| Der Pachtinhaber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pachtinhaberinn, eine Person, welche etwas pachtweise besitzet; der Pachter, die Pachterinn.
Das Pachtjahr, des -es, plur. die -e, eines von den Jahren, auf welche ein Pacht geschlossen ist.
Die Pachtleute, sing. inus. Leute, d. i. geringe Personen beyderley Geschlechtes, welche etwas in Pacht haben.
Pachtlos, adj. et adv. des Pachtes beraubt. Ein Gut wird pachtlos, wenn der Pachter von demselben abziehet. Ein Pachter ist pachtlos, wenn er keine Sache in Pacht hat.
Pachtlustig, -er, -ste, adj. et adv. in den Kanzelleyen einiger Gegenden, Lust, d. i. Neigung, habend, etwas zu pachten, wie kauflustig, geneigt etwas zu kaufen. S. Adelung Lustig.
Der Pachtmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, eine Person männlichen Geschlechtes, welche ein Ding in Pacht hat; der Pachter.
Die Pachtmühle, plur. die -n, eine Mühle, welche man nur pachtweise besitzet. Daher der Pachtmüller, welcher sie auf diese Art besitzet.
Der Pachtschäfer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Schäfer, welcher die Schäferey gepachtet hat; zum Unterschiede von dem Lohn- und Menge- oder Setzschäfer.
Der Pachtschilling, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, das Pachtgeld, S. Adelung Schilling.
Pachtweise, adv. in Gestalt, nach Art eines Pachtes. Etwas pachtweise besitzen, vermöge eines Pachtes.
Der Pachtzins, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, in eben dem Verstande wie Pachtschilling. |