Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||||||||||
gewerbezwang bis gewerbnis (Bd. 6, Sp. 5597 bis 5604) | ||||||||||||
| ![]() ![]() ![]() ![]() 1) weiterer begriff von gewerbe. a) singulargebrauch: kurz, wie kann eine regierung hoffen, dasz ihr die zollbücher, eine richtige und genaue kentnisz der verbindungen ihrer unterthanen mit den [Bd. 6, Sp. 5598] ausländern geben werde? wie kann sie also wissen, ob die anordnung, die sie macht, nicht einem ihr unbewuszten wichtigen gewerbezweige tödlich sein wird? Mauvillon (11) 130; da aber ihre (der kaufleute und fabrikunternehmer) gedanken gewöhnlicher weise nur mit dem interesse ihres besondern gewerbszweiges, nicht mit dem allgemeinen besten der gesellschaft beschäftigt sind. Garve verdeutschung des Adam Smith (1, 11 the interest of their own particular branch of business) 1, 465; ein gutsbesitzer, ein pachter, ein handwerksmeister, ein kaufmann, sind gemeiniglich im stande, ein oder zwei jahre von ihrem gesammelten kapital zu leben, wenn sie auch nicht einen einzigen arbeiter in ihrem gewerbszweige beschäftigen (1, 8) 1, 121; aber schon schwerer entschlieszt er (der fondsbesitzer) sich, seine fonds dem betriebe des ziemlich mühsamen ackerbaues zu widmen. er wird für diesen gewerbszweig schwerlich etwas hergeben, wenn er nicht voraussieht, der ertrag seiner betriebsamkeit werde ihm nicht blosz einen ausreichenden arbeitslohn verschaffen. revis. 3, 231; ähnlich 1, 302. b) der pluralgebrauch: zuweilen kann selbst in einem lande, dessen reichthümer schnell wachsen, durch das hinzutreten eines neuen gebieths oder durch neu entdeckte gewerbszweige, der gewinnst, welchen kapitalien bringen, und mit ihm der zinsfusz von dahrlehnen, plötzlich steigen. Garve verdeutschung des Adam Smith (1, 19 branches of trade) 1, 170; ebenso (4, 7 distant employments) 3, 39; unter die wichtigsten vortheile, welche die theilung der arbeit erzeugt, gehört auch noch der, dasz sie überall wohlstand verbreitet, und dasz sich durch sie die masse des gesammten einkommens einer nation unter ihre einzelnen glieder weit leichter richtig und gleichmäszig vertheilen läszt, als wenn alle gewerbszweige von allen zugleich betrieben werden. revision 1, 260; wo mehrere oder alle gewerbszweige in einander griffen, wie bei dem verkehr mit Amerika, wurde die berathung ganz collegialisch, die stimmenmehrheit entschied streitige punkte. (epigonen 7, 2) 7, 12 Hempel; und als ich nun kam nach Holwan — ... fand ich daselbst den Abu Seid von Serug, der sich allerlei stammbäume machte — und sich vielerlei gewerbzweige erdachte, — bald sich gab für einen spröszling von Saszan, — bald für einen schöszling der königswurzel von Ghassan. Rückert (1. makame) 11, 230. 2) die jüngere betonung der productiven arbeit. a) singulargebrauch: die gewöhnlichsten mittel, wodurch die besondere beförderung eines gewerbszweiges von seiten des staates zu bewirken gesucht wird, sind folgende: es wird die einfuhr derjenigen waare, deren inländische erzeugung befördert werden soll, erschwert, oder gar gänzlich verboten u. a. abhandl. über staatswirthsch. gegenstände 1, 6; von deutschen ... gerichten (ist) ... mehrfach ausgesprochen worden, dass es nicht wider das prinzip der gewerbefreiheit ... verstosse, wenn sich gewerbsgenossen ... verbinden', einen gewerbszweig ... lebensfähig zu erhalten. entsch. d. reichsger. in civils. (1897) 38, 158, vgl. auch s. 157. b) der pluralgebrauch: in eben dem verhältnisse sind während dieses zeitraums die arbeitspreise gestiegen, und die gewinnste, die sich aus den verschiedenen gewerbs- und handlungszweigen ziehen lieszen, verkleinert worden. Garve verdeutschung des Adam Smith (1, 9 different branches of trade and manufactures) 1, 163; das gleiche 4, 298 (5, 2 particular branches of trade); das handwerk wird nun ... zur verarbeitung nicht mehr so viel werkzeuge und andere hülfsmittel gebrauchen, welches, in so fern diese dinge erzeugnisse innländischer gewerbzweige sind, für diese eine verminderung ihres absatzes und verdienstes zur folge haben wird. 21; die thätigkeit der handwerker-bank soll ... mit möglichster berücksichtigung aller gewerbszweige gleichfalls sofort beginnen. entwurf zur errichtung einer industrie- u. handwerkerbank s. 16; die wahl der vertreter geschieht nach gewerbszweigen. Proudhon die volksbank deutsch v. 27; auch sind es nicht die alten innungen, die zuerst zur selbstständigkeit gelangten, sondern die innungen neu aufblühender gewerbszweige, die nie einem hofrecht unterworfen waren. aufkommen d. handwerkerstandes [Bd. 6, Sp. 5599] 27; die verordnung vom 9. februar 1849 begründet nicht nur die einrichtung der gewerberäte, sondern macht auch in den meisten gewerbezweigen den selbständigen gewerbebetrieb von dem beitritt zu einer innung nach vorangegangenem befähigungsnachweise oder von einer prüfung abhängig. preusz. staats- u. rechtsgeschichte (1903) 479. ![]() ![]() ![]() ![]() 1) die auf der sinnlichen grundvorstellung beruhenden bedeutungen beweglich, rüstig, anstellig, thätig. fleiszig: si tet als die gewirbigen binlein, die das süsz honig aus den manigfeltigen blumen eintragend. vorr. zu Elsbet Stagels leben d. schwestern zu Tösz. Vetter s. 4; sag, was hat die stat vür ein handel? 2) bedeutungsverengerung in der richtung auf gewinn, erwerb. a) nur aus älteren wörterbüchern belegt ist die auch unter gewerbhaftig (s. d.) verzeichnete passive bedeutung: res quaestuosa, fast nuzlich und gwünsam, gewärbig. 722b; ebenso 178b. b) dagegen reiht sich ungezwungen hier an: und kam her gen Augspurg ... zu einem kramer, genant Ulrich Schön, was auf dasselbe mal ain reicher gewerbiger kramer. B. (d. städtechron. 5) 126; dann daselbst allweg und noch verstendig, gwerbig, kunstreich volck, guter sitten gewonet, die kein grobheit gebrauchen. chronica d. Franken 66b; nein, fragst du nach verdienst, so sieh den Porcius, [Bd. 6, Sp. 5600] bald aber fanden sie im weben feiner leinwand gröszern gewin; bald ward diesz und handel mit köstlichem linnen die vornehmste ihrer gewerbigen thätigkeit. klass. stellen der Schweiz 149; unter diesen umständen wird eine jede oberkeit ihren grössten gewinn und vortheil von der beschützung der freiheiten finden, durch welche das hausglück stiller, gewerbiger und arbeitsamer einwohner gesichert und geäuffnet wird. schriften 12, 157; ja, du hast eine gewerbige gescheite frau, da gescheiteste von meinen kindern. schade, dasz die nicht ein mann geworden ist, die hat einen unternehmenden geist. edelweisz 249. 3) der appellativische gebrauch; die anlehnung an gewerbe = commercium. a) attributive verbindungen. α) unser vater ist genant Burkhart Zingg und was auf dasselb mal ain gewerbig man und arbeit auf der Steirmark und het er und guet und was beseszen zu Memingen. B. (deutsche städtechron. 5) 122; item welcher in Mals sein haus hat und päurliche rechte thuet ... dem ist vergunt, dasz er zwei rinder ... halten ... doch ob einer ein gwerbiger mann wäre, der ein rosz hätte, der soll ein rind weniger halten. weisth. v. Mals (österr. weisth. 4, 29); vor dem lewenthor (bei Ulm) war auch ein herrlich vorstatt, die reichet bisz zum spital für Götzingerthor hinausz, da sassen vil gewerbig burger und kaufleute innen, auch die besten handwercker und herbergen. Germania 396b. β) der rmisch knig Sigmund liesz angentz alle sine reisigen in der statt gassen verhten, die burger von Costentz in gweer und harnisch gerst, usz bevelch des knigs, damit wechslern, koufflten und anderm gewirbigem volck, dero usz aller christenheit vil da warend, kein schad geschehe. Tschudi Schweiz. chron. (z. jahre 1415) 2, 7b Iselin; welcher aber in stetten, flecken ... und fürnemlichen an gewerbigen orten, als an gassen oder plätzen, ein wohn oder behausung bawt, dem sol kein dachgefell oder träff auff die gemeind ohne kendel und rinnen z gelassen noch gestattet werden. bauordn. 31a; eine andere wohlthat welche die grafschaft Mark ihm verdankte, war die verwandlung der accise oder verbrauchsteuer in eine für ein offenes gewerbiges land passendere abgabe mittelst fixation. aus Steins leben 1, 45; ich spreche von Yverdon, oder Iferten, nächst Lausanne und Vevey, das gewerbigste und ansehnlichste städtchen des Waatlandes. klass. stellen der Schweiz 278; die alten gewerbigen reichsstädte .. schwangen sich nie ganz wieder zu dem vorigen wohlstande empor. weltgeschichte (1830) 9, 162. b) die substantivierung: allen und iglichen geistlichs und weltlichs stands, ... darz kauflten, schiffluten, verechtern, gewerbigen, flossern ... gnad und alles gt. patent des pfalzgrafen Philipp von 1493, ztschr. gesch. Oberrh. 9, 427; wir haben usz furstlichem gemt uns, unsern landlten und unsern, auch gemeinem gewerbhandel z gde und erlichterng vil beswernis den selbigen gewerbigen und súnderlich, die wine keúfen und verkefen uff den Rine, unsern kramern zu Winheim ... ernwert. ebenda. ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5601] gewerbigkeit gehört schon zu Nordamerika, Konstantinopel zu Asien. (d. irrfahrt d. Philhellenen) novellen 8, 331. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 1) die bedeutung gelenk. a) beziehung auf menschen: gewerblin, inguinarium. ein gewerblin der glieder, ibi pestilentia se ostendit. Frankf. vocab. d. 15. jahrh. bei 619 (vgl. auch inguinaria ... drusz bei dem gemecht. Diefenbach 298c); das sag ich bezeichnet ohne alles mittel unwidersprechlich die fabrication und den zusammengefügten ganzen menschlichen cörper mit allen seinen gliedern, gewerblein und teilen. beschreib. d. influent. wirk. aller erdgewächse 2; vertebra colli, hals-gewerblein. 2, 264. b) beziehung auf pflanzen: gwärble, die gleich am kornhalm, genicula. 200d, ebenso 390a. (1556) 600a; (geniculum, der knod oder gleich an eim stengel, oder halm, halm knod. 2d, ebenso 7b. 64; genicula ... die knötichen und gelencklein an halmen und stengeln. 354b; ganz ähnl. 352. 493b. 1, 215b. 1, 609); geniculatus ... voll gleich und gewrblinen. 390a, ähnl. 600a (vgl. geniculatus ... knticht. 354b); (knawel) ist ein eintzigs schotticht und drauschelicht stäudlein nit uber spannen hoch, alle ästlein und zincken mit eitel gewerblein, wie das weggras ... so mag es doch wol umb seiner vilfaltigen gewerblin willen ein polygonon sein. kräutterbuch (1551) 148b; die selbige fügen oder gewerblin seind mit gebogenen blettlein .. bekleidet. 92b; der rund stengel (des storkenschnabels) spannen hoch, mit vilen gewerblin, nit dicker dann ein strohalm, die gleich od' gewerb seind braun geferbet, ein wenig haricht, blüet durch den summer. 131a; die blätter sind grassechtig, die stengel dünn, mit gleichlein oder gewerblein unterscheiden, eines fuss oder anderthalbe spannen hoch. neu vollkommen kräuterbuch 565; das andere (hühnerdarmkraut) wird etwann elen-hoch und auch höher, hat sine gewerblein, und auf beiden seiten blätter, wie säubürtzel, zwischen welchen die blümlein, die am ersten stehen, herfürwachsen. adel-, land- u. feldleben 3, 449, 14. 2) die bedeutung erwerb, gewinn: gewerblein quaesticulus. 936a; gewerblein, gwinnlein. 291; gewerblein, quaesticulus. 2, 181a. 180a; gewerbchen, gewerblein. 1, 1422. 3) die bedeutung besitz, anwesen: 'überdies' fuhr Hansli fort, 'steht mir das gütlein vor der hand noch fest genug' .. 'wie du willst', sagte Enoch, .. 'aber sorge nun dafür, dasz das gewerblein bestellt wird, denn ich mag mich nicht länger damit plagen!' G. Keller (Züricher novellen) 6, 358. ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5602] auszen doppelt zu verschlieszen. merke zum deutschen volksthum (1833) 57. die ganze hauptmasse der belege, unter denen keiner über das 19. jahrh. zurückweist, bezieht sich auf industrie und technik. der schwerpunkt der verwendung beruht auf attributiven verbindungen, die sich meist als vorstufe oder als lockerung und verbreiterung gangbarer composita erweisen (s. oben unter gewerbearbeiter, gewerbeanlage u. a.). andere syntactische dienste leistet das adjectiv nur selten; doch vgl.: die eigenschaft einer thätigkeit als einer gewerblichen wird hierbei dadurch ausgeschlossen, dasz eine uneigennützige verwendung des zu erlangenden gewinnes beabsichtigt wird. 4, 423. vgl. auch: wir leben in einer practischen zeit 1) verbindung mit persönlichen substantiven. a) unter 'arbeitern' im sinne des § 120a gew.-o. sind ... die gewerblichen arbeiter, also die gewerbegehilfen (gesellen ...) zu verstehen. entsch. d. reichsger. in civils. (1885) 13, 60; ganz ähnlich entsch. des oberlandgerichts München (1898) im gewerbearchiv 3, 101; was zum schutze der fabrik- und gewerblichen hülfs-arbeiter gegen gesundheitsschädliche einflüsse vorgekehrt wird, darf nicht so weit gehen, dass der ... unternehmer auswärtigen mittbewerbern zuletzt ... unterliegen muss. im d. staatswb. 4, 301; eine zwischenstufe zwischen dem gewerblichen unternehmer und dem unselbständigen lohnarbeiter nehmen die hausgewerbetreibenden ein. gewerbeordnung 1, 109. b) gewerbliche bruderschaften. in zsch. z. gesch. Oberrh. 2, 3; die gewerblichen genossenschaften bezwecken den grossbezug, grossbetrieb und grossabsatz und zerfallen in rohstoff-, werk-, magazin- und produktivgenossenschaften. handbuch d. verfassung u. verw. 563; die errichtung ... fachgewerblicher corporationen. verträge f. gewerbe-vereine 3, 71. 2) verbindung mit sächlichen und abstracten substantiven. a) kalk- und steinbrüche ... ferner sonstige zur gewinnung von fossilien oder zu gewerblichen anlagen dienende grundstücke können nur mit einwilligung aller betheiligten in die zusammenlegung gezogen werden. preusz. landeskulturgesetze 238; ebenso s. 605; der § 16 gew.-ordn. gilt übrigens auch für nichtgewerbliche anlagen der dort genannten art, insbesondere also für solche anlagen, deren erzeugnisse nur für den eigenen bedarf des unternehmers bestimmt sind. die fürsorge f. d. reinhaltung der gewässer 21; vgl. auch gewerbearchiv 1, 388 u. a.; der gerichtsstand der gewerblichen niederlassung ist bei dem gerichte desjenigen ortes begründet, wo die niederlassung sich befindet. entsch. d. reichsger. in civils. 30, 328; ist die forderung im gewerbebetriebe des gläubigers entstanden, so tritt, wenn der gläubiger seine gewerbliche niederlassung an einem anderen orte hat, der ort der niederlassung an die stelle des wohnsitzes. dtsch. bürg. gesetzbuch § 270; gerade dies geschäft (ein buchhändlerischer verlag) war ihm nicht ganz fremd .. kein gewerbliches unternehmen stand in so inniger verbindung mit der geistigen cultur der nation. (Karl Mathy) 22, 214; die frage, welchen betrag ... der inhaber eines gewerblichen geschäfts für die abnutzung der ... dem geschäftsbetriebe dienenden ... gegenstände ... in abzug zu bringen berechtigt ist. im verwaltungsarchiv 3, 366; inhaber von gewerblichen realgerechtigkeiten ... klagten gegen den hamburgischen staat. entscheidung des reichsgerichts in civilsachen (1885) 12, 1; gewerbliche berechtigungen. preuszische landeskulturgesetze 338; die Pariser konvention zum schutze des gewerblichen eigentums (1889). völkerrecht 169. b) gewerbliche produkte. ill. landw. lex. 2, s. 375; nach einer mittheilung des herrn reichskanzlers haben ... erhebungen ergeben, dass ... gesundheitsgefahr für das küchenpersonal ... nicht besteht. immerhin sind aber ... gewerbliche küchen mit ... mängeln angetroffen worden. gewerbearchiv f. d. dtsch. reich 1, 136; von den [Bd. 6, Sp. 5603] anstalten, welche vorzugsweise dem kleingewerbe dienen, sind in erster linie die grossen anstalten in Berlin, u. s. w. zu nennen, die als 'handwerkerschulen', 'gewerbliche schulen' und unter ähnlichen bezeichnungen bekannt sind. hdbch. d. soz. wohlfahrtspflege 146; den prüfungen der in § 129, abs. 4 und § 131, abs. 2 der gewerbeordnung erwähnten lehrwerkstätten, gewerblichen unterrichtsanstalten und prüfungsbehörden ... kann meinerseits die wirkung der gesellenprüfung beigelegt werden. organisation d. handwerks 298; das gewerbliche bildungswesen. preusz. gewerbegesetz von 1849, s. 25. c) das gewerbliche einkommen besteht aus den zinsen des anlage- und betriebscapitals und aus dem eigentlichen handwerksgewinne. im deutschen staatswb. 4, 342; aufhebung der gewerblichen abgaben in Posen. preusz. gesetzsamml. 1883, s. 55, ebenso entscheidungen d. reichsger. in civils. (1882) 6, 94; für die entscheidung von gewerblichen streitigkeiten zwischen arbeitern .. und .. arbeitgebern ... können gewerbegerichte errichtet werden. 55, 194; damit es nicht zweifelhaft bleibt, dasz auch literarische productionen und gewerbliche erfindungen unter dem schutze des staates ... stehen. stenogr. berichte der Frankf. nat.-vers. 691a; Herm. Maertens, aesthetik der baukunst und der gewerblichen künste. Bonn 1887; das anbieten von solchen gewerblichen leistungen, hinsichtlich deren dieses landesgebrauch ist, kann von einer vorgängigen erlaubnis nicht abhängig gemacht werden. gewerbeordn. 1, 364; vgl. auch die preussische staatsmedaille für gewerbl. leistungen; zumal nicht einmal ersichtlich gemacht ... ist, dass die klägerin das gebäude noch zu andern gewerblichen verrichtungen benutzen darf. entsch. d. reichsger. in civils. 19, 360; die macht der gewohnheit .. hatte .. einen zustand erzeugt, welcher .. einen .. fortschritt der gewerblichen thätigkeit nicht hervorbringen konnte. lehre v. d. steuern 194; (es ist mit der gewerbeordnung) ein werk zustande gebracht, welches der freien bewegung gewerblicher thätigkeit neue ... bahnen öffnet. thronrede im nordd. reichstag, s. reden 4, 260; erlaubnis zur ... ausübung der gewerblichen tätigkeit. entscheid. d. reichsger. in civils. 46, 105; vgl. auch handb. der verfassung u. verwaltung 530, ebenso 562 u. a.; gewerbefreiheit ist arbeitsfreiheit auf dem gebiete der gewerblichen bethätigung. im dtsch. staatswb. 4, 320. d) ihr (der mutter Schillers) vater .. war holz-inspektor zu Marbach. eine fürchterliche überschwemmung beraubte ihn dort seines ganzen vermögens. aus noth griff er nun, um seine familie nicht darben zu lassen, zu gewerblichen mitteln (er wurde bäcker und wirth). Schillers flucht 4 Hofmann; er (der reisegefährte) beanspruchte eine gemeinschaftlichkeit der exkursionen, wobei er aber landwirthschaftliche und gewerbliche zwecke im auge hatte, was sich mit meinem künstlerischen heiszhunger nicht vereinbaren liesz. (selbstbiogr.) 12, 72 Necker; der rest des vermögens wird, ... der gemeinde, in welcher die innung ihren sitz hatte, zur benutzung für gewerbliche zwecke überwiesen. gewerbeordnungsnovelle von 1897 § 90a; § 1 des statuts bezeichnet als aufgabe des vereins ... förderung der gemeinsamen gewerblichen interessen. entscheid. d. reichsger. in civils. 55, 30; hiermit ist ausgesprochen, dasz ... die regelung der gewerblichen verhältnisse fortan nicht mehr sache der einzelnen staaten, sondern ausschlieszlich sache des reichs ist. stenograph. ber. d. Frankf. nat.-vers. 693a; dies bewog die regierung .. die gewerblichen verhältnisse zu verbessern. deutsches gewerbewesen 648; auszer diesen rein gewerblichen verhältnissen sind für die geschichte des gewerbswesens auch die religiösen vereine der zünfte zu beachten. zeitsch. gesch. Oberrheins 2, 3; wir haben sehr verschiedene gewerbliche zustände in Deutschland, zustände, die sich geradezu widersprechen. stenogr. ber. d. Frankf. nat.-vers. 756b; es streben die Skandinaven seit dem letztverflossenen menschenalter und schon länger, nicht nur ihre häuslichen und gewerblichen zustände, sondern auch die bürgerlichen und staatlichen ordnungen und verfassungen ihrer lande den anforderungen und bedürfnissen der zeit gemäsz zu ordnen und zu bessern. E. M. Arndt schriften für u. an s. l. Deutschen (Skandinavien ..) 4, 326; [Bd. 6, Sp. 5604] was bisher geschah, war nicht lebenskräftig genug, um alle schichten des gewerblichen lebens zu durchdringen. entwurf zur erricht. einer industrie- u. handwerkerbank 5; es war das urbild der altgermanischen nationalen freiheit, das durch die gilden wieder angestrebt ward und von ihnen aus der mitte des gesellschaftlichen und gewerblichen lebens wiedergeboren werden sollte. Th. Mundt gesch. d. deutsch. stände (2, 3) 310; der staat unterstützt ferner das gewerbliche vereinswesen. handb. d. verfass. 563; nachdem das bewegliche capitel längst in gewerblicher hinsicht dem grundvermögen gleichgestellt war, muste zuletzt auch die politische gleichstellung erfolgen. aufkommen d. handwerkerstandes (1861) 40. e) nicht minder erheblich waren aber die gegen-vortheile, welche diesen (den ritterlichen pfahlbürgern) von seiten der stadt gewährleistet wurden, wozu nicht nur treuer kriegsbeistand in den fehden des adels mit den fürsten, sondern auch der freie gewerbliche verkehr mit der bürgerschaft gehörte. so konnte ein ritterlicher grundherr heut als führer der städtischen kriegsmannschaften an ihrer spitze erscheinen, und morgen seine butter und sein vieh unter begünstigung der zollfreiheit, die ihm als pfahlbürger zustand, in die stadt schicken. Th. Mundt gesch. d. deutsch. stände (2, 4) 334; drauszen auf der gasse war wie immer das gewerbliche getöse, aber hier in der kleinen kammer war es furchtbar still. Th. Storm (ein doppelgänger) 5, 195. gewerbliche entwicklung. 4, 647; die messe wurde in ihrer symbolischen und praktischen bedeutung der höhepunkt dieser groszen volksthümlichen combination, in der die kirche den welthandel auf ihre bahnen zog, indem sie in ihren feierlichen momenten demüthig und kühn genug war, sich mit der gewerblichen volkskraft und dem frischen gewinnlustigen handelsgetümmel zu vermählen. gesch. der deutschen stände (2, 2) 288; in jeder stadt z. b. wird sich nur eine gewisse durch die übung leicht zu bestimmende zahl von schuhmachern, schneidern ... in gewerblicher würde erhalten können. 11; eine ... vereinigung von gewerbtreibenden zur herbeiführung angemessener preise für ihre gewerbserzeugnisse ... würde, auch wenn sie die bedeutung eines gewerblichen kartells hätte, .. nicht als gesetzlich unstatthaft .. zu betrachten sein. entscheid. d. reichsger. in civils. 56, 275; ganz anders .., ist die bewegung für gewerbliche freiheit im königreich Baiern zu einem ... abschlusse gelangt. deutsches gewerbewesen 649; dass nicht jede beschränkung der gewerblichen freiheit unzulässig sei. ist .. anerkannt worden. entscheid. d. reichsger. in civils. 1, 23; es handelt sich ... um eine erkrankung, welche nach ihrem zusammenhange mit dem vom kläger betriebenen gewerbe als gewerbliche krankheit zu betrachten ist. 21, 78, ebenso 44, 260. ![]() ![]() wiszlich erfar er alle landt
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