Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||||||||||
gewerbehandel bis gewerbeinspection (Bd. 6, Sp. 5559 bis 5561) | ||||||||||||
| ![]() ![]() 1) mit der collectivbedeutung von handel, tautologische bildung: wir haben usz furstlichem gemt uns, unsern landlten und den unsern, ach gemeinem gewerbhandel gde erlichterung ... ernwert. urkunde von 1493 in zeitschr. gesch. des Oberrheins 9, 427 2) handel in der bedeutung einer einzelnen geschäftshandlung: tramet aber einem, wie er ein weib nemme, die vorhin einen mann gehabt, dem werden nit seine newe, sondern alte gewerbshndel ... glücklich naher gehen (non nova sed vetera negotia). traumbuch Artemidori (2, 62), übers. v. 126a. ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5560] gebrauch hauptsächlich an die ältere und weitere bedeutung von gewerbe gebunden (ein hûs des gewerbis. Joh. 2, 16, gegen kauffhaus bei Luther). erst in neuerer zeit findet die jüngere engere bedeutung (gewerblich) auch hier eingang. 1) für die ältere bedeutung in der anlehnung an gewerbe = commercium ist der gebrauch unseres compositums vielseitiger als der von kaufhaus, insofern der zweite compositionstheil sich in dieser verbindung entwicklungsfähig erweist. a) schon die grundbedeutung weist zunächst nicht auf ein privathaus, sondern auf ein öffentliches gebäude; der andere gebrauch ist secundär. α) kennzeichnung eines öffentlichen gebäudes: gewerbhausz, une hale. (1614) 164a; gewerbhausz, kauffhausz, ein hall ... forum venalium. 1597; gewerbhausz oder kauffhausz, une halle, porticus, vel forum rerum venalium. (1664) 199a; gewerbhausz, kauffhausz, casa di negozio, la borse, une hale. 383a; gewerb-kauff-haus, forum venalium. 2, 151a; ebenso 2, 181a. vgl. auch 2, 55, der gewerbhaus bereits als veraltet neben kaufhaus anmerkt. β) beziehung auf privatgebäude: inn der ebne da dieses thal gegen dem meer reichet, ligen die gewerbsheuser unnd die vorstatt (von Seleucia), welche treffenlich wol gemauret ist. Polybius (5) übers. v. Cylander (1574) 295; so sehen wir ..., dasz ... bann- oder muszwirthshäuser, welche an ... hauptstraszen liegen, oder stark betriebene, und auf den hauptplätzen einer groszen stadt gelegene gewerbshäuser bei gleicher gewerbsbefugnisz weit höher veräuszert werden, als abgelegene und wenig besuchte gewerbsgebäude. natur d. gewerbe (1815) 28. b) aus der kennzeichnung öffentlicher gebäude entwickelt sich die allgemeinere bedeutung von kaufstätte, handelsplatz, wobei gewerbehaus geradezu in concurrenz mit gewerbestadt tritt (s. d.): nit fern von diser stat ligt Franckfurt das edel gwerbhausz, darinn teutsch und welsch kaufleut zwei mal im jar zusammen kummen von allen landen. chronica (1531) 20a (gewerbhaus in späteren ausgaben); die Brandenburgischen werden in zwo marckt geteilt, durch die alt rint die Elb, die neüwe marck teilt der flussz die Ader genant, daran ligt Franckfort dz edel gewerbhausz, und z keiserlicher wal erwölten statt (!) weltbuch (1534) 59a, ebenso 15a; die statt Lindow ist ein herrlich emporium gwerbhausz und niderlag des Bodensees. schweiz. chron. (1548) 51a; gewerbehaus. emporium. 1, 1422; ein grosser theil treibt kaufmans handl 2) auch für die jüngere bedeutung in der anlehnung an gewerbe = industrie ergeben sich unterschiede in der bedeutung des zweiten compositionstheils. a) für haus ist die grundbedeutung zuständig: die hiesigen gewerbetreibenden haben in der errichtung des gewerbehauses ... bewiesen, dass sie grosses ausführen können. Krüger beleucht. einiger übel in uns. gewerbl. leben (gewerbebörse 1847, febr.) 12. dazu vgl. das frühere gewerbehaus in der klosterstrasze zu Berlin, das die technische deputation für gewerbe und das technische gewerbeinstitut beherbergte. gewerbehaus v. gewerkhaus. 1, 463c. b) die übertragung erwächst der anlehnung an ein privatgebäude und folgt der gleichen entwicklung, die handlungshaus in der bedeutung von firma genommen hat, vgl.: ich habe in meinem leben oft gesehen, dasz der sturz vieler gewerbshäuser innig mit der minderung der sorgfalt und treue gegen ihre arbeiter zusammenhieng. indessen fallen die drückenden folgen des falles solcher häuser immer mehr auf das von ihrem fabrikartikel sich nährende volk als auf solche handlungshaüser selber. (ansichten über industrie) 9, 82, vgl. auch s. 74; fabrik- und gewerbshaüser 97. ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5561] wochenweise gemiethet sind) finden bei dergleichen empörungen die ihnen erwünschte gelegenheit, einige tage, vielleicht wochen, auf fremde kosten zu zechen, machen die handwerks-renommisten, und glauben sich wohl dadurch bei der gesellschaft, aller orten in ansehen und grossen ruf zu setzen. dergleichen gewerbe-herostraten, welche so manchen vernünftigen ... verführen, sollte man ohne nachsicht ihren zerstöhrenden muth einige jahre im zuchthause büssen lassen. 363. ![]() ![]() 1) gewerbs-, gewerbherr in der bedeutung von gewerbebesitzer (s. o.), gewerbsinhaber (s. u.). vgl. auch gewerbearbeiter, gewerbegehilfe u. α.: wenn mann aber fürchtet, die tüchtigkeit des bürgerstandes möge zu grunde gehen, wenn durch aufhebung der zünfte und freigebung der gewerbe sich alle glieder desselben in gewerbsherren und lohnarbeiter spalten, so scheint mir dieses eine sehr eitle furcht zu sein. staatswirthschaftslehre 2, 110; er (der gewerbsausschusz) dient zugleich als friedensgericht für alle streitigkeiten zwischen gewerbsherrn und arbeitern. 430; ob § 120 g.-o. vertragsmässige verpflichtungen des gewerbeunternehmers gegenüber seinen arbeitern begründe, ... kann dahingestellt bleiben ... wenn man auch annimmt, dass der gewerbherr dem arbeiter gegenüber ... verpflichtet sei. entsch. d. reichsger. in civils. (1886) 14, 84. 2) eine andere bedeutung, die den bildungen kriegsherr, gerichtsherr parallel geht, wird für gewerbeherr im wissenschaftlichen sprachgebrauch dargeboten: es handelt sich dabei (bei der amtsbrüderschaft) um eine im interesse des betreffenden gewerbes getroffene massregel, deren correctur dem gewerbeherrn, dessen befugnisse nicht allein aus der grundherrschaft fliessen, zusteht, indem er das recht hat, die gewerbestellen zu vermehren. (neuere litteratur üb. d. städtewesen) mitth. d. instit. f. österr. geschichtsforsch. 19, 186. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 6, Sp. 5562] (s. preusz. gesetzsammlung 1891, 165); dienstanweisung für die gewerbeinspection von 1892. dazu gewerbeinspector, vgl.: die gewerbetechnischen beamten für einzelne bezirke ... führen den titel gewerbe-inspektor. s. preusz. gesetzs. 1891, 165; auf ihren bericht vom 16. januar d. j. will ich sie ermächtigen, die amtsbezeichnungen 'gewerbeinspektions-aspirant' und 'gewerbeinspektions-assistent' nach ihrem vorschlage durch die titel 'gewerbereferendar' und 'gewerbeassessor' zu ersetzen. kgl. verfügung vom januar 1904 (preusz. ministerialbl. d. handels- u. gewerbeverwaltung 4, 23).
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