| Der Ōpferaltār, des -es, plur. die -täre, ein Altar, so fern er zunächst zu den Opfern, und in engerer Bedeutung zu den blutigen Opfern bestimmt ist.
Das Opferfleisch, des -es, plur. inus. das Fleisch der als ein Opfer geschlachteten Thiere. Ezech. 40, 43.
Das Opfergêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein Opfer in Gelde, Geld, welches geopfert wird; doch nur noch in einigen einzelnen Fällen. So wird in einigen Niedersächsischen Gegenden dasjenige Geld, welches man dem Gesinde, welches man behalten will, um Neujahr oder Johannis als ein Handgeld gibt, das Opfergeld, oder der Opferpfennig genannt.
Das Opferhaus, des -es, plur. die -häuser, ein Haus oder Gebäude, in welchem einer Gottheit geopfert wird, ein Tempel; ein sonst ungewöhnliches Wort, welches 1 Chron. 7, 12 von dem Tempel zu Jerusalem vorkommt.
Der Opferkasten, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, ein Kasten in der Küche, dasjenige Geld, welches freywillig zum Behuf des Gottesdienstes geschenkt wird, darein zu stecken; der Opferstock, wenn es ein hohler verschlossener Stock oder Pfahl ist, der Kirchenstock oder auch nur der Stock schlechthin.
Der Ópferkūchen, des -s, plur. ut nom. sing. Kuchen, so fern sie in der ehemahligen jüdischen und heidnischen Religion der Gottheit geopfert wurden.
Der Opfermann, des -es, plur. die -männer, oder Opferleute, in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, ein Nahme des Küsters oder Kirchners; vermuthlich so fern er vor der Reformation die zum Behufe der Kirche und des Gottesdienstes gebrachten Opfer oder freywilligen Geschenke in Empfang nahm und verwahrete.
Das Opfermêsser, des -s, plur. ut nom. sing. ein gottesdienstliches Messer, womit die Schlachtopfer geschlachtet wurden.[Bd. 3, Sp. 607]
Opfern, verb. reg. act. als ein Opfer darbringen, eigentlich, der Gottheit als ein sinnbildliches Zeichen seiner eigenen Übergabe darbringen; wo es am häufigsten von dem Darbringen und Schlachten lebendiger Geschöpfe in denjenigen Religionen, wo diese Art des Gottesdienstes üblich war, und noch ist, aber auch von dem gottesdienstlichen Darbringen aller körperlichen Dinge, gebraucht wird. In einigen protestantischen Kirchen nennet man auch das opfern, wenn bey gewissen Gelegenheiten freywillige Geschenke an Geld auf den Altar oder in den Kirchenstock geleget werden. In weiterer Bedeutung, besonders in der höhern Schreibart, ist jemanden etwas opfern, es ihm zum Zeichen seiner Unterwürfigkeit oder Ergebenheit darbringen. Mit dem Nebenbegriffe der Begebung seines Eigenthumes um eines andern willen ist es besonders in dem zusammen gesetzten aufopfern üblich. Daher die Opferung, die Handlung des Opferns in allen obigen Fällen. Anm. Schon bey dem Ottfried opphoron, bey dem Stryker ophern S. Adelung Opfer. Ottfried gebraucht dafür auch einige Mahl biuten, biethen.
Der Opferpfênnig, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, S. Adelung Opfergeld.
Der Opferpriester, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Opferpriesterinn, in den heidnischen Religionen, eine Person, welche dazu bestimmt ist, das Opfern der Opferthiere zu verrichten. |