| Der Pachter, des -s, plur. die Pächter, Fämin. die Pachterinn, eine Person, welche etwas gepachtet hat, eine Sache pachtweise besitzet. Besonders eine Person, welche ein Landgut vermittelst eines Pacht-Contractes besitzet; der Pachtinhaber, im Oberdeutschen der Beständner, im Nieders. der Heuersmann. In einigen Gegenden, selbst im Hochdeutschen, ändert dieses Wort den reinen Vocal auch im Singular, der Pächter, die Pächterinn.
Die Pachtfrau, plur. die -en. 1) Eine Frau, welche etwas gepachtet hat. 2) Die Ehefrau eines Pachters; besser die Pachterinn.
Das Pachtgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, das verglichene Geld, welches der Pachter für die Nutzung einer gepachteten Sache dem Eigenthümer entrichtet; der Pacht, der Pachtschilling, der Pachtzins, das Bestandgeld.
Das Pachtgut, des -es, plur. die -güter, ein Gut, welches man gepachtet hat, welches man pachtweise besitzt; zum Unterschiede von einem Gute, welches man eigenthümlich besitzet.
Der Pachthêrr, des -en, plur. die -en, der Eigenthumsherr einer verpachteten Sache; der Verpachter.
Der Pachtinhaber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pachtinhaberinn, eine Person, welche etwas pachtweise besitzet; der Pachter, die Pachterinn.
Das Pachtjahr, des -es, plur. die -e, eines von den Jahren, auf welche ein Pacht geschlossen ist.
Die Pachtleute, sing. inus. Leute, d. i. geringe Personen beyderley Geschlechtes, welche etwas in Pacht haben.
Pachtlos, adj. et adv. des Pachtes beraubt. Ein Gut wird pachtlos, wenn der Pachter von demselben abziehet. Ein Pachter ist pachtlos, wenn er keine Sache in Pacht hat.
Pachtlustig, -er, -ste, adj. et adv. in den Kanzelleyen einiger Gegenden, Lust, d. i. Neigung, habend, etwas zu pachten, wie kauflustig, geneigt etwas zu kaufen. S. Adelung Lustig.
Der Pachtmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, eine Person männlichen Geschlechtes, welche ein Ding in Pacht hat; der Pachter. |