Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ![]() | ![]() ![]() ![]() | |||
gönen bis gönner (Bd. 8, Sp. 886 bis 938) | ||||
| ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 8, Sp. 887] belegt ist (vgl. etym. dict. [1910] 245a s. v. gong), nach Europa; in dt. reisebeschreibungen zuerst in der engl. nebenform gom (für 1694 bei 4 [1901] 284b bezeugt): neben etzlichen instrumenten, als pfeiffen, gommen, becken, trommeln, glöcklein und noch andres seitenspiel, das bey uns gantz unbekant ist wahrhaftige beschreibungen (1672) 462; diesen (den elefanten im festzug des königs von Siam) folgen viel musicanten mit gommen und pauken relationes curiosae (1685) 2, 649a; in der erneut am englischen orientierten form gong im 18. jh. lexikalisch belegt als von den 'Indianern' verwendetes schlaginstrument, s. o. a. a. o.; Noel Chomel öcon. lex. (1750) 4, 1255; ebenso seit dem 19. jh. in reisebeschreibungen und ähnlicher literatur: einige buntgekleidete tänzer, die auf dem vorderdeck am steven zum klange des gongs und einiger trommeln ihren klewang schwingen und ihren oberkörper hin und herwiegen reise i. d. inselwelt d. Banda-meeres (1896) 172; hatten nicht die gongs der tempel und selbst der grosze kriegsgong, der tief in die erde gegraben ist, Kiri und sein schwert vor wochen gerufen? d. acht gesichter am Biwasee (1937) 48. seit dem späten 19. jh. ist der gong in Deutschland gebräuchlich als tonwerkzeug, mit dem der beginn oder auch das ende einer veranstaltung angezeigt wird, besonders der beginn einer mahlzeit: als das gong angeschlagen wurde, begab er sich mit den andern in den weiten speisesaal Krüsemann (1935) 191; vgl. auch etym. wb. 15274b (dort ein Bismarck-beleg mit falscher stellenangabe). bei boxkämpfen zur kennzeichnung von rundenanfang und -schlusz: rascher schlagwechsel; Trumbull wird an die seile gedrängt — der gong ertönt! schlusz der ersten runde Theo boxt sich durch (1949) 93. metonymisch für gongschlag: eine stunde vor dem ersten gong waren bereits 20000 zuschauer (des boxkampfes) anwesend boxsport v. 21. 7. 1952, 3a. ferner zur kennzeichnung des beginns von vorführungen auf dem theater, im rundfunk u. a. gong als musikinstrument bei hdb. d. musikinstrumentenkde 32; gebräuchlich auch als toninstrument im schlagwerk einer uhr. — ![]() ![]() jetzt springt zu rosz er (der lichtgott), ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 8, Sp. 888] ez hat sin (gottes) rat we de upnahme (= einnahme) hefft in dem lohne, ![]() ![]() ![]() ![]() zu grunde liegt gemeingerm. präterito-präsens an(n), unnan, dem die verstärkende vorsilbe gi-, ge- hinzugetreten ist. das simplex unnan ist in den älteren (mit ausnahme der gotischen) und z. t. auch in den jüngeren germ. sprachen verbreitet. ags. unnan, as. unnan, ahd. unnen, mnl. onnen, an. unna, schwed. unna, dän. unde. die substantiva got. ansts mit dessen gemeingerm. entsprechungen und ahd. unst sind als verbalabstrakta von unnan abgeleitet, vgl. s. v. gunst teil 4, 1, 6, sp. 1104. das simplex ist im deutschen sprachgebiet nach (mit ausnahme Veldekes, s. zs. f. dt. alt. 56, 281ff.) nicht mehr belegbar, s. mhd. wb. 1, 31b. die etymologie des wortes ist unsicher. am meisten anklang hat Ficks in Bezzenbergers beiträgen 1, 242 gegebene zusammenstellung mit gr. προσηνής 'freundlich, milde' (ἀπηνής 'unfreundlich, hart') gefunden, sei es, dasz man ans als wurzel ansetzt ( 1, 68), sei es dasz man wie lexilogus zu Homer 1914, 49 ansts usw. auf einen neutralen es-stamm zurückführt. schon früh wird das einfache verbum unnen mit dem präfix ge- oder — in negierendem sinne, bes. mhd. — mit den doppelpräfixen en-b-, er-b-, ver-b- zusammengesetzt; wegen abanst, abunst 'invidia' = as. aunst, ags. æfest (vgl. an. fund) ist das b von arbunnan 'invidere, aemulari' reduzierte form des praefixes ab (s. ahd. gr. § 77 anm. 3), vgl. as. afunnan, ags. ofunnan; ahd. giunnan, spätahd. gunnan, gunnen, mhd. gunnen entspricht as. giunnan, mnd. gunnen, mnl. gonnen, nl. gunnen, ags. giunnan. im nord. fallen die verbalpräfixe bis auf wenige reste, daher nur an. unna 'lieben, gönnen' = schwed. unna 'gönnen' (aschw. 'vergönnen'), dän. unde 'gönnen' (ädän. auch 'lieben'); schwed. gynna, dän. gynde sind aus dem nd. entlehnt, s. 3315. die formgeschichte des wortes, die nur teilweise mit derjenigen von können zusammengeht, zeigt eine fülle variierender und miteinander konkurrierender formen, namentlich durch den übertritt des verbums aus der konjugationsweise [Bd. 8, Sp. 889] der präterito-präsentien in die der schwachen verba und durch die wandlungsfähigkeit seines stammvokals. einheitliche flexion aller formen in der art eines schwachen verbums mit -ö- als festem stammvokal wird schriftsprachlich erst um 1700 erreicht. noch über den endlichen literarischen ausgleich aller varianten hinaus halten die lexikographen des 18. jhs. z. t. an älteren formen fest, so clavis (1716) 142b mit gunnen, (er) gunt als einzigen formen, hoch- u. niderteutsch. dict. (1719) 100 gönnen vid. günnen, sprachsch. (1711) 1, 416a günnen vid. gönnen, dict. (1727) 1, 993b günnen, dt. wb. (1734) 1, 618 ich gonne (gönne), vergonnt, und noch vers. 2 (1775) 749, 2 (1808) 424a führen, letzterer mit dem hinweis 'oberdeutsch', als präteritale nebenformen ich gonnte, gegonnt bzw. gegonnen auf. zu den einzelnen flexionsformen: 1) in der 1. und 3. sg. präs. ind. ist die alte präteritalform gan ahd. und mhd. allein gültig, im 15. und 16. jh. gehört sie noch zu den meistgebrauchten formen und ist auch Luther durchaus geläufig: ich gan ep. u. evang. v. christag (1522) e 4a; 23, 34 W.; 30, 3, 219; (er) gann tischr. 3, 196 W.; 30, 2, 368 u. ö.; (er) gan Hans Pfriem 2117 ndr. (neben er günt ebda 2112). vereinzelt hält sie sich bis in den beginn des 17. jhs.: (er) gan prov. copia (1601) 2, 40; weiszh. (1605) n 2a. ein freilich auch als ind. prät. deutbares (er) gann (: mann) bei dt. apophthegm. (1653) 1, 58 (s. auch dt. gr. 2, § 192 anm. 2) ist zitat aus dem 16. jh. in älteren md. quellen, für die mehr oder minder nd. einflusz anzunehmen ist, begegnen auf dehnung deutende schreibungen: (er) gahn (: mann) Esopus 1, 30 Kurz; er gahn (: man) Hans Pfriem 2194 ndr.; hierher auch ein vereinzeltes (doch s. auch unt. 8) ich gahn in einem frühen druck bei 7, 6, 20 W. (Wittenberger druck v. j. 1520). daneben singulär in der schreibung (ich) gain (nördl. Mfrk. 1367) privatbr. d. mittelalt. 1, 5 Steinhausen, dazu der inf. goinen ebda (s. unt. 2). gelegentlich wird in der 3. sg. das hier unorganische flexivische -t aus dem präs. der normalen st. und schw. verba angehängt, wenn es sich hier nicht um euphonisches -t handelt, vgl. al. gr. § 380: er gant (um 1500) bei d. spr. d. Ravensburger kaufleute 26. zu vereinzeltem (ich) gegan mit doppeltem präfix vgl. anm. zu Iwein 2492 B.-L. — die ahd. nicht belegte 2. sg. präs. ind. lautet mhd. mit nicht stammhaftem -s- (gegen PBB 9, 155) du ganst (wie du kanst), vgl. auch ähnliche -s-erweiterungen unter den formen des prät. und part. prät. und die erklärungsversuche bei dt. gr. 3, 1, § 53, 4; 55, 2, wo weitere literatur. im reim mhd. gelegentlich abfall des -t: du gans (:Urjâns) Parzival 524, 20; (: Vivîans) Willehalm 62, 24. frühnhd. in der alten form, aber mit -e-erweiterung, noch vereinzelt: du gannest theol. deutsch 62 Mandel. — im 16. jh. nicht mehr nachweisbar. in der 2. hälfte des 15. jhs. beginnen die versuche, die alten bildungen des sg. durch anlehnung an die pluralformen zu ersetzen (s. unt. 2). 2) für den gesamten formenbereich des präsens ist in der übergangszeit vom 14. bis 16. jh. und z. t. noch darüber hinaus infolge der variabilität des stammvokals ein nebeneinander verschiedener bildungen und vielfacher promiscue-gebrauch bei einunddemselben schriftsteller bezeichnend (bei Luther z. b. begegnen alle wesentlichen formen). der infinitiv gewährt dank häufiger bezeugung den sichersten überblick, doch scheinen bei den übrigen formen die verhältnisse entsprechend zu liegen. vom ahd. und mhd. her herrschen zunächst die nicht umgelauteten -u-formen vor, noch im 15., 16. jh. haben sie ihren festen platz, im 17. sind sie ausnahmen. ind. pl.: ir gunnent Lancelot 137, 16 Kluge; sie gunnen Keisersbergs narrensch. (1520) 141b; tischr. 5, 127 W. ind. sg. nach analogie des pl.: (er) gunt Terenz (1499) 23a; (er) gundt nachtbüchl. 22; (er) gunt 27, 265 W.; (ich) gunn derselbe tischr. 5, 417b; du gunst fr. teutsche liedl. 116 ndr. infinitiv: gunnen thür. chr. 7 [Bd. 8, Sp. 890] lit. ver.; 33, 650 W.; 34, 2, 180; v. d. 4 ketzern 45 Fuchs; gunen Ilias (1610) 4b; Äneis 37b; gunnen prompt. (1618) x 5a. konj.: (er) gunne thür. chr. 31 lit. ver.; Herodot (1535) 8a. imper.: gunne Theophilus 2, 2, 29 Petsch; gunn w. 7, 154 B. — die zunächst dem konj. und dem nach ihm gebildeten imper. zukommenden umgelauteten -ü-formen dringen schon mhd. auch in den übrigen formbestand ein, sind hier aber infolge der vielfach umlauthindernden wirkung der doppelnasalis und der mangelhaften umlautbezeichnung schwer zu fassen (s. mhd. gr. § 412; al. gr. § 380; dt. gr. 3, 1, § 53, 5; mhd. gr. § 172 anm. 7). seit dem 14. jh. greifen sie rasch um sich, im 16. jh. stellen sie (anders als im prät., s. u.) die gängigste form dar, trotz Luthers relativer zurückhaltung, und noch das 17. jh. hält zäh an ihnen fest. ind. pl.: wir günnen (1334) oberrhein. stadtr. 2, 3, 24; (schwäb. 1418) bei 1, 119; 16, 100 W.; (sie) günnen bergreihen 86 ndr.; sinnged. (1654) 39. ind. sg.: (er) günt (1464-75) baumeisterb. 73 lit. ver.; (er) günnet sprichw. schöne weise klugr. (1548) 958; (er) günnt Dädalus (1675) 1, 763; du günnest buch d. liebe (1587) 263c. inf.: günnen (Straszburg um 1400) städtechr. 8, 332; (md. 1414) gl. 36b; 7, 669 W.; Grobian. 794 ndr.; lorbeerhayn (1657) 89; sinnged. 49 lit. ver. konj.: (er) gúnne Lancelot 134, 4 Kluge; (er) günn Hans Pfriem 13 ndr. imper.: günd translat. 132 Keller; günne pred. (1508) 39b. hierher auch entrundete formen des 15.-16. jhs. wie (inf.) gynnen (15. jh.) gl. 227c; (md. 15. jh.) ebda 144a; ginnen 23, 286 lit. ver.; ginden ref.-flugschr. 3, 303 Clemen; (ich) gyn dt. schr. 4, 67; (er) gindt (:findt) w. 4, 134 B.; (wir, sie) gynnen 1, 140; 3, 54 ndr.; (konj.) (er) gyn dt. schr. 7, 7. — der durch den doppelnasal unter mitwirkung des präteritums gonde (s. u.) hervorgerufene wandel des stammvokals -u- zu -o- (s. frühnhd. gr. 1, 1, § 74 und anm. 5) ist, in unserm fall übrigens ohne deutliche landschaftliche bindung, vereinzelt schon im 14. jh., bei andern formen im 15. oder erst im 16. jh. nachzuweisen, für den konj. nicht belegbar. bei zeigt er sich häufig, im 17. und frühen 18. jh. noch gelegentlich. ind. plur.: (wir) gonnden (1325) in: schweiz. id. 2, 332; wir gonnen tischr. 4, 397 W.; (sie) gonnen derselbe w. 45, 7 W.; 49, 262; w. 1, 403 H.; (sie) gonneten (Bern 1626) in: PBB 45, 178. ind. sg.: ich gon mörin 966; ich gonne 10, 1, 1, 672 W.; du gonnest 47, 357; (er) gonnet 10, 1, 2, 71; 52, 633; (er) gont sprüchw. (1545) 1, 26a; und noch: ich gonn s. w. 3, 75 Kr. inf.: gonnen (Klosterneuburg 14. jh.) bei bair. gr. § 328; (fränk. 1449 [?]) weisth. 6, 32; (alem. 1460) ebda 1, 436; Zimmer. chr. 21, 123 B.; 1, 194 W.; 9, 154; 18, 314; 34, 2, 180; (17. jh.) Weglin in: 3, 234. vereinzelt md.-nd. gedehnter inf. goinen (1367) privatbr. d. mittelalt. 1, 5 Steinhausen (s. auch ob. 1). imper.: gonne 47, 96 W.; gonn w. 1, 198 H. — die formen mit umgelautetem -ö- als stammvokal, deren vorherrschaft im 17. und deren alleinige geltung noch vor der mitte des 18. jhs. literarisch gesichert ist, sind für den inf. alem. vereinzelt schon im 14., für den ind. pl. seit dem 15., im übrigen erst seit dem 16. jh. nachweisbar. Luther, in dessen bibel sie einzig zu gelten scheinen, zieht sie auch sonst allen übrigen bereits vor und sichert damit zu seinem teil ihre spätere herrschaft. ind. pl.: (wir) gönden (1463) bei al. gr. § 380; gönnen (1480) bair. gr. § 328; wir gönnen 46, 7 W.; sie gönnen 24, 462; 53, 518; ps. 40, 15; 2, 97 Loesche. ind. sing.: er gönd bilgersch. (1512) b 6a; ich gönne 30, 2, 412 W.; 54, 391; (er) gönnet 9, 154; 52, 748; spr. Sal. 21, 10; 2. Makk. 15, 21; du gönnest evang. (1581) m 2b. inf.: gönnen (: können) liedersaal 3, 433 Laszberg; (Augsburg 15. jh.) [Bd. 8, Sp. 891] städtechr. 22, 43; 16, 359 W.; 18, 52; 52, 172; 53, 518; Jer. 49, 11; binenk. (1588) 10a (ausg. von 1586: gonnen). konj.: (er) gönne Germ. chron. (1538) 23b; tract. de magis (1591) 3, 71. imper.: gönne Philem. 20; gönnet richt. 21, 22. ganz vereinzelt dringt entrundung des -ö- ins schriftbild: inf. gennen (Oberelsasz 1438) weisth. 1, 650. zu vereinzelten -a-formen im konj. gane, gahne, imper. gan s. u. 8. 3) im ganzen formenbereich des präs. begegnen bildungen mit eingeschobenem -d- (s. al. gr. § 182; 380; frühnhd. gr. 3, 3, 28) vom 14. bis ins 16. jh.; am häufigsten im inf.: gunden mörin 965; gynden (15. jh. md.) gl. 36b; 227c; günden (Augsburg 1416) städtechr. 5, 347; (1477) weisth. 1, 390; Livius (1551) 9a; gönden (1537) bei Straszb. tucherzunft 158 u. ö. im sg. und pl. ind.: er gondet v. bepstl. heylickeit (1520) d 2a; (wir) gonnden (1325) in: schweiz. id. 2, 332; wir günden (schwäb. 1418) bei 1, 1119; (wir) gönden (1463) bei al. gr. § 380. vereinzelt und früh im konj.: (er) gunde Alexiuslegende A 1144 Eis (hs. 14. jh.) und imper.: gunde ebda 858. 4) das neu gebildete schw. prät. zeigt im indikativ ahd., wohl in analogie zu dorfta, scolta, mohta, torsta, häufigeres onda neben lautgesetzlich richtigem unda (z. b. II 7, 2; 1, 798, 28 P. neben Otfrid I 27, 31 hs. F.; 3, 199, 28 P.). im mhd. herrschen, wohl in anlehnung an den inf. und ind. präs. pl., die -u-formen neben selteneren -o-formen (wie etwa [sie] gonde Nibelungenl. 1696, 3 B.; [sie] gonden [:konden] passional 171, 42 K.), s. mhd. gr. § 412. für die folgende übergangszeit gilt im stammvokal annähernd die gleiche variationsbreite wie in den formen des präs., doch behaupten sich im ind. prät. (ähnlich wie beim part.) die -u-formen noch bis ins 16. jh. deutlich an erster stelle ([sie] gunten Eulensp. 55 ndr.; [er] gundt herzog Aymont [1535] d 4a; er gunnte 10, 1, 1, 265 W.; [er] gundt christl. warnung [1588] f 4a u. ö.). daneben vor allem die -o-formen: (er) gonde (Magdeburg um 1360) städtechron. 7, 64; (sie) ghonden (Braunschw. 1418) ebda 16, 40; (er) gond (Chur 1446) chron. 146; (wir) gonnten (1521) br. 32; (sie) gonten Zimmer. chron. 23, 19 B.; spät (er) gonnte, (sie) gonnten s. w. 3, 107 Kr.; 2, 279. die umgelauteten, unter analogischem zwang der präs.-bildungen stehenden formen treten relativ spärlicher und jünger auf, vereinzelt im 15. jh., wenn ein (er) gent (Augsburg um 1460) städtechr. 5, 15 als entrundete -ö-form aufzufassen ist. sonst erst seit dem 16. jh.: (er) gündte Herodot (1535) xxxviiib; (er) günt s. w. 4, 450 bayr. akad.; (er) gönte schwankb. 426 lit. ver.; (sie) göntten kosmogr. (1550) 66. für das 17. jh. gelten durchweg die gleichen verhältnisse wie im präs. — die alte dentalerweichung ist seit dem 16. jh. durchweg aufgegeben, und häufig treten nun auch bildungen mit mittelvokal auf: (er) günet bayr. chron. 220 Spiller (fortsetzer W. [1511-14], gegen er vergund ebda 93 bei Füetrer selbst); (sie) gönnetens Hes. 31, 16; ich gonnet 15, 339 W.; (er) günnete wendunm. 2, 72 lit. ver.; ges. (1646) 56. — mhd. steht vereinzelt die 2. sg. mit der endung der starken prät.-flexion in du gunde reimchron. 94 748. — doppelt präfigiertes (er) gegunde Tristan 2372 R. — vereinzeltes (er) gan s. u. 8. 5) im konj. prät. herrscht ahd. das gleiche nebeneinander von häufigerem -o- und seltenerem -u- als stammvokal wie im ind., vgl. DWB er gionsti V 25, 101 neben gunsti ebda hs. F und er ondi 1, 6, 1 P.; si neondi ebda 88, 18. im mhd. stehen gunde bzw. günde neben nur gelegentlichem gönde Nibelungenl. 1339, 2 L. die wenigen nachweisbaren formen der übergangszeit bevorzugen auch im konj. die umlautlose -u-form, vereinzelt begegnet si günde 5, 31 Schatz (neben si gunde ebda 37, 98); mit mittelvokal und beseitigter dentalerweichung er günnete chron. Helv. 2, 351 (neben gunneti ebda 2, 221). — mhd. vereinzelt assimilation des [Bd. 8, Sp. 892] -nd- zu -nn- in sie gunnen reimchron. 25 895 anm. v. 17; (er) engunne 85 944. — singuläres gande s. u. 8. 6) das part. prät. ist vormhd. nicht belegt (zu dem unsicheren glossenbeleg erbunnen vgl. altfrk. gr. § 209, 3). das mhd. scheint zunächst (s. anmerk. z. d. Nibel. 279) die starke form zu bilden (mit stammvokal -o- als gegonnen bei Eneide 1078; 2194; 3601; 4161 B. wohl unter nfrk. einflusz, sonst gegunnen Nibelungenl. 1811, 4 L.; troj. kr. 21 669), noch im 13. jh. aber daneben, wie entsprechend auch bei anderen präterito-präsentien, schw. gegunnet Nibelungenl. hs. c 5413 Laszberg (= 96, 2, 2 Zarncke), Mones zeitschr. 7, 318. gerade die frühe bezeugung weist überall doppelpräfix auf, weil das präfix in g-unnen als solches nicht mehr gefühlt wurde. dasz ein vereinzeltes, scheinbar 'richtig' (so zs. f. dt. wortf. 1, 298) gebildetes geunet (Mainz 1452) städtechr. 17, 303 (vgl. auch singuläres gegeünnet [1522] in: zs. f. dt. wortf. 1, 298) den ursprünglich vorauszusetzenden stand wiederherstellt, erscheint um so fraglicher, als im gleichen satz auch die form gegunt erscheint. die spät- und nachmhd. formentwicklung bietet folgendes bild (ohne besondere berücksichtigung des stammvokals, dessen wechsel im ganzen den verhältnissen der präs.-formen entspricht, der aber das gleiche zähe festhalten der -u-formen wie beim ind. prät. erkennen läszt): a) das st. part. scheint sich, nach ausweis der greifbaren literarischen belege, bereits seit dem 14. jh. durchaus auf schweizer. boden zurückzuziehen, wo es neben selteneren schw. formen im 16. und 17. jh. reich, vereinzelt auch jünger noch bezeugt ist. zuerst vornehmlich ohne vorgesetztes ge- als gunnen, gönnen, vgl. die nachweise aus dem 15.-16. jh. bei al. gr. § 380 und im schweiz. id. 2, 332f., wo es als gunnen noch für das jahr 1666 bezeugt ist, während die doppelt präfigierten formen gegunnen 235 Bächtold, chron. Helv. 1, 130 und gegonnen in: schweiz. id. 2, 332 (1644), (1770) ebda 333 vornehmlich der jüngeren bezeugungsschicht angehören und ein g'gonnen ebda 332 noch heute in teilen des schweizer. gilt (s. auch unt. 9). b) das in allen varianten des stammvokals begegnende schw. part. gilt seit dem spätmhd. für das gesamte übrige sprachgebiet literarisch anscheinend ausnahmslos. früh schon und bis zur wende des 16.-17. jhs. auch in formen ohne vorgesetztes ge-, so gunt reimchron. 59 168; 2, 166; kurzweil 10 ndr., günnet (1516) bei Straszb. tucherzunft 117; dt. schr. 1, 2, 63, gindt (entrundet) ebda 2, 299, gon(n)t (Braunschw. 1488) städtechr. 16, 111; Odyssea (1537) 40 und als gönnet einmal bei 52, 238 W. häufiger jedoch sind die doppelt präfigierten formen: gegun(n)(e)t (Wien 1395) bei deutscht. in Südtirol 2, 242; (15. jh.) Straszb. zunft- u. polizeiverordn. 105 Brucker; Herodot (1535) 83a; dt. schr. 9, 125; (1673) in: schweiz. id. 2, 332, gegün(n)(e)t (Straszb. um 1400) städtechr. 9, 587; 677; (Nürnberg 1401) ebda 1, 199; dt. schr. 1, 92 Sch.-Sch.; 18, 29 W.; w. 4, 234 B.; sinnged. (1654) 2, 35, geginnet (entrundet) kl. schr. 8, 28 Pfeiffer-Belli, gegon(n)(e)t (Braunschw. 1514) städtechron. 16, 370; Garg. 96 ndr.; gr. dram. 1, 255 Dähnhardt, nach zs. f. dt. wortf. 1, 298 noch bei Olearius reisebeschr., endlich das heute gültige gegön(n)(e)t translat. 64 Keller; Amadis 359 Keller; 47, 606 W.; tischr. 4, 188 W. — das in den präs.-formen nicht seltene -d-infix dringt vereinzelt ins part. prät. ein: gegündet mon. Zoller. 1, 585; gegundet (1510) bei schwäb. 2, 749. — zur partizipialform gegant s. u. 8. 7) im formbereich des prät. begegnet gelegentlich eingeschobenes -s- wie regelmäszig in der 2. sg. präs. ind. (s. ob. 2 und die dort verzeichnete literatur) sowie in konsta O. und bigunsta Is.: (er) gionsta III 22, 29; (sie) gionsti (konj.) ebda V 25, 101, var. hs. F: gunsti; jünger anscheinend vornehmlich md.: sie gunsten (1520) archiv f. ref.-gesch. 1, 79; 23, 582 W.; gegunst bei Lexer [Bd. 8, Sp. 893] 1, 1119; bei stifftskloster Alten-Zella 8 (1722) 85; gegonst bei mhd. gr. § 412. 8) anomalien. auszerhalb des alten sg. präs. ind. (s. ob. 1) zeigen ein -a- im stamm auch andere ältere formen, die, zeitlich und regional verstreut, kaum in gegenseitige beziehung zu bringen sind. offenbar unorganisch ist der imper. gan (:man) bei 69, 13 (neben gun ebda 112, 11; günn 112, 27). ein (er) gane (konj. präs.) (:ane) meisterl. 15 Mayer ist durch reimzwang kaum, eher durch einflusz des präs. gan zu erklären wie wohl auch ein gedehntes (er) gahn (konj. präs.) 7, 5, 2 W. neben indikativ. ich gahn 7, 6, 20 W. des gleichen Wittenberger druckes v. j. 1520 und ein md. konj. prät. gande (1402) cod. dipl. Sax. II 6, 64 neben salde ebda. ein im schweizer. bezeugter ind. prät. (er) gan (:man) (1549) trag. Joh. d. täuf. 4208 ndr. mag in analogie zu dem ganz unverwandten st. vb. beginnen gebildet sein, das ja seinerseits auch ein schw. prät. begunde entwickelte. dies prät. gan steht zu singulär, als dasz es berechtigte, das im schweizer. des 15.-17. jhs. häufig bezeugte st. part. gunnen auf ein st. vb. ginnen zurückzuführen. eher deuten auf die möglichkeit solchen ansatzes ostdt. formen des 17. u. 18. jhs. wie ein (er) ganne (: [sie] sanne) des Leipzigers eigentl. abrisz (1648) 48, ein er gann in: etw. üb. d. leiden d. jungen Werthers (in einem Leipz. sammelbd. 1775) 21, vgl. dazu den ansatz ich ginne, prät. ich gann bei dt. wb. (1734) 1, 618. ein schw. part. prät. gegant ist nur mnd. belegbar: geganth (urkundl. 1503) bei d. herzogthüm. Bremen u. Verden 5 (1757) 429; vgl. 431; der nachweis in brem.-nds. wb. 2, 557 aus einem lat. glossar erscheint unsicher. bei mnd. gr. § 442, 2 (ge)gant als nebenform neben (ge)gunt ohne nachweis. 9) in den heutigen mundarten ist der formenbestand des wortes kaum minder verwirrend als in der älteren schriftsprachlichen überlieferung, bei aer ohnehin mit mundartlichen einflüssen zu rechnen sein wird. das betrifft vor allem den wechsel des stammvokals, doch ist auch hier das bild im einzelnen keineswegs eindeutig. im allgemeinen zeigen das obd. und teile des rhfrk. vorwiegend die unumgelautete -u-form gunnen, das nd. umgelautetes günnen, während das omd. entrundetes ginnen zu bevorzugen scheint. wenig eindeutig ist die verteilung der -o-formen, die namentlich mfrk., nfrk. und schwäb. (im norden), neben -u-formen auch schweizer. und rhfrk. begegnen. bei den vor allem ripuar. und moselfrk., aber in nebenformen vielfach auch sonst bezeugten -ö- und (entrundet) -e-formen ist schwer zu entscheiden, wieweit jüngere anpassung an die schriftsprachlich gültig gewordene form vorliegt. — im mundartlich häufig präfixlosen part. prät. sind starke bildungen, wie sie literarisch für das ältere nhd. im schweizer. bezeugt sind (s. ob. 6a), gelegentlich auch sonst möglich, so im angrenzenden elsäss., aber auch im fries. und samländ. — im einzelnen und für die nachweise sind überall die maa.-wbb. zu vergleichen. bedeutung und gebrauch. die grundbedeutung des wortes ist mit 'zugestehen, tribuere' am besten zu fassen. gönnen ist die handlung einer person aus machtvollkommenheit, rechtsbefugnis, gerechtigkeitsgefühl oder freundschaftlichem wohlwollen heraus, gerichtet auf eine andere person (dativobjekt). der gegenstand des gönnens (akkusativobjekt) ist ein gut, das für den anderen wertvoll ist und das ihm durch ein gönnen äuszerlich 'zugeeignet' (I) oder nur innerlich 'zugestanden' (II) wird. von der episodischen verwendung in der form jemandem gönnen 'jemandem wohlgesinnt sein' abgesehen (s. u. IV), hat sich diese grundstruktur und grundbedeutung des wortes seit seinem ersten auftreten in der ahd. literatur durch die jahrhunderte hindurch bis zur gegenwart unverändert gehalten. bedeutungsmäszig freilich überwiegt in den ersten jahrhunderten jener gebrauch, in dem gönnen die nach auszen wirksame zueignung miteinschlieszt. die einschränkung der bedeutung auf die rein innere stellungnahme und zubilligung geht vom verneinten gebrauch aus (nicht gönnen). sie ist zuerst bei Notker belegt (II A 1 b α; II A [Bd. 8, Sp. 894] 1 b δ). positiv gewendet finden wir sie erst im mhd. seit dem spätmittelalter und der reformationszeit wird gönnen dann immer häufiger auf die innere zubilligung beschränkt. seit dem 19. jh. ist die äuszere zueignung nur noch in bestimmten festen wendungen in die bedeutung einbeschlossen (vgl. z. b. III B 1 c α ββ). von einem eigentlichen bedeutungswandel kann man nach den schriftlichen zeugnissen daher nicht sprechen, eher von einer gewichtsverlagerung aus dem 'äuszeren' ins 'innere' moment, genauer gesagt von einer einengung auf das 'innere' moment, das ja auch in der neuzeitlich ungebräuchlich gewordenen verwendung als 'äuszere' zueignung immer vorhanden ist. das substantiv, das den gegenstand des gönnens bezeichnet, steht vornhd. im genitiv. sichere beispiele für den später gültigen akkusativ begegnen seit dem 14. jh.: in: minnes. 2, 285a v. d. Hagen; 76, 24 V.; (Straszburg 1362) städtechr. 8, 47; Marienl. 2, 12 P.-H.; (Straszburg um 1400) städtechr. 9, 817. von den bei 1, 1119 gegebenen nachweisen für das 12. und 13. jh. ist der beleg aus genesis 41, 9 Diemer falsch, derjenige aus 10, 304 als erschlossener text unsicher, der akkusativ mîne minne troj. kr. 21 797 möglicherweise jüngerer handschriftlicher stand, und nur der im reim stehende akkusativ heil (:teil) bei krone 10 889 darf eine gewisse, durch die hss. freilich eingeschränkte wahrscheinlichkeit beanspruchen. bereits im 15. jh. scheint der gebrauch des akkusativs demjenigen des genitivs die waage zu halten, im 16. jh. überwiegt er deutlich, bei Luther schon so sehr, dasz die wenigen fälle genitivischen gebrauchs (so 15, 339 W.; 24, 462; 30, 2, 145; 30, 3, 219) als ausnahmen zu gelten haben. ein später fall für genitivobjekt noch im beginnenden 17. jh.: (sie) günt ... ihr ... der ehren (1607) ausgew. dicht. 90 Martin. bei dt. apophthegm. (1653) 1, 58: dasz mir gott der ehren gann handelt es sich nicht um einen echten spätfall, sondern um die zitierung einer sentenz des 16. jhs. (s. ob. herkunft u. form unter 1). oft wird als gegenstand des gönnens nicht ein durch ein substantiv bezeichnetes gut genannt, sondern ein sachverhalt, ein vorgang oder eine handlung, ausgedrückt durch einen abhängigen infinitiv mit zu oder durch einen objektsatz mit dasz. auch dieser sachverhalt kann dem anderen als ein gut zuteil werden (I A 3 e; I A 3 f); häufiger aber wird ihm nur das recht, die erlaubnis zuerkannt, eine handlung auszuführen (IB); oder man ist innerlich mit einem dem anderen begegnenden vorgang bzw. mit seiner handlungsweise einverstanden (II A 1 a δ; II A 1 a ε; II A 1 b δ; II B 1 c). die reiche verwendung des wortes in der gesprochenen und geschriebenen sprache hat zu vielen besonderheiten des gebrauchs geführt (III): zu festen verbindungen mit bestimmten objekten, adverbialen bestimmungen und andern verben (III A); aber auch zu veränderungen der grundstruktur jemandem etwas gönnen durch einfügung eines akkusativs der person (III B 1 a) oder eines dativs der sache (III B 1 b), durch den reflexiven gebrauch (III B 1 c), durch passivische konstruktionen (III B 2), durch ellipse eines oder beider objekte (III C) und durch den seltenen absoluten gebrauch des wortes (III D). für sich steht eine zwar deutlich zu verfolgende, aber auf älteren und nicht sehr häufigen gebrauch beschränkte intransitive verwendung des wortes mit persönlichem dativobjekt in der bedeutung 'jemandem wohlwollen, günstig gesinnt, geneigt sein' (IV). I. jmd. etwas durch persönliche einflusznahme gern — aus gnade, recht oder billigkeit — zuteil werden lassen, zusprechen, zugestehen, ihn mit etwas auszeichnen, begünstigen. das kann sich auf ein gut oder einen sachverhalt beziehen, dessen besitz oder nutznieszung man dem andern zuspricht (A), oder lediglich auf die erlaubnis, die man jmd. erteilt, etwas auszuführen oder in anspruch zu nehmen (B). A. jmd. etwas handelnd oder gewährend zusprechen, zugestehen, zukommen lassen, in der überzeugung, dasz der betreffende es verdient habe: gunnen verleihen, largiri, concedere clav. ling. lat. (1716) 142b; concedere ex favore brem.-niedersächs. wb. 2 (1767) 557. je nach der art [Bd. 8, Sp. 895] des gegenstandes, der gegönnt wird, ergeben sich feinere unterschiede der wortbedeutung. 1) gegenstand des gönnens ist etwas reales, das man selbst besitzt oder über das man verfügt und das man nun dem andern zum besitz oder zur nutznieszung zuspricht, zukommen läszt, überreicht, schenkt, dessen besitz damit also wechselt. a) ein gut allgemein. in älterer zeit erscheinen vor allem gott oder höhere mächte als die gönnenden. der besitzwechsel wird hier nicht so deutlich, da ja gott der gegönnten güter mächtig bleibt: thes fáter min mir giónsta, theist álles guates fúrista den ehret billich jederman, (Venus sagt:) darumb wer liebt der ehre tugend, (der küersner) das schaff die woll dem herren gnt, vnd ein recht mammons diener war, was ich lieb' und was ich bitte, b) gegenstand des gönnens ist ein erbe, das einem nachfolger zugesprochen, zugestanden wird (besonders im 14.-16. jh.): si sprâchen: 'herr, uns dûht gefüege, [Bd. 8, Sp. 896] s. w. 634 Leidinger; (Saul hat nicht nur zusehen müssen, wie) alles volck ihme dem David vorgezogen und lobgesäng gemacht, sondern deme auch das königreich gönnen, und sich endlich selbsten entleiben müssen acta publica 1 (1668) 224b. wohl mit bedeutungseinschlag von II her: und als er kam zu sterben, c) gegenstand des gönnens ist ein geistiges oder künstlerisches erzeugnis, das man einem andern, einer gemeinschaft oder der welt schlechthin zuteil werden läszt; nur in jüngerem gebrauch: so gnn uns noch einmal ein lied von deinen hnden (bitte an die nachtigall:) 2) der gegenstand des gönnens gehört zum äuszeren oder inneren besitz des gönnenden. er wird dem andern nur zur nutznieszung zugänglich gemacht, eingeräumt, zugestanden. a) im eigentlichen sinne von äuszeren gütern, die dem andern zu voller nutznieszung oder zum teilhaben an der nutznieszung überlassen werden: (die Juden gegenüber Jesus:) ein scheur, ein stall wer unss für guet, vast weit her kum geflogen ich, dem wegmüden gast o heller tag, o liebe sonn, b) gegenstand des gönnens sind leib oder herz des gönnenden, an denen man dem andern aus zuneigung oder hingabe anteil gewährt. neben gönnen ist hier unter leichter verschiebung des sinnes das wort schenken gebräuchlich (vgl. auch in demselben sinne die reflexive wendung sich jmd. gönnen unt. III B 1 c β): (Laudine sagt über Iwein:) [Bd. 8, Sp. 897] in nyemandt find ich r dann allain in dir (gott), nyemand günn ich mein hertz basz dann dir herr granatapfel (1510) a 3c. meist in erotischer hinsicht, als liebesversprechen oder liebesgewährung: kum, liebster man! du willst nun endlich meine wünsche krönen, dasz sie (die geliebte) mir nicht manches stündchen ... c) gegenstand des gönnens sind die der gegenseitigen menschlichen verständigung dienenden sinnesorgane bzw. deren funktion (seit dem 16. jh.). für die bedeutung ergeben sich nuancen, insofern ohr und gehör mehr zur nutznieszung 'zugestanden, eingeräumt, überlassen' werden (vgl. I A 2 a und b), während bei auge, blick, mund, wort der gesichtspunkt der zuneigung mehr hervortritt. α) ohr, gehör gönnen: dieweil sy sollichen schandtlichn lugen meülern der oren günnendt von lutherischen wunderzaychenn (1524) A 3a; gönne (gott) mir dein ohr, der schmakkhafte gönnet ihm ein sehr wohlgeneigtes ohr er wird (der kaiser), wie ich vermein, dir stracks verhöre (gehör) gönnen β) augen, blick gönnen, meist verneint in der umschreibung von abneigung, grimm, hasz, hochmut; häufig in den wörterbüchern des 16./17. jhs.: einem der augen nit gunnen, gsicht von einem abwenden hominem oculis fugere teutsch spr. (1561) 198c; dict. (1556) 312a; ebda 1379a; fons lat. (1646) 959; dt. Dädalus (1675) 1, 138; das ist ein euserlich zeichen irae, das man eim sauer sihet, gunt yhm nicht die oculos 27, 265, 10 W.; seindt so verbittert und foll neid, dein angesicht wolstu (gott) mir gönnen γ) mund gönnen (anders s. u. I B 2 c γ): drumb wil der herr auch sagen: was fraget ihr mich? unnd wil den mundt ihnen (den fragenden pharisäern) nicht [Bd. 8, Sp. 898] gonnen, wendet ihn anders wohin unnd wil sie auch nicht ahnsehen noch ihnen antwortten 33, 498 W.; der jenigen sauertöpffe und störrigen maulfrancken, die für ihrem nächsten fürübergehen, und ihme den mund nicht mögen gönnen catech.-milch (1657) 1, 438; scheen worsch awer net von der, dasz de mer desz maul net emol gegunnt host = keine ansprache gegönnt hast (1830) bei Frankf. ma. 28; 72a; erlebn. e. schuldenbauers (1854) 186; ebda 237. jemandem ein wort oder worte gönnen ist erst seit etwa 1800 bezeugt, sehr oft bei Grillparzer: und der bruder ... gönnt dem vater vorher das wort, eh' er der witwe seine anträge macht s. schr. 12 (1806) 313; und so komm her und gönn uns nur ein wort sie liebt ihn nicht! bis ihr mich anhört und mir antwort gönnt d) gegenstand des gönnens sind innere güter des gönnenden, seine haltung oder innere einstellung im hinblick auf einen andern menschen. α) in mhd. zeit güter, die durch gott uns zuteil werden, für uns und in uns wirksam werden; vgl. die naheliegenden und doch anders gearteten fälle unter I A 1 a: vater, du hâst veterlîchen mir wem got dâ des heiles gan andere mächte als gönnende: die da ze hove der gabe pflegent (Apollo und die Musen), der on snde war geborn, β) auch der mensch in diesem sinne als gönnender: (Helena zu Paris) und wæret ir geswinde komen ... (das mädchen zum liebhaber) das wirt er für ein freundtschafft haben, [Bd. 8, Sp. 899] ich bitte euch mir ferner eure gewogenheit zu gönnen je vous prie de vouloir bien me continuer vos bonnes graces nouv. dict. (1783) 778 (vgl. vorher im nouv. dict. [Straszb. 1774, ohne verf.] und dt.-frz. wb. [1823] 424 dasselbe beispiel mit der bedeutungsangabe: mitteilen, widerfahren lassen); wer die menschen prüft, ehe er ihnen sein ... zutrauen gönnt, wird nicht zu klagen haben allg. dt. bibl. anh. z. bd. 53-86 (1771) 2021; wenn du ... gönnet immer fort und fort (der neue Amadis zu den mädchen:) (Arbaces:) du würdest uns gewisz ein starkes mitleid gönnen wenn ich alle nennete, ich kann unmöglich wieder gehn, γ) in poetischer sprache wird gelegentlich auch eine negative, ablehnende innere einstellung zum inhalt des gönnens: ein andrer würd es wünschen können, hör, Romeo! der hasz, den ich dir schwor, 3) in anderer anwendung drückt das objekt aus, was dem andern durch mein handeln an wert, vor allem an geistigseelischem wert, erwächst. a) im bereich der ehre, des ansehens, der geltung. α) speziell ehre gönnen, meist von einer bestimmten, durch den zusammenhang näher bezeichneten ehre. mit gott als subjekt: alsô solt noch geschehen [Bd. 8, Sp. 900] bulschafft nach jhrem abscheid diese ehr vnd herligkeit gegünnet indian. reysen (1603) 112. in zwischenmenschlichen beziehungen: ich hab euch (Karlstadt) ja zu Leyptzig gestrafft, do ir so hochmütig waret unnd woltet vor mir disputirn, nue ich gonnet euch der eren und liesz geschehen 15, 339 W.; wenn er (ein fremder kavalier) mir die ehre gönnen wolte, und ein wenig bey mir einsprechen, solte mirs von hertzen lieb seyn d. ehrl. frau 21 ndr.; ja, sie trieb endlich ihre gefälligkeit so hoch, dasz sie ihn ersuchte ihr zu mittage die ehre seiner gesellschaft zu gönnen d. vernünft. tadlerinnen (1725) 1, 253 Gottsched; ihre frau schwester, welche mir die ehre ihrer freundschaft gönnt s. schr. (1777) 3, 199; gönnen sie mir die ehre ihres besuches, das glück ihrer freundschaft faites-moi l'honneur de venir me voir, honorez-moi de votre amitié (unter der bedeutungsangabe: mittheilen, widerfahren lassen) vollst. dt.-frz. wb. (1823) 424. β) von anderen werten des ansehens: dasz er mir rache gönnet, und zwinget unter mich die völcker weit und breit dt. Dädalus (1675) 1, 720; es ist nit vngewissers, dann wem die gtt des siegs in streiten gunden Livius (1551) 191b; ir woltent mir vor nüt ein wenig gewaltes günnen (Straszb. um 1400) städtechron. 8, 332; dahero ich dem pferd, als einem adelichen thier, billich den vorgang gegnnet georg. cur. (1682) 2, vorr. a 5a; den vorzug gönnen asiat. Banise (1689) 87; scheinherrschaft doch wolle dem hausherrn gönnen die hausfrau b) recht, erlaubnis, befugnis u. ä. gönnen: (die boten Kriemhilds wollen zurück ins Hunnenland) c) von seelischen werten. im mhd. auch von negativ gefüllten: (klage über den toten Vivianz) waz weiz mir got, daz er mir swære gunde minnesinger 2, 62 v. d. Hagen. sonst durchweg von erfreulichen gemütswerten, die durch gott, höhere mächte oder menschen uns bereitet, geschenkt werden:[Bd. 8, Sp. 901] ir ist sæliclîch geschehen, ich enmak getriuwen α) freude gönnen, sehr häufig: wol leben wirt nit iederman, die freude, die der freudenquell (Jesus) aber ach, um mich ist's trübe; næm ich ir gunstlich gunnen ... auch gönnst du (die besoldung) mir ... Ali Bei, der held des glaubens, anmutig tal! du immergrüner hain! ... β) auch glück ist als inhalt des gönnens vornehmlich als innerer wert aufzufassen: (die liebenden:) diesz geschick, gönnt das glück γ) in dem ausdruck jmd. (die) ruhe gönnen kann das verb verschiedene bedeutungen haben (s. u. 4 c; B 2 c δ; [Bd. 8, Sp. 902] II A 1 a α; III B 1 c α γγ). hierher, als 'verschaffen, schenken, geben', vor allem dann, wenn ruhe durch ein attribut näher bezeichnet wird: ach gönt die letzte ruh dieser weitberühmte fürste wird durch einen gnadenblikk ihr habt der euren vorteil stets gewollt; der schlaff trit wald' und städten zu, die langen nächte, die ... δ) auch in der wendung das leben gönnen (s. noch unt. 4 b; II A 1 a α ende) kann leben, obwohl eigentlich ein vitalwert, mehr als ein geistig-seelischer wert aufgefaszt werden, der von gott mit der 'beseelung' geschenkt wird: so ein mensch würd allhie geboren, d) von äuszerlich feststellbaren werten, die dem andern 'vermittelt, verschafft' werden (nicht nur zu haben oder zu betätigen 'eingeräumt' werden wie unter I B 2; auch nicht von gegenständen, die überreicht und damit im eigentlichen wortsinn 'geschenkt' werden wie unter I A 1). α) meist als 'gewähren' durch gott oder höhere mächte; doch schwankt hier der wortsinn zwischen dem äuszeren 'verschaffen' und dem inneren nur 'einverstanden sein', das ja bei einem göttlichen wesen die äuszere wirksamkeit mit einschlieszt. auf das innere zugestehen wird der sinn von gönnen in den fällen beschränkt, in denen das wort von geben unterschieden wird. so oft in sprichwörtern, vgl. wems gott günnet, dem gibt ers schlaffend sprichw., schöne weise klugreden (1548) 958 (sieh unter II A 1 a γ); dagegen liegt in dem fast gleichlautenden sprichwort wems got gont, der würt schlaffend reich sprüchw. (1541) 1, 26a die bedeutung 'gnädig gewähren, zukommen lassen' näher: darum gibt unser herr gott gemeiniglich reichthum den groben eseln, denen er sonst nichts gönnet (1542) tischr. 5, 241 W.; derhalben sind wir nit gesinnt vnserm meyereiherrn ... dasselbige was jm gott gonnet abzustricken feldbau (1579) 560; was mir gott gönnt, wird mir st. Peter nicht nehmen sprichw. (1718) 54; und (ich) ez (das buch) mit gotis helfe wil und gönnt mir gott die zeit, [Bd. 8, Sp. 903] auch ihr noch jederzeit eine fröhliche stunde gegönnt habe ges. w. (1889) 1, 357. von der gewährung durch andere höhere mächte: sihestu dasz z hof die gaben nit sein der verdienten, sonder dero dens das glück gnnet sprichw. (1541) 2, 91b; da warffen sie (die Holländer) dieses joch (der Spanier) mit gewalt von ihren schultern, thäten die augen auff und sahen was ihnen die natur für beneficia gegnnet habe (und förderten deshalb handwerk und handel) schr. (1663) 384; was uns die lufft, das meer, die erde köstlichs gönnt, so weis ich, dasz ein schönres licht gut — schon dank ich euch, götter; ihr habt den glücklichsten schlafen nicht und sterben nicht β) seltener als gewährung durch einen menschen oder eine sache: wie sich die lieb als umb mich wünde, will Flora, für mein haar, mir holde rosen gönnen; e) der gegönnte wert ist ein vorgang, ein geschehen, das man einem andern als ein gut zuteil werden läszt. α) in ahd. und mhd. zeit besonders durch gott oder höhere mächte: cuius petitioni iustissime deorum senatus attribuit ... tô ónda man íro dés pítentero 1, 845, 29 P.; si (Sara) sprach z ire manne, (die königin macht dem könig vorwürfe:) daz die ringe erkuolen uns sturmmüeden man. [Bd. 8, Sp. 904] Tristan als mönch 2541 Paul; got uns des gunde, gönne (gott) mir, Eolus hât hen gegonnen, ze leste iedoch gunde gebet (ihr nymphen) jeglichem gern, was er im stillen begehrt ... β) von menschlichem gewähren: si (Kriemhilt) dâhte z' allen zîten: 'ich wil den künec piten', einen wunden kannst du heilen, f) der gegönnte wert ist eine handlung, die auszuführen man dem andern nicht nur einfach 'erlaubt' (dazu vgl. I B), sondern dadurch, dasz man die voraussetzung zur ausführung der handlung helfend schafft, als ein gut wirklich 'zuteil werden läszt'; sprachlich durch den infinitiv mit zu, durch einen objektsatz mit dasz oder durch ein entsprechendes substantiv ausgedrückt, bzw. durch das neutrale es, das auf eine handlung zusammenfassend hinweist. α) wiederum in älterer zeit besonders ein gönnen durch gott oder höhere mächte: sî gúallîchî thera énsti, thiu mir thés ió giónstî in gotes namen vuor er dan vater, hailger gaist, (Maria bittet um gnade für Theophilus) [Bd. 8, Sp. 905] (meine dichtkunst schwingt sich nicht bis zum himmel, und ist daz mirs mîn sælde gan β) von menschlichem gewähren: zue ir rucken, daz wir von û kumen niht, laszt los die männer hier, gönnt ihnen heimkehr du, der du stets der ruhe nachgetrachtet, 4) parallel zu 3 ergibt sich eine sonderbedeutung dadurch, dasz dem andern ein wert nicht erst durch mich erwächst, sondern dasz ich ihm einen wert, den er besitzt, weiterhin belasse. es überwiegt dabei stark das moment des inneren einverständnisses, aber es ist gleichzeitig mitausgedrückt, dasz der dem andern gegönnte wert von meiner macht, meinem willen und einflusz abhängt, dasz meine innere einstellung mit einer entsprechend nach auszen wirksamen übereinstimmt. a) zufrühest in einer sondernuance, indem jemandem etwas als wert von einem andern erst 'anerkannt, nachträglich gutgeheiszen und bekräftigt wird'; wohl schon bei Notker: ín getûo fólgên dînen uuórten, únde er mír únne dés íh pegínne illum contribuas favere iussis et caeptis sacra fulserit voluntas 1, 718, 30 P.; ze jungst er überkam b) jmd. das leben gönnen, vor allem von gott als gönnendem ausgesagt, bedeutet 'jmd. das leben noch weiterhin zuteil werden lassen, es ihm belassen' (vgl. dieselbe wendung anders unter I A 3 c δ). vor allem älternhd.: doch was vbrig bleibt von deinen waisen, den wil ich das leben gönnen, vnd deine widwen werden auff mich hoffen Jeremia 49, 11; (manchem, der mit seinen kindern zu hoch hinaus will, läszt [Bd. 8, Sp. 906] wenn unser herrgott ihm as leben gunnt, du muest groszer laster von mir han, die weil mir gott mein leben gindt, c) von anderen werten, die man jmd. gönnt, d. h. 'beläszt': dan sie (die histori, d. h. mein buch) trifft ewrer königl. majst. herrn vatern ... haubtsächlich an; vnd hette demselben, wan die göttliche allmacht diesen schatz vns irrdischen menschen länger gegönnet, solche dedication gebühren wollen schwed. krieg 1 (1648) widm. (+) 2b; (Hans Pfriem:) auff meins herrn Christi gt vnd gnad, kein kühlein hat man vns (den ausgeplünderten bauern) gegündt, o, gönnt ihm (dem schlafenden) ruhe, vater! B. jmd. die ermächtigung zu einer handlung oder zur nutznieszung einer sache zuteil werden lassen. 1) jmd. — als ein geschenk, als eine besondere gnade oder auch aus recht und billigkeit — die erlaubnis geben, eine handlung auszuführen. der betreffende ist vor die eigene entscheidung gestellt, die ihm gegönnte handlung auszuführen oder nicht. darin liegt der bedeutungsunterschied zu I A 3 f, wo die handlung selbst als ein gut zuteil wurde. wie unter I A 3 f, so wird auch hier die handlung durch den infinitiv mit zu, durch einen objektsatz mit dasz, durch ein auf eine handlung zusammenfassend hinweisendes es oder — selten — auch durch ein entsprechendes substantiv ausgedrückt: consentire gemma gemm. (1508) f 4b; permittere, concedere, dar licenza t.-ital. 1 (1700) 547c; accorder, permettre vollst. dt.-frz. wb. (1823) 423. a) als erlaubnis, die persönlich von mensch zu mensch für einen einzelfall gegeben wird, meist in dem besonderen sinn einer ermächtigung, die ein höhergestellter oder eine irdische macht aus eigener machtvollkommenheit erteilen, ohne durch recht oder satzung dazu verpflichtet zu sein. selten von gott zum menschen: nne er (gott) dir (Christus) nah tînemo uuillen únsih zeirlôsenne (tribuat tibi secundum cor tuum) 2, 61, 20 P.; gottis urlaub ist grösser, denn aller menschen gepott, was myr der gönnet, soll myr s. Peter nicht weren 12, 102 W.; gott (würde) nicht so hartt seyn, das er yhnen tantz und jaget und rennen nicht [Bd. 8, Sp. 907] sollt günnen ebda 11, 274. für die erlaubnis von mensch zu mensch ergibt sich aus dem inhalt der handlung und aus der art ihrer sprachlichen formulierung (zu ..., dasz ..., es) kein weiterer aufschlusz für den wortgehalt von gönnen: únz er (Theoderich) ín dés bíten stûont, táz er ímo óndi mít Ôtachere zeuéhtenne ... táz ûrlub kab imo Zeno 1, 6, 1 P.; den (kranken ritter) wil ich uns fristen si wolden kurzewîle mit den Burgonden hân. ob dir ein wîp durch wîpheit mit ir wol ze redenne gan alsus rett och der wîgant vrouwe und herre! bat er, so gün' es gnädigst mir, dasz ich das licht der helden gönn' ihr zu sprechen, vater! gebt mir ein schwert und laszt mich's ziehen, b) im 14.-16. jh. als rechtskräftige verordnung oder satzung, besonders der gerichte, der städte, zünfte usw.: so sol er sprechen: her schulteisze, gunnet ir mir, daz ich syn wort spreche, und sol den nennen mit syme namen? des spricht de schulteisze, ja; er gynne is ime wol (um 1350) weisth. 2, 213; herr richter, nu günt uns der andern sprach österr. weist. 7, 730; alle di wile vnsre herren vns sulches gönnen, die ehgenante vihtrifft zu haben vnd zu gebrauchen. auch haben wir ehgenanten burgere zu Russewin vnsre ehgenanten herren von der Cellen gebeten, [Bd. 8, Sp. 908] dasz sie uns gegunst habin, zu setzen ein gericht by des Timels grunde, wan wir von der stadt wegen kein gerichten habin. desz haben si vns gegunst, vnde gunnen vns das also bescheidentlich d. stifftsklosters Alten-Zella hist. vorst. 8 (1722) 85; käme dann ein nachtbar oder frembder, der dieselbigen (hofstatt) bauen wolt, solches soll man ihnen günnen, esz wäre wer esz wäre (1494 Rotenfels a. Main) weisth. 6, 45; unser herren meister und rat hant den brotbeckern gegunnet die verher und swin von ostern untz z sant Michels dag an dem oben ze triben (15. jh.) Straszb. zunft- u. polizeiverordn. 105 Brucker; das die weber den dchern gnnet haben webstle in ire hüser z setzen und weberknecht z halten (1516) bei Straszb. tucherzunft (1879) 117. 2) jmd. etwas einräumen, zugestehen, zulassen; ihn ermächtigen, etwas zu haben, zu gebrauchen oder zu betätigen, eine seit dem 15. jh. gebräuchliche verwendung von gönnen, die als eine elliptische verkürzung mit der bedeutung 'erlauben' anzusehen ist. so faszt sie z. b. auch Stieler auf, der die wendung wann er mir nur die stätte gönnen möchte umschreibt: si modo usum et habitationem domus mihi permitteret stammb. (1691) 684 (vgl. auch die häufige reflexive verwendung unter III B 1 c α ββ.) a) zunächst bes. von geistig-seelischen werten, die zu haben oder zu erwerben dem andern freigestellt, eingeräumt wird: (der rat sagt auf das gesuch einiger abgesandter:) ... des gonden se one wol, wente se eynem jowelken synes rechtes wol gonden (hier weist die wendung mehr nach I A 3 b, s. dort) (Braunschweig 1418) städtechron. 16, 22; (die Ungarn wollten die ehre des vorfechtens gegen die Türken für sich haben) da wolt der hertzog von Burguni und die Frantzosen in der eeren nit gönnen und wolt vorfechten darumb (Augsburg 15. jh.) städtechron. 22, 43; reisebuch 3 lit. ver.; wier (markgraf Ludwig) sollen auch die ambtleith die darzue gehören, vnd darzue belehnet seint, bei iren rechten behalten. vnd in der gunen (1569-1629) landeshauptl. v. Tirol (1850) 55. b) dann auch auf reale dinge bezogen: (der ritter, dem man vorgeworfen hat, das wild verwüste die hier gönnt man ihr (der selbstmörderin Ophelia) doch ihren mädchenkranz, c) seit dem 16.-17. jh. bilden sich geläufige wendungen heraus: α) platz gönnen u. ä.: wenn man ein handbreit gönnt, der nimpt ein elen lang (1616) 1682; es belibe meinem freunde ihm unter seinen dinern eine stelle zu gönnen, und zu glauben, das er, so wohl als ich, verbleiben wird, sein verbundener diner hochdt. kanzelley (1659) 87; so werde ich dem herrn hinführo den ersten platz unter meinen freunden gönnen ollapatrida 312 ndr.; immer vorausgesetzt, dasz sie geneigt sind, mir einen platz an ihrem kaffeetische zu gönnen ges. w. (1905) I 4, 40. [Bd. 8, Sp. 909] β) zeit gönnen u. ä. (häufig auch reflexiv, s. unten III B 1 c α ββ): welcher ein thier treibt zu sehr doch gönnst du ihnen frist, doch gönne mir nur eine nacht der ruh, γ) maul, wort gönnen: gönnen, in der hanauischen redensart: einem das maul gönnen, d. i. ihm gelegenheit geben, sich über etwas zu äuszern; ob solcher vielleicht gegen die sache einwendung zu machen habe Hessen nachtr. 81; höret mich und gönnet mir ein ruhig wort, junker! s. w. (1899) 3, 254; ges. schr. (1871) 6, 167. δ) ruhe gönnen; vgl. auch hier (ähnlich wie oben bei Stieler im kopf von I B 2) die bezeichnende umschreibung bei Mozin-Biber: gönnen sie mir einige ruhe accordezmoi, permettez que je prenne q. repos vollst. dt.-frz. wb. (1823) 423; 424; (Götz zu Lerse und Georg:) arme jungen, ich darf euch keine rast gönnen. jagt geschwind herum I 8, 104 W. (vgl. auch die häufige reflexive verwendung unter III B 1 c αββ). II. jemandem in persönlicher innerer stellungnahme etwas zubilligen, an dessen herbeiführung man äuszerlich nicht beteiligt war oder ist; aus dem gefühl der gerechtigkeit, billigkeit oder freude gern einverstanden sein, dasz jmd. etwas hat oder haben soll. vom inhalt des gönnens her ergibt sich eine enge berührung mit der gruppe I A 3, mit dem unterschied aber, dasz dort durch das handeln des gönnenden dem andern ein wert erwächst, während hier nur zu einem wertbesitz des andern innerlich stellung genommen wird. das gut wird meist, auch wenn es erst verwirklicht werden soll, als gegenwärtig vorgestellt (A); doch kann gönnen bei dem gedanken an ein künftiges gut über die bedeutung 'einverstanden sein' hinaus fast die bedeutung 'von herzen wünschen' annehmen (B). A. jmd. etwas, das er gegenwärtig hat oder haben soll, gern innerlich zubilligen, in der überzeugung, dasz er es verdient habe. 1) gegenstand des gönnens ist etwas für den andern wertvolles. darin, d. h. besonders in den abhängigen sachobjekten, berührt sich diese gruppe eng mit der gruppe I A 3. dort aber ergeben sich von der art des gegenstandes her feinere bedeutungsnuancen für gönnen; anders hier, wo die innere stellungnahme gegenüber den seelischen oder sachwerten im wesentlichen die gleiche bleibt. dagegen tritt hier ein stärkerer bedeutungsunterschied in den positiven (a) oder negativen (b) wendungen mit gönnen hervor. a) jmd. etwas neidlos als verdient zubilligen, obwohl es ebenso für einen selbst oder für einen andern wertvoll sein könnte; oft in dem sinn 'einem etwas nicht entziehen wollen', vgl. die entsprechenden umschreibungen in den wbb.: favoriser, n'envier pas, favere, non invidere (1669) 149a; favorire, esser favorevole, non invidiare t.-ital. 1 (1700) 21a; man gönnt es mir abest invidia dt. wb. (1734) 1, 618. auch Campe bevorzugt negierende umschreibungen: 'den bssitz oder die erlangung des besitzes einer sache durch einen andern [Bd. 8, Sp. 910] ohne unzufriedenheit und miszvergnügen bemerken, einen andern nicht ungern im besitz einer sache sehen' 2 (1808) 424; être bien aise (se réjouir) de ce qui arrive aux autres neues dt.-frz. wb. (1740) Pp 1b; ich gönne ... es ihm ich sehe ihn gern im besitz davon, freue mich, dasz er es bekommt sprach-Brockhaus (61951) 258a. α) vom zubilligen seelischer werte. im ahd. und mhd. ganz vereinzelt und nur verneint, zum ausdruck des neides (s. unt. b α). bejahend, als ausdruck der neidlosen billigung: zwar si ist hübsch und wolgetan, (der verstorbene ruft den wehklagenden hinterbliebenen zu:) bisz du todt? so gönn ich dir dort die höchst vergnügten freuden (zu einem in stein gemeiszelten greis, unter dessen rechter (der allzu früh verstorbene Georg Büchner hätte uns ein leitstern β) ehre, ruhm, recht u. ä. gönnen, mehr im bereich äuszerer anerkennung (vgl. dagegen I A 3 a). mhd. noch nicht immer eindeutig auf die innere stellungnahme beschränkt: ez swachet manec bœse man vor disen sunewenden sol er und sîne man ich (ein ritter) dâht hie ist manc biderb man, [Bd. 8, Sp. 911] das es mich gröszlich wunder nam, γ) von realgütern und anderem, das für jmd. wertvoll ist: (er) bat on (den bischof) dat he mi nicht mer hinderen scholde, wente he mi des altares (des vorher verweigerten priesteramtes) wol gunde (Magdeb. 1360) städtechron. 7, 222; ich sehe, das fursten gut ist nit deren, den man es gonnet, sondern den es bescheret ist tischr. 1, 14 W.; Cardenio, zeuch fort! der landmann rühme sich des pflugs, und gönne gönnet einander den platz auf fremdem boden und theilet wem der herr gent sein speise, [Bd. 8, Sp. 912] papst und seinen bischöfen), so lang es jnen gott gönnet 52, 748 W.; 9, 154; ein sprichwort sagt: ... was mit gott gönnet, kann mir niemand nehmen beob. (1758) 207. der mensch als der gönnende: in seiner (des papstes) hand die seligkeit stund δ) seltener ist hier der inhalt des gönnens ein geschehen; dann, namentlich im mhd., auch über das moment 'neidlos nicht entziehen wollen' hinaus geradezu 'sich freuen, gern sehen': (Laudine hat beschlossen, Iwein doch zu heiraten) ich bin als unschedelîche frô, dô sprach von Tronege Hagene: 'daz mære ist ungelogen, du freust dich wohl, ε) wird dem andern eine handlung gegönnt, die er ausführt oder ausführen möchte, so bedeutet das innere einverständnis soviel wie 'erlauben, anheimstellen', auch 'sich damit abfinden' (vgl. die 'äuszere' entsprechung unter I B): (Iwein will das abenteuer des brunnens allein bestehen) ja! besingt im gras die veilchen nun war dieser brave lehrer b) nicht gönnen 'neidisch auf das gut eines andern sehen'; oft weil man es lieber für sich selbst oder für einen dritten haben möchte, vgl. entgunnen, engunden, DWB nit gunnen inuidere gloss. 306c; nicht gönnen invidere stammb. (1691) 684; non favorire, cioè invidiare, disgratiare qualche cosa ad uno; non volergliela, [Bd. 8, Sp. 913] non desiderare che' glil' habbis t.-ital. 1 (1700) 547c; envier, être jaloux de nouv. dict. 1 (1762) 351. vgl. auch III B 2 b δ ungegönnt. α) mit bezug auf seelische werte. im ahd. und mhd. erst vereinzelt: forhta unde hérzeslagod ánafálloe diê die réhtên dero hímelferte neunnîn 2, 619, 2 P.; darn gan ich nieman heiles, swenne ez mich vergât wir sehen, dasz du glücklich bist; doch die welt — bald streut sie ihre leiden pfui β) speziell ehre, ruhm, ansehen u. ä. nicht gönnen: noch dennoch was der neid als grosz under inen, das kainer dem andern der êr nit günt, kriegten selbs durcheinander s. w. 4, 450 bayr. akad.; gut wort arg tck vil grüsz bösz blick pfüh dich, du schandtlich bse art, γ) mit bezug auf äuszere güter und anderes, das für jmd. wertvoll ist: (sein vieles trinken) geschehe nit von durst oder notturft wegen, sondern damit dem würt der wein nit plib, dann er gonte in im nit Zimmer. chron. 24, 39 Bar.; nun günet, wie vor geredt ist, hertzog Jörg dem hertzog Albrechten nit seins guets und des landts nit bayr. chron. 220 Spiller; ausz dieser historia [Bd. 8, Sp. 914] sehen unnd lernen wir, wie feind der teuffel dem wort gottes sey, also dasz er demselben das geringste örthlein nicht günnet, darinnen es möchte gelehrt und gepredigt werden hist. u. poet. kurzweil 55 ndr.; (alle zwietracht auf erden kommt aus hoffart und neid) und wenn man auch den tyrannen ersticht. in redensarten und allgemeineren wendungen, die abneigung und hasz umschreiben. es handelt sich hier nicht um ein bestimmtes gut, das man dem andern nicht zubilligt und um das man ihn beneidet, sondern um ein gut, das für den andern wichtig, ja lebensnotwendig ist. dem entspricht die häufige milderung des nicht zu kaum: (der teufel und wer ihm anhängt) kann ... seinem nähsten an leib und leben keinen schaden thun, mit der faust nicht ermorden, so hasset und neidet er ihn doch, zörnet mit ihm, ist ihm von herzen feind, gönnet ihm das leben nicht tischr. 1, 510 W.; unter schön gewachsnen bäumen so war es nicht genug zu fressen unser gut; [Bd. 8, Sp. 915] allgemeine wendungen wie es, etwas, nichts gönnen, parallel zu den positiven wendungen unter II A 1 a γ ende: er (der papst) hatt das gestolen gut zu sich gerissen; wir mussens also wiederumb eraus reissen, ut fiat, quod Job dicit: er mus dem geben, dem ers nicht gann tischr. 3, 196 W.; bat se ęm nitt günnt, dat dait ęm am besten guəd westf. 87b; 'schang' sage s' 'die bauern san wie d'hund, was hin ist hin, sehn mich nit nach, glaube nichts den falschen zungen, de mer nicks gönnt un och nicks geve, δ) auch von einem geschehen oder einer handlung, auf die man neidisch oder sonst ablehnend sieht, schon bei Notker: er gab, daz sine scalcha dihen begundon so uerro daz in is ene negundon 3, 199, 28 P. öfter dann im 16. jh.: und seinem nechsten nit gundt, das in die sonn anscheint nachtbüchlein 22 Bolte; s. w. 4, 18 bayer. akad.; also ghünnet er (der teufel) dir, ja allen eheleuten nit, das sie ein stunde unter einander eins seien ehbüchl (1565) b 3b; Wilhelm, der sehr eifrig dafür sprach, weil er dem menschen, den er geringschätzte, die rückkehr auf das theater nicht gönnte, und überzeugt war, dasz er eines solchen glückes nicht werth sei I 21, 83 W.; wie nun auch viele waren, die's den Rathenows nicht gönnten, in die reiche familie zu heirathen, und andere, die's den Schumms nicht gönnten, dasz sie mit den Rathenows eins würden, die meisten freuten sich doch auf die hochzeit Roland (1840) 1, 56. 2) gegenstand des gönnens kann etwas für den andern unangenehmes, nachteiliges sein. unter I bleibt auch bei einem negativen objekt die bedeutung von gönnen als 'gewähren, zuteil werden lassen' gleich (s. ob. I A 2 d γ; I A 3 c). als lediglich innere stellungnahme dagegen, in der dem andern sein unglück als verdient zugebilligt wird, erhält gönnen den beiklang der schadenfreude (a), in der verneinung den unterton des bedauerns (b). a) in positiver, nicht verneinter aussage. α) jemandem etwas nachteiliges, schlechtes schadenfroh als verdient zubilligen; sich freuen, dasz es ihm begegnet oder begegnet ist (s. auch die beiden letzten belege unt. III A 2 b β). in den wbb. wird auf diese bedeutung erst bei Mozin-Biber ausdrücklich hingewiesen: (jedermann) gönnet ihm s. unglück, diese demüthigung se réjouit de son malheur, de la mortification qu'il essuie vollst. dt.-frz. wb. (1823) 423. sie kommt aber schon in mhd. zeit, häufiger seit dem 16. jh. vor: sô mag ich âne nôt [Bd. 8, Sp. 916] exempel sey andern, zu lernen, nicht widder das gewissen zu sundigen 30, 3, 219 W.; demnach gan ichs zwar dem könige zu Engelland, dazu dem teuffel auch fast wol, das sie solche arme elende betler uber mir werden, und sich so flicken müssen ebda 23, 28; in kurzen zeiten β) daneben findet sich gelegentlich als gegönntes ein von dem andern zwar begehrtes, aber nur scheinbares gut, das in wirklichkeit den besitzer schädigt oder lächerlich macht. gönnen bedeutet hier soviel wie 'getrost zubilligen' im sinne des ironischen zugestehens: weyl er szo mechtig ist die wort tzu verendern, wollen wyrs yhm (könig Heinrich von England) gern gonnen, das er messe kalbskopff odder eselskopff heysse, wie er wil 10, 2, 252 W.; ein kerl, der reime quält und noch der pritsche miszt, wir wollen der verleumdung gönnen, b) bei der verneinung nicht gönnen ergeben sich hier zwei verschiedene bedeutungen, je nachdem der gegenstand des gönnens eine schlechte einstellung bzw. handlung des andern ist (α) oder etwas, das für den andern selbst nachteilig ist (β). α) jmd. etwas gegen recht, sitte, ordnung verstoszendes tadelnd nicht zugestehen: ich ensach nie wîp sô stæte, (Ottokar zwingt herzogin Gertrud, Steiermark zu wie sich dein man, das Christus walt, β) nicht einverstanden sein, dasz jemandem etwas nachteiliges, schlechtes begegnet oder begegnet ist, in der meinung, [Bd. 8, Sp. 917] er habe es nicht verdient, dasz man ihm übel mitgespielt hat; jmd. wegen eines unglücks bedauern; vgl. dazu die mhd. wendung einem eines dinges ubel gunnen unter III A 2 a β: lasters ich in (den frauen) niene gan minnesangs frühling s. 86, 23; wir wollen ihn (den kaiser Ferdinand) nicht richten, gonnen ihm auch sein vngluck nicht tischr. 4, 379 W.; stammb. (1691) 684; ich bin wirklich manchmal so unzufrieden mit mir selbst ..., dass ich die schwarzen stunden ... meinem feinde nicht gönnen will verm. w. (1768) 3, 117.B. jmd. etwas von herzen wünschen, in der überzeugung, dasz er es verdient habe (auch in der verbindung von gönnen mit wollen, mögen, gern u. ä. tritt die bedeutung 'wünschen' öfter hervor, vgl. III A 3 a, III A 3 b, III A 2 b): vouloir (souhaiter) du bien dt.-frz. wb. (1740) Pp 1b; vouloir ou souhaiter du bien ou du mal à qqn nouv. dict. 1 (1762) 351; gunnen einem gutes oder schlechtes wünschen lothr. 220b; günnen wünschen, desiderare, augurare cimbr. 189a; ich jönt ich wünschte, möchte Aachen 46. 1) gegenstand des gönnens ist etwas für den andern wertvolles (für die verneinung mit nicht kommt die bedeutung 'wünschen' kaum zur geltung, da dann der ton neidischer miszbilligung überwiegt, s. ob. A 1 b; zu nichts gutes gönnen vgl. unter III A 1 a β ende und III A 1 b α, zum reflexiven gebrauch dieser bedeutung vgl. III B 1 c αββ). a) von geistig-seelischen gütern: dein nechsten hastu lieb als dich selber. z dem ersten wan du im günnest ewigs leben vnd ewige selikeit. zum andren wann du im günnest daz im got der herr seine sünd verzeihen vnd im geben vnd verleihen wöl die mittel, damit er selig mög werden brösamlin (1517) 74c; vnd hiemit sey euch gute nacht wenn dir das glücke wird ... brennen, b) von äuszeren gütern: ich gönne den städten auch bessere einnahmen, nachdem ein groszer theil derselben ihr früheres schönes besitzthum ... aufgetheilt hat. aber ich fürchte, an den offizieren werden sie sich (durch erhöhte steuern) nicht erholen ges. schr. u. denkw. (1892) 7, 84. c) von vorgängen, handlungen: zwâre ich gan iu beiden wol 2) gegenstand des gönnens ist etwas für den andern unangenehmes, nachteiliges. a) als 'wünschen aus abneigung oder neid' nur lexikalisch vereinzelt verzeichnet: einem alles unglück gönnen souhaiter de mal à quelcun dt.-frz. wb. (1740) Pp 1b. umgangssprachlich geläufig: dem gönne ich mal eine tüchtige tracht prügel, einen ordentlichen reinfall u. ä. zu übles gönnen, böses gönnen u. a. (seit Notker) vgl. III A 1 d. gern wird als inhalt des gönnens ironisch ein scheinbares gut genannt, das in wirklichkeit dem andern zum nachteil gereicht: auff einen ehrgeitzigen. [Bd. 8, Sp. 918] sich nicht br. (1901) 1, 59. auch mundartlich: a günnt em oalles, woas de hinner leen, og (nur) de eere nich schles. sprichw. 423. b) nicht gönnen 'aus wohlwollen nicht wünschen, dasz dem andern etwas schlechtes, nachteiliges begegne' (zu nichts ubelsz gunnen, nichts boses gunnen, keins argen günnen vgl. III A 1 d α, γ, δ): also schied der helt von ir III. besonderheiten des gebrauchs. A. feste verbindungen von gönnen mit bestimmten objekten (1), adverbien (2), verben (3) und synonymen (4). 1) neben halbfesten verbindungen von gönnen mit bestimmten objekten wie augen, mund, wort u. ä., ehre, ruhe, leben u. ä. (unter I und II) stehen unbestimmte objektsverbindungen mit substantiviertem adjektiv als wirklich feste wendungen und prägungen schon seit ahd. zeit. a) gutes gönnen. α) selten steht die wendung in der bedeutung I A 3 'gutes zukommen lassen, gewähren' bzw. 'gutes zu verschaffen suchen': gúates er in ónda, sôs er uuóla konda, ach, dasz ich's vergelten könnte, β) meist steht bei dem ausdruck gutes gönnen das II B 1 a entsprechende moment des herzlichen wunsches und der gewogenheit für den andern im vordergrunde, obwohl eine sichere abgrenzung gegen α oft nicht möglich ist: mir hete wilent z'einer stunde (nachdem Siegfried aufgebahrt wurde) besent alle ure deinstman darzu kein mensch recht wissen kan, ach gott, wie hat zu vnser zeit, [Bd. 8, Sp. 919] ich petracht ... keyn jud den christen nye gts gan, b) daneben stehen variierende wendungen. α) alles gute gönnen bzw. nichts gutes gönnen, durchweg in der bedeutung 'wünschen', entsprechend II B: Petrus, dua mih uuîsioba ih thir líob filu sî, nû was ir lutzel iemen wider, β) viel gutes gönnen: wann sy ist wolgetan. γ) etwas gutes gönnen: den tag, da man seinem nächsten ein für alle mal aufs ganze jahr was gutes gönnt! (1781) 18, 363 L.-M.; t.-ital. 1 (1700) 547c. δ) mehr gutes gönnen als ...: so sie (die richter) aber sehen das es gat wider den teil dem sie me gutz gunnen, dan dem anderen, so verziehen sie das vrtel Keisersbergs narrenschiff (1520) 141b. ε) das beste, das allerbeste gönnen: so wil ich und beger und gan dir des aller pesten theolog. deutsch 62 Mandel; (der liebhaber sagt von Magelone:) jedoch die weyl sie die creatur jst auff erden, deren ich das aller beste gonne in diser welt schöne Magelone 16 Bolte; stammb. (1691) 684; (1616) 1682; hat jemand einen sohn, hat jemand einen freund, ζ) zu reflexivem sich gutes, das beste gönnen u. ä. s. unt. III B 1 c αββ. c) wendungen mit zweigliedrigem objekt. vom mhd. bis ins 16. jh. formelhaft gutes und ehren gönnen: und ob ir mir gunnet ir sprechet als ein versunnen man [Bd. 8, Sp. 920] in umgekehrter wortfolge: ein grosse schar der jhenen, die mir eeren vnd gts gnnen opera omnia 1, 412 Böcking; vgl. 20, 332, 33 lit. ver.; darumb vermahne ich dich, ob du mir anderst ehren vnd guts günnest, so wehre mir diesen kampff nicht buch d. liebe (1587) 79d; nach solcher verloffner abrede do sahen alle die, so dem stammen Zimbern ehren oder guets gonten, ungern, das der kauf für sich sollt geen und die nutzlichen güeter in frembde hend kommen Zimmer. chron. 23, 19 Bar. variierend: und alle, die mir gunden d) übles gönnen, böses gönnen u. a. als feste wendungen für abneigung und miszgunst einem andern gegenüber, zu II B 2 'wünschen'. α) übles, nichts übles, alles übel ... gönnen ist seit bis ins 18. jh. lebendig: die mir ubeles gunnun qui cogitant mihi mala 3, 102, 27 P.; diê mir ubeles unnen qui quaerunt mala mihi ebda 2, 282, 10; schemen müssen sich vnd zu schanden werden, die mir nach meiner seelen stehen, das sie die vmbbringen, zu rück müssen sie fallen, vnd zu schanden werden, die mir vbels gönnen ps. 40, 15; ordent er sein vorderwart mit dem grauen Gui von Montpolier, der Reynharten vbels gundt hertzog Aymont (1535) d 4a; von den fier ketzeren 4, 48 Fuchs; t.-ital. 1 (1700) 547c; und die königin (Jesabel) ist so gottlos, dasz man ihr alles übel gönnt I 51, 141 W.; das ander teyll der lieb gegen den nehisten hatt s. Stephan damit ertzeygt, das er auch seynen eygenen mordern nichts ubelsz gunnte 10, 1, 1, 265 W.; ders. br. 10, 11 W. β) leides gunnen, schaden gunnen im mhd. sind wohl nur variationen der geläufigen wendung unter α: got sælden im verbünne dô sprach er 'bistuz Urjâns? γ) böses gönnen: und du begerst und gannest und tust mir das aller pöst, das du kanst oder magst theol. deutsch 62 Mandel; wer seim bruder böses günnet und gedenckt, der ist werd, das man yhn für gerichte lade (1527) mon. Germ. päd. 21, 32, 5; sie were darumb in orden gangen, das si eim jeden alles gts wnschet, und nit, dz si jemands bses gnnen solt v. d. zung (1544) 80a; wer ist unter uns, der dem nachbar, dem freund, dem bruder, dem kollegen das kleinste böse gönnen würde? s. w. I 6, 369; ich gönne niemans böses, sonderlich sol ja kein christ einem andern den zorn gottes wundschen 54, 391 W.; was gott thut, das ist wohlgethan, δ) arges gönnen, nur in der verneinung belegbar: gedenck wol an die freunde dein der frömmste muth ist gottes muth, [Bd. 8, Sp. 921] 2) seit dem mhd. wird gönnen häufig mit adverbien oder adverbialen bestimmungen verbunden; durch sie wird der in allen bedeutungen von gönnen mitgegebene gesichtspunkt der inneren zubilligung unterstrichen. über nur gelegentliche verbindungen wie mit rehten triuwen (s. u. III B 1 a β αα), gnädigst (s. ob. I B 1 a) u. a. hinaus treten adverbien allgemeinerer bedeutung in feste, formelhafte beziehung zu gönnen. a) am häufigsten wohl 'gern' und z. t. dessen gegensatz übel, beide besonders im mhd. α) wohl gönnen. zu I B 'erlauben': (die eltern zu dem kranken ritter:) dann so er (ein floh) vieleicht wirt erwischt wente in allen landen vnde ryken vornehmlich zu II A 1 'zubilligen': die andern muosen alle dô gap er (Rüdiger) Gêrnôteein wâfen guot genuoc, 0 zu II A 2~~, mit negativem objekt: wie denn der teuffel und die welt sonderlich solchen todt jm (Christus) darumb auff legen unnd wol günnen, der von gott selb ein verfluchter todt genennet wirt 52, 806 W.; umstände, daraus ich nothwendig abnehmen konte, dasz die gantze nachbarschafft ihn dieses unglücke wohl gönnen müste ged. u. erinn. (1720) 1, 3. 0 zu II B 1~~ 'wünschen': (in einem spital in Nürnberg wäre der spitalmeister der kranken menschen) eins teils gern ledig gewesen vnd het in gesuntheit wol gegund Till Eulenspiegel 25 ndr. zu formelhaftem part. praes. wohlgönnend s. u. IV 2. β) in der mhd. literatur wird auch ein gegenteiliger ausdruck zu wol gunnen gebräuchlich, der nicht besagt, wie sehr, sondern wie wenig man jmd. etwas zubilligt, und zwar etwas unangenehmes, also ebenfalls aus einer wohlwollenden einstellung heraus (vgl. II A 2 b β), einem eines dinges ubel gunnen 'ihn wegen etwas bedauern' (vgl. 1, 1119): ... ach wê wie übel gunde [Bd. 8, Sp. 922] 'ich möchte nicht gern, dasz ihr umkämet' altdt. wälder 3, 179 in: mhd. wb. 1, 33a. b) seit dem spätmhd. kommt mit etwas stärkerem ausdruckswert gern gönnen neben wohl gönnen auf und verdrängt dieses in neuerer zeit. α) zu I 'zukommen lassen': liebt den, der für liebe brennet; β) am häufigsten unterstreicht gern die innere zubilligung, entsprechend gönnen II, vgl. auch es ist euch gern gegönnt unt. B 2 aβ ββ: swie gern ich disem trugnære ich leid es williglich, des falters flatternd kosen, ich (der pfaffe) musz mich wol hüten vor im (dem mesner); gerne gönnen wir die schnellste reise, γ) der ausdruck wird gelegentlich erweitert und verstärkt, s. schon ob. Ottokar unt. β: gönne ihnen der ehren für mir gar willig vnd gerne, wil mich von einem jedern, ein bessers zu lernen nicht schemen (16. jh.) meisterges. 34 ndr.; mit willen vnd gern gönnen feldbau (1551) 536; desgleichen sie (die engel) auch an den gaben c) steigerungen von wol gunnen, gern gönnen sind baz gunnen und später lieber gönnen, am liebsten gönnen. [Bd. 8, Sp. 923] α) b a z gunnen, zu I A 'zukommen lassen': Kriemhilt, liebiu vrouwe, jâ sult ir mir (Hagen) sagen mich wundert dicke daz ein wol gerâten man ihr (der zechenden) freundschafft die ist mechtig gros: jane redent siz durch deheinen haz, β) die wendung lieber gönnen ist jünger und seltener: wem solt ich mein herz lieber gönnen (zum herzog nach dessen brunnenkur:) γ) am liebsten gönnen: welchem theil zeuge den gewin und sieg dieser sachen am liebsten gönne (frage an den zeugen) tract. de magis (1591) 3, 79; einen nichtswürdigen und schlechten mann aber, dem ich sie noch am liebsten gönnen würde, zu nehmen, dazu ist sie selbst zu stolz 2, 11, 17 L.-M.; doch gönne ich dir am liebsten diesen triumph (und nicht mir) Göthe IV 41, 129 W. d) der ausdruck von herzen etwas gönnen mit seinen varianten kommt in mhd. zeit auf, wird aber, wie es scheint, erst seit dem 16. jh. häufiger. α) von herzen gönnen. zu I: wip unde man, es räth offt mancher einem mann, β) in älterer sprache wird der ausdruck noch gern variiert: daz man fon allime herzin allin ludin wole gudis gunne parad. an intell. 62 Strauch; inde de goyde got messe ir goinen, dat sy (frau Gertrud) geneydeclyge inbonden [Bd. 8, Sp. 924] werde: des gain ich ir van alle mime herzen wayl (1367) bei privatbr. d. mittelalt. 1, 5; was ich mit recht den gunden sol ich günn dirs ouch von hertzen wol im hertzen lieb gnstu vns zwar γ) daneben seit dem 16. jh. herzlich gönnen: sie hat villeicht auff diser erd e) neben den obigen, die innere stellungnahme unterstreichenden zusätzen begegnen gelegentlich adverbien, die in einschränkender beziehung auf das sachobjekt das masz des gegönnten bestimmen: einmal war einer mutter ihr kind ... ertrunken, sie rief gott und seine heiligen an, ihr nur wenigstens die gebeine zum begräbnisz zu gönnen br. dt. sagen (1891) 1, 40; die tage, die uns die vorsehung noch gönnen wird (les jours que la providence nous accordera encore) vollst. dt.-frz. wb. (1823) 423; s. auch gönnten ihm das leben kaum Weisze unter II A 1 bγ. 3) noch bezeichnender als die nähere bestimmung durch ein adverb ist die verbindung des wortes als abhängigen infinitivs mit einem verb, das den wunsch oder willen bezeichnet und damit die innere einstellung des gönnenden gegenüber einer vorzunehmenden handlung oder verhaltensweise unterstreicht. a) das gilt besonders für wollen, mit dem gönnen seit dem mhd., vor allem aber seit dem 16. jh. in seinen verschiedenen bedeutungen sehr häufig verbunden wird. α) in der einfachen aussage. gott oder höhere mächte als gönnend: und wird (dies büchlein) sonderlich handeln von der schnen lilien, welche gott der letzten welt gnnen wil theosophische send-briefe (1682) 20; auch seelen, welche nicht gleich weisen denken können, doch da das schicksal ihn (den kurfürsten Friedrich v. Brandenburg) so wil ich iu vröude gunnen, unt mir leid[e]s diewile ich lebe lasz ab von der bethörten wuth; β) in verneinender aussage kommt entsprechend die mangelnde bereitschaft oder die bewuszte ablehnung zum ausdruck: (gedicht auf eine tote:) silber und gold hatt ich vast vil, [Bd. 8, Sp. 925] der himmel wil nicht mehr der erde saamen günnen wir wolden Rüedegêrengetragen haben dan: γ) in einer persönlich gerichteten bitte oder einer frage: (so) wol uns e. f. g. gynden und zulossen (Weyersheim 1525) d. dt. bauernkrieg 192 Franz; wollt ihr und mir bey euch ein kleines räumlein günnen δ) in bedingungssätzen: wann mir die götter wol besunnen, man sagete mînem herren,Kriemhilt sî âne man, ε) im abhängigen satz nach einer bitte: kemen die selben zwene mit einander zum schultheiszen und beten ine, das er ine gonnen wolt, das sie sich einten (1449) weisth. 6, 32; das ir uns wöllent gunnen vische zu koufen (Straszburg 15. jh.) bei 1, 222a; so bitten wyr sie (die bilderstürmer) n gar freuntlich, wollten uns doch auch gonnen zu thun, das sie selber thun 18, 82 W. ζ) mit wollen in sehr abgeschwächtem sinn: in bei sein eyner grossen menig des volcks von Rom vnd von Alba, die schawen wolten wem die gött des siegs vnd der ehren günden wolten Livius (1551) 9a; ich wollte den Süddeutschen die strafe gönnen, Östreichs ruin mit zu erleben und vom zollverein abgelöst zu werden briefw. zw. Freytag u. Treitschke (1900) 105. η) in erweiternder verbindung mit adverbien, namentlich im 16. u. 17. jh. wohl gönnen wollen: er hat ainer ringen burdin begeret und erwelt im selber die swärsten; wir wöllens im wol günden Äsop 43 lit. ver.; ich (Luther) wolt ihn, der doch mein ergester feindt ist, wol gunnen, das er babst wer tischr. 1, 330 W.; ich wölt eüch wol ginnen, das ir wisztendt wie weit sich ewer gwalt und alle öberkeit strackte 3, 119 ndr. gern gönnen wollen: darüm spricht s. Paul zun Corinthern aus groszem mitleiden und erbarmen also: wollt gott, ihr regiretet! o, wie gerne wollt ichs euch gönnen tischr. 4, 453 W.; das studieren lest sich gar miszlich unnd schlim an ... ich wil einem andern die lust für mir gerne gönnen com. v. stud. leben (1657) f 4b. ungern gönnen wollen: gott hat dein vergessen, er will sich dein nit annemen, er will dich erhungern und wolt dir ungern ein stuck brods gönnen 52, 172 W.; sein stieff-sohn, der Tiber(ius) den er nicht leiden können, [Bd. 8, Sp. 926] b a z gönnen wollen: so wolt er gedachte sein jungere dochter, fröle Anna, niemandts basz, dann seiner sön ainem gonnen Zimmer. chron. 21, 123 Bar. lieber gönnen wollen: dan iuncker Peterman von Offenburg hab sy wellen kouffen und 600 guldin bar gen, noch hab er miers lieber wellen gönnen 96 Boos; einen schatz ..., den er (der vater) mir ... lieber als meiner mutter gönnen wollte I 23, 51 W. b) nahe verwandt, aber ungebräuchlicher ist der ausdruck gönnen mögen: darumb werden sie (die anhänger des papstes) der gnedigen straffe nicht werd sein, das sie erhenckt, ertrenckt, geköpfft, verbrennet würden, welchs jnen zu wundschen were und ich wol gönnen möcht 50, 88 W.; zum neuen ankömmling meinen herzlichen glückwunsch. ich hätte ihnen (Göthe) wohl ein pärchen gönnen mögen, aber dazu kann ja rath werden (1795) br. 4, 312 Jonas; sie möchte sich denn noch durch einige erfolge in der litteratur uns bemerkbar machen, was ich dem armen dinge doch von herzen gönnen möchte br. (1893) 222; vgl. auch schweiz. id. 2, 332. ähnlich im mhd. gunnen geruochen: ouch sülnt ir vallen an iuwer knie c) von anderen verbindungen sind nur die mit sollen und müssen noch bemerkenswert, weil sie einen äuszerlich-rechtlichen oder moralischen zwang bezeichnen, unter dem gegönnt wird und der der eigentlichen wortbedeutung von gönnen als einer freiwilligen, bereitwilligen einstellung entgegengesetzt ist. α) gönnen sollen, besonders in spätmittelalterlichen rechtsverordnungen: so sol der schultheis dem butel von Remlingen darnoch günnen zu pfenden (1448) weisth. 6, 61; ein erbherr sall gonnen gutt zu teilen also, dasz es ihm nicht schetlich sey an seinen erbzinssen stadtrechte v. Eisenach, Gotha u. Waltershausen 221 Strenge-D.; den andern soll er (der mensch) ginden β) gönnen müssen: sondern, da wir gehort, das er (ein geistlicher) von der stat Stetin vrlaub genomen vnd nu frey were, vnd gesehen, das er geneigt, sich zu denen von Luneburg zu begeben, haben wirs mussen zulassen vnd im gonnen, das er sich verbessert, vnd solchs also von seinen wegen dem rat zu Luneburg zugeschrieben br. 8, 65 W.; aber der vberwundene, welcher einem andern das kräntzlin gunnen muss, verbirgt sich stillschweigend Plinius (1565) 428; sie müssen ihm (dem onkel) unter allen umständen das wort gönnen. es bleibt doch immer die möglichkeit seiner zustimmung ges. w. I 5, 68; den rest meiner crêpes muszt du mir schon gönnen Simone (1950) 61. 4) seit dem spätmhd. und vor allem im 16. und 17. jh. zeigt sich auch bei gönnen die besonders in der kanzleisprache gepflegte neigung, einem wort durch koppelung mit einem ähnlichen gröszeres gewicht zu verleihen. für die grundbedeutungen des wortes sind diese 'synonymen' reihungen aufschluszreich: a) entsprechend I A 'zuteil werden lassen, gewähren'. gönnen und verhängen: warumbe dû (gott) gunde [Bd. 8, Sp. 927] gots, ein ding zu brauchen, nit wie wir wöllen, sonder wie ers vns günnt vnd gibt sprüchw. (1541) 1, 97a; einem hauszhalter geburts ja wol, b) entsprechend I B 'gestatten, erlauben', besonders rechtssprachlich. gönnen und erlauben: und haben (wir) in (ihnen) von sundern gnaden erlaubt und gegunnet, erlauben und gunnen in auch mit dem brief, ain insigel ze machen und ze haben (Wien 1395) deutschtum i. Südtirol 2 (1928) 242; (Nürnberg 1422) städtechron. 1, 246; wann wir doch dehainem der unsern ungern wider yeman ichtes günden oder erlauben wölten, da er nit rechtens zhette (Augsburg) städtechron. 5, 347; manus remittere in aleae ludo seinen gesellen der gefält hat, ein anderen wurff lassen thn, jm ein anderen wurff gunnen oder erlauben dict. (1556) 802a. gönnen und verwilligen: darumb so sollent sie alle fürbas einen glichen stubenzins geben, einer sovil als der ander. und daruf an unser herren meyster und rat und die 21 begert haben inen das zu günnen und zu verwilligen, so habent die rete und 21 inen das gütlich zugelassen und verwilliget (1493) bei Straszb. tucherzunft (1879) 97. gönnen und zulassen: dasz sie Hannibal einlassen solten, vnnd er jnen günden vnd zlassen bei jren alten herkommen vnd freiheyten z bleiben Livius (1551) 122a. gönnen und gestatten: (Emser) soll uns von menschengesetzen frey geben ... odder ... doch günnen und gestatten, das wir sagen mügen, sie seyen uns nit noth noch nütz 7, 669 W. c) entsprechend II B 'etwas künftiges gern zubilligen, wünschen'. gönnen und wollen: er will vnd gönd jm (ein christenmensch seinem nächsten) das er ewiglich selig werd bilgersch. (1512) b 6a. gönnen und wünschen: von hertzen wündschen und gönnen wir jhnen (den mönchen) die seligkeit und das ewige leben (1545) 51, 18 W.; ich bin ein freund der klosterländer B. neben der grundstruktur jmd. etwas gönnen — d. h. einer person (dat.) eine sache (akk.) oder einen sachverhalt (dasz-satz, infinitiv mit zu) — haben sich andere charakteristische verwendungen herausgebildet: das gegönnte ist nicht eine sache, sondern eine person (1 a); oder es wird nicht einer person, sondern einer sache etwas gegönnt (1 b); für sich zu nehmen ist der reflexive gebrauch (1 c). auch die passivkonstruktion sowie das participium perfecti gegönnt sind gesondert zu betrachten (2), dazu die gerundivische wendung es ist ihm zu gönnen (3). gelegentlich wird das akk.-objekt durch eine zweckbestimmung ergänzt, ohne dasz sich dadurch für gönnen selbst etwas besonderes ergibt: vrouwe Minne, ich wil dir danken, ... [Bd. 8, Sp. 928] gönne dem herbst zum eigenthume 1) besonderheiten hinsichtlich des inhalts oder des zieles von gönnen (d. h. des akk.- [älter des gen.-] oder des dat.-objekts). a) dasz auch eine person — gleichsam als ein sachwert — jmd. gegönnt wird, ist eine schon seit dem ahd. vorhandene möglichkeit. α) gott oder höhere mächte als gönnend: bigínnu ih hiar nu rédinôn, uuio er bigónda brédigôn (Laudine will Iweins gemahlin werden) darumb ich bitt (das neugeborene töchterchen sagt zum vater:) β) der mensch als gönnend. αα) 'jemanden einem anderen zur dienstleistung zur verfügung stellen, ihm das recht einräumen, jemandes dienste in anspruch zu nehmen': ich wil ouch mit mir füerenfünf hundert mîner man, dô was ab ich sô vrô der stunde ββ) in speziellem sinne umschreibt gönnen hier die zustimmung dazu, dasz jemandem ein mädchen zur ehe gegeben [Bd. 8, Sp. 929] wird, vgl. auch ob. Zimmer. chron. unt. A 3 a η, unten I 24, 171 W. unter 2 aβ αα: daz si (die fürsten und bürger) wolden nemen war, ich liebe Agnes, gönnt sie mir zur gattin γγ) andere fälle sind selten: und was liegt daran, ob ihr die alte Zunzen das kleine (ein kind) gegönnt hat oder nicht! nun sind sie tot ges. w. (1905) I 2, 45; ich will auch keine kinder, denn ich gönne sie der sklavenwelt nicht ges. dicht. 2, 178 Litzm. mit einer sachvorstellung als dativobjekt: und warum gönntest du mich nicht dem Weichselstrande? b) als ziel des gönnens (dativobjekt) werden seit dem 16. jh. (Fischart) und besonders seit dem 18. jh. in dichterischer sprache auch eine sache, ein sachzusammenhang oder — statt der person — organe oder gemütszustände der person genannt; doch bleibt hier immer eine personvorstellung erhalten. das verb hat meistens die grundbedeutung I. α) dativobjekt ist eine sache oder ein sachzusammenhang. dichterisch preziös: sag o sonne meiner seele, sage doch, wo weidest du? und gab dir die natur, ein fühlend aug zum weinen, den säulenschlanken dächern si setzen frey die netten füszchen drein, [Bd. 8, Sp. 930] w. (1832) 10, 2, 133. vereinzelt soviel wie 'überlassen': doch wächst das ungestüme meer im sturme ... β) dativ ist ein seelischer wert oder eine betätigung des menschen, die als abstraktum personifiziert erscheint: die liebe sucht ... (Leo:) darum richte dein herz zu einem ziele der hofnung, weil du die lehren γ) dativobjekt ist ein organ des menschen, das in einer bestimmten hinsicht für diesen selbst steht: dem leib ein räumlein gönn iezt nagestu am hunger-tuch, gönne dem gepreszten herzen c) reflexiver gebrauch. α) die reflexive verbindung 'sich etwas gönnen' schlieszt an beide grundbedeutungen des verbs an. αα) zunächst zu II, wenn der folgende beleg hierher zu stellen ist: er (Tristan) sprach 'frouwe, tuont iûwerm libe sô bist duz alterseine [Bd. 8, Sp. 931] günnen sich net 'z baip von den andern (nicht begehren des nächsten weib) cimbr. 189a. ββ) meist aber drückt das reflexiv gebrauchte gönnen eine auch nach auszen wirksame stellungnahme sich selbst gegenüber aus. die bedeutung schillert dabei oft zwischen 'sich etwas gutes oder angenehmes zukommen lassen' (zu I A 3) und 'sich etwas gutes erlauben bzw. sich einräumen oder zugestehen, es zu haben' (I B 2). selten tritt die bedeutung 'zukommen lassen' klar hervor: nun ist das püppchen eine kommerzienrätin und kann sich alles gönnen, auch das ideale ges. w. (1905) I 8, 14; liebe kleine mama, gönn dir viel gute und freudige ruhe br. 2 (1950) 424. die mehrzahl der fälle spielt dagegen mehr oder minder nach 'zugestehen, einräumen' hinüber, seit dem spätmhd.: ganst dû dir selben guotes, dû solt ouch im (deinem nächsten) guotes günnen 1, 359, 20 Pfeiffer; jeglicher günt jm selbs das best (bei tische), in der verbindung mit nicht oder kaum tritt dabei der beweggrund des geizes besonders hervor: aber zu einem geitz wanste werden und den pfenning so hoch halten, das du ihnen dir selbst und andern zu gebrauchen nicht gonnest, ... das ist zumahl ein schendlich laster 47, 357 W.; es ist kein schendlicher ding, denn das einer jm selbs nichts guts gönnet, vnd das ist die rechte plage fur seine bosheit Jesus Sirach 14, 6; noch gönnt er jm selbs nit die speyss Gesners thierb. (1563) 470; er gönnt sich selbst kaum einen biszen und überzehlt nur stets sein geld denn er selbst, γγ) seit dem 18. jh. hält sich das wort bis zur gegenwart in verbindung mit wenigen ziemlich festen objektvorstellungen wie ruhe, rast, erholung, genusz (oder die zeit zu ihnen). dasz man sich dabei weniger etwas 'zukommen läszt' als sich 'einräumt, zugesteht' (s. I B 2), kommt in den negativen aussagen noch deutlicher zum ausdruck als in den affirmativen: ich hoffe zwar, dasz ruhe und pflege, die sie sich wenigstens in Salzburg werden gegönnt haben, alles so ziemlich wieder gut gemacht haben wird 18, 24 L.-M.; den tag, als er angekommen war, gönnte er sich ruhe s. w. 3 (1911) 89; wer sich ruhe gönnte in Florenz, trat in den hintergrund Michelangelo (1890) 1, 92; die erholung, die er sich gönnt ges. schr. (1891) 1, 144; mitunter gönnte sie sich einen stillstand in der arbeit ges. w. (1905) I 5, 4; doch tretet ein, gönnt euch ein ruhestündchen, [Bd. 8, Sp. 932] glasperlenspiel (1943) 1, 342; zeit zum atemholen hab ich mir alleweil noch gegönnt ges. schr. (1891) 2, 9; es schien mir immer möglicher und leichter, mich mit meinen sternen zu versöhnen und mir von der tafel des lebens noch den einen oder anderen schönen bissen zu gönnen Peter Camenzind (1950) 152; 172; kaum gönnte man sich die ruhe der nacht briefw. u. tageb. (1886) 2, 23; anderthalb tag' arbeitet er (der riese) so, kaum gönnet er zeit sich, δδ) in der verbindung niemand etwas gönnen als sich selbst oder jmd. mehr oder weniger gönnen als sich selbst meint das verb besonders die innere zubilligung, zu II A 1 a: das kain volck auf erdtrich ist stoltzer vnd hoffertiger vnd nyeman kainer eeren günnen noch zulegen mag dann ynen selb Fortunatus (1509) 102 ndr.; darumb nennet man einen eygennützigen, der niemand guts günnet, denn yhm selbs ... eynen hund sprichwörter (1534) 403; allein Hans koch günnet niemandt der ehr, dann ihm selbs sprichw., schöne weise klugr. (1570) 25b; wenn meine gesundheit mich nicht hindert, eine arbeit auszuführen, mit der ich jetzt umgehe, so gönne ich die marmorbüste niemanden anders, als mir selbst (1794) br. 4, 36 Jonas. in gleicher richtung liegend zur umschreibung eines herzlichen wunsches, entsprechend II B 1: vil mêre iröiden ich ir gan dann ich mir selben gunde gelegentlich aber auch von einer äuszerlich vollzogenen zubilligung, entsprechend I B 2: all menschen sein mêr genaigt zu tadeln dan zu loben, ain ieder günt im selber mêr guets dan seinem nechsten; eim ietlichen ist das hemmet nêhner dan der rock s. w. 4, 8 bayer. akad.; er gönnt weder sich noch andern etwas gutes nec sibi bene esse potest pati, nec alteri teutsche id. (1797) 56b. β) die verbindung sich (akk.) jemandem gönnen oder auch sich einer sache gönnen bleibt auf die gelegentliche verwendung in dichterischer sprache beschränkt (im anschlusz etwa an I A 2 b): wærent ir nû wîse daz ich im mîn gunnen sol (zur gemahlin) derselbe Iwein 2068; gewisz, wenn mein Adonis nur freude! nun wendet sie sich gegen uns, steht, und gönnt sich der liebenden blick, ich schliesze mund und augen γ) mundartlich begegnet die wendung sich wohin gönnen 'sich wohin wünschen': bia in sain homant günnet sich vorloarandar roméar (wie nach seiner heimat sich wünscht [Bd. 8, Sp. 933] ein verlorner pilger) cimbr. 189a; vgl. auch rhein. wb. 2, 1492 unter 3. δ) auch die wendung sich nicht gönnen 'sich nicht glücklich, heimisch fühlen, heimweh haben' scheint mundartlich beschränkt zu sein: he gönnt sech net on dem haus (on dat h.) rhein. wb. 2, 1492. 2) das participium perfecti gegönnt. a) in der passivkonstruktion es ist ihm gegönnt. α) selten wird dabei der gönnende miterwähnt: das liecht vnd der schein der sonnen ist jhnen (den geistern) von gott verbotten, vnd nit gegönnt noch zugeeignet volksb. v. dr. Faust 73 ndr.; der kayser war kaum vom pferd, da kam einer und klagte, dasz ihm von hoher hand eine kleine präbende gegönnet sey. allein die canonici fordern ... viel statuten-gelder schr. (1663) 78; von der ... druckfreiheit kann man ... nicht sagen, dass sie ... vorhanden sey, wo sie den schriftstellern bloss durch den guten willen der gerade jetzt regierenden gegönnt wird, wenn sie nicht durch ... gesetze gesichert ist Europa 2, 75 Schlegel. β) in den meisten fällen ist der gönnende aus dem zusammenhang leicht zu ergänzen. αα) das verb zielt hier gewöhnlich auf die grundbedeutung I 'zuteil werden lassen': dem selben Menelao nit so vil z schaden komen mag ain nachte die mir gegöndt wirt translat. 64 Keller; einen solchen gwalt häst du bekommen, das kelbern fleisch jn (den schwangern) auch wirdt gundt auch mit einer person als gegenstand des gönnens (siehe III B 1 a β ββ und γγ): so nement die heimlichen rat ein fürsprechen. der wurt ihnen gundt Endinger judenspiel 98 ndr.; genug, die sache ist abgethan, Lucinde ist ihnen (anrede) gegönnt (zur gattin) I 24, 171 W. ββ) selten steht das wort im sinne innerer zubilligung, entsprechend II. nur der satz es ist euch gern (wohl) gegönnt und die entsprechende verneinung das ist mir nicht gegönnt sind zu festen wendungen geworden: ich mahnt' es fleiszig an es sollt sein nicht vergessen, [Bd. 8, Sp. 934] den händen fällt plattdt. 164b; westf. 87b. entsprechend die beteuerung: gunn derús! (= ich gönne dir es) sagt man zu einem, dem beim essen etwas in die luftröhre kam, weil man meint, dass dieses durch den neid eines tischgenossen geschehen sei Kärnten 127. auszerhalb festen formelgebrauchs: eines feinde (d. i. dem feinde jemandes) were aber der tod am liebsten gegönnet dt. Dädalus (1675) 1, 874; eine reise nach Italien ... wird einem so unterrichteten manne ... gern gegönnt I 49, 1, 250 W. γγ) die formel das sei dir gegönnt oder es möge mir gegönnt sein ist seit dem anfang des 19. jhs. bezeugt: das sei dir als erklärung gegönnt s. w. 15 (1857) 101; und mir sey gegönnt hier jener treuen jugendforschungen zu erwähnen II 7, 181 W.; mögen sie noch lang auf dieser sonnigen höhe wandeln und es mir gegönnt sein, mit dem ächten freundschaftsgefühl ihnen noch eine weile folgen zu dürfen (1891) an C. F. Meyer in: br. 311 Langm. γ) seit dem ende des 18. jhs. begegnen häufiger fälle, in denen die vorstellung von dem, der gönnt, unklar bleibt. αα) zum teil sind es einfach die umstände, durch die etwas gegönnt ist: ich werde die musze, die mir gegönnt ist, zum dienste derer anwenden, die an meinen arbeiten einiges gefallen haben können I 40, 191 W.; dem localen einflusz der katholischen magnaten ... war ein bei weitem gröszerer spielraum gegönnt s. w. 15 (1875) 45; ich bin gekommen, ... um den augenblick, der mir gegönnt ist, zu benützen, sie um verzeihung ... zu bitten s. w. 5, 1 (1908) 373. ββ) meist aber weist der zusammenhang auf eine besondere gunst des schicksals hin, die sich als gnädige gewährung (I A) oder erlaubnis (I B) äuszert, besonders bei Göthe: eilen sie, die guten jahre, die ihnen gegönnt sind, wacker zu nutzen I 21, 311 W.; da ich ... deshalb, was mir an geisteskräften gegönnt ist, rathlich zusammen zu halten habe IV 41, 35; nur uns armen, die wir wenig oder nichts besitzen, ist es gegönnt, das glück der freundschaft in reichem masze zu genieszen I 22, 18; ich werde so fortfahren, so lange es mir gegönnt ist IV 39, 182; die wonne dieses kusses (was) der feige nie besitzen kann, was kaum und wenn dem mond zu denken wär gegönnt denn zu den grenzen der welt kam keiner; aber inzwischen b) das participium perfecti gegönnt hat auch in der attributiven verbindung mit einem substantiv seinen verbalen charakter bewahrt. α) ausgang (subjekt) und ziel des gönnens (dativobjekt) werden meist mitgenannt und machen die konstruktion schwerfällig: doch spüren wir in disem stück (in der rettung der kinder) β) gelegentlich müssen ausgang und ziel des gönnens aus dem zusammenhang ergänzt werden: hingegen wie kan sie (die göttliche majestät) ehrwirdiger erhaben vnd geprisen [Bd. 8, Sp. 935] werden, als so man gehorsamlich nach dero gegontem mittel inn ehrlicher keuscheit jm dienet? Garg. 96 ndr.; (der mund) wil seyn gegüntes lob nicht mindern, sondern strcken, entsagte sie (die natürliche tochter) der nicht gegönnten höhe (d. h. der anerkennung als prinzessin), γ) nur als ausdruck schicksalhafter gunst (s. ob. a γ ββ) gewinnt das partizip vereinzelt adjektivischen charakter: so liebte ich es, an gegönnten stunden mich in bildern und vorstellungen zu ergehen, wie sie eben der gemüthslage zusagten s. w. 1 (1904) 5. δ) die verneinung ungegönnt im sinne von 'ungern zugebilligt' schlieszt an gönnen II A 1 b an: die alten Nüszlers gönnen nicht einmal solchem kleinen wurm das mittagessen, und, Bräsig, ungegönntes brod ... hir was sei en beten ut de pust, und Bräsig föll in: ja, fru pasturin, ungünnt brod soll fett machen w. 1, 64 Seelm.; ongegönnt brot ward ok gegeten in der not braucht man nicht empfindlich zu sein rhein. wb. 2, 1492. 3) passivischer verwendung schlieszt sich der gerundivische ausdruck es ist jemandem zu gönnen an. a) er unterstreicht besonders die innere stellungnahme, mit der jmd. etwas zugebilligt wird bzw. sein soll, und betont sie oft noch durch das adverb wohl: wenn dieses nun dein eidam ist wahrlich das kurze leben, es wäre dem menschen zu gönnen, jungen lüten, die gege (den) zitgeist rönne (rennen), b) für äuszeres gewähren steht der ausdruck kaum: welchem unter denselben (beispielen) der forzug zu gönnen und zu folgen sei hochdt. rechtschr. (1657) )( 4b; zugleich wäre bergrath Lenzen ein gratial von etwa 25 thalern zu gönnen, da er sich wirklich gut gehalten IV 19, 435 W. C. ellipse eines oder beider objekte. 1) seit dem 15. jh. wird das dativobjekt öfter ausgelassen, doch kann es gedanklich immer ergänzt werden. a) in der bedeutung I B 1 'erlauben', zunächst besonders in verordnungen: umb das sie nie wolten gonnen die statt Bamberg besser bewarn mit mauren, greben und thurmen (15. jh.) chron. d. st. Bamberg 1, 6 Chroust; Straszb. zunft- und polizeiverordn. d. 14. u. 15. jhs. 22 Brucker; nach dem sie jhr landschafft bekommen, [Bd. 8, Sp. 936] stosz alles aus, nim alles hin, gönne, dasz ich diese nacht noch will der ritter nicht den aufbruch gönnen 0 zu I B 2~~ in dem engeren sinne von 'einräumen': der käyserl. richter dieses orts ... wolte diesen zank länger nicht gönnen Herkuliskus (1665) 6; ich will und kann dein (gottes) thun nicht hindern! b) als 'zuteil werden lassen', durch gott oder einen menschen, vgl. I A: den bsen wirt jhrs gts belont vnd was gott selber gibt vnd gan, gott, der du hast gegönnt, dasz wier so haben können frucht-tilgende gesellschafft war wenig deutsch gesinnet — c) auch als innere zubilligung, zu II A: der teuffel gönnet diese herrligkeit dorin der mensch geschaffen ist, nicht warhafftige ursachen (1564) B 2a; der gunnet nicht du leistest, merk ich, selber dir gesellschaft! d) mehr als wunsch, zu II B: so wil ich und beger und gan dir des aller pesten und gebe und tete es dir gernn, möchtestu es genemen und emphahen; gleich als gott ausz der menscheit sprech: ich pyn eyn lautter, eynfeltig güt, alszo mag ich auch nit wollen, begeren, gegunnen, getun oder geben dan gut theol. deutsch 62 Mandel; können wir nicht viel gutes tuhn, so sollen wir viel gutes gönnen si gratia referri non potest, vota certe pro salute benefactorum suscipienda sunt stammb. (1691) 684. mundartlich als wunsch im conj. prät., soviel wie 'ich wollte': ech gönnt, ech wör rich, — ech läg em bett u. a. rhein. wb. 2, 1492. 2) vereinzelt scheint auch ellipse des akkusativ objekts vorzuliegen, aber wohl nur älter und in satzkonstruktionen wie den folgenden: hastu bessern grund, gan ich dyr wol 15, 298 W.; dasz ich meinem nächsten mag 3) sehr vereinzelt auch bleibt die wohl nur stilistisch zu wertende ersparung beider, aus dem zusammenhang ergänzbarer objekte: ach wie blind ist man doch, dasz man die schand (die wilde ehe der priester) nit hinnimmt (beseitigt), so doch got darzu günnet (d. i. die ehe der priester [Bd. 8, Sp. 937] erlaubt) und alle vernunft dt. schr. 1, 46 Schuler-Sch.; fhrst jhn (den satan) gewis am starcken zaum, D. absoluter gebrauch des wortes ist äuszerst selten. wo er begegnet, umschreibt er, im sinne von II A, die wohlwollende haltung anderen gegenüber, vgl. auch DWB gönnen, n., unt. b: wenn man sich mit guten leuten samlet, geben sie nicht, so gönnen sie doch d. Teutschen weiszh. (1605) D dd 2a; (1616) 1682; bringt honig mir, eisfrischen honig! IV. die im mnl. (s. 2, 2064) und im an. (s. 654b) vergleichsweise häufige verwendung des wortes als intransitivum mit personalem dativobjekt im sinne von favere alicui 'jemandem gewogen, geneigt sein, ihm gewogenheit bezeigen' ist im mhd. nur spärlich, häufiger aber im mnd. bezeugt; als schmaler überlieferungsstrang läszt sie sich bis ins frühe 18. jh. hinein deutlich verfolgen, wie sie auch der ableitung gönner (s. d.) als grundlage dient und in den ableitungen gunst (s. d. sp. 1107) und günstig (s. d. sp. 1127) spürbar hervortritt. für die ältere deutsche überlieferung bezeichnend ist dabei eine spezielle anwendung im sinne politischer parteigängerschaft, die vor allem mnd. nachweisbar ist, s. u. und die belege bei 2, 166. 1) in zusatzloser verwendung. im ersten beleg nur vielleicht hierher, wenn nicht zum elliptischen gebrauch III C 2: nie muoter gunde ir kinde baz nu, waz klage ich, sit si mir ê der phalzgrâf het gunt (bei der wahl) 2) die bedeutung 'wohlwollend gesinntsein' wird gern durch adverbia wie wol, baz u. a. unterstrichen. so in der speziell politischen anwendung: dar was en hovetman des landes (der Türkei), de het Parvana, dat was en Sarracen, de ghunde wol deme soldan (Lübeck 1386) städtechron. 19, 353; de borger ... gunden bet Jagail, Algerdes sone, de broder was Kinstotten, dan se Kinstotten sulven gunden ebda 575; herzog Thessel het etlich landsässen in Baiern verdacht, warn im also dargeben von den wundrern (neuigkeitskrämern), wie dieselben mêr gunten künig Karl dan im s. w. 5, 111 bayer. akad.; und sonst, wenn auch im ersten beleg nicht ganz eindeutig: das mus an (ohne) tzweyffel wehe thun allen, dye goth lieben und gut gunnen (1519) 2, 95 W.; dasz die, so vor ein gstalt trgend, glych als ob sy Christo trüwlich oder anhangetind oder gunnetind, von jm wychen, jn verlassen, ja etlich schälken und schmähen wurdind (1522) dt. schr. 1, 99 Schuler-Sch. vgl. noch in lexikalischer verzeichnung: einem wohl günnen alicui bene velle; bene cupere, optime cupere, vehementer cupere causa alicujus; alicui maxime, honestissime cupere Aler [Bd. 8, Sp. 938] dict. (1727) 1, 993b. hierher auch das im 16. jh. in der anrede formelhaft verwendete kompositum wohlgönnend 'wohlgesinnt, geneigt' teil 14, 2, 1160. vereinzelt bleibt die beziehung auf ein sachliches objekt: damit ihr erkennet dasz die armut abentheurisch seye, bedenckt, dasz weder der eltern, brüder, noch der besten freunden affect der armut wol gönne, und den sie erdappet, für unrechtmässig erkennt wird schr. (1663) 709. fraglich bleibt ein singulärer gebrauch bei Haller, der, wenn er noch hierher gehört, als eine art von negativer umkehrung der obigen verwendung gelten könnte: aus unsrer eignen thorheit quilt ![]() ![]() 1) als bezeichnung für die besondere gewährung, die jmd. zuteil wird, vgl. DWB gönnen I B: leib und gut nit zu empfrembden, one gouden (sic!) der vogtherrnn (16. jh.) bei schwäb. 3, 749. als 'gnadenverfügung auf widerruf' von einer rechtmäszigen befugnis unterschieden: (es wird) erkant, dass gleichwol die tucher oder wullenwöber, an dem ort under der pfalzen, wie sie bizhär ihre ständ gehapt, so lang es unserer herren gelegenheit sein würd, zu lassen, dasselbig aber usser keiner gerechtigkeit, sondern dass es allein ein gönnun sey und pleybe (1600) bei Straszb. tucherzunft (1879) 232. 2) allgemein als gunst und wohlwollen, vgl. DWB gönnen III D; IV 1: wer sich blosz nur stützt 3) in zweigliedriger verbindung, vgl. DWB gönnen III A 4 c: so einer ein bit daz er jm leyhe z brauchen. vnd es wirt jm gelihen oder erlaubt solichs leihen mag ich widerrffen wann ich will. wann billich ist es daz du dich meines willens oder günnen nit lenger brauchest dann ich will clagantwurt (1497) 30c; aber der götter gönnen vnd willen erhalten die frommen vnnd gottsförchtigen floril. polit. (1662) 3, 235; diewyl man by inen so vil gunst und gonnes fand (16. jh.) in: schweiz. id. 2, 333. ![]() ![]() ![]() ![]() [Bd. 8, Sp. 939] opera 2, 87 B.; (md. 15. jh.) gl. 228a; gúnder de claris mulier. 208 Dr.; günder ders. Äsop 64 Ö.; Karlstadt in: 18, 445 W.; opera 1, 408 B.; md. früh mit vokalsenkung: gonner Düring. chron. 413 Liliencron; br. 11, 11 W.; ebda 9, 206; opera 2, 86 B.; die seit dem späten 17. jh. allein geltende form gönner im späten 15. jh. vereinzelt bei dt. schr. 86 Herrmann, häufiger seit dem 16. jh., z. b. 15, 268 W.; Terenz (1539) 136; w. 1, 417 Hauffen; ling. septem (1579) 566b; ebda 1470b. gönner gehört im ausgehenden mittelalter vorwiegend der rechts- und kanzleisprache an, dringt erst seit frühnhd. zeit in weitere literarische bereiche und wird vor allem in der festen wendung freund und gönner (C 2 a) und in höflichkeitsformeln (C 1) zu einem wort der gesellschaftlichen sprache des bürgertums. seit der ersten hälfte des 19. jhs. wird der gebrauch seltener, wohl infolge politischer und sozialer veränderungen in dieser zeit, die ein mäzenatentum im weitesten sinne nicht mehr kennt. wesentlich für den rückgang des wortes ist vielleicht eine abschätzige bewertung des gönnertums, vornehmlich aus klein- oder antibürgerlichem ressentiment, die zwar nur gelegentlich zu einem verächtlichen gebrauch des wortes gönner führt (s. DWB A 2 d u. unter B 2 d α), sich dagegen häufig in dem auf einigen ableitungen (gönnerhaft, -schaft u. ä., s. d.) liegenden verächtlichen nebenton zeigt. der gebrauch von gönner wird schlieszlich fast ganz auf die wissenschaftliche sprache (B 2 d β) eingeschränkt. in den mundarten ist das wort heute kaum belegt; vereinzelt genner, ginner bei schwäb. 3, 749; gute gönner 'gute freunde' ebda 6, 2056. A. in anknüpfung an den intransitiven gebrauch von gönnen IV bezeichnet gönner eine person, die sich einer anderen gegenüber in bestimmter hinsicht zustimmend verhält, ihr beisteht oder ihr, in jüngerem gebrauch auch einer sache, in allgemeinerem sinne wohlgesinnt, geneigt ist. 1) speziell in politischem und jurististischem sinne als 'anhänger, parteigänger, helfershelfer'. dieser unter gönnen IV analog erscheinende gebrauch findet sich bis noch ins 15. jh. hinein fast ausschlieszlich auf nd. und omd. gebiet, wobei auf dem wort oft, wenn auch nicht immer, in rechtlichmoralischer wertung ein abschätziger ton liegen kann: dar umbe ward he to banne gedan mit den, de sine gunnere weren sächs. weltchron. 221 Weiland; nu hette di marcgravinne di kemenate besazt mit iren gunnern ane lantgravin Lodewigis wizzen unde willen leben d. hl. Ludwig 33, 19 Rückert; derselbe Wilhelm ... (ist) myd allen synen steten, manne, helffern, gunneren und unrechter fulleist in des romischen richs achte und uberachte redelich kommen (1370) urkundenb. d. st. Lüneburg 2, 19; (die förderung und unterstützung eines spitals wird begründet:) wan daz almuosen sünde erleschent ist als daz wasser das füre erleschent ist und alz der würkent und der günner gelicher straff wirdig sind, ze gelicher wise der rechtund und der fürdrer dezselben rechttuenden geliches lones ze emphahent wirdig sol sin (1399) Württemberg. vierteljahrshefte f. landesgesch. 7 (1884) 25; do sass her eyn jar yn dem torme gefangen ... do gabin sie (seine diener) weisse unde wege, das etzliche uf das slosz qwomen seyner gunner die om uss dem torme hulffen unde wegk brachten Düring. chron. 456 Liliencron; under der tijd wan he mit etliken sinen gunneren in der stad eyn doer van der stad unde buwede dar to hant af eyn slot unde makede dat vil stark mit muren unde graven (Lüneburg 15. jh.) städtechron. 36, 131; derhalben (weil er einen taktischen fehler gemacht hatte) er (Philipp v. Mazedonien) weder mit gewalt die statt (Melitea) ersteigen mocht ... noch durch das thor hinein kommen, dann jhm mochten der zeit seine günner nit verholfen sein Polybius (1574) 389. vereinzelt mit attributivem gut, wohl im sinne von 'hilfreicher anhänger': unde wolde ir frawe Sophie doran nicht lassen genugen, sso were her also mechtigk zu Myssen unde ouch yn Ostirlande unde hette also vil gutter gonner yn dem lande zu Doryngen, das her ir wol wederstunde [Bd. 8, Sp. 940] Düring. chron. 413 Liliencron. seit dem 15., namentlich im 16. jh. im zuge der religiös-politischen auseinandersetzungen mit stärkerer betonung der sache, um deretwillen jemand parteigänger eines andern ist: die auch der selben ketzer gunner vnd nachvolger waren hl. reisen gen Jerusalem (1486) 81b; so du (Luther) dich vor deinen günnern in allen büchlin der geschrifft so hoch berümest an den adel 23 ndr.; aber gegen seynen (Luthers) mitverwanten anhengern, enthalltern, furschiebern, gönnern und nachfolgern ... sollet yhr ynn krafft der heyligen constitution unser und des reichs acht und aberacht disser weys handeln Karl V. in: 15, 268 W.; der selb radman hat auch mich und alle meyne günder, wo er eynen ersach, gepubet und Karlstatische puben gescholten ebda 18, 445. in der berührung mit 2: der gorgonisch Meduse kopf, ain fremd rmisch mrwunder, neulicher zeit, inn den neuen insuln gefunden, vnd gegenwrtiger gestalt von etlichen jesuiten daselbs, an jre gute gnner abcontrafait heraus geschickt w. 1, 417 Hauffen. auch direkt auf die sache bezogen: (aufruf des papstes an die ordensbrüder:) 2) genosse, guter bekannter; 'guter freund', durchaus unterschieden von freund im vollen sinne des wortes, vgl. etwa: überhaupt wird kein redlicher mann, aus niedriger gefälligkeit gegen irgend einen beschützer und gönner, einen wahren freund vernachlässigen umgang m. menschen (1796) 3, 20. in dieser bedeutung wird gönner häufig in höflichkeitsformeln (s. DWB C 1) und in der verbindung freund und gönner (s. DWB C 2 a) verwendet. diese allgemeine bedeutung treffen lexikographische umschreibungen für gönner wie fautor (md. 15. jh.) gl. 228a; dict. (1556) 548b; fautor, studiosus qui alteri bene cupit ... ein gönner ling. septem (1579) 566b; amicus (obd. 16. jh.) nov. gl. 20b; freundt, amicus, benevolus t. spr. (1616) 1682; un amy, fauteur, fauoriseur dict. (1616) 148a; in der verbindung guter gunner (md. 16. jh.) (wie bes. unter a) s. v. amicus nov. gl. 20b. mehr auf b weisend: fautor ein gnner, frderer, wolwller, beystender dict. (1572); fautor, patronus, benefactor, mœcenas stammb. (1691) 684b; patron gloss. (1728) 399; so auch wohl, etwa im sinne von 'patronus', aber auffallend früh, questor (14. jh.) gl. 479a. a) genosse, guter bekannter. offensichtlich unter der voraussetzung von 1 und nicht immer sicher von dort zu trennen in der anscheinend auf hd. gebrauch beschränkten verbindung guter gönner, in der gut leicht affekttragende bedeutung 'wohlgesinnt, geneigt, treu' hat (s. DWB gut, besonders unter IV A 3 b, teil 4, 1, 6, sp. 1291); stark im objektiven bleibend, aber unter auflockerung der eigentlich politischen bedeutung allgemeiner zur kennzeichnung dessen, von dem man anhängerschaft, unterstützung erwarten darf: daz (dasz man auf seinen kopf einen preis setzte) was im allez ain spott, wann er hett gt günner in der stat (Augsburg 14. jh.) städtechron. 4, 40; und grüsset mir dy herren (ratsherren von Frankfurt) alle sere, wen sye, ob got wil, ein armen guten günner an mir sullen haben (1434) Frankfurter reichskorresp. 1, 401 Janssen; (ein mann) durch etliche seine gt güner, dem münch ... die hende salben thett (ihn bestechen liesz) decamerone 42 Keller; do ich z Basell minen gt gnneren den kouff anzeigt, verwundreten sy sich ab dem gtten kouff 95 Boos; zu wilcher bewegung (unwille in einem schreiben an Luther) mich geursachet, ... das auch ir dermassen damals gegen meinen rethen geredt, daraus ich mich hab duncken lassen, als weret ir mir nit vast ein guter gonner [Bd. 8, Sp. 941] Philipp v. Hessen an Luther in: br. 9, 206 W.; da ich mich also bel beklagte (vor kopfschmerz) vnd alle arztte, gute meister, vnd gute gnner vmb hlff anruffte, dasz sie mir doch meine schlafader ... abschnitten ..., da glaubten mir die meinen auch zuletzt wundartzney (1670) 702. ähnlich, aber in anlehnung an die wendung gutes gönnen (s. DWB gönnen III A 1 a): nu hin, mir wirt doch vorbehalten der Teutschen lob gegen allen meinen freunden und gutes günnern zu berumen und eur tun auszusprechen Wilwolt v. Schaumburg 135 lit. ver. schwierig zu fassen ist die vereinzelte, freilich auffallend früh belegte verbindung böser gönner, vielleicht in freier anlehnung an übles, böses gönnen (s. DWB gönnen III A 1 d): mich hât begriffen wisenten zorn: b) seit dem 16. jh. bezeichnet das wort in steigendem masze den bekannten, den 'guten freund' in einfluszreicher politischer oder gesellschaftlicher stellung oder in guter wirtschaftlicher situation, dessen hilfe man sich bedient. zunächst noch häufig in der verbindung guter gönner, dann, mit festigung der bedeutungsverengung, auch ohne attribut prägnant mit dem beiklang der geneigtheit. jüngere verbindung mit kennzeichnendem attribut wie grosz, hoch u. ä. verdeutlicht die tendenz zu der für den jüngeren wortgebrauch (s. bes. DWB B) bezeichnenden einschränkung auf eine höhergestellte person. α) in allgemeiner anwendung. das moment der hilfeleistung ist weniger bestimmt, oder es tritt überhaupt zurück zugunsten desjenigen eines wohlwollens, jedoch ohne dasz das wort in den bereich persönlicher freundschaft hineinreicht: vmb eines Mecenatis willen, der den gelerten hold war, heissen alle gte freundt mecænates, i. notfreunde, gte günner dict. (1540) B 3a; (eine frau) kehret allen fleisz an, ihrer tochter einen freyer zu finden, wie denn in kurtz geschahe durch hülff und beystand ihres capellans, der ihr groszer gönner ware wendunmuth 2, 522 Ö.; wirts aber der Jupiter sein, so bedeuts das er werde seine reise in diensten grosser hansen, reicher herren vnd ... edelleut, oder hoher vnd berhümbter juristen, oder seiner gten günner verrichten geburtsstundenb. (1570) Qq 7a; seinem weiland hochgeneigten herren gesellschafftern und grossen gnner (dem kanzler Anthon von Wiethersheim) machte dises (eine grabschrift) in Wedel an der Elbe der rüstige Parnasz (1652) 179; die holde freundlichkeit, die dir ist angebohrn, weil auch nichts in dieser welt ohne beystand zu bereiten, [Bd. 8, Sp. 942] dt. wb. (1734) 1, 619; vielmehr hielt ich den cardinal santa Fiore für meinen groszen gönner I 43, 344 W. β) speziell im bereich des politischen vom fürsprecher und förderer. mit besonderer betonung der einfluszreichen stellung: die von Zwickaw sind grossze hern vnd haben viel guter gunner zu hoff; darumb lassen sie sich nicht schelten, haben auch nicht not zu folgen tischr. 2, 359 W.; niemand aber war freudiger als Ingviomer, Boleszla, und Britomartes, derer ieder bey hofe seine gönner hatte Arminius (1689) 2, 1398a; wenn man ... einen gönner am hof und geld auf zinsen hat lebensläufe (1778) 1, 220. mit stärkerer betonung der fördernden fürsprache, besonders in hinsicht auf beruf und stellung: so sagt mancher, wann ich ein gtten fürsprecher vor rat habe, oder ein gtten ginner an eins künigs hof, so mag ich dester basz fürkommen schr. 30 Götze; (sie hatte) auf einen mann, der eine wichtige stelle bekleidete, sich groszen einflusz zu verschaffen gewuszt ... nun kamen ihr die krebse ... glücklicherweise zu statten. sie sollten sorgfältig gefüttert und nach und nach dem hohen gönner ... auf die tafel gebracht werden I 25, 1 W. zu B neigend: auch war sein enthusiastischer gönner nicht imstande, ihm irgend eine zulage zu verschaffen, weil die universität sehr geringe einkünfte hatte gesch. s. lebens (1790) 1, 24. auf einen vor dem 19. jh. sonst nicht zu belegenden besonderen gebrauch im politischen bereich im sinne von 'beschützer' scheinen einige der oben unter 2 angegebenen lexikographischen umschreibungen hinzuweisen, vor allem 'patronus', 'questor'. γ) von einer person, die einer andern sach- oder geldzuwendungen macht: ich wolt jm (dem fuchs) geben all mein hner, wo er ir gte günner wiste, Menippus lässt nach seinem sterben er suchet keinen freund, trifft er von ungefähr c) liebhaber, verehrer einer bestimmten sache oder eines menschen um dieser sache willen, besonders im kulturellen bereich; gönner neigt hier gelegentlich zur bedeutung 'leser, publikum'. α) gegenstand der zuneigung ist eine sache. ein literarisches werk: welches denn verursachet, dasz ich gedachte satyras ... meinem groszgeneigten herren als einem grunderfahren kenner und gönner solcher arbeit in tieffester demuht und gehorsamb zugeschrieben satyr. ged. 4 ndr.; der herr le Piquant ist der mann, welchen diese manir zu lesen zu einem gönner unsrer discoursen ... gemachet hat discourse d. mahlern (1721) 2, 46; [Bd. 8, Sp. 943] ein meister im latein, als bischoff auch ein gönner doch, statt der lust, die ich (das possenspiel) ihm, als ich kam, versprach, manchen unter euch drum wohl dem, der sich ihr (der tugend) ergiebet, die uhrsach' zeigt man an, dasz, wann die kluge männer β) gegenstand der zuneigung ist der urheber oder aktive verfechter einer sache, vor allem ein künstler oder wissenschaftler: ja auch die vernünfftigen leute und gönner der lehrer der wahrheit werden öffters durch solcher unruhigen leute ungerechtes verfahren zu ... einer verminderung der wohlgewogenheit gegen das predigamt [Bd. 8, Sp. 944] aufgebracht kl. dt. schr. (1894) 190; dieser tyrann ... hatte sich unter andern schwachheiten in den kopf gesetzt, für einen gönner der gelehrten, für einen kenner, und so gar für einen der schönen geister seiner zeit gehalten zu werden Agathon (1766) 2, 147; wenn wir (der dichter) aber uns bewogen finden diesen werthen mann nicht lesen zu lassen (d. h. seine vorlesung mathematischer schriften nicht abdrucken), so werden es unsere gönner wahrscheinlich geneigt aufnehmen ... unsere freunde haben einen roman in die hand genommen, und wenn dieser hie und da schon mehr als billig didaktisch geworden, so finden wir doch gerathen, die geduld unserer wohlwollenden nicht noch weiter auf die probe zu stellen I 24, 179 W. vielleicht hierher: er (Erasmus) machte einige schriften bekannt, die ihm ... bewunderung und gönner verschafften. allmählich fühlte er, was das publicum bedurfte und liebte s. w. (1867) 1, 177. d) eine negative bewertung des gönners findet sich vor allem, freilich nicht häufig, im 18. jh.; in der oft mehr gegen den begünstigten als gegen den gönner gerichteten kritik erhalt das wort gelegentlich einen abschätzigen nebenton. α) der einfluszreiche, mächtige oder besitzende 'bekannte', von dem man hilfe erwartet (s. DWB A 2 b), erscheint als unaufrichtig, geizig, eingebildet u. ä.: auf einen selbsrühmenden gutthäter. nechst wurd ich mit gewalt an unsern hof gezogen, freund kenne doch die welt! der grössre dient geringern! sitze du immerhin bei fremden tischen zu gaste, β) die kritik an dem 'liebhaber, verehrer einer kunst' (s. DWB A 2 c) richtet sich besonders gegen dessen künstlerisches unverständnis; deutlicher als bei positiv wertendem oder neutralem gebrauch kann gönner hier geradezu 'leser, zuschauer, publikum' meinen: der weiht sein buch sich selbst, ... was macht ein volles haus euch froh? der gönner liest und gähnt und lacht, B. wohltäter, förderer; gnädiger, gunst erweisender herr. im ganzen unter voraussetzung der bei A sich herausbildenden bedeutung 'guter freund', hier aber mit starker betonung der nach auszen sichtbar werdenden wohlwollenden haltung von einer in irgendeinem sinne überlegenen, höher- oder bessergestellten person, die einer andern wohlwollend gunst oder hilfe in irgendeiner hinsicht gewährt, etwa dem gebrauch von gönnen I entsprechend. dieser betont positiv wertende gebrauch bildet sich in der deutschen klassik in offensichtlichem gegensatz zu der besonders an die bedeutung A 2 anknüpfenden negativen bewertung des gönners (A 2 d) heraus. den übergang zu dieser bedeutung kennzeichnet Adelungs umschreibung von gönner als 'in engerer und gewöhnlicherer bedeutung ... eine person, die unser glück aus wohlwollen befördert' versuch 2 (1775) 750. [Bd. 8, Sp. 945] 1) allgemein von einer höhergestellten oder gesellschaftlich ausgezeichneten person, die ihr wohlwollen andern gegenüber im tätigen umgang mit diesen zeigt: die zurückgesetzten (schauspieler) lieszen auf allerlei weise ihren verdrusz spüren und wuszten ihrem erst hochverehrten gönner (dem baron) den aufenthalt unter ihnen auf ein- oder die andere weise unangenehm zu machen I 52, 149 W.; Lothario lehnte sich auf seinen begleiter, welchen Wilhelm sogleich für seinen alten gönner Jarno erkannte derselbe I 23, 15 W.; (Fliege zu Fuchs:) ich thue alles für sie, was ich kann; denn sie sind mein gönner, mein beschützer, mein gnädiger herr schr. (1828) 12, 7. mit stärkerer betonung der materiellen wohltätigkeit: jener see wäre mein tintenfasz, — und dort das gebirge wäre ein stück speck, welches mir die eltern und gönner aus dankbarkeit verehrten w. (1874) 1, 428; jetzt wog ich das winzige sümmchen nicht gegen den wert derselben (bilder), sondern gegen die not des augenblickes ab, und da erschien mir der ärmliche handelsgreis mit seiner kleinen kasse noch als ein schätzenswerter gönner; denn er hätte mich ja auch abweisen können s. w. 6, 77 Fränkel (die erste fassung hat dafür: als ein freundlicher wohltäter ebda 19, 115). bei stärkerer betonung der gunstbeweisung nähert sich das wort der bedeutung 'wohlwollend oder groszmütig handelnder, älterer oder an einsicht, klugheit, erfahrung überlegener freund': er ... ging an diesem tage nach dem rathe seines neuen gönners (eines unbekannten mannes, den er zufällig trifft) noch ein gutes stück, bis er zu der Afel kam s. w. 3 (1911) 306; halbe stunden lang sah ich (als junge), wenn ich konnte, der arbeit des englischen baggers zu, dessen ingenieur, ein alter Schotte namens Macdonald, mein besonderer gönner war ges. w. (1920) II 1, 123. geradezu vom lehrer eines andern: 'ich denke mir', schreibt Knecht seinem gönner (dem musikmeister) ... glasperlenspiel (1943) 1, 168; allerdings kenne ich (Riemer) den brief, den der meister (Göthe) damals an meinen lehrer und gönner in Halle schrieb Lotte in Weimar (1946) 75. vereinzelt von dem wohlwollenden helfer in liebesangelegenheiten: im tennen, d. h. in der hausflur angekommen, sahen sie einen buben zur thür hereinkommen, der sich vorsichtig umsah. es war der kleine gönner des liebespaares, Johannesle. Annemarie, die schon gehört hatte, wie sie bei dem bürschchen in gnaden stand, flog auf ihn zu erz. a. d. Ries (1868) 1, 116. 2) unter spürbarem rückgang des gebrauchs wird das wort seit dem 19. jh. in steigendem masze auf einige spezielle anwendungen eingeschränkt, die ältere gebrauchsweisen (s. unter A 2) lose fortführen, die dort bestehenden grenzen aber jetzt durch betonung des wohlwollenden, wohltätigen, fördernden handelns verwischen. a) förderer, vor allem in beruflicher hinsicht. mit anknüpfung an A 2 b β: als dieser (graf Shaftsbury) späterhin groszkanzler von England wurde, erhielt Locke von ihm ein amt, aber bei dem wechsel, den dieser in seinem ministerium erlitt, verlor Locke bald darauf seine stelle wieder ... er gewan. ... seine stelle wieder, als sein gönner wieder ins ministerium kam w. (1832) 15, 422; so war es für ihn wie eine hand aus den wolken, als sein alter gönner Haug ihm aussicht auf eine anstellung in Ludwigsburg eröffnete Schubart br. in: ges. schr. 8, 34 Zeller. mit einschlusz von A 2 b γ vom förderer einer in der ausbildung befindlichen person: nicht leicht ist ein mensch glücklich genug, für seine höhere ausbildung von ganz uneigennützigen gönnern die hilfsmittel zu erlangen I 46, 45 W.; da kam es durch fremde hilfe ..., dasz ich plötzlich in die gelehrte schule nach Stralsund verrückt ward. mehrere gönner, welche unbekannt bleiben wollten, hatten für diesen zweck einen zusammenschlusz getan w. (1892) 1, 50; regelrecht konnte er (Joseph v. Sonnenfels) sein studium erst wieder fortsetzen, als ... die fürsprache einfluszreicher gönner, besonders des grafen Johann Karl von Dietrichstein, dem wiszbegierigen jünglinge den austritt aus dem soldatenstande ermöglicht hatte allg. dt. biographie 34 (1892) 628. [Bd. 8, Sp. 946] vom förderer einer einrichtung: seitdem hat jeder von den fürsten des hauses Birkenfeld durch verbesserung ihrer (der bayr. akademie der wiss.) einrichtung, erweiterung ihres wirkungskreises ... überhaupt als aufmerksamer gönner und theilnehmender wohlthäter sich bethätigt akad. vortr. (1888) 1, 55; gab der heilige patron dem kloster ansehn, so war der schutz der irdischen gönner nicht weniger förderlich. bedeutung und wohlstand eines klosters hingen davon ab, dasz eine grosze herrenfamilie ihre interessen mit denen des geistlichen stiftes vereinigte ges. w. 17 (1888) 358. allgemeiner, wobei die ältere bedeutung 'fürsprecher' (s. o. A 2 b β) anklingt: die warme empfehlung meines gönners (Lorenzo, der den sprecher 'mit verbindlichkeiten überhäufte' und für seine 'geheimnisse grosze achtung zu tragen schien') bereitete mir da (auf dem landgut) einen empfang, der alle meine wünsche übertraf 4, 239 G.; der corporal sandte zum zweiten mal sein abschiedsgesuch an die compagnie und schrieb zu gleicher zeit einen beweglichen brief an seinen gönner, den major Vogt. ... (dieser antwortete,) dasz sein hoher chef die berechtigung dieses abschiedsgesuches anerkannt und die entlassung verfügt habe ges. w. 12 (1887) 284. ähnlich in seltenem und unpräzisem modernen gebrauch: jedermann wuszte, dasz er (bruder Juniper) an einer art denkschrift über den unglücksfall arbeitete, und jedermann erwies sich sehr hilfreich und irreführend. einige wuszten sogar vom hauptzweck seiner tätigkeit, und es fanden sich gönner an sehr hohen stellen Thornton Wilder d. brücke v. san Luis Rey (1952) 16. b) historisierender rückgriff auf ältere politische gebrauchsweisen (s. besonders oben A 1 u. A 2 b β) führt in historischer anwendung gelegentlich zur bedeutung 'beschützer, begünstiger'. vereinzelt schon im 18., häufiger im 19. jh.: hier ward ihm (dem papst Johann) aber von seinem bisherigen gönner, dem herzog Friderich, bedeutet, dasz er sich wieder nach Freyburg begeben möchte gesch. d. Deutschen (1778) 4, 95; im gefolge der kriegsereignisse kehrten sie (die jesuiten) nun und zwar unter der entschiedenen begünstigung der staatsgewalt zurück. die Farnesen waren ohnehin besondere gönner dieser gesellschaft s. w. (1867) 38, 72; oho! rief er nun; aus Schweden. vom könig Carolus ein eigenes sigill! ... wie kommt's denn, dasz er im lande streifet, so er solche gönner aufzuweisen hat? s. w. (1899) 6, 149; die begünstigung des alten moskowiterthums ... blieb fortan der leitende grundsatz seiner (des zaren) regierung. in schneidendem gegensatze zu seinem bruder Alexander, dem gönner der Deutschen und der Polen, wies er alles westländische wesen feindselig ab dt. gesch. (1879) 4, 87; der wahrsager Selim war schon lange heimlich im land, von ungenannten gönnern behütet; aber an einem nassen oktobertag hatten ihn die landreiter am strick nach Tübingen gebracht; denn wahrsagerei war in Württemberg bei todesstrafe verboten qu. a. d. j. 1937. nahezu im sinne von 'anhänger, parteigänger': durch eine geheime pforte, die ihm seine Augsburger gönner bei nacht öffnen liessen, ... ritt er (Luther) davon s. w. (1867) 1, 270; vgl. ebda 9, 140 anm. 1. c) anknüpfend an A 2 b γ findet sich eine spezielle anwendung auf den brotgeber, dienstherrn: er (der entlassene zuchthäusler) bietet sich den reichen des orts an, und will für den taglohn dienen. der bauer zukt über den schwachen zärtling die achsel; der derbe knochenbau seines handvesten mitbewerbers sticht ihn bei diesem fühllosen gönner aus 4, 67 G.; ich fand ... einige geschäftsmänner, die eben in auszerordentlichen fällen jemanden brauchen konnten, der mit der feder umzugehen wuszte. allein die auszerordentlichen aufträge meiner gönner gingen zu ende, an eine dauerhafte versorgung war nicht zu denken I 21, 237 W.; im jahre 1689 war der junge Neapolitaner als lakai im gefolge des herzogs, dem er zu Rom mancherlei dienste kurioser art geleistet haben mochte, nach Frankreich gekommen [Bd. 8, Sp. 947] ... es wird uns nicht gesagt, was ihn im folgenden jahre schon aus dem dienste seines gönners trieb s. w. I 4, 533 Klemm. d) freigebiger, materiell fördernder kunstliebhaber, mäzen. α) aus okkasioneller verbindung von A 2 c und A 2 b γ, 'kunstliebhaber, der dem künstler finanzielle zuwendungen macht', erwächst seit dem späten 18. jh. unter einflusz der allgemeinen bedeutung 'wohltäter' eine spezielle im sinne von 'mäzen eines künstlers', manchmal im zusammnhang einer leichten, gegen den begünstigten gerichteten kritik: poeten, die um geld gepriesen, und geweint, wir sind komödici, die von des menschen leben ... und ich wollt am andern morgen ein jeder kömmt doch gern zu brode, β) in anlehnung an B 2 c 'brotgeber, dienstherr' vom auftraggeber eines künstlers: man spricht sein augenblickliches unvorbereitetes urteil aus, ohne nur irgend zu bedenken, dasz jeder künstler auf gar vielfache weise bedingt ist, durch sein besonderes talent, durch vorgänger und meister, durch ort und zeit, durch gönner und besteller I 32, 174 W. dieser gebrauch festigt sich vor allem in der literaturwissenschaftlichen terminologie in einer den zeitgenössischen sprachgebrauch rückprojizierenden historischen anwendung zu einer besonderen bedeutung, die die engere bedeutung 'mäzen' mit aufnimmt; immer in positiver oder neutraler bewertung: (einige dichter des mittelalters) reden von ihren meistern in der kunst, ihren fürstlichen gönnern, ihren geliebten und dergleichen mehr dt. museum (1812) 2, 2 Fr. Schlegel; Konrad von Würzburg ... lebte und starb in Basel ...; eine reihe von gönnern sind aus dieser stadt auf deren aufforderung, denen zu gefallen er dieses oder jenes werk gedichtet oder übersetzt hat gesch. d. dt. dichtung (1853) 1, 469; auch die andern übersetzer ... haben nachweislich für adelige gönner gearbeitet literaturgesch. 7266; so ist es bezeichnend, dasz K(onrad v. Würzburg) dem abt von Tiersberg seine weltliche novelle 'Heinrich von Kempten' widmet und nicht etwa 'der welt lohn', dessen grundgedanke omnia vana für den geistlichen gönner passender gewesen wäre verfasserlex. (1936) 2, 914; allein im spätherbst von Mödling, wo er (Beethoven) den sommer verbracht, nach Wien zurückgekehrt, habe der meister sich niedergesetzt und jene drei kompositionen ... in einem zuge niedergeschrieben, auch seinem gönner, dem grafen Brunswick, davon meldung gemacht, um ihn über seinen geisteszustand zu beruhigen Faustus (1947) 80. [Bd. 8, Sp. 948] selten und nur in älteren belegen vom gönner einer kunst oder wissenschaft: gieb, Mäcenas, ein amt deinem Virgilius, C. besonderheiten des gebrauchs. 1) in höflichkeitsformeln behält gönner die bedeutung 'bekannter, guter freund' (A 2) bis ins 19. jh. hinein, stets im rahmen einer gesellschaftlichen distanz. in der anrede, zunächst in der bedeutung 'genosse' niedriger gestellten gegenüber: (der rat von Iglau in einem bergrechtsspruch für Kuttenberg:) ersamen weisen und liben gunner (1412) in: zeitschr. d. dt. ver. f. d. gesch. Mährens u. Schlesiens 7, 44; Karl von gottes genad herczog zu Munsterbergk ... unser sunderliche gunst und alles gut. ersamen, wol weisen, besunder liben und guten gunner, geben euch czu wissen, das ... Iglauer bergrechtsentscheidung (1510) bei böhm. bergrecht 2, 491. für lokale umgangssprachen wird dieser gebrauch noch von wb. 2 (1808) 754 gebucht. später häufiger gleich- oder höhergestellten gegenüber, stets mit dem beiklang ehrender auszeichnung, der oft durch attributive verbindung gestützt wird: wol edler, vester, hochbenamter herr, hoher gönner saturnalia (1663) 19; bey seines gleichen sagt man: ... werthester gönner polit. redner (1677) 99; da, theurer gönner! lasz mich nur 2) kopulative verbindungen. a) die stehende verbindung freund und gönner, seltener gönner und freund, ist seit dem 15. jh. überaus häufig belegt. ihr liegt der gebrauch von gönner im sinne von 'genosse, guter bekannter, guter freund' (A 2) zugrunde. entsprechend findet sich auch hier attributive verbindung mit gut. im übrigen ist die kopulative verbindung etwa gleichbedeutend mit der attributiven guter gönner (unter A 2 a, b), da freund ein stärker affekthaltiges verhältnis persönlicher beziehungen ausdrückt (ähnlich wie es gut betont) als bloszes gönner. α) mit anklang an die bedeutung 'anhänger, parteigänger' (A 1): in diser mitler zeit ... ist im durch her Niclausen freihern von Abensperg gen Augspurg ain absag und feindsbrieff zugeschickt worden, der zu derselbe zeit hertzog Albrechts hoffmaister ist gewessen, welchen hertzog Cristoff für sein gutten fraind geacht hat (var. für seinen gutten fraind und ginner achtet) (Augsburg 15. jh.) städtechron. 23, 45; darumb bracht er den keyser in gar kurtzer zeit darz, das er alle seine freund und günder z todt schlagen und erwürgen lies w. 3, 194 Bolte. β) genosse, guter bekannter, 'guter freund': vivere alicui in einsi willen vnd gfallen lben, einsi gter fründ vnnd günner seyn, vnnd all sein fleysz jm zedienen anlegen dict. (1556) 1395a; also beredten Xanthum syne guote fründ und günder, daz er Esopum fry liesze (amici igitur ac necessarii hortati sunt Xanthum, ut manu Esopum mitteret ac reipublice condonaret) Äsop 64 Ö.; er hab ... darnach etliche seiner, auch seiner preut gute freund und gonner am palmtag zu gast gepeten (1526) chron. d. st. Bamberg 2, 296; vnd do jch gen Mentz kommen, haben mich gutte freünd vnd günder mit frolocken entpfangen opera (1859) 1, 408; wer sich fein züchtig vnd höflich halten kan, der macht [Bd. 8, Sp. 949] jhm gar viel leute zu freunden vnnd guten günnern Jesus Syrach (1586) 140a. in gleicher bedeutung, aber schon auf späteren gebrauch im sinne von 'liebhaber einer kunst, verehrer eines künstlers' hinweisend, auf personen bezogen, denen ein schriftsteller sein werk zuschreibt oder die seine abfassung wünschen: welchs büchlin ... wil ich ... meinem besondern günstigen freunde vnde günner ... zugeschrieben ... haben musica chor. deudsch (1538) A 3a; hab ich mir ... ein kurtzen auszzug, frischer vnd lieblicher teudscher liedlein ... zusam getragen, welch nachmals vil gut freund vnd gönner begert, vnd mich gebeten, solche auch andrer der musicken liebhaber durch den druck mit zutheilen (1551) frische teutsche liedlein 5 ndr. mehr vom 'guten freund' in einfluszreicher stellung, dessen hilfe man sich bedient: das ir euch an ewern guten frunden und gunnern zu hof in geheym erlernen und erkunnen wollet, was an den sachen sey, und denselben sollich unser anligen ercleren und nach irem rate wege furkern, damit sich die keiserlich maiestat gen uns zu gnaden gutlich zeneigen ... geruchte (Nürnberg 15. jh.) städtechron. 10, 396; aber ich (herzog Aymont) erlangt souil durch mein günner vnd gut freundt, das ich mit friden bleib, vnnd vngeschmecht hertzog Aymont (1535) h 1a. so wohl auch: denn wo gottes gnade ynn eim richter nicht wonet, so thut er seim ampt nymer mehr gnugsam, fellet seinem freund und guten günner odder sonst einem grossen hansen zu, sihet also durch die finger 16, 520 W.; (er) was ouch wider keiser Fridrichen, nachdem er pabst war, und was doch zevor sin sonders guter fründ und gönner gewesen chron. Helvet. (1734) 1, 138. in der gesellschaftlichen umgangssprache des ausgehenden 17. und des 18. jhs. wird die verbindung zur gesellschaftlich auszeichnenden formel für den gleich- oder höhergestellten bekannten: welches ... untersuchet hat, mein sehr grosser gönner und freund, herr Caspar Voigt unterr. v. d. dt. sprache (1682) 29; täglich wiederhole ich den wunsch, mich ... des beyfalls aller gönner und freunde meines geliebten Gottscheds immer würdiger zu machen br. 1, 221 Runkel; es vergehet kein tag, wo er (Wolfgang) nicht wenigst 30 mahl von Salzburg und seinen und unseren freunden und gönnern spricht (1764) in: br. W. A. Mozarts 4, 236 Schiedermair; ich hatte von mehrern meiner gönner und freunde in Schwaben viele einzelne beyträge zu einem schwäbischen idiotikon erhalten reise d. Deutschland u. d. Schweiz (1783) 9, 148. γ) die jüngere bedeutung 'wohltäter, förderer; gnädiger, gunst erweisender herr' (B) beeinfluszt die feste verbindung nur schwach. noch ganz als gesellschaftlich auszeichnende formel mit leichter betonung der gunstgewährung: hier (in Mannheim) fand er nun, wegen seiner im druck erschienenen geschichte, viel gönner und freunde. allenthalben erwies man ihm gnade, freundschaft, liebe und zärtlichkeit s. schr. (1835) 1, 368; es ist sonderbar, versetzte der baron, welch ein wunderlich bedenken man sich macht, geld von freunden und gönnern anzunehmen, von denen man jede andere gabe mit dank und freude empfangen würde I 22, 7 W. in jüngerem gebrauch so nur noch in historischer anwendung: er warf nur ganz geheim seine gewürze in die suppe, welche er meinem freunde und gönner, dem regierenden herrn bürgermeister, kochte s. w. I 6, 384; im übrigen stehe sein (des alten Vosz) alter freund und gönner (Göthe) ganz ebenso wie er zu diesen patriotischen frömmlern und neokatholiken Lotte in Weimar (1946) 309. im 19. jh. noch vereinzelt in spezieller anwendung; so von einem in geistiger hinsicht fördernden und helfenden: einen freund und gönner (Dalberg) ... musz ich an dieser stelle rühmen. man traf ihn stets rührig, theilnehmend, fördernd, und wenn man sich auch seine vorstellungsart im ganzen nicht zueignen konnte; so fand man ihn doch im einzelnen jederzeit geistreich überhelfend II 6, 144 W.; ehe ich diese anmerkungen dem leser übergebe, ist es meine pflicht, hier einigen vortrefflichen freunden und [Bd. 8, Sp. 950] gönnern zu danken, welche mich bei meiner arbeit durch literarische hilfe, rath und kritik mannigfach unterstützt haben ges. schr. (1852) 6, 418. vom mäzen eines künstlers: er (Forster) nennt in einem brief an Heyne die ausgezeichnetsten männer, deren gunst und theilnahme er sich erfreue, die wir auch als Mozarts freunde und gönner kennen Mozart (1856) 3, 318; Kaldenbach ... hat manche gelegenheitsgedichte Dachs, besonders auf sterbefälle von gönnern und freunden, in musik gesetzt gesch. d. kirchenlieds (1866) 3, 258. δ) liebhaber, verehrer eines künstlers, zu A 2 c: Dürern wurden seine härten verziehen, Holbeins ansehen stieg ungefähr in ähnlichem verhältnis, auch Lucas Cranach erwarb gönner und freunde I 49, 31 W. in beziehung auf eine sache: welche grosze veränderung der sterndeutekunst durch diese auslegungsart erwüchse, fällt jedem freund und gönner solcher wunderlichkeiten alsobald in die augen ebda II 5, 1, 301. ε) in höflichkeitsformeln wie unter C 1. in älterer zeit in der anrede gleich- oder höhergestellten gegenüber: (der pronotar Caspar Schlick an den rat zu Frankfurt:) ersamen und weiszen besundern lieben freund und gunner! (1428) Frankfurter reichskorresp. 1, 365 Janssen; mines gnedigen herrn graue Vlrichs z Wirtemberg etc. cantzler minem besundern gten günner vnd fründe translat. 113 Keller; denn strengen ernuesten ... meister vnd rat der stat Strasburg meynen in sonder gunstigen vnd gutten freunden vnd gonnern opera (1859) 2, 86; nit lang stnd, einen getrewen, und frummen menschen fand, mit dem er also anfieng z reden: allerliebster freündt und günner, wisz, das ich ein grosz vertrewen z dir hab w. 1, 144 Bolte. jünger gelegentlich als anrede einem gesellschaftlich niedriger stehenden gegenüber, ähnlich wie in den älteren belegen unter C 1; jovial herablassend: (baron Botho zu gärtnersleuten:) ah, und frau Dörr; und herr Dörr, mein alter freund und gönner ges. w. (1905) I 5, 136; ähnlich: bester gönner w. 6, 45 Seelm. in der abschiedsformel: empfelen sie mich gütig, ihrer frau gemalinn ... wie auch meinen gönnern und freunden IV 1, 182 W.; empfiehl mich ja zu gnaden und bringe mich bey allen freunden und gönnern ins andenken derselbe IV 21, 329 W. b) die verbindung herr und gönner, in der beide begriffe nicht synonym sind, wird stets auf eine höhergestellte person oder auf einen gebieter bezogen. gönner im sinne von 'guter freund' (wie unter A 2) unterstreicht hier das moment der wohlgesinntheit: wellicher grosz herren vnnd günner z freünden hat, vnd nit reich wirt, ist wol z verwundern sprüchw. (1567) C 3b; der ich gleichfals bin und verbleibe meiner hochgeehrten herren und groszen gönner stäts dinstwilliger M. Johannes Bellin hochdt. rechtschr. (1657) a 5b; hochedelgebohrner, insonders hochzuehrender herr und gönner! 2, 28 L.-M. so später noch in historischer anwendung: der Ulerich ist zum lande hinaus, und meine gnädigen herren und gönner sind meister s. w. (1890) 1, 141. mehr zur bedeutung 'wohltäter' neigend: aber eben der kriegerische charakter des mannes, ... diess ungeduldige vordringen entzweit ihn mit seinem herrn und gönner I 41, 1, 197 W. c) patron und gönner. die bedeutungen beider begriffe gleichen sich aneinander an. vom 'beschützer, schutzherrn', dessen wohlwollende haltung betont wird: ich ... habe noch viel grosse patronen und gönner unter ihnen schr. (1663) 366; in solcher versicherung werden meine hochgeneigte patronen und gönner belieben diese gegenwärtige trauer-begleitung zu vollziehen polit. redner (1677) 595. jünger in umgekehrter reihenfolge, der bedeutung 'wohltäter' näherstehend: der soldaten groszen gönner und patron [Bd. 8, Sp. 951] d) andere kopulative verbindungen sind weniger formelhaft. der gebrauch von gönner stellt sich zu A 2 b: den ersamen und gar weisen herren richter und schepfen uf dem berg zun Chutten, unsern besundern guten gunnern und grossen furdrern (Iglauer rechtssprüche 1416) zeitschr. d. dt. ver. f. d. gesch. Mährens u. Schlesiens 7, 53; dieweil wir aber eur e. je und allbege fur unsern und gemeiner stadt Augspurg christenlichen gunner und furderer erkannt (der rat von Augsburg an Luther< |