 394; bei der auflage der meister werden auch gemeiniglich die neuen lehrlinge ins gewerk aufgenommen, und ... die ausgelernten ... losgesprochen, und zum gesellen gemacht. techn. wb. 1, 81b. 2)) das gewerk ... ein collectivum, welches an einigen orten, z. b. in der Mark Brandenburg, gebraucht wird, alle zu einem handwerke gehörigen meister eines ortes zu bezeichnen, für zunft, innung, handwerk 2, 660 (als seltener gebrauch wird ebendort die engere beziehung auf die gewerke einer bergzeche angemerkt, »wofür doch gewerkschaft üblicher ist«, vgl. dazu gewerke, gewerkschaft); ähnlich prompt. lat. 1, 1422; gewerk ... die zunft, innung, le corps de métier, les maîtres de l'art (1783) 1, 745a; gewerk, zusammenkommende meisterschaft der zunft versuch einer allg. teutschen idiotikensamml. 582; gewerk, innung, zunft [Bd. 6, Sp. 5640] 2, 285; gewerk ... collectively (zunft, innung, handwerk) corporation, guild, company 1, 464a; ähnlich lex. d. ges. techn. 4, 647; 4, 428 u. a. zur mundartlichen verbreitung dieser bildung vgl. auszer Adelungs hinweis auf die Mark auch Thüring. sprachschatz 257. β) gebrauchsformen. 1)) absoluter gebrauch: das (meister-)stück wird dem gewerke vorgelegt und beurtheilt. (J. G. Hoffmann) das interesse des menschen ... bei d. besteh. zunftverf. 112; dahingegen aber wird den zünftigen meistern nicht verwehrt, auch solche waaren und arbeiten zu verfertigen, welche dem gewerk, wozu sie gehören, zwar nicht ausdrücklich, doch aber auch nicht andern gewerken beigelegt sind. Saalfeldische allgem. innungsgesetze von 1803 bei 631; und dann schauet ins bürgerleben! da hat jedes gewerk, oft das leichteste seine jahrelange lehrzeit, seine fest und tief gewurzelte gewohnheit nöthig. Guts-Muths, turnbuch, einl. s. 17; marktschreiern gleich erwerb' ich ihre liebe. 2)) unter den verbindungen, die das substantiv eingeht, gewähren die attributiven bestimmungen manchen einblick in das denken und fühlen des volkes. die substantivischen begleiter dienen vorzugsweise der gliederung und erwecken socialpolitisches interesse. a)) gäbe es ein besonderes gewerk, dessen erste bestimmung und ganzer ehrgeiz es wäre, tüchtige fenster und thüren zu verfertigen: so wäre diesem fühlbaren mangel gewisz längst abgeholfen. eben dies gewerk könnte dem zimmermann manche arbeit abnehmen. (J. G. Hoffmann) das interesse des menschen ... bei d. besteh. zunftverf. 71; in der gesellschaft erscheint der Deutsche selten als mensch, d. h. als gesellschafter, sondern als guter beamter, professor, soldat ... daher gibt es keinen köstlicheren gesellschafter als einen professor, nämlich für professoren; und so ist ein jurist einer der besten unterhalter für — juristen — und so jeder vor der offenen lade seines gewerks. (nachdämmerungen f. Deutschland 1) 34, 75; ehe ich jemals der Anna den consens gebe zur ehe mit einem solchen armseligen häfner, und sie in ein solch bettelhaft, schäbig gewerk ziehen lasse, eher will ich des waibels stock mit dem weiszen bettelstabe vertauschen. meines bruders kind soll in ein nobles gloriöses handwerk heirathen. ich aber erkenne kein anderes als den edlen soldatenstand. (jugendliebe) 6, 33 Müller; von der landwehr sollt ihr hören, b)) in der regel wird in den groszen städten beszre waare geliefert, wo das gewerk der kleinschmiede in schlosser, groszuhrmacher, zeug-, bohr-, messer und zirkelschmiede zerfällt. (J. G. Hoffmann) das interesse des menschen ... an d. besteh. zunftverf. 29; das gewerk der rasch- und zeugmacher, s. 65; zinngieszergewerk 64; das gewerk der sattler 1, 464a; maurer, zimmergewerk lex. d. ges. technik 4, 647; unweit dieses kandelabers ... sitzt eine arbeiter-familie, die aus ihrem [Bd. 6, Sp. 5641] väterlichen haupt, einem schon etwas ergrauten und, wie seine stiefel besagen, dem maurergewerk angehörigen manne ... besteht. Paris und Louis Napoleon 1, 29; ich führe hier nur als beispiel das gewerk der klempner in Berlin an, welches aus etwa 300 besteht, von denen nur etwa 260 der innung beigetreten sind, welches den beschlusz gefaszt hat, dasz niemand mehr lehrlinge halten darf, als er gesellen hält. (rede in der 2. kammer 1849) 1, 139 Kohl. c) die beziehung auf personen, die diesem collectiv im plural- wie im singulargebrauche anhaftet, wird im jeweiligen zusammenhang natürlich nicht immer mit gleichem nachdruck festgehalten. wie leicht sich dieses moment in einzelnen bedeutungsgruppen verflüchtigt, zeigt die parallele bei Schwan: einen aus dem gewerke stossen, ihm das handwerk legen, exclure quelcun 1, 745a. ebenso macht sich beim gebrauch zahlreicher composita von gewerk die corporative seite des gewerks vielfach weit weniger geltend, als die berufsthätigkeit, die die gewerksmitglieder ausüben, vgl. gewerksangelegenheiten, -ehre, -genosse, -lied, -missbrauch, -privilegium, -recht, -sache, -strafe, -streitigkeit, -vortheil, -zwang, -zweig u. α. so bereitet sich eine bedeutungsgemeinschaft mit gewerbe vor; und wenn diese auch im allgemeingebrauch noch keine groszen fortschritte gemacht hat, so sind doch immerhin einige feste verbindungen von gewerbe, vor allem eine reihe von compositis, auch für gewerk erschlossen. α) die beziehung auf personen wird durch den zusammenhang verdunkelt. 1)) was handel, gewerke und gewerbe zusammen schaffen müssen, bis ein gastmahl gegeben werden kann. (W. Meisters lehrj. 5, 10) 19, 194; im schatten eines friedlichen stadtregiments gingen sie (die zünfte und gilden) durch zucht und ordnung hervor; die sinnreichsten künste entstanden aus handarbeiten, aus gewerken, deren gewand sie, zumal disseit der Alpen, nicht zu ihrem schaden, lange zeit an sich getragen haben. Herder (ideen z. phil. d. gesch. d. menschh. 20, 5) 4, 331; in gegenden, die Rom nicht besessen hatte, wurden sie (die städte) vormauern gegen den andrang neuer barbaren, freistäten der menschen, des handels, der künste und gewerke. 329; und da arbeitet denn der baumeister allen übrigen künsten und gewerken vor. (paralipomena z. d. schriften zur kunst) 49, 2, s. 270 Weimar; wie wimmelnd und lebendig regte sich das volk! wie vervielfältigten und bevölkerten sich die städte! wie wuchsen die künste und gewerke! wie zogen handel und reichtümer weit durch das land und die meere, geist der zeit (1813) 1, 231. 2)) so entstand im unfriedsamen staate aus eignen kräften der nation ein friedsamer nützlicher staat, durch gewerbe, bündnisse, gilden verbunden; so hoben gewerke sich aus dem drückenden joch der leibeigenschaft empor, und gingen durch deutschen fleisz und treue, zum theil in künste über, mit denen man andre nationen beschenkte. ideen (18, 5) 4, 185; leis verhallt der lärm des tages, β) das persönliche moment wird ganz abgestreift, gewerk tritt in die bedeutungsgemeinschaft von gewerbe über. 1)) die dramatiker werden verzeihe mirs gott! noch toll. es ist ein wahres elend, dasz solches gesindel so jämmerlichen kerlen als Wittenberg, Reinhart u. s. w. anlasz geben musz, das gewerk der meister zugleich mit zu verschreien. (an Boie 1776) briefe 1, 381; allein sie sieht so wie ich ein, dasz das gedicht selbst die arbeit eines lehrjungen in dem löblichen gewerke der versemacherei sei. (an Bürger 1777), s. Bürgers briefe 2, 187. 2)) bekannt ists nehmlich, dasz die Britten bei ihren gewerken die kunst theilen, dasz jener uhrfedern macht, dieser uhrgehäuse u. s. w. ... Herder (philosophei und schwärmerei ... 1776) 9, 501 Suphan; Paulsen besass mannigfache kenntnisse und war dabei nicht nur von anerkannter tüchtigkeit in seinem eigenen handwerk, sondern er hatte auch eine einsicht in die künftige entwicklung der gewerke überhaupt. (Pole Poggenspäler) 4, 37. [Bd. 6, Sp. 5642] γ) gewerk dringt in die festen verbindungen von gewerbe ein: in ländern, wo die freien leute, sie mochten krieger, seefahrer, kaufleute oder müsziggänger sein, es unter ihrer würde hielten, sich mit der viehzucht, dem ackerbau und den gewerken abzugeben. v. d. bei d. ndd. freien bauern mögl. u. nützl. bildung (1805) 1; endlich sind zünftige meister auch berechtiget, neben ihrer profession von unzünftigen gewerben solche, die ex jure reali betrieben werden können, ackerbau und viehzucht und andere unbedeutende gewerbe ... als nebengewerke zu betreiben. Saalfeldische allgem. innungsgesetze von 1803 bei 642; so dasz also weder meister anderer zünfte, noch auch andere, als soldaten, gesellen u. s. w. diese gewerke auf eigene rechnung betreiben dürfen. ebenda 633; mehrere handwerke oder technische gewerke soll niemand zu gleicher zeit betreiben. entwurf einer allgem. d. handwerker und gewerbeordn. v. 1848; und zwar sitzen zuvörderst im linken centrum die Schweiz mit den constitutionellen staaten des alten reichs, die treuherzig, gutmütig, mitten in ihren groszen nöthen, gelassen die freiheit treiben, wie ein ehrsames gewerke. heil. allianz, s. 11; da doch schlechte musikanten ihr gewerk als eine art anständiger bettler treiben müssen, und da mancher gute maler schier verhungert ist. Brentano (der philister vor, in und nach der geschichte) 3, 72 Morris. ![]() ![]() ![]() ![]() ganz anders in dem allgemeineren gebrauch von gewerke, wie dieser namentlich in der verwaltungssprache des 14. bis 16. jahrh., vor allem in zeugnissen aus dem wirthschaftsleben der städte, übermittelt wird. hier liegt der schwerpunkt auf dem nomen agentis werke: der gewerke ist activ thätig, durch seine arbeit setzt er etwas ins werk; das präfix ge, das auf einen anschlusz an genossen weist, giebt dem bedeutungsgehalt wol die entscheidende richtung, aber es schöpft ihn nicht aus, wie bei geselle, gehülfe (eine vereinzelte ausnahme s. unter 1, a, γ). dieser gegensatz des bergmännischen gebrauchs von gewerke gegen den allgemeineren begriff eines mitarbeiters läszt sich an der hand des einschlägigen materials nicht auf einen gemeinsamen ausgangspunct der bedeutungsentwicklung zurückführen; das erste deutet eher darauf hin, dasz hier eine engere anlehnung an werk = bergwerk anzunehmen ist. jedenfalls müssen beide gebrauchsformen getrennt betrachtet werden, um nicht das, was für die eine gilt, der andern unberechtigt aufzuzwingen; dasz beeinflussungen stattfanden, ist andererseits auch nicht abzuleugnen (s. u.). 1) die umfassende bedeutung mitarbeiter und ihre verengung in der corporativen geschlossenheit des städtischen wirthschaftslebens. a) den deutschen belegen für gewerke gehen andere ähnliche bildungen voraus, die die allgemeinste und umfassendste bedeutung zur geltung bringen. α) der bedeutungsgehalt des gotischen gawaurstwa zu waurstw (vgl. oben sp. 5633) wird nach dieser richtung namentlich durch die parallelstellen der späteren bibelübersetzung blosgelegt: ei nu jah jus ufhausjaiþ þaim swaleikaim jah allaim þaim gawaurstwam jah arbaidjandam Ulfilas 1 Kor. 16, 16 (den in diser weiz und aim ieglichen enczamt wirkenden und den arbaitenden [Bd. 6, Sp. 5643] cod. Tepl.; allen die mitwircken und erbeiten Luther); broþar jah gawaurstwan Philipp. 2, 25 (bruder und enczamt werker (cod. Tepl.), gehülffe Luther); saei ist gaman mein jah gawaurstwa Ulfilas 2 Kor. 8, 23 (der da ist mein gesell und ain helfer cod. Tepl.; mein geselle und gehülffe Luther) u. a. β) durch die althochdeutschen bildungen ist nur die function des nomen agentis gedeckt, zur entfaltung des sociativen momentes lag anscheinend kein anlasz vor, vgl.: wurcho operarius (eitarwurcho, steinwurcho) 1, 974; vgl. meterwurchen, musae. ebenda; vgl. wurchto operarius, ebenda (ubilwurchto, leimwurchto, wurchta). anders das angelsächsische; vgl. geweorhta 466a; vgl. ebendort auch gewyrchta. γ) im zusammenhang mit diesen bildungen mag auch eine eigenartige verwendung von gewerke erwähnt werden, für die nur ein einziger beleg (aus einer späteren handschrift zum Sachsenspiegel) zeugnis giebt. das mit dem präfix ge eingeführte sociative moment hat hier den ganzen bedeutungsgehalt des wortes in sich aufgesogen: verspilt aber ein man sîn gût oder verhûret erz oder verguftet erz mit gift oder mit kost, dâ sîne brûdere, oder die ir gût mit ime gemeine habn, nicht zûphlicht en habn, der schade den her dar an nimet, sal sînes eines sîn, und nicht sîner brûdere noch siner gewerken, die ir gût mit inne gemeine haben. Sachsenspiegel 1, 12 Weiske-Hildebrand (in den andern handschr.: geverden, gefährten). in diesem einzigen belege, in dem gewerke auszerhalb des rahmens der bergmannssprache dem allgemeinen begriffe geselle nahe kommt, kann man versucht sein, den ausgangspunkt für den sondergebrauch des bergmännischen gewerke zu erblicken. in wirklichkeit aber dürfte es sich gerade hier um eine secundäre entwicklung handeln, die viel eher aus dem einflusz der bergmannssprache zu erklären ist. b) der hauptgebrauch des substantivs gehört der verwaltungssprache des 14. bis 16. jahrh. an. bevorzugt bis zur ausschlieszlichkeit ist der plural, der namentlich in formen belegt ist, die die schwache flexion, der das substantiv angehört, nicht gegen die starke differenzieren. α) der plural begünstigt, wie oben erwähnt, die entwicklung des collectivbegriffes; in einer bestimmten formel, in der das substantiv am häufigsten erscheint, dringt später das collectiv handwerk an die stelle. im plural wird nun die mehrheit der berufsgenossen bald dem einzelnen gleichgeordneten, bald einem übergeordneten entgegengestellt. die abgrenzung gegen auszenstehende ist seltener. die beiden ersterwähnten momente kommen manchmal neben einander zum ausdruck: unde welch man sich herin halden wil vonme lande oder von anderen stetin unde backen wol veile, der muz alrest die innunge unde sin werc gewinnen mit den beckeren und muz geben ein pfunt; des sal daz dritte teil dem obirsten voite und daz andere dritte teil den burgeren unde daz dritte teil den gewerken. unde zwene meistere sullen si haben; di sullen ... rechten kouf haben unde ir gewerken rechte meistern an allen sachen, daz zu backwerke gehort. Freiberger stadtrecht 241 Ermisch. 1)) das erste moment, die gegenüberstellung des einzelnen gegen die ihm gleichgeordneten, findet sich vor allem in den bestimmungen über die aufnahmegelder und über etwaige buszen während der zugehörigkeit zur zunft: die schuworchten unde di gerewer haben ouch eine innunge mit einander hi in der stat, also daʒ nimant gerewen noch schuwerc wirken sal, he habe ir innunge gewunnen mit eime halben pfunde; der geburn vumf schillinge den burgeren unde vumf schillinge den gewerken. unde welchis meistirs sun sin werc gewinnen wil, der gibet niwan vumf schillinge, di sint halp der burger unde halp der gewerken. Freiberger stadtrecht 248, ähnlich 249. 250; wî wollen ouch, daʒ dî tûchmachêre dî tûch schullen schere nâch deme mâze, daʒ in der rât gegeben hat; swer des niht entût, der shol der stat vumf schillinge geben und sînen gewerken vumve. bischöfl. satz. f. Zeitz (14. jahrh.) 1, 108 Bech, s. 3; di czwelf grose geburn den bürgern und di czwei phfund wachsez geburn den gewerken uf deme hantwerke. innungsart. der wollenweber (1350 ff.) bei Ermisch a. a. o. 276; dazu vgl.: und mit czwein phfunden [Bd. 6, Sp. 5644] wachzig, di geburn deme hantwerke. innungsart. d. schmiede (um 1380) bei Ermisch 279, ebenso i. d. innungsart. der böttcher (um 1450), s. 285 und in den innungsart. der sensenschmiede um 1465, ebenda, s. 288. eine andere seite des kollegialen verhältnisses beleuchtet das folgende: were aber das unser burger keiner, schuster ader ein ander man, gar leder bei techernn inn unserme iarmarckte kouffte, das sall er selber vorarbeiten unnd nicht allentzen andern seinen gewerken vorköuffenn ader sal is forthin wegfuren usz unser stat unnd vorkouffen nach seinem willen. vertrag zwischen d. Leipziger gerbern u. schuhmachern von 1380 bei Posern-Klett 1, 47. 2)) aber auch dem vorsteher werden die zunftmitglieder als gewerken gegenübergestellt, und hier ist wol hauptsächlich der anlasz für die entwicklung des collectivbegriffes zu suchen, der in gewerk, gewerkschaft zu tage tritt: wir ratzlute unnd gesworenen der [stat zcu] Liptzk aller dreier rethe bekennen offentlich, dass die erbarn Jacob Meinhardt der gerbermeister mit allen seinen gewercken an der einen seiten unnd der bescheidenn Titze Hersfelt der schustermeister mit allen seinen gewercken auch unser mitburger an der andern seiten ... uff uns gegangen sind und wir sie ... voreinet gesunet und gescheidenn haben. Leipziger urkunde von 1380 bei Posern Klett 1, 47; 24 gr. Nickil Roder der vleischouwere meister und zcwene von den viren alse Heinrich Thime und Peter Kremer dederunt pro pena umme des willen, daz si iren gewerken habin gestad unfertig fleisch zcu habene. Pegauer stadtbuch von 1413, s. 6b; wir Philips von gots gnaden pfaltzgrave bi Rine etc. embiten allen meistern und gewercken keszler-hantwergs in dem zink zu Franken zu samen gehoren ... das ... urk. v. 1477, s. zeitschr. f. gesch. d. Oberrh. 2, 8. β) der singular ist hier nur bei Matthesius belegt, der gewerke stets mit beziehung auf den bergbau gebraucht und das gleiche auch wol beim folgenden im auge hat: ich soll hie auch S. Joachim und seinem enigklein zu ehren, einer tröstlichen historien erwehnen, die ich von einem frembden gewercken inn meiner schul vor 24 jaren gehöret Sarepta 18a. c) in der neueren sprache lebt diese allgemeinere bedeutung von gewerke mehr unter der oberfläche fort. noch in neuester zeit taucht die bezeichnung hofgewerke im Weimarischen hofzeremoniell auf: von 12 hofgewerken und 12 unteroffizieren wurde der sarg getragen. zeitungsbericht über die leichenfeier des groszherzogs Carl Alexander von Weimar 1901. damit stimmen auch mundartliche gebrauchsformen überein. litterarisch dagegen ist diese bedeutung, soweit sie bei dem mangel an formellen anhaltspunkten gegen das collectiv (sp. 5637 ff.) sicher gestellt werden kann, nur spärlich belegt. mehrfach erscheint sie bei Göthe, der das bergmännische gewerke jedoch häufiger verwendet. die wörterbücher begnügen sich fast ausschlieszlich mit der hervorhebung des bergmannsausdrucks. α) litterarische belege: er (Äneas) stand bei seinen gewerken, drum lob den architekten, deren sinn und kraft, nicht begehrt, dasz ich das heer verlassen soll. bittet den herrn, dasz er gebe den segen doch leider war der frommen christenheit, [Bd. 6, Sp. 5645] β) zeugnisse der wörterbücher für die allgemeinere bedeutung neben der engeren verwendung der bergmannssprache: gewerken, heissen auch unterweilen allerhand handwercker, insonderheit aber die bauverständigen, daher heisst denn auch etwas von den gewercken besichtigen lassen, soviel als von maurern und zimmerleuten in augenschein nehmen, und ihr gutachten darüber ertheilen lassen. 4, 1048; gewerke, a workman, [in mining] ... copartner or coproprietor of a mine. 1, 464a; der gewerk ... eine person, die ein werk, eine arbeit verrichtet, im bergbaue ist es gewöhnlich von denjenigen personen, auf deren gemeinschaftliche kosten eine zeche gebauet wird. 2, 362a. mehr beachtung wird hier der jüngeren bildung gewerker (s. d.) geschenkt, die an der allgemeineren bedeutung das nomen agentis stärker zum ausdruck bringt. dem gegenüber halten niederdeutsche mundarten gerade in dieser bedeutung zähe an der form gewerke fest: jewärke, ein einzelner einer ganzen gewerkschaft. Mansfelder mundart 42. 2) der sondergebrauch in der bergmannssprache: gewerke, theilhaber an einem werk. in den ältesten urkunden sind formen ohne partikel belegt, die jedoch keine anhaltspunkte für eine wesentliche verschiedenheit der bedeutnng gegenüber der späteren form mit präfix ergeben: dabit sibi (episcopo) duo talenta der werhe. bergvertrag bischof Albrechts v. Trient von 1208 bei Tirol. bergwerksgesch., s. 268 (vgl. s. 241); in anderen Triedentiner urkunden gleicher zeit ist die form latinisiert: wercus, qui habet partem ad montem Argenterie ... omnes werchi s. 273. aus späterer zeit bieten niederdeutsche bergordnungen belege für einfaches werke, warke mit der vollen bedeutung des schriftmäszigen wortes. a) bedeutungsfeststellung. α) die ältesten belege fallen in das 13. jahrh., im übergang zum 14. jahrh. gewerke ist hier nirgends in einem zusammenhange bezeugt, der die eigentliche arbeit im bergwerk kennzeichnet, vielmehr da, wo es sich um die geltendmachung von rechtsansprüchen und geldinteressen handelt. so sind im ältesten bergrecht von Iglau (13. jahrh., herausgeg. von Tomaschek) für diejenigen, die die arbeit verrichten, bald allgemeinere bezeichnungen (ist daʒ hain perchleute neben einander arbeiten s. 16) bald speciellere (er sei hutman, steiger oder cimerman, s. 17, vgl. auch das beliebte häuer, lehenhäuer u. a. unter b) verwendet; das wort gewerke erscheint immer in einem zusammenhange, der das besitzrecht betrifft: wer darinne arbait obe dem wazzer, der mucz daz tuen mit willen des stollens und seiner gewerken. s. 11; kain urbarer oder kein leiher hat den gewalt, daz er auf kainen erbstollen ... geseczen muge einen perchmaister, oder einen smid, oder einen steiger âne der gewerchen willen. s. 13 u. a.; dise gewerken nement einen perchmeister, wen si wellen, also, daz derselb seit mit in habe zum minnisten ein zwei und dreizigst teil. s. 14. das gleiche gilt für das Schemnizer bergrecht (c. 1300; s. Wiener jahrbücher d. litt. 104, anzeigebl. 16): das in einem perge ... ertzt funden wirt, do mon on zweiflt, ob es aus derselben lehnmas sai oder darinn, und baidenhalp ein krieg under den gewerken ist, wer das erst behalden sol. § 5; arbeit iemands in einem stollen ... was (er) mit einer kragn oder keilhawn under sich gehaun mag, das gehört on seinen nutz, oder die gewerknn desselbignn lehens nutz und denselbignn stollnn mitsamb im idoch, so behellt er doch das virde tail der samkorn zu seine stolln. ebenda; ähnlich § 15. β) deutlicher grenzt sich der begriff von gewerke ab in der erzählung vom feldbauer aus dem 14. jahrh. (hrsg. von Germania 1.): ein mann, der etwas vom bergwerke versteht, selbst aber mehr unternehmer als arbeiter ist (ich hete knehte drîn gesant und hieben selbe mit mîner hant 439 ff.), läszt sich mit einer strecke zum zweck bergmännischer ausbeutung beleihen (dô ich zuo dem lêner gienc, unt den selben ganc enpfienc, dô tet er als ein frumer man und hieʒ mich zehant schrîben an 67 ff). da seine mittel sich aber erschöpfen und vor allem nicht dazu ausreichen, die ganze strecke zu bewältigen, wendet er sich an einen wohlhabenden und sucht diesen zu überreden, mit geld sich zu betheiligen (noch hân ich eine ganze [Bd. 6, Sp. 5646] schiht, der mag ich leider gebûwen niht ... welt ir wâgen dâ mit mir ... unt daʒ ir mir kumet ze staten underwîlen mit pfenningen unde ouch mit andern dingen sô müge wir dester baz gebûwen 73 ff.). der geldmann willigt ein, er wird theilhaber an der schicht und wird von den andern sofort als geselle angesprochen: zehant hieʒ er mich geselle an dem âbende spâte sô kleit er den gewerken allen b) gebrauch in der litteratur des 14. bis 17. jahrh. α) den mittelalterlichen rechtsverhältnissen entsprechend vollzieht sich die betheiligung der gewerken in den formen des lehnrechtes. demgemäsz ist das wort vor allem in solchen zusammenhängen angeführt, in denen die leihe abgegrenzt und abgestuft erscheint. 1)) die gewerken von den lehen ... die die lehenschefte vorbas gelihen haben, die schullen den lehenhowern, den sie gelihen han, rat tun an leder, an seilen und an andern dingen, die ... an euerme priefe gescriben sint. schöffenspruch von Iglau (14. jahrh.) Tomaschek, s. 31; die lehenhower, die lehenschaft von den gewerken ... enpfangen, die schullen aigenschaft geben den stollenmaistern und auch den gewerken, von den sie die lehenschefte enpfangen haben. s. 31; wir Friderich etc. bekennen ... das fur uns erschinen sind unser lieber besundern Hans Cluge, bergkmeister von Fryberg und meister Vyt smeltzer von Goszlar, und uns gebetten, das wir ine und iren gewerken, die sie icz haben und noch zu ine komen mogen in kunftigen zitten, wie die dan namen han oder gewinnen ... etlich bergwerg ... verlihen wellen. urk. von 1476 (s. zeitschr. f. gesch. d. Oberrh. 1, 45); diejenigen gewerken so unsern vorfahren oder gewesten vizdomben belehente wälder haben, die sollen ir prantholz ausz denselben zur notturft hacken lassen. bambergische waldordnung (1506), s. österr. weisth. 6, 418; anno 1562 sind zwene brüder, die Seiffarth von Marienberg ... dahin gekommen und haben daselbst gesotten und ... ein kauffmann ... und haben diese drei solch allaun bergkwerck von andern alten herrn und gewercken zinszweis (oder wie man sagt) zur lehnschafft angenommen auff 10 jahr lang. und gaben den gewercken von jederm centner ... 3 thaler zinsz. magna alchimia (1583) 1, 70; dieses (das bergwerk) ist den 8. januarii anno 1673 ... vermittelst David Langern, als lehenträgern, etzlichen gewercken in der stadt Nürnberg verliehen. (Kirchmaier) inst. met. wohlgemeintes bedenken 101. 2)) die abstufungen in solchem lehensverhältnis kommen vor allem in der lateinisch abgefaszten Kuttenberger bergordnung könig Wenzels aus dem jahre 1300 zur geltung, [Bd. 6, Sp. 5647] deren deutsche übersetzung 1616 wieder aufgelegt wurde: sunt postea coloni principales, qui vulgariter gewerken dicuntur, et secundari, et tertii, et deinceps qui vulgariter lehenheuer dicuntur, ad quos lucrum et dampnum illarum argenti fodinarum, quas excolunt, principaliter dinoscitur pertinere. lateinische fassung, s. 1, vgl. 239; dazu vgl. in der deutschen fassung den abschnitt de colonis (1, 13) von den gewerken (vgl. coloni fiscales bei 2, 414): die gewercken seind mancherlei, die ersten, andern, dritten und so fortan; die ersten und fürnembsten nennet man hauptgewercken, das seind die, so die berge, fundgruben, lehn und stölln zu bawen von den urbürern in lehn empfangen, die andern aber seind die, welche von den ersten haubtgewercken lehnschafften, lehn und örter zu bawen annemen und diese nennet man lehnheuer, die dritten seind die, so von den lehnheuern wiederumb ... lehnschafften annemen und also fortan, die mögen afftergewercken genennet werden, diese gewercken alle haben ihren namen von stetten würcken und bawen, dasz sie in den bürgen treiben, darvon wir hernach von lehnschafften mehr und klärer sagen wollen. s. 56; item in einer ietzlichen gruben werden lehnschafften, wann die gewercken in ihren schachten so viel feldes verfahren, dasʒ es ihnen auch schwer sein will, auff ihren unkosten alles zu bawen, und derowegen des besten feldes, so viel ihnen beliebet, daraus erwehlen, selbst zu bawen, das ubrige aber umb den vierten theil des uberlauffs unnd gewins ... zu lehnschafften hinweg lassen. (3, 1), s. 111. β) dieser abstufung der gewerken, je nachdem sie die leihe aus erster, zweiter, dritter hand genommen haben (hauptgewerken, aftergewerken), entspricht auch die stellung des gewerken in dem gegensatz von DWB unternehmer und DWB arbeiter. wenn der gewerke vielleicht in den primitivsten verhältnissen des bergbaues beide formen der bethätigung in sich vereinigte, gewerke und häuer war, so trifft dies in der entwickelten periode höchstens noch für die zu unterst abgestufte gruppe der gewerken, die lehenhäuer zu. vgl.: so sollen die verleiher der lehnschafften den lehnheuern, obberürter gestalt, mit seilen und leder vorsehung thun. dann wo einer mit geniessen wil, da ist er auch schuldig die bürde und unkost mit zutragen. Kuttenberger ordnung, deutsche fassung (3, 1) 117. 1)) im allgemeinen werden die gewerken den arbeitern als auftraggeber entgegengesetzt: das ein iklich gemessener perk schol sechzen hofstette frei haben ... und die gewerken mugen aus den sechzen hofsteten eine oder zwei oder mer zu fleischpenken oder zu protpenken oder eine padstuben machen. schöffensprüche v. Iglau (14. jahrh.) Tomaschek, s. 66; dasselbe wasser verdingeten die gewerken zu zihen uber heilige tag und do die arbaiter nach den heiligen tagen zu der gruben warten und wolten wasser haben gezogen, do was das wasser verswonden. s. 26; bei solcher zusammenkunfft (s. DWB gewerkentag) sollen sie gewerken auch erwehlen, welche an stadt ihrer der gewerken und an welchem tag einfahren mögen, damit niht allwegen die last auff etlichen gewerken allein liege, auch kein gewisser und bestimbter tag ... zum einfaren fürgenommen ... werden. reformation für Schlackenwald (1584), bei Schmidt, österr. bergges. i, 3 s. 389; trüge sichs zu, dasz arbeiter in der gruben oder an ander der gewercken arbeit an gliedmassen, arm oder bein brächen ... so sol dem arbeiter von derselbigen zechen, das artzgeldt und vier wochen das lohn folgen. zinnbergwerksordnung Ferdinands I. (gedruckt 1616), art. 48; und stehet denen gewercken frei, ob sie auff neuen zügen ... selbst eine schmiede in lehen nehmen und einen eigenen schmied halten wollen. ausführl. berginformation (1693) s. 46. 2)) auch verba, die wie bauen und andere an und für sich auf jemand weisen, der selbst hand anlegt, gewinnen, sofern sie auf die gewerken bezogen sind, eine neue bedeutung und weisen auf den unternehmer, nicht mehr auf den eigentlichen arbeiter, vgl.: die bauenden gewerken. ausführl. berginform. s. 12 u. a. s. sp. 5651; vgl.: pauet czwaierlei gewerken pei einander, die peiderseit hantvesten haben uber ir lehen und durchslahent sie zu einander und werdend darum zu krige, welcher dan [Bd. 6, Sp. 5648] die edler hantvesten hat, dem schol man sein rechte geben. bergrechtlicher schöffenspruch von Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 23; wo ... gewercken ... schwere alte gebew angreiffen wöllen und ... ein schwerer verlag und unkosten, ein zeitlang druff gehen sol. Churtrier. bergordnung 26, 5. γ) diese sicherheit in der abgrenzung der bedeutung von gewerke verwischt sich auch in den formelhaften verbindungen nicht, in denen der bergwerksunternehmer bald den bergbehörden bald den bergarbeitern, häufig auch anderen berufsklassen gegenüber gestellt wird. 1)) was man phant um dieselbe kost vorsetzet, die mak der perkmaister oder der perkscreiber oder die gewerken alzuhant ân alles aufgepot hin zu den christen oder hin zu den juden vorsetzen; und daʒ chumt davon, wanne gepeu auf perkwerk kainen aufschub âne schaden mag getragen. bergrechtlicher schöffenspruch aus Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 20; (ein gottseeliger bergmann musz) darneben gegen seiner ordenlichen obrigkeit unnd ordenlichen vorstehern, und seinen gewercken ein gut gewissen, oder seines hertzen zeugnusz und beifal behalte. Mathesius Sar. (2. predigt) 9b, vgl. auch vorrede, s. o.; solche gute und derbe knösplein und tröpflein sind lustig und lieblich anzuschawen, und machen bergkherrn, der grund und boden sein, unnd die gewercken, vorsteher und arbeiter, lustig und guter ding. sarepta, vorrede α, 4b; alle und jede ambtleute und diener sind vor allen dingen mit eides-pflicht, nicht minder dem landesherrn, als gewercken, weil beider interesse aneinander hänget, treu und gewärtig zu sein, zu beladen. ausführl. berginf. s. 11; auff die sämtlichen ober-, berg- und hüttenbeambten, bauende gewercken, und alle, die so dem bergwerck verwand fleissig acht zu geben. 12; ich N. schwere, dasz ich wil meinem gnädigsten herrn dem churfürsten zu Sachsen ... getreu und gewertig sein, das bergmeisterampt treulich nnd fleissig verwesen ... der gewercken und gemeines bergwerks nutz fördern. bergmeistereidt in der chursächs. bergordn. v. 1573 art. 20. 2)) all annder, zu den perckwerck notturfftig ... holtz ... wer oder welche gewercken, perckleut oder unterthanen, deszelben zu iren gepeuden bedurffen, die sollen sich darumben bei jme oberwaldforstmaister antzaigen. instruction für den waldforstmeister (1563), österr. berggesetze i, 3 s. 15; wir wollen auch aus angeborner tugent und güte unsere lieben bergleute und gewercken aller ungebürlichen beschwerung ... mit allen gnaden entladen. verdeutschung der Kuttenberger bergordnung (1616) s. 112; wo man inventirn, verpieten oder verlëgen sol, und ligt ain söllich guet bei ainem gwerken oder perkman und das guet gehört under daʒ lantgericht und was mit der person des gwerken oder perkman zu gepieten und verpieten und zu handln ist, daʒ soll durch den perkrichter und einen potten beschechen. taiding in der Rauris, s. österr. weisth. 1, 227; nach dem schurffen, so ein bergmann oder künftiger gewercke anstellet, folget immediate das muhten, es leget nemlich der finder einen muht-zetul bei dem oberbergmeister ein. interpr. phras. metall. 34; ein gewercke und bergmann musz ein guter hebräer sein, und das abc von hinten, nehmlich mit z als zubusse anfangen und bisz aufs a als ausbeute, fort buchstabiren; denn wer schweinsköpffe haben will, musz hundsköpffe daran setzen. 291. 3)) die schmeltzherrn und gewercken, wie ich sag. [Bd. 6, Sp. 5649] furman durch verseumnus schade geschee, blei zu wegen und aufzuladen. cod. dipl. siles. 20, 259 (v. j. 1528). δ) dagegen schwächen sich bei übertragener verwendung die bestimmungsmerkmale des begriffes ab, und in einem der wenigen belege für den poetischen gebrauch des wortes ist die grenzlinie anscheinend ganz verwischt. 1)) hie sind wir doch nur arme gewercken, auff dem rechten himelischen heer, unnd haben nichts für unns denn die höfliche hoffnung, es werde der tag eines ertz mit macht breche. Mathesius (15. pred.) sarepta 296a; das viel leut ausz diesem gebirg, zu seliger erkandtnusz des ewigen mittlers ausz gnaden sein kommen ... in ire selige ruhe eingangen und erben und gewercken auff dem rechten und ewigen himlischen heer ... kommen sein. (Luther) 3, 439 Loesche. 2)) wir wolln dir lieder singen, ε) innerhalb der fest abgegrenzten bedeutung von gewerke machen sich wandlungen des gebrauches geltend. war das genossenschaftliche moment im bedeutungsgehalt des wortes anfänglich ganz an lehensrechtliche formen gebunden (vgl. oben unter α), so streift es diese mit der entwicklung der städtischen geldwirthschaft immer mehr ab. an die stelle einer lehensrechtlichen rangordnung tritt die capitalistische erwerbung gleichberechtigter antheile, der kuxe. 1)) ein hof und ein eigen leit nahen pei unseren perge ... und auf demselben eigen hat man allewege abgeschut ackerteil, den zwei und dreizziksten trock, seit der perk gestanden ist. nu hat sich daʒ gevuget, das die gewerken, die etzunt teil da habent auf demselben eigen, kein ackerteil nicht wollen abschuten und wollen sich des widern mit einem rechten. schöffenurteile von Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 37; einen jeden gewerken nach anzahl der bergtheile so ein ieder in der zechen hat, trewlichen und ohn gefehr ausrichten. eidesformel für bergbeamte (zinnbergwerksordnung Ferdinands II.) s. 48; wann sich ettwan ein hoffnung eins metalls ausz der erden zehauwen erzeigett, so kompt entweders ein fürst oder oberkeit und stoszt die gewercken derselbigen grben von jhrer besitzung ... aber es treibt nicht ein fürst oder die oberkeit die gewercken von jhren teilen, sonder ein tyrann. G. Agricola vom bergwerck (1), deutsch von Bechius 18, ebenso s. 67. 68 u. a.; dieses bergkwerck hat sich ungefehrlich umb das 58. jahr erstlichen erhebt. es sind viel gewercken darbei gewest, ursach das es sich das erste jahr selbst ... erbauwet hat ... aber durch eigenen nutz und bösen vortheil etlicher gewercken hat es nachmals zur auszbeut nicht kommen mögen. magna alchimia (1583) 1, 70; kiser Heinrich ... hatte zu Goszlar ... die silber- und blei-gruben erfunden ..., aber bei seines sohns, kisers Otto zeiten, gab solches bergwerck erst denen gewercken seine statliche ausbeute. wündschel-ruthen (1697) 210; verlohnet sichs die mühe, so richtet er eine käu, oder (wo zumahl reiche gewercken zubusz und verlag geben) ein huthausz über den richt- und treibe-schacht. (Kirchmaier) inst. met. (1687) notwendiger bericht 48; gewercken werden genennt die participanten desz bergbaus, nemlich diejenigen, so uff denen bergwercken geld anwenden, und kuxe bauen. ebenda (erklärung derer bergmännischen wörter 14b, vgl. interpres phras. met. 1); gewerken socii a. a. o.; dieser, und ein anderer ort, auff der Escherocher heide, hat gnugsame anweisung auff ein silber- und gold-werck; daher wohl zu wünschen, dasz hierzu sich einiche gewercke fördersamst angeben möchten inst. met. (1687), wolgemeintes bedencken 100; denen berg-beambten und dienern zu nöttiger unter- und nachricht ... derer gewercken wegen, ihnen zum theil eine bessere baulust zu erwecken ... indem mancher ... sein geld unvorsichtig ... ins bergwerck gestecket. A. v. Schönberg ausführl. berginform., im vorbericht. 2)) dieses ist ... etzlichen gewercken in der stadt Nürnberg verliehen. 101 (vgl. oben α); die guten [Bd. 6, Sp. 5650] herren derer Nürnbergischen gewercken bildeten sich vielleicht ein. ebenda; item, auff ein zeit kaufft ein bergherr frembde gewercken ausz, und wolte den geniesz gar allein haben. Schupp (Fabul-Hans) 832 (1663). ζ) in anderer richtung wird der gebrauch des substantivs durch die beziehungen differenziert, die das genossenschaftliche moment anbahnt. die abgrenzung der gewerken gegen andere factoren des bergbaus ist bereits beobachtet, von bedeutung sind jedoch auch diejenigen gebrauchsformen, die den einzelnen seinen genossen gegenüberstellen. einerseits begünstigen sie den singulargebrauch des wortes, andererseits führen sie zu neuen ausdrucksmitteln für das sociative moment, das im präfix zur geltung kommt. 1)) die belege, in denen das präfix zur kennzeichnung ausreicht, stellen meist ein individuum in gegensatz zu der gesammtheit der genossen: ob man im und seinen gewerken nu nicht nach der prief lautung und seiner amptleuten bekantnisse ... mit pesserm rechten ein volles recht tailen schullen. schöffensprüche von Iglau (14. jahrh.), Tomaschek s. 42; darnach quam Hamman Leupold und clagete ... von seinen und von seiner gewerken wegen also: ... das sie sich irer gruben under wunden hetten zum Leupold und hetten im seine houer ausgetrieben und seinen runpaum abgenomen. s. 43; einem ieden gewercken ist zugelassen eine fundtgrube ein zwei oder drei massen zu bawen ... weil aber solche gebewde zerheben viel kosten, so wird jhm zugelassen, etliche gewercken zu sich zu nehmen, die mit jm in der gesellschaft sind, und den unkosten tragen helffen, und den verlust oder gewinn der gruben zugewarten haben. ber. v. bergwerk (1617) s. 28; der selbig dem der bergmeister erstmalen die gerechtigkeit der gruben geben hatt, nimpt offt ander gewercken zu sich, die mitt im in der gsellschafft seindt, un zum teil auch kosten treibendt, unn eintweders gwin oder verlur ausz den gruben habendt. vom bergkwerck, dtsch. v. Bechius (1557) 66; disz wirt auch ferner dem gewercken so des bergkwercks noch unerfarn, z seinen rechnungen sehr nutz sein, dʒ er gmeine kosten auch mitt seinen anderen gewercken treibe, unn das nicht allein in einer grben, sondern in vilen. (2) 22; kuxe zu bauen, erfordert endlich nicht grossen, jedoch beständigen verlag, nach und nach, nebenst andern gewercken; zumahl aber einen gedultigen mann, der das glück erwarten und auff hoffnung halten kan. inst. met. notwend. ber. 60; wo auf beiden seiten individuen sich gegenüber treten, macht sich meist das bedürfnis nach verstärkung des präfixes geltend, doch vgl.: wie aber Salomo und sein gewerck der könig zu Tyro mit einander jr heil inn Indien versuchten, unnd erhuben zu jren zeiten die bergkwerck, so jrer voreltern unnd vätern gewesen, also rüstet sich der fromme könig Josaphat auch auffs meer. Mathesius Sarepta (2. pred.) 31b. 2)) das präfix wird tautologisch durch die präp. mit verstärkt: zletst, so wirt auch anderszwo die gerechtigkeit des gantzen orts, mitt bächlin, thälern und anderen marzilen beschlossen, einem herrenn oder dem mitgewercken geben. vom bergwerk 4, übers. v. Bechius s. 64; zugleich auch diese unterthänigste vertröstung gethan, nicht allein umb bergwercks liebende mit-gewercken sich zu bewerben. urkunde bei (Kirchmaier) inst. met. (wolgem. bed. s. 112; jedoch verleihet die herrschafft zu zeiten von ihrem eigenen andern personen, und nimmet dieselbe, entweder als mit-gewerke an, und bauet selbst mit, oder läszet sie allein bauen, und behält ihren zehenden, und andere gebürnis. wündschel-ruthen (1667) 208. η) auch da, wo die gewerken den andern factoren des bergbaus gegenübergestellt werden, entwickelt sich aus der appellativischen geltung des wortes ein singulargebrauch: ist daz iemant einen man, der gesworen hat zu dem reht, — er sei hutman, steiger oder cimerman — durch die gerehtikait seins amts strafet oder angreift mit bösen worten ... wirt er sein uberbunden mit zwain piderben mannen und mit ainem gewerken, er ist bestanden mit neun marken, der gevellen den urbarern drei, den gewerken drei, dem sachwalden drei. ältestes bergrecht von Iglau, Tomaschek s. 17; einem gewercken ist zugelassen zu besitzen und zuhauwen ein gantze massen, zwo, drei, [Bd. 6, Sp. 5651] oder mehr einer gruben, auch einen gantzen stollen oder mehr zutreiben. Bechius 66; ausz dem das mancher gewerck vil oder wenig teill hatt, volgett allwegen ein ungleiche zal der gewerckenn. ebenda; so die vier wochen, als hievon im acht und funfftzigsten artickel bemelt, verlauffen, und ein gewerck in derselben bestimbten zeit, seine zubusz nicht geben und entrichten wird, der sol seiner theil verlustig sein. chursächs. bergordn. v. 1573, art. 61 (1673); hat ein ieder gewercke dahin zu trachten, dasz er über seine theile ... einen factor, verleger, oder bevollmächtigten in loco bestelle. ausführl. berginform. s. 64. θ) aus den bisher belegten verwendungen erklären sich einzelne attributive verbindungen, die in der fachsprache häufiger wiederkehren. 1)) anno Christi 1363 hat ein bauender gewerck in Böhmen im bergwerck Eule auff einmal 600 tausent ducaten zur ausbeut bekommen. Matthäus Hammer hist. rosengarten (cap. 34), s. 406; befehlen demnach unsern ... berg-ambtleuthen ... hiermit, dasz sie nach vorbeschriebener tax-ordnung sich ... richten, bauende gewercken darüber nicht beschwehren, sondern an den gesetzten löhnen sich begnügen lassen. chursächs. taxordnung v. 1625 bei bergrechtsspiegel 114; auf, ihr bauenden gewercken, 2)) unsere amptleute sollen ... dem schichtmeister befehlen, solche retardattheil ... auffs theuerst zu verkauffen ... zu solchem kauff, die verzupussten gewercken, den vorgang haben sollen. bergordnung kaiser Ferdinands I. für Joachimsthal (von 1548) 2, 67, vgl. dazu: würden die gewerken die zubusze in der gesetzten vier wöchentlichen frist nicht zahlen, so soll der schichtmeister derer kuxe in das retardat setzen, worin dieselbige ein quartal lang ... stehen bleiben, alsdann aber ... sollen solche retardirte kuxe -.. caduciret werden und denen übrigen gehorsamen gewerken anheimfallen. revidierte bergordnung für Cleve 1766 s. 37; retardattheil den unverzubussten gewercken ... abschreiben und den verlegten und verzubusten gewercken zuschreiben. bergrechtsspiegel s. 251; alte verzubuszte gewercken 216; ist herr B. im quartal crucis 1610 besag der bergregister noch ein verlegter und verrechneter gewerck gewesen. sechshundert berg-urthel (1673) s. 184. andere belege s. bergwb. 240; ebendort s. auch die verbindungen: blinder, fremder, säumiger, gemeiner gewerk. ι) die formen der composition sind wenig entwickelt; sie dienen vorwiegend dem bestreben, ein im bedeutungsgehalt des wortes schon vertretenes moment kräftiger zum ausdruck zu bringen (zu mitgewerke vgl. oben): sobald ein berggewerk, ein ... hammermeister, oder ein burger aerzt verkaufft von stund an, so soll dasselb aerzt nimmer des berggewirken, sondẹrn des hammermeisters oder burger sein. bergordn. für den Ertztberg bei Amberg (1465) bei 354 (in den bergfreiheiten von 1455 steht die form: bergwirckhen, s. 46). c) die neuere fach-sprache hat gewerke in der bestimmt abgegrenzten bedeutung in den sprachgebrauch aufgenommen und den vereinzelten verallgemeinerungen und abschwächungen keinen raum gegeben. wenn auch gelegentlich ein wörterbuchschreiber unter dem etymologischen gesichtspunkt allgemeinere bestimmungen anführt, so ist doch in den litterarischen belegen gerade die privatrechtliche, capitalistische richtung einseitig entwickelt. hierdurch erklärt sich auch, dasz die dichtung unser wort noch ausschlieszlicher meidet, als in der älteren periode. nicht einmal die romantik, die den bergbau in ihre besondere pflege nimmt, gönnt den gewerken raum. es sind Göthes beziehungen zum bergbau, die uns allein belege auszerhalb des rahmens des wörterbuchs oder der bergrechtlichen darstellung ermöglichen. α) die darstellung in wörterbüchern. 1)) ansätze zu allgemeinerer, verblaszter bedeutung: gewerk, bergbautreibender überhaupt, mitglied einer gewerkschaft; wenn nun einer oder mehr in bergwercksbau sich einzulassen ... beliebung träget, so ... erlanget er [Bd. 6, Sp. 5652] hiedurch den namen gewercke. bergbuch (1710) 183b. 2)) einseitige herausarbeitung des privatrechtlichen, capitalistischen momentes. a)) gewercken sind die personen, welche eine zeche bauen, und ihre gewisse theile daran haben, auf dieselbe zubusze geben, und nach gelegenheit ausbeuthe bekommen. 256. vgl. auch: gewercken auf die halte setzen, gewercken baulustig erhalten. ebenda; gewercken stutzig machen. 4, 1048; gewercke, gewerckschafft, im bergbau diejenige, welche eine zeche bauen und zur ausbeute und zubusse nach dem gewissen theil so ein jeder an der zeche hat, zusammen gehören. allgem. lex. d. künste u. wissensch. 247a; ganz ähnlich 4, 1048; werk, gewerke, gewerkschaft, müssen allezeit mehr als 8 sein, sonst ist es nur eine gesellschafft bei den bergwerken. die leute so es treiben und verlegen. 2, 442c; der gewerk ... welches jetzt nur noch in engerer bedeutung im bergbaue von denjenigen personen gebraucht wird, auf deren gemeinschaftliche kosten eine zeche gebauet wird. 2, 660; die gewerke, les exploitants et consorts d'une mine. (1783) 1, 745a; gewerk ... theilhaber an einem bergbaubetrieb. lex. d. gesammten technik 4, 647. b)) auf der verkümmerung der durch das präfix angedeuteten beziehungen (s. o.) beruht folgende begriffsbestimmung: gewerk, besitzer einer zeche im bergbau. versuch einer allgem. teutschen idiotikensamml. 582; gewerke synon. mit bergwerksbesitzer. idiot. d. österr. berg- u. hüttensprache s. 102; gewerke, besitzer eines rad- oder eisenwerkes. 290b. dazu vgl.: gewerk ... derjenige, welcher eine zeche oder ein pochwerk oder eine schmelzhütte betreiben läszt, oder besitzt, oder antheil daran hat. 4, 428. β) belege aus der bergrechts- und verwaltungssprache. 1)) lassen sie uns alle kräfte vereinigen, damit wir dem vertrauen genug thun, das unser gnädigster herr auf uns gesetzt hat, der zuversicht, womit so viele gewerken eine ansehnliche summe geldes in unsere hände legen. (rede bei eröffnung des bergbaues zu Ilmenau 1784) 56, 177 (vgl. dazu s. 174: hätten die höchsten herrn theilhaber durch eine gefällige bestimmung das geschäft nicht erleichtert ... so könnten wir unsern weg auch gegenwärtig nicht zusammen antreten); hier schicke ich einladungen zum Ilmenauer bergwerck. die Nürnberger waren in vorigen zeiten starck dabei interessirt, vielleicht finden sich dort wenigstens einige gewercken. (an Knebel 16. 2. 1784) briefe 6, 243; die herrn Berliner gewercken briefe (1793) 10, 99; die hauptgewerken, ausländische reiche kaufleute. (ausflug nach Zinnwalde und Altenberg) 51, 116 u. a. 2)) auch soll der gutsbesitzer, auf dessen gründen bergwerke gebauet werden, vier ... kuxe zum ackertheile zu fodern macht haben, die jeder wie ein anderer gewerke auf seinen verlag bauen kann. bayr. bergordnung v. 1784 s. 8 bei Wagner corp. juris metall.; ein solches grubengebäude kann entweder von einer einzigen person, oder auch von mehreren in gesellschaft gebauet werden ... sind nun bei einem solchen gebäude 128 solcher antheile ... so heisst es ein gewerkschaftliches gebäude, und die gesellschaft so es bauet, gewerkschaft, so wie die einzelnen personen gewerken; sind aber die antheile von 1 bis höchstens zu 8 bestimmt, so heisst das gebäude eine eigenlöhner zeche, die gesellschaft eine lehnschaft, die einzelnen mitglieder eigenlöhner oder gesellen. anleitung zu den rechten ... beim bergbau (1786) 71; kann der gewerke frei über seine bergtheile disponiren, und sein eigenthumsrecht daran andern überlassen. s. 210; die zubusbothen sind die cassirer des von den auswärtigen gewerken zum betriebe der berggebäude nötigen geldes, so zubusze heiszt. 80; eine gesellschaft von eigenlöhnern darf aus nicht mehr als acht personen bestehen, und wenigstens vier derselben müssen die arbeit mit eigener hand verrichten, widrigenfalls sie als gewerke zu behandeln sind. preusz. allgem. landrecht 2, 16, § 129. 130; man hat es wohl ... für nöthig erachtet, die bergbaulichen unternehmer-genossenschaften, insbesondere diejenigen, bei welchen die betheiligung der einzelnen gewerken am [Bd. 6, Sp. 5653] betriebe selbst ... nicht in den vordergrund tritt, staatlicher leitung zu unterwerfen, man hat angenommen, dasz es sich gewissermaszen um gesellschaften von glücksspielern handle. zeitschr. f. bergrecht (1861) 2, 204; mehrere mitbeteiligte eines bergwerks bilden eine gewerkschaft, die juristische persönlichkeit besitzt und ihre verfassung innerhalb der gesetzlichen vorschriften durch satzungen selbstständig regelt ... die mitglieder (gewerken) nehmen nach massgabe ihrer kuxe an gewinn und verlust theil. handbuch d. verfassung u. verwaltung (1901) 465. ![]() ![]() 1) in den bedeutungszusammenhang mit wergeln (s. d.) weist ein neuerer schwäbischer beleg: ist das obst gebrochen und hat es die nöthige lager- und hochreife erlangt, so wird es in den steinernen mahltrog oder, wie man zu lande sagt, 'werkeltrog' geschüttet ... das 'gewerkelte' obst, der 'trosz', wird nun aus dem mahltrog mittels 'gölten' geschöpft und in die presse (kelter) gebracht. (mosterei in Schwaben) gartenlaube 1867 s. 668a; vgl. auch: wergelholz bei schwäb. wb. 518. die form des gutturals bietet bei einem worte, das aus der mundartlichen sphäre in die schriftsprache umgesetzt wird, keine groszen schwierigkeiten. immerhin müssen auch die anhaltspunkte beachtet werden, auf die sich die erklärung des particips aus werk, werkeln stützen kann. 2) nicht ganz sicher ist auch die bedeutungsrichtung des folg. ält. beispiels: was ... unser zimmermann ... gen Vilshofen bringen soll(en), zum ersten von Neuburg die grosse gewerkelte büchsen, die meister Ehrhard von Salzburg gemacht hat ... zu jeder büchsen 60 stein, die dann gerecht darein seien. item pulfers eine nothdurft zu inn laden. bayr. landtagshandl. (kriegsrüstung von 1468) 7, 234 Krenner. es handelt sich hier um eine steinschleuder, die bereits als feuerwaffe bedient wird. gewerkelt könnte auf ausrüstung und gebrauchsfertigkeit deuten (montiert); dies fände schon darin seine erklärung, dasz zimmerleute, werkleute zunächst mit der maschine zu thun hatten. vgl.: buchsen und das gewerf ... und unser meister, die domit werchtent. Basler chron. 4, 193, s. gewerklich und gewerkt. 3) in diese bedeutungsrichtung würde sich auch die folgende übertragene verwendung gut einfügen: als Neptun in unsere nähe gekommen war, hielt er uns vor angst schweisztriefend eine ihm eingewerkelte rede. I. von Mexico. aus meinem leben 5, 209, ebenso 119. ![]() ![]() 1) schon in der älteren sprache ist die verstärkte form von werken im gegensatz zu dem mannigfaltigen gebrauch des gern verwendeten gawirkian, gawurkian ( 1, 970, vgl.gawaurkjan bei Ulfilas) selten belegt und fast ganz auf abstractere verwendungen beschränkt; vgl. gawerkôn 1, 973, gewerken mhd. wb. 3, 591. vgl. auch gewerken 2, 1900. a) der transitive gebrauch, der an der concurrenzform gewirken, gewürken reich entwickelt erscheint, ist an unserm verbum fast ganz zurückgedrängt. α) bei Otfrid und im Heliand treten nur pronominalformen, die einen satzinhalt zusammenfassen, zum verbum; eine einzelne verbindung mit einem subst. im Heliand ist so lose, dasz das subst. im genetiv angegliedert wird: ofto irhugg ih muatesthes managfalten guates, joh mit thiu giwerkon.thaʒ thu uns es muaʒis thankon. mid hwiu the man habdimordes giskuldit, β) nur im niederrheinischen des Veldeke ist der transitive gebrauch in einer der grundbedeutung noch sehr nahestehenden verwendung auch an gewerken belegt: einen slotel gaf hi hem in die hant b) sonst ist der ältere gebrauch durchweg absolut und auf die abstracte bedeutung von handeln eingeschränkt: [Bd. 6, Sp. 5654] thaʒ wir tharana werkonmit wakaren githankon, sô liof sô lêdsô he mid thesun liudiun her unt sînt die bêbeste ûʒ gesundert eine, nû wurden doch mit zal sie alle begriffen. Theodorus nam sin kint 2) die spätesten belege sind der prosa des meister Eckhart zu entnehmen, wobei zu beachten ist, dasz schon die handschriftenvarianten und diejenigen, die Eckhart nachschreiben, andere formen einsetzen. er selbst gebraucht das verbum absolut und auch transitiv: daz fuir enmac nicht gewerkin danne in deme holz (Oxforder handschr.; bei myst. 2, 268: würken; bei Nicolaus v. Landau: enmag nit gewirken); u. a.; daʒ niunde, daʒ ich gote nie enbleip, waʒ got ie durch mich gewerken wolde. (tractat 6), s. myst. 2, 468. 3) unmittelbar vom substantiv (gewerk, gewerke) abgeleitet scheint vergewerken: denen vorstehern die theile aus dem retardat vergeben, verkauffen oder vergewercken wollen. ausführl. bergrevision 36, vgl.: eine fundgrube vergewerken, mit 128 kuxen, fodinae sufficientem cultorum numerum colligere. 2, 442c.
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