Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||||||||||
gewerbler bis gewerbsanstalt (Bd. 6, Sp. 5601 bis 5607) | ||||||||||||
| ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5602] auszen doppelt zu verschlieszen. merke zum deutschen volksthum (1833) 57. die ganze hauptmasse der belege, unter denen keiner über das 19. jahrh. zurückweist, bezieht sich auf industrie und technik. der schwerpunkt der verwendung beruht auf attributiven verbindungen, die sich meist als vorstufe oder als lockerung und verbreiterung gangbarer composita erweisen (s. oben unter gewerbearbeiter, gewerbeanlage u. a.). andere syntactische dienste leistet das adjectiv nur selten; doch vgl.: die eigenschaft einer thätigkeit als einer gewerblichen wird hierbei dadurch ausgeschlossen, dasz eine uneigennützige verwendung des zu erlangenden gewinnes beabsichtigt wird. 4, 423. vgl. auch: wir leben in einer practischen zeit 1) verbindung mit persönlichen substantiven. a) unter 'arbeitern' im sinne des § 120a gew.-o. sind ... die gewerblichen arbeiter, also die gewerbegehilfen (gesellen ...) zu verstehen. entsch. d. reichsger. in civils. (1885) 13, 60; ganz ähnlich entsch. des oberlandgerichts München (1898) im gewerbearchiv 3, 101; was zum schutze der fabrik- und gewerblichen hülfs-arbeiter gegen gesundheitsschädliche einflüsse vorgekehrt wird, darf nicht so weit gehen, dass der ... unternehmer auswärtigen mittbewerbern zuletzt ... unterliegen muss. im d. staatswb. 4, 301; eine zwischenstufe zwischen dem gewerblichen unternehmer und dem unselbständigen lohnarbeiter nehmen die hausgewerbetreibenden ein. gewerbeordnung 1, 109. b) gewerbliche bruderschaften. in zsch. z. gesch. Oberrh. 2, 3; die gewerblichen genossenschaften bezwecken den grossbezug, grossbetrieb und grossabsatz und zerfallen in rohstoff-, werk-, magazin- und produktivgenossenschaften. handbuch d. verfassung u. verw. 563; die errichtung ... fachgewerblicher corporationen. verträge f. gewerbe-vereine 3, 71. 2) verbindung mit sächlichen und abstracten substantiven. a) kalk- und steinbrüche ... ferner sonstige zur gewinnung von fossilien oder zu gewerblichen anlagen dienende grundstücke können nur mit einwilligung aller betheiligten in die zusammenlegung gezogen werden. preusz. landeskulturgesetze 238; ebenso s. 605; der § 16 gew.-ordn. gilt übrigens auch für nichtgewerbliche anlagen der dort genannten art, insbesondere also für solche anlagen, deren erzeugnisse nur für den eigenen bedarf des unternehmers bestimmt sind. die fürsorge f. d. reinhaltung der gewässer 21; vgl. auch gewerbearchiv 1, 388 u. a.; der gerichtsstand der gewerblichen niederlassung ist bei dem gerichte desjenigen ortes begründet, wo die niederlassung sich befindet. entsch. d. reichsger. in civils. 30, 328; ist die forderung im gewerbebetriebe des gläubigers entstanden, so tritt, wenn der gläubiger seine gewerbliche niederlassung an einem anderen orte hat, der ort der niederlassung an die stelle des wohnsitzes. dtsch. bürg. gesetzbuch § 270; gerade dies geschäft (ein buchhändlerischer verlag) war ihm nicht ganz fremd .. kein gewerbliches unternehmen stand in so inniger verbindung mit der geistigen cultur der nation. (Karl Mathy) 22, 214; die frage, welchen betrag ... der inhaber eines gewerblichen geschäfts für die abnutzung der ... dem geschäftsbetriebe dienenden ... gegenstände ... in abzug zu bringen berechtigt ist. im verwaltungsarchiv 3, 366; inhaber von gewerblichen realgerechtigkeiten ... klagten gegen den hamburgischen staat. entscheidung des reichsgerichts in civilsachen (1885) 12, 1; gewerbliche berechtigungen. preuszische landeskulturgesetze 338; die Pariser konvention zum schutze des gewerblichen eigentums (1889). völkerrecht 169. b) gewerbliche produkte. ill. landw. lex. 2, s. 375; nach einer mittheilung des herrn reichskanzlers haben ... erhebungen ergeben, dass ... gesundheitsgefahr für das küchenpersonal ... nicht besteht. immerhin sind aber ... gewerbliche küchen mit ... mängeln angetroffen worden. gewerbearchiv f. d. dtsch. reich 1, 136; von den [Bd. 6, Sp. 5603] anstalten, welche vorzugsweise dem kleingewerbe dienen, sind in erster linie die grossen anstalten in Berlin, u. s. w. zu nennen, die als 'handwerkerschulen', 'gewerbliche schulen' und unter ähnlichen bezeichnungen bekannt sind. hdbch. d. soz. wohlfahrtspflege 146; den prüfungen der in § 129, abs. 4 und § 131, abs. 2 der gewerbeordnung erwähnten lehrwerkstätten, gewerblichen unterrichtsanstalten und prüfungsbehörden ... kann meinerseits die wirkung der gesellenprüfung beigelegt werden. organisation d. handwerks 298; das gewerbliche bildungswesen. preusz. gewerbegesetz von 1849, s. 25. c) das gewerbliche einkommen besteht aus den zinsen des anlage- und betriebscapitals und aus dem eigentlichen handwerksgewinne. im deutschen staatswb. 4, 342; aufhebung der gewerblichen abgaben in Posen. preusz. gesetzsamml. 1883, s. 55, ebenso entscheidungen d. reichsger. in civils. (1882) 6, 94; für die entscheidung von gewerblichen streitigkeiten zwischen arbeitern .. und .. arbeitgebern ... können gewerbegerichte errichtet werden. 55, 194; damit es nicht zweifelhaft bleibt, dasz auch literarische productionen und gewerbliche erfindungen unter dem schutze des staates ... stehen. stenogr. berichte der Frankf. nat.-vers. 691a; Herm. Maertens, aesthetik der baukunst und der gewerblichen künste. Bonn 1887; das anbieten von solchen gewerblichen leistungen, hinsichtlich deren dieses landesgebrauch ist, kann von einer vorgängigen erlaubnis nicht abhängig gemacht werden. gewerbeordn. 1, 364; vgl. auch die preussische staatsmedaille für gewerbl. leistungen; zumal nicht einmal ersichtlich gemacht ... ist, dass die klägerin das gebäude noch zu andern gewerblichen verrichtungen benutzen darf. entsch. d. reichsger. in civils. 19, 360; die macht der gewohnheit .. hatte .. einen zustand erzeugt, welcher .. einen .. fortschritt der gewerblichen thätigkeit nicht hervorbringen konnte. lehre v. d. steuern 194; (es ist mit der gewerbeordnung) ein werk zustande gebracht, welches der freien bewegung gewerblicher thätigkeit neue ... bahnen öffnet. thronrede im nordd. reichstag, s. reden 4, 260; erlaubnis zur ... ausübung der gewerblichen tätigkeit. entscheid. d. reichsger. in civils. 46, 105; vgl. auch handb. der verfassung u. verwaltung 530, ebenso 562 u. a.; gewerbefreiheit ist arbeitsfreiheit auf dem gebiete der gewerblichen bethätigung. im dtsch. staatswb. 4, 320. d) ihr (der mutter Schillers) vater .. war holz-inspektor zu Marbach. eine fürchterliche überschwemmung beraubte ihn dort seines ganzen vermögens. aus noth griff er nun, um seine familie nicht darben zu lassen, zu gewerblichen mitteln (er wurde bäcker und wirth). Schillers flucht 4 Hofmann; er (der reisegefährte) beanspruchte eine gemeinschaftlichkeit der exkursionen, wobei er aber landwirthschaftliche und gewerbliche zwecke im auge hatte, was sich mit meinem künstlerischen heiszhunger nicht vereinbaren liesz. (selbstbiogr.) 12, 72 Necker; der rest des vermögens wird, ... der gemeinde, in welcher die innung ihren sitz hatte, zur benutzung für gewerbliche zwecke überwiesen. gewerbeordnungsnovelle von 1897 § 90a; § 1 des statuts bezeichnet als aufgabe des vereins ... förderung der gemeinsamen gewerblichen interessen. entscheid. d. reichsger. in civils. 55, 30; hiermit ist ausgesprochen, dasz ... die regelung der gewerblichen verhältnisse fortan nicht mehr sache der einzelnen staaten, sondern ausschlieszlich sache des reichs ist. stenograph. ber. d. Frankf. nat.-vers. 693a; dies bewog die regierung .. die gewerblichen verhältnisse zu verbessern. deutsches gewerbewesen 648; auszer diesen rein gewerblichen verhältnissen sind für die geschichte des gewerbswesens auch die religiösen vereine der zünfte zu beachten. zeitsch. gesch. Oberrheins 2, 3; wir haben sehr verschiedene gewerbliche zustände in Deutschland, zustände, die sich geradezu widersprechen. stenogr. ber. d. Frankf. nat.-vers. 756b; es streben die Skandinaven seit dem letztverflossenen menschenalter und schon länger, nicht nur ihre häuslichen und gewerblichen zustände, sondern auch die bürgerlichen und staatlichen ordnungen und verfassungen ihrer lande den anforderungen und bedürfnissen der zeit gemäsz zu ordnen und zu bessern. E. M. Arndt schriften für u. an s. l. Deutschen (Skandinavien ..) 4, 326; [Bd. 6, Sp. 5604] was bisher geschah, war nicht lebenskräftig genug, um alle schichten des gewerblichen lebens zu durchdringen. entwurf zur erricht. einer industrie- u. handwerkerbank 5; es war das urbild der altgermanischen nationalen freiheit, das durch die gilden wieder angestrebt ward und von ihnen aus der mitte des gesellschaftlichen und gewerblichen lebens wiedergeboren werden sollte. Th. Mundt gesch. d. deutsch. stände (2, 3) 310; der staat unterstützt ferner das gewerbliche vereinswesen. handb. d. verfass. 563; nachdem das bewegliche capitel längst in gewerblicher hinsicht dem grundvermögen gleichgestellt war, muste zuletzt auch die politische gleichstellung erfolgen. aufkommen d. handwerkerstandes (1861) 40. e) nicht minder erheblich waren aber die gegen-vortheile, welche diesen (den ritterlichen pfahlbürgern) von seiten der stadt gewährleistet wurden, wozu nicht nur treuer kriegsbeistand in den fehden des adels mit den fürsten, sondern auch der freie gewerbliche verkehr mit der bürgerschaft gehörte. so konnte ein ritterlicher grundherr heut als führer der städtischen kriegsmannschaften an ihrer spitze erscheinen, und morgen seine butter und sein vieh unter begünstigung der zollfreiheit, die ihm als pfahlbürger zustand, in die stadt schicken. Th. Mundt gesch. d. deutsch. stände (2, 4) 334; drauszen auf der gasse war wie immer das gewerbliche getöse, aber hier in der kleinen kammer war es furchtbar still. Th. Storm (ein doppelgänger) 5, 195. gewerbliche entwicklung. 4, 647; die messe wurde in ihrer symbolischen und praktischen bedeutung der höhepunkt dieser groszen volksthümlichen combination, in der die kirche den welthandel auf ihre bahnen zog, indem sie in ihren feierlichen momenten demüthig und kühn genug war, sich mit der gewerblichen volkskraft und dem frischen gewinnlustigen handelsgetümmel zu vermählen. gesch. der deutschen stände (2, 2) 288; in jeder stadt z. b. wird sich nur eine gewisse durch die übung leicht zu bestimmende zahl von schuhmachern, schneidern ... in gewerblicher würde erhalten können. 11; eine ... vereinigung von gewerbtreibenden zur herbeiführung angemessener preise für ihre gewerbserzeugnisse ... würde, auch wenn sie die bedeutung eines gewerblichen kartells hätte, .. nicht als gesetzlich unstatthaft .. zu betrachten sein. entscheid. d. reichsger. in civils. 56, 275; ganz anders .., ist die bewegung für gewerbliche freiheit im königreich Baiern zu einem ... abschlusse gelangt. deutsches gewerbewesen 649; dass nicht jede beschränkung der gewerblichen freiheit unzulässig sei. ist .. anerkannt worden. entscheid. d. reichsger. in civils. 1, 23; es handelt sich ... um eine erkrankung, welche nach ihrem zusammenhange mit dem vom kläger betriebenen gewerbe als gewerbliche krankheit zu betrachten ist. 21, 78, ebenso 44, 260. ![]() ![]() wiszlich erfar er alle landt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 1) beziehung auf ortschaften, anknüpfung an commercium: item die reich gewerbsam statt Brixia davon sie jahrs so grosz nutzung hat, ob hundert tausendt ducaten. reisbuch d. heil. lands (1609) 1, 95; wie auch Sebsewar, Turschis, Kain ... sind alle volckreiche und gewerbsame städte, bei etlichen wird das manna unterschiedlicher [Bd. 6, Sp. 5605] arth gesamblet. reisebeschr. 288b; die stadt Amadabad bringet dem könig des jahrs bei 5. millionen realen, nicht allein wegen der treflichen handlung und handthierung, so darinnen getrieben wird, ... sondern auch wegen der herumb liegenden kleinen städte und dörffer, so alle gewerbsam. morgenländ. reisebeschreibung 49a; gewerbsam, die stat oder landschaft ist sehr gewerbsam, negotiationibus dives, aut aptus. 378; gewerbsam, propre pour le commerce. 75a; dicht am gestade des sees, im kleefeld steht ein verlassnes 2) auf personen bezogen, mit annäherung an gewerbig: gewerbsam, neues wort (!), geneigt, gewerbe zu treiben. 137; gewerbsam, industrious. 1, 464a, vgl. auch die personificierung im folgenden: ein stückchen handschrift von Rousseau wird oft so theuer bezahlt, dasz schon mehr als eine gewerbsame feder versucht haben soll, seine schriftzüge nachzubilden. erinnerungen 1, 244. dazu vgl.: eure soldaten sind doch nur gute pickenträger, und eure bürger gute, einfältige, gewerbsame leutchens. maler Müller Fausts leben (literaturdenkmale 3, s. 74); so entstehet daraus, dass wo .. der advocat, der schreiber ohne alles verhältniss mehr gewinnt, als der arbeitsame, stille, gewerbsame einwohner, dass dann natürlich alle welt ... sich auf die gesetzkünste legt u. s. w. schriften (1824) 12, 184; da es auch gar nicht darauf angesehen war, grosze feldherrn, mathematiker ... sondern nützliche, bürgerliche, gewerbsame menschen zu bilden. vorlesungen über d. methode d. academ. stud. s. 75; du bleibst halt immer ein gewerbsamer Züricher, ihr seid alle gleich und habt nie genug, unten am wasser und hie oben auf dem berg. G. Keller (Züricher nov.: Hadlaub) 6, 31; wenn dieses jetzt alles wahr ist, so ist dann auch richtig, dass ein verständiges, gewerbsames volk seinem fürsten eigentliche und fortgesetzte vermögenssteuern anbieten sollte. schriften 12, 187. ![]() ![]() 1) verwendungen, die den begriff der thätigkeit ausprägen: so wie auch der dienstbare stand mit seinen ihm übrig gebliebenen 1400 gulden seine arbeiten und seine gewerbsamkeit aufs neue anfangen .. kann. (Iselin) versuch über die gesellige ordnung 76; durch die entgegengesetzten grundsätze werden die arbeitsamkeit und die gewerbsamkeit ersticket und mangel und elend erzeuget und vervielfältiget werden. träume eines menschenfreundes 1, 186; in der freien reichstadt Memmingen, wo alles gewerbsamkeit und wohlstand ankündigte, hörte ich den gastwirt .. selbst komponirte melodien spielen. erinnerungen 1, 191; welcher stand wars in Deutschland, der zuerst, von rohen befehdungen gezwackt, sich aufrang zu ordnung und gesez, durch gewerbsamkeit, durch kunst und veredelnde wissenschaft? wie ward Friz Stolberg ein unfreier? 19; (die verhältnisse) in denen er (der gewerber) zu seinen, ihm arbeitenden und von ihm und seiner gewerbsamkeit abhängigen, menschen steht. schriften 9, 75; England ... wuchs und blühete von jahr zu jahr, und ward immer mächtiger durch volksmenge, fleisz und gewerbsamkeit. ansichten u. aussichten der teutsch. gesch. (1814) 505; Preuszen ward an seinen gränzen und an der thätigkeit und gewerbsamkeit seiner lande und unterthanen vielfältiglich [Bd. 6, Sp. 5606] verkürzt und gekränkt. schriften für u. an s. l. Deutschen (die frage über die Niederlande ...) 3, 82; und gegen das vorrecht der bannmeile, durch welches die bürger in einem gewissen, oft die herrschaftlichen dörfer umfassenden umkreise ihrer stadt alle gewerbsamkeit untersagen und ihren eigenen gemeindegliedern vorbehalten konnten, und das der kaiser jetzt seinen neuangelegten städten entziehen wollte. gesch. d. deutschen stände (2, 4) 331. 2) verwendungen, die zum collectivbegriff überführen: und in beziehung der zu bestreittung der öffentlichen unkösten nöthigen ausgaben alles zu vermeiden .. was ... den reinen ertrag der ganzen gewerbsamkeit der gesellschaft schwächen kann. (Iselin) träume eines menschenfreundes 2, 248; dieses gleichgewicht können wir also billig als ein gesetz der natur ansehen, und eben so die gänzlich freie concurrenz der gewerbsamkeit unter allen völkern. 1, 196; dieses gleichgewicht der gewerbsamkeit unter den verschiedenen völkern. 2, 203, ähnlich 2, 319. 2, 227; der kenntnisznahme von dem zustande der gewerbsamkeit im inlande und auslande. bildung d. gewerbtreibenden 23; dasz der gleichen einschränkungen die industrie hindern, wird wohl niemand läugnen, der über die wahre beschaffenheit der gewerbsamkeit und über die mittel sie zu befördern nachgedacht hat. reise 4, 484; änderung der moden, wodurch verschiedene zweige der hiesigen gewerbsamkeit dem inn- und ausländer überflüszig wurden. fürstl. öttingische wanderordnung von 1785 bei 420; unsere gefahr ... entspringt nicht einmal wesentlich aus dem gegenwärtigen zustande der unsere handlung störenden maaszregeln der auf unsere industrie einflusz habenden staaten; der flor unserer meisten gewerbsamkeitsbranchen wäre äuszerlich. 9, 64 (s. 60 erwerbsbranchen, industriebranchen); dasz in Deutschland, als ein grosses ganze betrachtet, die gewerbsamkeit (man erlaube mir diesen ausdruck) gewisz nicht gesunken, sondern vielmehr gestiegen ist. 142; und in diesem streben liegt der endpunkt für alle industrielle gewerbsamkeit, und der vorzüglichste grund ihrer immer fortschreitenden ausbildung und entwicklung. staatswirthschaftslehre 1, 284; fast überall in Europa ist die anzahl derer, welche von kleinen anfängen zu groszem vermögen durch fabriken und handel, das heiszt, durch eigentlich städtische gewerbsamkeit, gelangt sind, über allen vergleich gröszer, als die anzahl derer, welche ein ähnliches glück durch eigentliche ländliche gewerbsamkeit, durch gewinnung roher produkte ... und bodenkultur gemacht haben. revision 1, 360; die auf die sclaverei gestützte aristokratische landwirthschaft muszte schon wegen dieser ihrer unfreien grundlage, auf der sie betrieben wurde, hinter der neuen städtischen gewerbsamkeit zurückbleiben. geschichte der deutschen stände (2, 1) 278; (diese steigerung des prunks) war ... geeignet, die folgen der ersten stockung unserer precairen gewerbsamkeit ... auf die äussersten höhen zu bringen. schriften 9, 78 (vgl.: die stockung unserer erwerbsamkeit 9, 52); wenn ein privatmann durch äuszere ... staatsbegebnisse, den absatz des artikels seiner industrie plötzlich verliert .. so ist er in den meisten fällen als ganz unschuldig an seinem unglücke anzusehen. nicht so der staat ... wenn umstände es dahin bringen können, das ein, in einer gewerbsamkeit seine einzige ressource findendes volk durch das eintretende stocken seiner branchen gefahren kann allgemein brodlos zu werden. 9, 56. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5607] pfuschereien und eingriffe. bayr. verordnung von 1826. regier.-blatt s. 100. ![]() ![]() 1) in allgemeiner verwendung eine veranstaltung, die gewerblichen zwecken dient: und überhaupt mögen solche gewerbe, welche zur vollendung ihrer erzeugnisse eine verbindung mehrerer zusammenwirkender, oft sehr verwickelt in einander greifender, gewerbsanstalten und unternehmungen erfordern, vorzugsweise den städten angehören. staatswirthschaftslehre 2, 87; nur die genaueste controlle des unternehmers vermag das, was in einer gröszern gewerbsanstalt dem angestellten individuo ... an eigenem innern antriebe ... leicht gebricht, einigermaaszen zu ersetzen. nationalökonomie 2, 12; ebenso 165; (es wird) für die anlage von bäckereien, spezereiläden und anderen nöthigen handels- und gewerbanstalten gesorgt werden. J. P. Proudhon die volksbank, deutsch von 16; vorschriften, betr. die änderung und ergänzung des regulativs für gewerbsanstalten, in denen unter steuerlicher kontrole stehender branntwein gereinigt werden darf. centralblatt f. d. deutsche reich 18, 250. 2) vereinzelt ist die engere anlehnung an lehranstalt und entsprechende institute: jene gewerbsanstalt, auf höhere kunstanstalten gegründet, selbst höhere kunstanstalt, ist durchaus in dem falle den reineren sinn durch vollendete technische darstellung zu begünstigen. Göthe (besprechung des progr. d. Berl. gewerbeschule) 44, 59.
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