Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||
verwandtschaftlich bis verwarnungsverfügung (Bd. 25, Sp. 2132 bis 2135) | ||||
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() wo die betten sind verwanzt Kladderadatsch (1910) 23, 2. —![]() ![]() [Bd. 25, Sp. 2133] nhd. nur in älterer zeit, s. schwäb. wb. 2, 1402. wie verwaffnen (s. o. sp. 2072): die ... sind ... da all in irem harnasch verwapnet und wol angelegt gewesen chron. d. d. städte (Augsburg 1468) 5, 288; Teurdank liesz sich verwappnen wol Teuerdank 268 G.; du Thelemache, nach dem beschaid, ![]() ![]() 1) in älterer zeit wie warnen 3 verhüten, abwehren: schaden zu v. acta publica 1, 317 P.; die augen seyn ... schildwächter des leibes, welche alle gefahr v. sollen Pathmos 280. 2) wie warnen 4 auf etwas aufmerksam machen, aber nur vereinzelt in ganz allgemeinem sinne: hiernechst ist dessen der leser zu v., dasz ... es doch so gar genau nicht abgangen seyn möge Harnisch aus Fleckenland (1648) 11. fast stets in der besonderen bedeutung, dasz auf eine gefahr aufmerksam gemacht wird: darumb kam Antiochus fur die stad, sie zu erbern ..., aber die in der stad waren verwarnet; darumb waren sie auf, sich zu wehren 1. Macc. 6, 3; insonderheit aber klagt er uber Murner die katzen, wie er unwissend ehemals der in die klawen gerathen were, wo in seine frawe mutter nicht verwarnet hette froschmeuseler (1595) C 3a; hätten Golon schäfer, die dort herum gehüthet, nicht verwarnt, er wäre schnurstracks in die falle gerannt 3, 346. mit dem genitiv: lasset euch eines andern unheils v. rockenphilosophia 1, 46; dess wollt ich euch v. ges. schr. 6, 140. mit präpositionaler ergänzung: für wiszlichen schaden Sarepta (1571) 21a; dasz ... die leute dafür (vor falschem geld) verwarnet werden solten acta publica 1, 21 P.; von den gottlosen ketzern und falschen winckelpredigern, vor denen uns auch die apostel getreulich verwarnet haben ein sendbrieve Martin Luthers (1527) A 2b; für ( schr. [1663] 837), vor (kinder- und hausmärchen 1, 156) allerlei gefahr v. mit satzergänzung: auch Christus selber sampt seinen h. aposteln Petro und Paulo weissagen und v. an vielen orten, das zu den letsten zeiten aufstehen werden falsche propheten mirakeln und wunderzeichen K 3b. substantiviert v. warnung: über verwarnen v. schwed. krieg 2, 1025. 3) versuchen, jemanden von etwas abzuhalten: wie die schreiber den zeugen meineids v. gesichte 82; von unzeitiger bestätigung ider meinung ( 3, 4 H.), vor der schdlichen traurmtigkeit (2, 15), für trunckenheit ( vom zusauffen E 2a) v. 4) abhängiger infinitiv und satzergänzung sind durchweg negiert, daher bedeutet v. in solchen verbindungen eher ermahnen als abhalten: dafür ich den leser in der liebe Christi will verwarnet haben, sich ja nicht für heilig, vollkommen und unsterblich zu halten schr. (1620) 6, 82; weshalb er auch alle jungen leute ... eindringlich verwarnte, sich ja nicht rein theoretischen studien hinzugeben jugenderinn. eines alten Berliners 304; hiemit wil ich yderman vorwarnet haben, das er nit, durch romischen handel und doctor Ecken beschissen, an mir anlauf 6, 593 W.; so möchte ich ihn v., dasz er nicht zwei begriffe mit einander verwechsele polit. reden 1, 273 K. der bedeutungsübergang ist vollendet, wenn positive ergänzungen von v. abhängen: darumb wil ich hiemit einen [Bd. 25, Sp. 2134] yderman vorwaret und vorwarnet haben, das er sich fur solchen teufeln fursehe 6, 629 W.; ich verwarne ech ..., dasz ihr ein stilles, eingezogenes, untadeliches wesen fhret insomnis cura parentum 67 ndr.; dasz er kinder und gesinde ... kräftig verwarne, alles was ... entgegen wirken könnte, sorgfältig zu vermeiden IV 28, 79 W. 5) seit der 2. hälfte des 18. jh.s v., eine warnung ertheilen unter androhnung einer strafe für den fall der nichtbeachtung: 219, 302; es sind zwei weiber dabei; soll er die auch durchpeitschen? — die mag er v. und laufen lassen 8, 215 W. (Egmont 2); die herren in Nürnberg v. dich. sie drohen so von weitem mit der acht — mit der reichsacht! ges. schr. 6, 162; ich war heilsfroh, als sie mich endlich freilieszen, die brüder; dabei verwarnten sie mich noch: wenn ich noch einmal käme, würde ich festgenommen und nach der wache gebracht meisterspionin 46. im modernen sportjargon: dasz der spieler bei absichtlichem handspiel zu v. ist und dasz er, falls er es nicht unterläszt, vom felde gewiesen werden kann der kicker (1929) 1447. vereinzelt der substantivierte infinitiv: mit dem v., dasz wenn derselbe künftighin sich ähnlicher vergehungen schuldig machen werde, man sich genöthigt sehen würde, gegen denselben mit schärferer ahndung zu verfahren IV 15, 45 W. — verwarner, m. stammbaum 2438, Steinbach. — verwarnicht, adj. : dehortans, revocans, abstrahens, vetans, cohibens, interdicens Stieler. — verwarnigen, v. , friesisch forwærnige 1, 425, sonst wie das simplex besonders im schlesischen: so soll ... jedermänniglich verwarniget werden, dasz forthin sich niemand gelüsten und betreten lasse, mit den juden contraband und geldwechsel zu treiben acta publica 4, 140 P.; weszwegen sie ... den M. ... für allerhand gefährligkeiten zu v. wünschte Arminius 1, 392a; wie wenn eine inwendige stimme mich verwarnigte: Peter nimm dich in obacht! erzähl. schr. 23, 112. — ebenso verwarnigung, f., Arminius 1, 214b; Breslau in der Franzosenzeit 239; erzähl. schr. 15, 108. auszerhalb des schlesischen selten: allen den schlieffeln bey zeytn gsagt und zur v. fürgstellt volleingeschancktes tintenfässl 102. — verwarnis, f. : solche weissagung und v. vergebens in wind schlagen türckische historien (1563) x 5a. — verwarnung, f. , schon mhd.: 19910; 24518; nhd. thesaurus (1587) 149a; 529a; stammbaum 2438; Steinbach, Adelung, Campe. 1) zu verwarnen 2: damit die leute imer in v. erhalten werden wider des endchrists und teufels lügen 26, 231 W.; den unbusfertigen sündern ... zur vorwarnung christl. warnung A 7a. wie verwahrung (s. o. sp. 2091): kriegserklärung: weil auch die alten Römer ohne ... vorhergehende v. keinen krieg rechtmäszig geurtheilet v. schwed. krieg 1, 15; — verwarnungsbrief: der Hamburger v. ward bald darauf dem könig uberschicket chronicon (1614) 165. — verwarnungsschrift, absag- oder feindsbriefe militaris disciplina 89. 2) zu verwarnen 3: Adam, der erste zeug, sagt auf gethanen eid und v. meineids histor. processus juris 186; auf fleiszige v. für der strafe des meineids ernsth. ged. u. erinn. 2, 81. 3) zu verwarnen 4: mit v., das er ja heimlich ... gehen solte Clawerts werckl. hist. 33 ndr.; mit der v., dasz er zu allem stillschweigen ... solle, was er auch sehen möge volksbüchlein 75. 4) am häufigsten ist v. als amtliche kundgebung öffentlicher behörden und regierungsstellen: derhalben soll niemant gezimen, disen brief, unser mandat, gebots, decrets, ermanung und v. zu brechen odder dawidder ... zu handeln 18, 268 W.; ungeachtet aller ... hohen und schweren v-en des schuldigen gehorsambs und respects gegen ew. kay. mayt. acta publica 1, 71 P.; mein vorschlag geht also dahin, dasz die hiesige [Bd. 25, Sp. 2135] polizei veranlaszt würde, im wochenblatt eine v. zu publiciren IV 28, 78 W.; die früheren agitationen des kurfürsten hätten die staatsregierung schon veranlassen müssen, demselben auf vertraulichem wege eine v. zugehen zu lassen polit. reden 4, 120 K.; die richterliche v. ... ist eine besondere eigentümlichkeit des italienischen rechts hwb. d. staatswiss.2 3, 1265. — verwarnungsordonnanz: die unerhörte feigheit, die sie (die presse) gegen ... die v. und die verwarnungen des herrn von Bismarck an den tag gelegt hat ausgew. reden u. schr. 1, 137; — -protokoll 209, 314; — -verfügung hwb. d. staatswiss.2 3, 1265. 5) in älterer zeit zuweilen wie verwahrung 3: auch wurden geheiszen die drei, den das gefencknusz in dem steynbruch bevolhen was, das sie dasselbig in fleisziger v. hetten Livius 233a. wie verwahrung 10: und er thet si zesamen in ein v. drey tag lang Züricher bibel (1531) 1. Mos. 42.
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