| - verwallungsversuch
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- verwalterin, f.
- verwaltigen, v.
- verwältigen, v.
- verwältigung
- verwaltlich, adj.
- verwaltung, f.
- verwaltungsweisz, adv.
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- verwalzen, v.
- verwälzen, v.
- verwamsen, v.
- verwandeln, v.
- verwanden, v.
- verwandern, v.
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- verwandlich, adj.
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- verwandtschaftsintensität
- verwandtschaftskraft
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- verwandtschaftsmittel
- verwandtschaftsreihe
- verwandtschaftsstärke
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- verwandtschaftstafel
- verwandtschaftsthätigkeit
- verwandtschaftlich, adj.
- verwandtschaftlichkeit, f.
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- verwanzt, adj.
- verwappnen, v.
- verwarnen, v.
| -versuch 2, 282,
-wulst 2, 182. zu wall, erdaufschüttung: v. ... der Warthebrücher allgem. d. bibl. 82, 218; innere verwallungen (binnendeiche, [Bd. 25, Sp. 2097] nothdeiche) Thaer landwirtsch. 3, 168; die mit einer doppelreihe von verwallungen und dornhecken eingezäunte wüste Fr. L. Jahn 2, 222 E. —
verwälschen, verwelschen, v., transitiv: die reine teutsche sprach mit ihren satten worten ward dergestalt vermischt, verwelscht, vermumt Harsdörfer gesprächspiele 4, 440; just die östreichische regierung ... war es, welche in diesem deutschen lande entdeutscht und verwälscht hat Kürnberger siegelringe 52. intransitiv: jene kreise ..., die im begriff schienen, zu ... verwelschen Mommsen reden u. aufs. 61. am gewöhnlichsten das part. prät.: verwelscht teutsch Harsdörfer gesprächspiele 4, 441; verwelschte kleider Schottel haubtspr. 647; mit ... verwälschten namen G. Keller 1, 206; den verwälschten könig (Friedrich d. grosze) E. Schmidt charakteristiken 1, 147.
verwalten, v. , seit dem 12. jahrh. belegt, s. mhd. wb. 3, 474; Lexer 3, 293; mnd. vorwelden, vorwalden Schiller-Lübben 5, 499; in den wbb. seit frühnhd. zeit allgemein, z. b. Er. Alberus (1540) AA 3a; Frisius 25a; 37b; 68a; 409b; 849a; 1064b; 1341a u. ö.; Maaler 437a; Hulsius-Ravellus (1616) 360a; Stieler stammb. 2424; Steinbach, Adelung, Campe. mundartlich lebendig, z. b. schweiz. Bühler Davos 1, 318; schwäb. Fischer 2, 1399; bair. Schmeller-Fr. 2, 909; lux. ma. 468; obersächs. Müller-Fraureuth 2, 618; nordfries. Jensen 118. im mhd. stark flectiert (s. DWB walten I 2, th. 13, sp. 1371), frühnhd. noch das prät. verwielt J. v. Watt 1, 352, öfter das part. prät. verwalten H. Sachs 2, 343 K.; Zwingli d. schr. 1, 197; 262; Ayrer dramen 1, 269 K. I. mehrere gebrauchsarten sind heute veraltet. 1) fast nur im mhd. findet sich reflexiver gebrauch. a) sich v. sich bewegen, sich rühren können: in sînem bûche ez (das ungetüm) sî (die seelen) behielt, unz sich ir deheiniu niht verwielt Alber Tundalus 1022 Wagner; (das kleid war) niderthalben alsô wît, daz er sich möhte bî der zît dar inne wol verwalten Konrad v. Würzburg Trojanerkrieg 2977; einen grôzen hac er (der riese) dâ gesluoc umb meister Hildebranden, daz er sich nit verwalten kund jüng. Sigenot 152 Schöner. b) mit dem genitiv, macht über etwas haben, etwas bethätigen können: niweht verwielt er sich sîner rede, er was in grôzer unhuge Lamprecht Alexander 1295 K.; ähnlich sich verwaltern: si kunde sich verwalteren gebedes unde andechte Elisabeth 3028. c) zustande bringen, zu etwas imstande sein; mit präposit. verbindung: ze strîtes âventiure kan er sich wol verwalten Konrad v. Würzburg Trojanerkrieg 39093; mit abhängigem satz: ich han ainen alten man, der kan sich verwalten, das ich niener ritt Laszberg liedersaal 3, 9. d) frühnhd. vereinzelt sich v., sich hüten, sich in acht nehmen: das sich ieglicher vom teufel und weltlichen versuchungen v. sol Carlstadt auszlegung (1519) 9a. 2) ganz vereinzelt ist intransit. v. mit dem genitiv: so daz er moht des libes niht verwalten jüng. Titurel 1355, 5. 3) leisten, zustandebringen: ich vollende, richt ausz, verwalt Erasmus Alberus nov. dict. genus 54b; ir ensoilt it neit wale mogen verwalden, dat ir Colne moicht behalden Gotfrid Hagen in chron. d. d. städte 12, 187; den unkost wil ich dir verwalten H. Sachs 8, 334 K.; [Bd. 25, Sp. 2098] derhalben last uns zsammen halten, so knnen wir gar viel verwalten Fischart 2, 420 H.; wan dein ellendes volck von noth, verfolgung, schand zu freyhen und erhalten ein werck ist, das allein die allmacht deiner hand (nach deiner lieb zusag) kan, will und wirt verwalten Weckherlin 1, 360 F.; vereinzelt in neuerer zeit: verwaltet gleich mein arm das meiste dieses ungestümen krieges Bürger s. w. 144 B. (Il. 1, 234). 4) ausführen, betreiben, doch sind diese wendungen vielleicht eher zu II 3 c δ zu stellen: mit weiszheit kan allein der all sein thun verwalten, der seinem geitz und lust den zigel recht kan halten Weckherlin 2, 431 F.; begehrest du, mein schatz, ob ich nicht buhl, zu wissen? wisz, dasz ich ja mit dir mein buhlen stehts verwalt 2, 343; wan ich zu morgens frh mit bt und lobgesang for deine fsze kn, fang ich dann nachmals an, wasz anders zu verwalten, so lasz doch meinen sinn in andacht nicht erkalten! Rompler v. Löwenhalt 1. gebüsch 34. 5) spätmhd. und frühnhd. der substantiv. inf. v. wirken, bewirken, streben: daz des menschen heil nit lit an sinem v., es lit an dinem milten begnǎden Seuse deutsche schr. 554 B.; die lyblichen glider on v. des houpts nüt vermögend Zwingli deutsche schr. 1, 154; das namen die gesellen an, dasz sie also mit mszig gahn das gelt verdienen ohn verwalten Fischart 2, 138 H. II. allgemein in bedeutungen, die ältere wbb. mit administrare (Alberus, Frisius, Calepinus XI ling., Hulsius-Ravellus, Reyher, Dentzler, Steinbach), curare (Reyher, Steinbach), procurare (Frisius, Hulsius Ravellus, Garth, Dentzler), gubernare (Calepinus, Dentzler) umschreiben; regieren, ein reich innhaben und v. Calepinus; als synonyma werden versehen, versorgen, verwesen angegeben. 1) absolut: also dasz er (Eulenspiegel) ward werd gehalten vom bischof, der da thet verwalten Fischart 2, 394 H.; dasz alle beamten ihres eides entbunden werden und zunächst im auftrage Preuszens und Österreichs verwalten Moltke ges. schr. 4, 179. das part. präs. verwaltend wie regierend (th. 8, sp. 528): die der zeit verwaltende oberambtscancelley acta publica 1, 23 Palm; die verwaltenden und richterlichen behörden G. Keller 4, 200; die verwaltenden stadtgeschlechter Nitzsch deutsche studien 181. der substantivierte infinitiv: nimm nicht das amt von mir, ich bessre mein verwalten Schmolcke sämtl. trost- u. geistr. schr. 1, 404; von den lieben heilgen frauen, die dem herrn hier hausgehalten, läszt ihr büchlein sie durchschauen, ihr erwerben, ihr verwalten Brentano ges. schr. 2, 537; die kunst des regierens und verwaltens Bernhardt waldeigentum 2, 280. 2) nicht sehr häufig mit persönlichem object, leiten, führen: z denen, so daheim ir gsind verwaltend Zwingli d. schr. 1, 84; sechs tausent viertzig und zweyhundert waren in vier tayl auszgesundert, Reynlender, Bayern, Francken und Schwaben. dieser vier fürsten sie auch haben als vier hauptleut im feld verwalten H. Sachs 2, 343 K. auch auf thiere bezogen: in denen stucken, so ir (der kuh) v., hten, speysen ... antrffend Herold-Forer Geszners thierbuch 116. von gott: Abraham von dem geist gottes gfrt, gewisen und verwalten ward Zwingli d. schr. 1, 262; o allmechtiger herr und gote, der du kanst mitten aus der note die dein erretten und verwalten Rebhuhn bei Tittmann schauspiele a. d. 16. jahrh. 1, 82. [Bd. 25, Sp. 2099] in neuerer zeit nur in demselben sinne wie ein reich, ein gemeinwesen v. (s. u. 3 b β): die Hellenen, kräftig und regsam, in freiheit lebend und deshalb gut verwaltet A. v. Humboldt kosmos 2, 184. 3) sächliches object bezeichnet: a) einen begriff, der in engster beziehung zu einer person steht: lasz in (gott) v. und wysen din leben, narung, rat Zwingli d. schr. 1, 207; wenn der zorn anhebt und wütt und will aufblasen das gemüth, so soll ihn die vernunft aufhalten, anplatzen, fahen und verwalten Wille sittenlehre (1781) 104; und sein geist verwaltet seine neigungen, verwahrt seine schwächen fürst Pückler briefw. u. tageb. 1, 118. b) den gegenstand, der der verwaltung untersteht. α) allgemeine begriffe: weil er (der papst) die gantz welt thut verwalten Fischart die gelehrten 477 Kurz; die welt, der torheit königreich, wird von ihr und der lieb erhalten; sie beed die gantze welt verwalten Weckherlin 2, 269 F.; die ganze erde ist dein, dasz du sie verwaltest Herder 26, 317 S.; herre, welcher durch deine vorsichtikait verrichtest unt verwaltest alle dinge Schede psalmen 158 ndr.; dich gott, der du allein was war, ist, wirt, verwaltest Weckherlin 1, 411 F.: der zufall verwalte alles Immermann 2, 170 B. β) ein land, einen staat, ein gemeinwesen: anno 841 kam der erst Lotharius, der erst geborn älter sun Ludovici, an das reich; das verwalt er 15 jar Seb. Franck chron. Germ. (1538) 81b; ein edelmann het ein flecken oder dorf under im z verwalten Montanus schwankbücher 287 B.; der nobile, der im namen der republik diese insel verwaltete Schiller 4, 150 G.; kein staat ist mehr als fabrik verwaltet worden als Preuszen seit Friedrich Wilhelm des ersten tode Novalis 2, 157 M.; heut zu tage kann der fähigste landrath seinen kreis nicht v. ohne einen intelligenten kreissekretär Bismarck ged. u. erinn. 1, 236 volksausg. γ) bestimmte zweige des öffentlichen lebens, staatliche und kirchliche einrichtungen, behörden, institute: wê wie sol ich verwalten unde wol behalten gotes tempel? Walther v. Rheinau 201, 41; das ... frummen rechten christen ... die kirchen zu v., versorgen ... ein zugang geben werd Hutten 1, 398 B.; obercanzler ist Mercur, Pluto münz und schatz verwaltet S. v. Birken ostländ. lorbeerhäyn 352; sie (die juden) v. die finanzen Heine 1, 467 E.; der fiscal verwaltet die polizei J. G. Forster sämtl. schr. 1, 78; ein rest vom kultus der erdgöttin, welchen jede hausmutter als hauspriesterin zu v. hatte F. M. Böhme gesch. d. tanzes 10; in dem ... von herrn von M. verwalteten kultusministerium Bennigsen d. nationallib. partei 69; herr pastor, ... ich kann de missionskasse nicht meh verwalten G. Hauptmann Rose Bernd (1904) 144. δ) besitzthum, gut, vermögen: das hausz v. Luther 34, 2, 246 W.; Vosz Odyssee 108 B.; da war ... die fünfte (von frauen in einer wiedertäufergemeinschaft) kellerin, die sechste hatte das weisze zeug zu v. Grimmelshausen Simplicissimus 441 ndr.; die weise ökonomie, womit er seine einkünfte verwaltete Pfeffel prosaische versuche 5, 169; die fähigkeit ..., ihr vermögen unabhängig zu v. Eichhorn staats- u. rechtsgesch.3 2, 535; der gute H. ist durchaus nicht imstande, seine güter selbst zu v. Bauernfeld ges. schr. 5, 200. häufig von gruben: aber doch mag er nicht mehr dann zwo gruben, die von gold oder silber reich seind, zu v. auf sich nemmen Ph. Bech Agricolas bergwerckbuch 73; Minerophilus bergwerckslex. 691; Jacobsson technol. wb. 8, 85. sehr oft [Bd. 25, Sp. 2100] in dem ausgesprochenen sinne, dasz das verwaltete nicht eigenthum, sondern zur verwaltung anvertraut ist: procuro, administrationem rerum alienarum gero, v., versorgen oder versehen Calepinus XI ling. 1160b; ebenmszige vollmacht (der ehefrau), das seine zu v. und zu gebrauchen Fischart Garg. 93 ndr.; mit öffentlichem gelde, das er zu v. hatte Gerstenberg recensionen i. d. hamburgischen neuen zeitung 368 lit.-denkm.; es ist eine administration hier, welche die ehemaligen kirchgüter verwaltet Göthe III 2, 94 W.; er ... verwaltete das kapital seiner curandin so gewissenhaft als den kirchenschatz Musäus volksmärchen 1, 53 H.; der mensch verwaltet nur, was ihm die götter verliehn, und, wenn sie wollen, wieder nehmen Schiller 6, 141 G.; die junge excellenz verwaltete die königlichen gärten Gutzkow ritter vom geiste 1, 21; bis die ... meier allmählich selber wenn auch nicht rechtliche eigentümer, so doch faktische besitzer der von ihnen verwalteten höfe wurden Wimmer gesch. d. deutschen bodens 61. ε) geistige werthe: solche gebot sollen durch zwai schwert, der ains gaistlichem und das ander weltlichem stand von dem almechtigen verlihen, sein gehandhabt und verwalten neü laienspiegel (Straszbg. 1518), vorrede; gott liesz di Jden wunder schauwen, disz brots figur vom hymel tauwen, und durch ghefelt (s. IV 1, 2, 2335) brot der alten ist dise warhait lang verwalten Schwarzenberg teutsch Cicero 155a; lasz doch, o du werther gast, gottes segen, den du hast und verwaltst nach deinem willen, mich an leib und seele füllen P. Gerhard bei Fischer-Tümpel kirchenlied 3, 311; weil du meine geheimnüs verwaltest schausp. d. engl. comöd. 123 Creiz.; indem sie schand, gewalt und list strafen, und das recht recht verwalten Weckherlin 1, 282 F.; so ferne mier den rkken des himmels gunst wird halten und mein glk so verwalten Zesen vermehrter Helikon 2, 60; wie ein solches vermächtnisz (kenntnis von den thaten groszer männer) erst abgefasset, und wie es nachher verwaltet werde Abbt verm. w. 1, 5; wer sein talent so treu verwaltet, des wirken bleibt ihm nie veraltet Göthe 13, 2, 238 W.; damit ein volk lebendig sich gestalte, das, von der form des kalten miethlings frei, der väter sitten und gesetz verwalte v. Stägemann kriegsgesänge 63; die sänger verwalteten das gut der lieder Jac. Grimm kl. schr. 6, 154; die religion, die nach wie vor verwaltet werden müsse G. Keller 5, 294. ζ) seltener einen concreten gegenstand v., nur vereinzelt in der bedeutung macht darüber haben: das ein jeder planet durch sein kraft und wirkung ein metall zu v. hett Mathesius Sarepta (1571) 30a. häufiger eine function ausüben, die sich an den gegenstand knüpft: er ... wolte ... ihnen eine weil die sonn und derselben wagen v. und führen lassen Dannhauer catechismusmilch 1, 346; die zweite violine strich er nur in den ersten monaten seines hierseins, dann verwaltete er für eine kurze zeit ausnahmsweise den flügel Chrysander Händel 1, 128; doch am altar, in holder einfalt steht, voll milde, liebe, demut und geduld der herr in seiner schönheit, brod und wein, die heilgen zeichen seines opfertods verwaltend mit beseligender hand Waiblinger gedichte aus Italien 103 G. c) das amt, das einer zu versehen, die stelle, die er zu bekleiden, die aufgabe, die er zu erfüllen hat. α) ein amt v.: und er verwaltet das ampt eines kniges 5. Mose 33, 5; [Bd. 25, Sp. 2101] wer bey den Griechen nie in spielen hat gesiegt, der hat kein ehrenampt ie zu verwalten kriegt Lohenstein Sophonisbe (1680) widmung; er verwaltete später ein gelehrtes amt auf dem festlande Kürnberger novellen 1, 52. auch in dem sinne 'eine aufgabe erfüllen', ohne dasz in wirklichkeit amtliche function vorliegt: die holde liebe musz auch dieses amt verwalten, dasz ihr erquickender und allzeit frischer geist diesz ganze rund der welt dem untergang entreiszt H. Bokemeyer bei Weichmann poesie d. Niedersachsen 2, 96; als ihm bürgemeister, O. de O., und G. N. der kayserlichen armee den weg zeigen sollten, verwalteten sie dieses amt mit solcher untreue S. Fr. Hahn staats-, reichs- u. kayserhistorie 3, 256; die frau ..., die ... nur mechanisch das amt der hausfrau am theetisch verwaltete Holtei erzähl. schr. 2, 85. wie seines amtes walten (s. th. 13, sp. 1378) auch auf einzelne handlungen innerhalb der amtspflichten bezüglich: sofort rief er den scharfrichter, sein amt zu verwalten Arnim 19, 447 Gr. β) ähnliche wendungen: deszgleichen klagen die papisten, dasz die Suiter anders rüsten ir mesz, wann sie die wllen halten und auf ein sonder weisz verwalten Fischart nachtrab 3272 Kurz; soll ich der mönche fromme brüderschaft hieher berufen, dasz sie nach der kirche altem brauch das seelenamt verwalte ...? Schiller 14, 119 G. (braut v. Messina 4, 8); wen ir daz knt, so het ir den frummen Luther und seine junger lengst vermaledeit, und das er dem teuffel must ewig sein dinst verwalden Stanberger dialogus zw. e. prior, leienbruder u. bettler B 2b; die könige von Polen und von Böhmen seh ich zu meiner freude ihren dienst in meiner näh verwalten Grabbe 2, 196 Bl.; und leeret, wie man soll hauszhalten und weltlich regiment verwalten Rollenhagen froschmeuseler (1595) A 2a; viele, nachdem sie als beleidigte gattinnen die regierung an sich gerissen, haben diese regierung hernach mit allem männlichen stolze verwaltet Lessing 9, 310 M.; dem herrn J. L. wegen verwalteten secretariats mit 300 thaler zu recompensiren acta publ. 1, 19 Palm; und, wie ich noch thun will, hab ich mit stehter trew für dir, zwar durch dich, herr, meinen beruf verwaltet Weckherlin 1, 387 F.; die hausgeschäfte weisz sie so wohl zu v. die vernünft. tadlerinnen 1, 191; den diener, ... der mehrere jahre lang dieses geschäft verwaltet hat Göthe 49, 284 W.; die ältesten präsidenten des hofgerichts ..., welche diese stelle zwischen dem jahr 1235—1255 verwaltet haben allgem. d. bibl. 1, 2, 124; indem die durch herrn von R. bisher verwaltete stelle nicht wieder besetzt werden wird Göthe IV 22, 81 W.; er hat die lästige vormundschaft über dich sehr redlich und fleiszig verwaltet Stifter 3, 274. γ) die stelle, den platz eines andern v.: und wa die klt nichts will erhalten, da soll die wrm ir statt verwalten Fischart 3, 135 H.; wer euch hört, der hat mich gehört, ihr solt mein stat verwalten Ringwaldt evangelia Q 3a; das schrecken wollte nun der freude platz verwalten Gottsched schaubühne 1, 11. δ) zuweilen eine handlung, ein geschehen, eine aufgabe v., die einem anvertraut ist, die man zu leiten, zu führen hat: du mustest auch die zucht bey deinem printz verwalten, die dich vor allen ehrt und dich verdienter macht J. v. Besser schr. 1, 72 König; möcht er doch der künste schutz ... als ein musaget verwalten Gottsched neueste ged. 55. [Bd. 25, Sp. 2102] in älterer zeit besonders einen krieg v.: quia duo consules obire tot simul bella nequirent mochtend nit so vil kriegs fertigen, füren, v. und eins mals auszrichten Frisius dict. (1566) 890b; wie man einen krieg solt verwalten H. Sachs 20, 309 G.; in ihr (der tapferkeit), gleichsam in einem vösten schlosz kan sein gemüht, mächtig, einig und grosz, des lebens krieg sicher verwalten und die belägrung frey auszhalten Weckherlin 1, 195 F.; nu geb euch (den anführern) gott verstand und stärk, dasz ir dies defensionswerk ... verwalten mögt als treue knecht Opel-Cohn 30 jähr. krieg 41.
verwalter, m. , in den älteren wbb. fast ebenso häufig wie das verbum, z. b. Alberus A A 3a; Frisius 2b; 37b; 68b; 146b; 421a; 918b; 1045a; Hulsius (1618) 261a; Stieler stammb. 2425; Steinbach, Adelung, Campe; wiedergegeben durch actor, administer, administrator, dioecetes, dispensator, gubernator, procurator, provisor, villicus; bayr. Schmeller-Fr. 2, 909; schwäb. Fischer 2, 1399; lux. ma. 468; samländ. Fischer 95; nordfries. Jensen 181. 1) weniger häufig ist, dasz der v. seine function aus eigener machtvollkommenheit oder eigenem besitzrecht ausübt: mit ... geystlichen gütern und prebenden, deren er (der papst) sich allersamen einen herrn und v. gemacht von wegen seines abgebettelten primats Sleidanus reden 41 B.; Juppiter ist ein anrichter und v. der krieg Hedio chron. Germ. 295a; darnach geht an das vierdte alter (lebensalter), Mars, der planet, ist sein verwalter H. Sachs 4, 75 K.; du (gott) bist der zeit verwalter P. Fleming deutsche ged. 1, 11 L.; singt dem schöpfer, dem erhalter, der dinge heiligem verwalter! E. M. Arndt 3, 256 R.-M.; drum kann er (Blücher) verwalter des schlachtfeldes sein 4, 90; Innocenz III. ..., ein königlicher repräsentant der alten hierarchie, ein v. und leiter ihrer kräfte Nitzsch deutsche stud. 65. 2) überwiegend auf grund fremder bevollmächtigung als beamter, beauftragter, stellvertreter, angestellter: was soll es heiszen, besitz und gut an die armen zu geben? löblicher ist sich für sie als v. betragen Göthe 24, 100 W.; also handelt er nicht um seinetwillen, sondern als v., der rechenschaft ablegen musz Alexis Roland v. Berlin (1840) 1, 277; daher oft dem herrn und besitzer gegenübergestellt: der verwalter ... sorgte klug und weislich wenig fürn herrn und viel für sich Kortum Jobsiade (1799) 1, 105. a) der v. hat seine machtbefugnisse und pflichten von gott: von ihm hat fürst und baur, von ihm hat herr und knecht, sein land und seinen pflug, sein lehen und sein recht, als ein statthalter und verwalter Weckherlin 2, 184 F.; (gott), der uns zu verwaltern aller dieser güter gesetzet hat A. G. Kästner verm. schr. 1, 23; von königen, fürsten: die v., welche der könig dahin (in verschiedene städte) setzen wollen Fischart discours (1589) H 4b; der diener seines monarchen, der zum v. gesetzt ist über ein ganzes land G. Freytag ges. w. 2, 203; durch sonstige öffentlich rechtliche oder privatrechtliche bestallung: eine ähnliche gesellschaftsverfassung mit gütergemeinschaft und gewählten verwaltern D. Fr. Strausz ges. schr. 3, 222; die verwaltung und die verrechnung der in der staatskasse liegenden öffentlichen gelder konnte nicht stattfinden, ohne dasz sowohl die v. selbst über die einnahme und ausgabe des schatzes ... rechnung legten Mommsen röm. staatsrecht 1, 88; einem von dem gericht zu bestellenden v. bgb. § 1052. [Bd. 25, Sp. 2103] b) als berufsbezeichnung bedeutet v. in älterer zeit geradezu statthalter: v., statthalter, vicarius Dentzler; der künig ... schreyb einen brief z allen verwaltern Züricher bibel (1531) 3. Esdr. 4; nun het Cambises ein statthalter in Persia, einen verwalter H. Sachs 2, 104 K., gouverneur, militärischer befehlshaber: dem kriegsherren oder seinen verwaltern und fürgesetzten obersten Fronsperger kriegsbuch 1, 22b; die in emptern, zu vorderst aber der oberst v. (soll) gegen sie (die leute in einer belagerten stadt) holdtselig geberden Kirchhof militaris disciplina 34, in neuerer zeit gewöhnlich einen landwirtschaftlichen beamten: oeconomus, ein hauszhalter, schaffner, verwalter Calepinus XI ling. 984a; 'v. heiszt insgemein ... ein jeder, welchem von einem andern ein gewisses geschäfte oder eine verrichtung ... anvertrauet worden, insbesondere aber ... eine des haushaltens und der landwirthschaft verständige person, so die aufsicht über ein oder mehr vorwercke und landgüter führet und das gantze hauswesen, so wohl in führung einer ordentlichen haushaltung auf denenselben, als in beschickung der äcker, wiesen und viehes etc. zu besorgen und zu verwalten hat' Noel Chomel 8, 2184; Zinck allgem. öcon. lex. 3001; Jacobsson technol. wb. 8, 84; Leopold hwb. d. ökonomie 519; wann man von eim v. zu vil fordert Sebiz feldbau 39; auch der lumpichte schreiber, pachtmann, v. reiben sich an pfarrer und den seinigen der wohlgeplagte priester (1695) 115; sonst war er schreiber, vogt, präceptor und verwalter, der zins und sporteln bald in die register trug und bald den hünern rief und bald den junker schlug Zachariä poet. schr. 2, 12; wenn ich mich das ganze jahr auf meinen gütern herumgeplagt, mit den verwaltern gezankt Bauernfeld ges. schr. 3, 161. hierher auch die mehrzahl der zusammensetzungen: verwalterdienst Chr. Weise polit. redner (1677) 233; — -familie Stifter 5, 1, 359; — -fluch: herr E. stiesz einen derben v. über die ungeschicklichkeit des bauernvolkes aus Hauff s. w. 3, 262; — -leben: die elende plackerei des v.-s 3, 254; — -rechnung Gottschedin br. 2, 98 R.; — -schaft: zweytens hat er mir versprochen, mir ehstens die v. auf seinen gütern zu geben C. F. Weisze lustspiele 2, 238; — -stelle Spielhagen 2, 463; — -wirthschaft Mommsen röm. gesch. 1, 35; — -wohnung v. Roon denkwürd. 2, 297; — verwaltersdienst Castelli s. w. 10, 233; — -frau Holtei erzähl. schr. 23, 66; — -leute 16, 36; — -sohn 23, 55; — -tochter Hafner ges. lustspiele 2, 31; Rosegger schr. 5, 100. c) genitivverbindung bezeichnet: α) den gegenstand, der dem v. untersteht: wann solch ein unverständigs alter untreu will sein des reichs verwalter W. Spangenberg ausgew. dicht. 182; den verwaltern seiner königreiche Hebbel 4, 102 W.; v. der niederöstreichischen feldhauptmannschaft Ranke s. w. 3, 145; von den verwaltern der römischen kilchen Äg. Tschudi chron. helv. 1, 25; desz closters v. Grimmelshausen Simplicissimus 184 ndr.; v. des zollamts zu B. Gryphius lustspiele 165 P.; v. meiner häuslichen geschäfte Meiszner Alcibiades 2, 159; v. der einkünfte des gymnasiums Nicolai reise d. Deutschl. u. d. Schweiz 1, 81, meines vermögens Pfeffel pros. vers. 5, 29, des gutes Schreyvogel ges. schr. 1, 73, der armenfonds Hegel 16, 332, des perronschen hauses Stifter 5, 1, 190, des gefängnisses Hans Grimm volk ohne raum 2, 478. auch häufig übertragen: der (der wahrheit) sey unser hertz ein verwalter mit zehen saiten auf dem psalter H. Sachs 6, 272 K.; v. der gerechtigkeit Lavater verm. schr. 2, 382, der weiszheit Lichtenberg nachlasz 38, der humanität Schelling werke 1/3, 526; (Boie) bekleidete das amt eines verwalters des deutschen Parnasses Gervinus gesch. d. d. dichtg. (1853) 5, 22; der papst behauptete, er sei v. der unerschöpflichen verdienste Christi G. Freytag 19, 36. [Bd. 25, Sp. 2104] β) die person, in deren dienst der v. steht: eines edelmanns v. Chr. Weise d. drey klügsten leute 83; deines vaters v. F. M. Klinger 1, 104; Cassiodors v. oder hausmeister Jac. Grimm kl. schr. 3, 187. ebenso das possessivum: graf L. ..., der sin v. ber sin erbgut vorhar gewsen Äg. Tschudi chron. helv. 1, 9; er sah sich nur als ihren v. an O. Ludwig ges. schr. 1, 377. in älterer zeit bedeutet v. mit dem genitiv vielfach stellvertreter: ich Pilate, ein statthalter, des römischen kaysers ain verwalter passionsspiele a. Tirol 399 W.; proconsul, eins burgermeisters v. oder statthalter Calepinus XI ling. 1159b. — verwalterin, f. Frisius 793a; 830a; 1064b; 1134b; Maaler 437b; Steinbach, Adelung. stellvertreterin: lange zeit hette die eul als ein v. des adlers unter den vögeln das regierampt ... getragen Kirchhof wendunmuth 1, 78 Ö. als berufsbezeichnung wie verwalter 2 b: v., schaffnerin, versorgerin Calepinus XI ling. 1160b; v., ausgeberin, beischlieszerin Leopold hwb. d. ökonomie 520a; Noel Chomel 8, 2184; v. ist bey einer meyerey und landwirthschaft höchstnöthig, welche der hofmeisterin oder käsemutter und den mägden vorgesetzt sey Jacobsson technol. wb. 8, 84. die frau des verwalters: Adam war der erste verwalter im paradeisz, sein kleid und der frau Eva als verwalterin kleid war ein schaffell Abraham a s. Clara Judas 3, 31; ihre tante, die frau v. Kurzmichel v. Ebner-Eschenbach ges. schr. 4, 17. mit genitiv: weil sie nicht domina absoluta, sondern nur vorsteherin und v. des gotteshauses war acta publ. 7, 263 Palm; die v. eines protestantischen stiftes Holtei erzähl. schr. 8, 119; ein v. der hochzeit auf der braut seiten, brautführerin Calepinus XI ling. 1170b. übertragen: jedes mädchen ist die v. der weiblichen mysterien Lichtenberg verm. schr. 2, 146; was sagen diese beiden höchsten richterinnen und verwalterinnen der dinge (gerechtigkeit und ehre)? E. M. Arndt schr. für u. an s. l. Deutschen 2, 80. — verwaltigen, verwältigen, v. , mhd. wb. 3, 477; Lexer 3, 293; Haltaus 1908; mnd. vorweldigen Schiller-Lübben 5, 499; mndl. verweldigen Verwijs-Verdam 9, 319. in der neueren sprache nicht mehr lebendig, die angabe bei Schmeller-Fr. 2, 909 stützt sich wohl nur auf ältere quellen. in nd. mundarten Dähnert 529a; Schambach 268b. 1) im mhd.: verwalten: man vare alle kirstenriche durch, so envint man neit deser (der kurfürsten) geliche, zo verweldigen dat riche Gotfrid Hagen in chron. d. d. städte 12, 4 überwältigen: er fûr dannen in Sicilienlant unde ferweltigôt alle die er dâ vant Lamprecht Alexander 618. 2) frühnhd. vereinzelt abnöthigen, erzwingen: als Sextus ... Lucreciam heimlich on ihren willen notzwang, bekennet sie disze ihre verweltigt freündtschaft frei ihrem mann Seb. Franck zeytb. (1531) 114b. häufiger vergewaltigen, gewaltthätig behandeln, mit gewalt gegen einen verfahren: das wir ... hinfurt von den weltlichen oberkeiten der maszen nicht mehr bedrangt odder verwaltigt werden bei Luther 19, 271 W.; so was er auch ein so ernstlicher strafer ritterlicher unzucht, das er auch ettlich schar gantz verweltiget, absetzet Seb. Franck zeytb. (1531) 144b; und also die reichen die armen verwaltigen chron. Germ. (1538) 8a. — verwältigung, verwaltigung, f., verwaltung: an diesen orten werden die landvgt von den Ungarn grafen geheiszen, welchen die verwaltigung desz landes zustehet Pantaleon moscow. chron. 127a; wann er seines vaterssligen ampt und verwaltigung mg besitzen Höniger narrenschiff 183. gewalt, zwang, vergewaltigung: ich hab dem künig Carolo über verwältigung und unbillich vornemen des römischen bischofs, der mich gefangen geyn Rom fordert, geklagt bei Hutten 1, 404 B.; got freywilliklich ze dienen aus lieb, nit aus not der verweltigung, sonder aus not des rechtens und der billikait Berthold v. Chiemsee 351; so wir ... selbst solliche verwaltigung uf unserem ruggen getragen ... haben Joh. Keszler sabbata 18. — verwaltlich, adj. : [Bd. 25, Sp. 2105] hat man je gehrt, ... das einer nach seim tod kan knig, bischoff, verweser sein, das ist knigliche, bischofliche und verwaltliche macht erzeigen? Fischart offentlichs ausschreiben H 7a. | |