Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||
verwaltlich bis verwaltungsrecht (Bd. 25, Sp. 2104 bis 2110) | ||||
| ![]() ![]() [Bd. 25, Sp. 2105] hat man je gehrt, ... das einer nach seim tod kan knig, bischoff, verweser sein, das ist knigliche, bischofliche und verwaltliche macht erzeigen? offentlichs ausschreiben H 7a. ![]() ![]() 1) die thätigkeit, aufgabe, das amt des verwaltens: a) in älterer zeit, wie verwalten I 4, thätigkeit, aufgabe, function; körperlich: diser zeyt ... wirt der berst und hchst theyl dises wercks (des menschlichen körpers), darinn alle verwaltungen verschlossen, bereytet, namlich das haupt und hirn anatomi B 3b; den weiblichen brüsten seind zweierley fürnembste verwaltungen von der natur verliehen schwäb. wb. 2, 1400. wo in ähnlicher weise von menschlichen aufgaben und thätigkeiten die rede ist, stellt sich die bedeutung amtsobliegenheit, amtliche function zu verwalten II 3 c α: so aber ein gewaltig ertz von gold und silber verhanden ist, verschaffet er (der steiger), das disz die berghäuwer ausz dem schacht führendt ..., aber diese v. hat er zugleich mit dem schichtmeister Agricolas bergwerckbuch 73. zuweilen ist v. geradezu mit amt in übertragenem sinne identisch: daraus kan nun eine jede mutter ermessen, wie grosz und wichtig ihre empter und verwaltungen sind weiberspiegel a 6b; der mond wrde bald seine nchtliche v. antreten fortsetz. d. Pegnitzschäferey 95. b) selten ist v. in beziehung auf personen: tutela 1334b; Appius hat vier stark gewachsen sn, fnf tchter ... in seiner sorg und v. gehapt teutsch Cicero 29; also soll eins weibs zorn und gall c) v. eines staates, einer provinz, eines gemeinwesens; auf grund eigenen rechtes und eigener machtvollkommenheit: das der genannt kunig von Franckreich des willens sey, die regierung und v. des heiligen reichs in Italia, auch die keyserlich cron an sich zu nemen urk. z. gesch. Maxim. I 83; (Mersburg) ist darnach der alten fürsten von Schwaben und Alemannien v. underworfen gewesen Schweizerchronik 392b; überall zeichnete er (kaiser Galba) sich durch ... uneigennützigkeit der v. ... aus v. hb. f. heer u. flotte 4, 11. häufiger wird v. auf grund von übertragung, einsetzung als bevollmächtigter, vertreter, beamter ausgeübt: sie waren fro, das ... eyn sun Publii Cornelii Scipionis die v. in Hispania haben solt Livius 150b; wie heylsamlich auch hertzog Caroli zu Mnsterberg, stadthalters im knigreich Behem, oberhauptmans in Schlesien ... regierung und v. gewesen Curäi chronica 270; solch einem gelbschnabel die v. seines landes! 3, 10; dieselbe zeit ... hielte der marggrafe zu Brandenburg das gebiete zur Stolpen, dahin er einen vom adel zum hauptman in verwaltunge gesetzet hist. rer. prussic. 2, N 3b; jemandem die v. anvertrauen v. schwed. krieg 2, 8, übertragen gesch. d. Deutschen 3, 85, überlassen England u. Italien 1, 1, 32. in neuerer zeit ist v. oft der justiz und gesetzgebung gegenübergestellt: gerichtsamt und v. ges. schr. 5, 114; v. und gerichte röm. gesch. 2, 21; rechtspflege und v. 3 sommer in Tirol 2, 89; der gesetzgebung und allgemeinen s. w. 1, 58. bestimmung durch adjectiva: weltliche [Bd. 25, Sp. 2106] ( chron. helv. 1, 28), innere ( gesch. d. röm. rechts 1, 16), innere und äuszere ( Hohenstaufen 1, 127), politische ( erzähl. schr. 1, 110), öffentliche ( 6, 78), militärische ( röm. gesch. 5, 14) verwaltung. d) v. einzelner öffentlicher einrichtungen: v. des klosters apophthegmata 84, der kirchen gesch. d. Deutschen 1, 320, des hiesigen theaters 9, 181 M., einer staatskasse sämtl. schr. 31, 95, der schule 1, 52 R.-M., der post und telegraphie ged. u. erinn. 2, 268 volksausg. abstract: v. des gemeinen nutzes chron. Sleidani 183a, der gerechtigkeit ernsth. ged. u. erinn. 2, 180, des rechts 3, 158. kirchlich: die göttlichen verwaltungen des gottsworts und anderer sacramenten d. schr. 1, 48; v. der sacramente s. w. 2, 311. e) v. von amt, stellung: des bischoffs officialrthe, secretarien ... mchten ohne v. ihres ambtes in der stadt verbleiben v. schwed. krieg 2, 209; v. des käyserthumbs und aller ehrenämpter florileg. polit. (1662) 2, 788, des königthums Montaigne 5, 339, des burgermeisterampts Plinius 11, 234, seines richteramtes sämtl. schr. 9, 326, des ministeriums des innern bilderbuch 393. ähnliche wendungen: v. einiges geschefts discours (1589) D 3b, der einheimischen und auswärtigen geschäfte schr. 2, 100, der jagd- und forstdienste notabilia venatoris 302, des wirkungskreises ..., den das geschick uns anwies erzähl. schr. 23, 59. f) v. eines vereins: die aufsicht und v. der fruchtbringenden gesellschaft palmbaum 305; als sitz des vereins gilt ... der ort, an welchem die v. geführt wird bgb. § 24. g) v. von besitz verschiedenster art: v. seiner güter Harnisch aus Fleckenland 14, des vermögens nord. aufseher 1, 211, des hauses in Athenäum 2, 6, unseres eigenthums erzähl. schr. 2, 190, der einkünfte gesch. v. Dänemarck 2, 372. oft von gut, das nicht eigenthum des verwaltenden ist: item so hab ich A. T. von meinen herrn, einem erbern rat, das pachen hie in der stat in bevelh gehabt, ..., das gelt darfür ... verrechnet und in v. gehabt chron. d. d. städte (Nürnberg 1501) 11, 636; ein salzschreiber, so die salzhtten zu Salzburg in v. hat (1616) baier. bergrecht 486a; der forst (sey) ... dem förster zu W. zur v. übergeben worden ges. schr. 1, 141; v. des almosen 606; v. des öffentlichen vermögens röm. gesch. 1, 71; die reichsbank ist befugt, ... wertgegenstände in verwahrung und v. zu nehmen bankgesetz (1875) § 13. vom vermögen der frau: hier — er giebt ihr die rechnungen — ist die rechtfertigung meiner verwaltung theatral. w. 1, 138. von vormundschaftlicher v.: sie (die obersten vormünder) horen anderer vormunder rechnung und zeeln sie irer verwaltung ledig (Nürnberg 1516) chron. d. d. städte 11, 799; eine ... geringe erbsumme lag nach gesetzlichen vorschriften in der v. des oheims 2, 93. übertragen: die v. des tragischen mitleids Winckelmann 1, 154, der geistigen schätze völkerkunde 2, 130. 2) vereinzelt die fähigkeit, etwas zu verwalten, die macht, herschaft über etwas: der schwache geist verlor der neigungen verwaltung 3) in älterer zeit auch das, was verwaltet wird: dioecesis (1540) A A 3b; dioecesis ... ein v., herrschung, kreisz umb ein bisthumb XI ling. 427b; provincia stammbaum 2425; unser gericht und vogtei z Zürich ... mit aller zgehörd, sampt anderen verwaltungen diser vogtei zgehörig cosmogr. 453; und sonderlich eyner, der eyne grose v. hatt, der mus stts anheyms eyne haushalterin haben [Bd. 25, Sp. 2107] 3, 214 H.; ein jeder der sttt oder verwaltungen einhatt und sie ihme nicht will untergeben discours (1589) C 2a. 4) in neuerer zeit vielfach das, was die function des verwaltens ausübt, die verwaltende behörde: das schlaraffenleben hat die v. in die hauptstadt getrieben w. 2, 212 E.; zu allem andern rührte ihn (den mond) ... noch das vertrauen der städtischen verwaltungen, welche ... seinetwegen ihre straszenlaternen nicht anzündeten hungerpastor (1864) 1, 110; zum zweck der feststellung der steuer hat die v. der bank ... den betrag des baarvorrats ... festzustellen bankgesetz (1875) § 10. in weiterem sinne die gesamtheit von menschen und einrichtungen, die zum zweck der verwaltung vorhanden sind: die Hohenzollern können nicht allerpersönlichst in alle winkel der v. hineingucken Fontane I 4, 397. im gegensatz zu den justizbehörden: nachdem ich zur v. übergegangen war gedank. u. erinn. 1, 27 volksausg. 5) die art, wie die v. eingerichtet ist, die verwaltungsform (s. u.): die fränkischen hofämter ... gehören theils der altgermanischen hofverfassung an, theils der römischen verwaltung Eichhorn staats- u. rechtsgesch.3 1, 87. 6) die fähigkeit, zusammensetzungen zu bilden, ist fast unbeschränkt, einerseits z. b. amts-, bahn-, bahnhofs-, civil-, concurs-, forst-, gefängnis-, gerichts-, guts-, haus-, militär-, nachlasz-, post-, schul-, straszen-, wegebauverwaltung, anderseits zahllose composita mit v. an erster stelle, von denen nur eine auswahl vorgeführt werden kann. die meisten gehören erst dem 19. jahrh. an, aus frühnhd. zeit verwaltungsweisz, adv. , in stellvertretung dramen 1, 259 K.; dona administrantia, verwaltungs- oder ampts gaben catechismusmilch 6, 63. a) die mehrzahl stellt sich zu v. als einem begriff des öffentlichen rechtes: verwaltungsabtheilung: jedes mitglied des bundesrates steht an der spitze einer v. v. hb. f. heer u. flotte 2, 615; — -act: die feststellung des etats ist ein v. Treitschke hist. u. polit. aufs.5 3, 510; — -acten: in den v., waldbeschreibungen, waldbesichtigungsprotokollen hb. d. forst- u. jagdgesch. 1, 283; — -amt 219, 186; zu den höheren verwaltungsämtern personen zu ernennen, welche nicht die vorgeschriebenen prüfungen ... gemacht haben polit. reden 4, 81 K.; — -anschlag allgem. d. bibl. 103, 177; civilétat, der bürgerliche v. hwb. f. die geschäftsführung 1, 109; — -apparat gesch. d. waldeigentums 3, 340; denkwürd. 2, 723; Boyen 2, 338; hwb. d. staatswiss.2 3, 196; — -aufgabe 2, 660; 3, 149; 4, 111; — -aufwand naturgesch. d. volkes 1, 257; — -beamte: mit den französischen commissärs und v-n kl. schr. 1, 9; oberpräsidenten, präsidenten, die zweifellos ... zu den höheren v-n gehören polit. reden 4, 82 K.; — -befugnis: (der gouverneur) hat weitgehende verordnungs- und verwaltungsbefugnisse v. 4, 325; — -behörde 219, 185; s. w. I 5, 44; restaur. d. staatswiss. 1, 12; deutsche gesch. im 19. jahrh. 1, 281; — -bereich v. 1, 543; — -bericht: dem preuszischen landtag ist auszerdem der v. ... für das ... abgelaufene etatsjahr mitzuteilen hwb. d. staatswiss.2 2, 1147; — -bezirk 3, 268; dasz die bezirke der generalkommandos den groszen bürgerlichen v-en entsprechen müszten Boyen 2, 84; — -carriere (speciell im gegensatz zur justizcarriere) polit. reden 4, 83 K.; — -centrum: freilich haben diese civilstädte neben den davon unabhängigen militärischen verwaltungscentren immer eine untergeordnete stellung behalten röm. gesch. 5, 153; — -chef: den ... kriegsminister zu ersetzen durch einen v. denkwürd. 2, 721; — -despotie französ. revol. 40; — -despotismus hist. u. polit. aufs. 3, 133; — -dienst: eine prüfung für den höheren v. akad. vorträge 2, 288; M. ... studierte ... jurisprudenz ..., trat jedoch 1808 in den [Bd. 25, Sp. 2108] v. über hb. d. forst- u. jagdgeschichte 2, 830; — -einheit: allen andern deutschen staaten ging Preuszen voran mit herstellung der v. gesch. d. waldeigentums 2, 50; die provinz erscheint als eine v. hist. u. polit. aufs. 3, 525; — -einrichtung: regierungs- und v-en s. schr. 15, 328; polit. reden 4, 64 K.; — -entwurf: ganz Europa war der nahen herstellung der Bourbonen gewärtig, und Ludwig machte bereits verwaltungsentwürfe gesch. d. 19. jahrh. 1, 72; — -form: die einführung neuer v-en s. w. 1, 414; — -förster gesch. d. waldeigentums 3, 196; — -forstmeister 2, 273; — -frage: sonst ward eine v. nur dem volke vorgelegt röm. gesch. 1, 282; — -gebäude lex. d. ges. technik 4, 515; v. 4, 776; — -gebiet: die abteien Elten, Essen und Werden ... wurden zum v. von Cleve geschlagen deutsche gesch. 2, 746; dasz für diejenigen v-e, die dem bunde bereits erschlossen waren, bundesministerien geschaffen würden d. nationalliberale partei 32; — -gericht: dasz gegen die entscheidungen der finanzbehörden ... die berufung an ... die v-e ... gestattet werden sollte 85; gerichtsverfassungsgesetz § 13; — -gerichtlich: die kosten des reichsversicherungsamtes als aufsichtsbehörde und letzter v-er instanz hwb. d. staatswiss.2 4, 1373; — -gerichtshof 2, 642; 3, 405; hist. u. pol. aufs. 3, 174; — -geschäft: beide (consuln) besorgten mit gleicher macht sowohl die kriegs-, als die rechts- und v-e 9, 307; Boyen 2, 125; hwb. d. staatswiss.2 3, 197; 507; v. 1, 55; 4, 426; — -geschichte: die wirtschafts- und v. der deutschen territorien waldeigentum 2, 196; hwb. d. staatswiss.2 3, 266; — -gewalt: die ausgedehnteste regierungs- und v. 17, 445; v. 4, 129; — -grundsatz: den geist der französischen verwaltung und die französischen verwaltungsgrundsätze schr. für u. an s. lieben Deutschen 2, 338; ges. w. 12, 290; polit. reden 1, 348 K.; v. 1, 147; — -gruppe waldeigentum 2, 51; v. 1, 434; — -hierarchie ged. u. erinn. 2, 207 volksausg.; — -jahr: 'der zeitabschnitt, von und bis zu welchem die verwaltung bei den verschiedenen behörden geführt werden musz, um einen jährlichen abschlusz zu machen' 219, 185; das laufende v. jahrbuch d. Grillparzerges. 1, 285; — -körper hist. u. pol. aufs. 3, 328; — -kosten IV 28, 352 W.; gesch. d. deutschen bodens 54; — -kreis: dioecesis clavis linguae latinae 316a; polit. reden 4, 93 K.; interesselosigkeit der politischen und höheren v-e gesch. d. waldeigentums 3, 159; — -leben: bezüglich der reform des württembergischen v-s hwb. d. staatswiss.2 5, 620; — -lehre 3, 647; — -mann: so könnte er sich mit der zeit ebensogut zu einem v-e emporarbeiten, als mancher andere wackere mann, welcher ebenso ... als armer schreiberjunge in unsere kanzleien getreten ist 1, 229; v. 4, 825; — -maschine völkerkunde 3, 492; hwb. d. staatswiss.2 3, 1270; — -maszregel 219, 184; restaur. d. staatswiss. 4, 399; 7, 576; v. 3, 157; — -mechanismus erdkunde 4, 601; naturgesch. d. volkes 2, 114; — -mittelpunct: städte, die v-e sind völkerkunde 3, 586; vgl. oben -centrum; — -norm: die festen v-en, wie sie Caesar und Augustus ihren nachfolgern vorzeichneten röm. gesch. 5, 4; hwb. d. staatswiss.2 2, 1151; 3, 152; — -offizier: ich ... wäre ... ein brauchbarer v. geworden 8, 335; v. 1, 75; — -ordnung gesch. d. waldeigentums 2, 238; deutsche gesch. im 19. jahrh. 1, 273; — -organ 2, 43; hwb. d. staatswiss.2 5, 444; v. 2, 116; 4, 694; — -organisation 2, 50; deutsche studien 271; deutsche gesch. im 19. jahrh. 1, 282; — -personal v. 1, 526; 540; 4, 143; — -rat: in Frankfurt hat die jüdische gemeinde einen v. für ihre äuszern und innern angelegenheiten s. ausgew. schr. 4, 97; eine stelle im obersten v-e hwb. d. staatswiss.2 6, 437; — [Bd. 25, Sp. 2109] -recht: Löning lehrbuch des deutschen verwaltungsrechts; — -rechtlich: das v-e verfahren hwb. d. staatswiss.2 2, 23; — -reform: dasz die v. ins stocken kam kl. schr. 2, 221; ged. u. erinn. 2, 206 volksausg.; v. die nationallib. partei 22; — -rücksichten: aus v. hwb. d. staatswiss.2 2, 643. — -sache: über viele v-en wurden ... die ... räthe befragt Hohenstaufen 5, 177; die kaiserliche admiralität ..., welche die verwaltungs- und kommandosachen in sich vereinigte denkwürdigk. 2, 565; — -schema deutsche studien 68; röm. gesch. 5, 567; — -sekretär v. 1, 380; — -sprache: weil ... die wahl einer einzigen ... v. eine für ... die nation und ihre beherrscher gleich wichtige lebensfrage ist akad. vorträge 2, 296; — -stelle: die ... in diesem ... staate bestehenden v-n s. schr. 6, 444; gesch. d. 19. jahrh.s 1, 22; v. 2, 610; im vorbereitungsdienst für die oberen v-n 4, 838; — -streitverfahren: im wege des v-s hwb. d. staatswiss.2 4, 221; 2, 783; 5, 829; bgb. § 44; — -system: eine offene belehrung über das neue s. w. 3, 488; erdkunde 5, 118; wenn sich der staat ... zum verwaltungs- und cultursystem entfalten will werke 2, 65 H.; — -thätigkeit erdkunde 16, 830; hwb. der staatswiss.2 3, 141; 995; 5, 718; — -technisch: endlich ist die ... vorausbezahlung der brausteuer, wenn auch v. bequem, so doch steuerpolitisch ... nicht ... gerechtfertigt 2, 827; in der v-en praxis 2, 813; — -vollzug waldeigentum 3, 85; hwb. d. staatswiss.2 3, 1049; — -vorschrift 3, 402; hwb. d. staatswiss.2 3, 784; reichsstempelgesetz (1906) § 82; — -weg: zu weiterer ausführung des gesetzes ... wurden lediglich auf dem v-e instruktionen erlassen 3, 110; dasz der unterrichtsminister ohne gesetze ... auf dem v-e ... bestimmen könne, was jede gemeinde zur schule beizutragen habe ged. u. erinn. 2, 235 volksausg.; im v-e hwb. d. staatswiss.2 2, 785; 5, 722; reichsstempelgesetz (1906) § 13; v. 4, 810; — -weise erdkunde 3, 1099; gesch. d. Hohenstaufen 5, 255; w. 1, 436 E.; s. w. 35, 175; — -wesen, civilétat, der bürgerliche verwaltungsanschlag oder das bürgerliche v. hwb. f. d. geschäftsführung 1, 109; die weiterbildung unsers verfassungs- und v-s naturgesch. d. volkes 1, 16; — -willkür briefw. u. tagebuchblätter 2, 374; hwb. d. staatswiss.2 6, 232; — -zwangsverfahren: von dem rechte zu polizeilicher straffestsetzung ... im wege des v-s 4, 498; 3, 509; 5, 451; — -zweck: fünf bis sechs andere kirchen ... wurden zu vorrathshäusern für militär- und v-e benutzt zauberer v. Rom 2, 176; — -zweig: eine besondere behörde ..., welche ... nur an einzelnen v-en theil nahm Eichhorn staats- u. rechtsgesch.3 3, 285; franz. revolution 32; polit. reden 3, 4 K.; — -zweigkasse: die special- oder v-n hwb. d. staatswiss.2 3, 1004. b) von der verwaltung privater unternehmungen: verwaltungsausgabe: nach abzug der eigentlichen versicherungs- und v-n versicherungslex. 239; — -ausschusz 219, 184; von vereinen: 14, 147; — -gebühr hwb. d. staatswiss.2 4, 29; 1260; — -personal: kaufmännisch gebildetes v. 2, 605; — -rat: zwei directoren werden angestellt mit offenem credit, zwölf besoldete verwaltungsräthe 2, 39 B.; vorsitzender des v-es marschenbuch 1/2, 273; 219, 184. c) von der verwaltung fremden besitzes: verwaltungscontract allgem. haush.-lex. 1, 321; — -geld: es sind v-er; stellen sie sich vor, fremde gelder, herr baron theater 1, 323; — -übertragung hwb. d. staatswiss.2 7, 213; — -vertrag allgem. haush.-lex. 1, 321; — -vormundschaft 231, 418. von landwirtschaftlicher v.: verwaltungsbedienter oder pachter allgem. haush.-lex. 1, 321; — -lehre Karmarsch-Heeren techn. wb.3 5, 286. eherechtlich: -befugnis: (es) wird ... die gütertrennung als eine vollkommene negation der v-se des ehemanns ... angesehen hwb. d. [Bd. 25, Sp. 2110] staatswiss.2 3, 272; — -gemeinschaft: bei der ... v. (bleibt) das von der frau eingebrachte vermögen sondergut 3, 1232; — -handlung: die frau wird durch die v-en des mannes weder dritten noch dem manne gegenüber persönlich verpflichtet bgb. § 1443; — -miszbrauch: der v. des mannes hwb. d. staatswiss.2 3, 273; — -recht: dieses v. des ehemanns ist ... kein solches zu eigenem interesse 3, 271; bgb. § 1375.
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