| Der Ordensbruder, des -s, plur. die -brüder, das Mitglied eines männlichen Ordens, so fern sich dieselben Brüder zu nennen pflegen; besonders eines geistlichen Ordens. Die Ordensschwester ist ein solches Mitglied eines weiblichen Ordens. Beyde zusammen werden Ordenspersonen und im gemeinen Leben Ordensleute genannt.
Der Ordensgeistliche, des -n, plur. die -n, ein Geistlicher, so fern er zugleich ein Glied eines geistlichen Ordens ist, in der Römischen Kirche, und zum Unterschiede von einem Weltgeistlichen. Daher die Ordensgeistlichkeit, die sämmtlichen Geistlichen dieser Art.
Das Ordenskleid, des -es, plur. die -er, dasjenige Kleid, diejenige Kleidung, welche die Glieder eines Ordens zu tragen verbunden sind, welches sie von andern unterscheidet. Die sämmtlichen Kleidungsstücke dieser Art machen den Ordens-Habīt aus.
Die Ordensleute, sing. inus. S. Adelung Ordensbruder.
Der Ordensmann, des -es, plur. die -männer, und im gemeinen Leben, die -leute, das männliche Mitglied eines männlichen geistlichen Ordens; in der anständigern Sprechart die Ordensperson.
Der Ordensmeister, des -s, plur. ut nom. sing. der Meister oder Vorgesetzte eines Ritterordens. Wo mehrere Ordensmeister von verschiedenem Range sind, da wird der erste und vornehmste auch wohl der Großmeister genannt. Bey den geistlichen Orden ist das Wort General üblicher.
Die Órdenspêrsōn, plur. die -en, S. Adelung Ordensbruder.
Die Ordensrêgel, plur. die -n, die Regel oder Vorschrift, nach welcher die Glieder eines geistlichen oder weltlichen Ordens ihr Verhalten zu bestimmen verbunden sind.
Der Ordensritter, des -s, plur. ut nom. sing. das Mitglied eines Ritterordens.
Die Ordensschwêster, plur. die -n, S. Adelung Ordensbruder.
Das Ordenszeichen, des -s, plur. ut nom. sing. das Ehren- und Unterscheidungszeichen eines weltlichen Ordens, welches auch nur der Orden schlechthin genannt wird. |