| * Diensthaft, -er, -este, adj. et adv. welches besonders im Oberdeutschen üblich ist, wo es so wohl dienstpflichtig, d. i. zu gewissen Diensten verpflichtet, als auch dienstfertig, zu dienen bereit, bedeutet, im Hochdeutschen aber seltener gehöret wird. Eben dieses gilt auch von dem verlängerten Beyworte diensthaftig und dem Hauptworte Diensthaftigkeit.
* Das Diensthaus, des -es, plur. die -häuser, ein Haus, in welchem man zu dienen gezwungen ist; ein ungewöhnliches Wort, welches nur in der Deutschen Bibel vorkommt, wo Ägypten mehrmals das Diensthaus der Israeliten genannt wird; z. B. 2 Mos. 13, 3, 14. Jos. 24, 17. Mich. 6, 4. u. s. f.
Der Diensthêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, derjenige, dem ein Unterthan Frohndienste leisten muß, und der oft noch von dem Gutsherren verschieden ist. Ingleichen der Hausherr, im Gegensatze seines Gesindes.
Die Diensthufe, plur. die -n, eine zu Frohndiensten verpflichtete Hufe, oder eine Hufe, deren Besitzer Frohndienste leisten muß, im Gegensatze einer Freyhufe.
Der Dienstknêcht, des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, ein Knecht, der um Lohn dienet; vermuthlich im Gegensatze des Wortes Knecht, so fern es ehedem auch einen jeden freyen jungen Menschen bedeutete. S. Adelung Dienstmagd.
Die Dienstleistung, plur. die -en, die Leistung so wohl gezwungener Dienste, als auch gewisser Höflichkeitsdienste.
Die Dienstleute, singul. inus. S. Adelung Dienstmann.
* Dienstlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Heilsam, nützlich, tauglich, welche Bedeutung doch nur noch im Oberdeutschen üblich ist, indem die Hochdeutsche Mundart dafür dienlich gebraucht. Dieß Wasser ist den Augen nicht allermaßen dienstlich, Opitz. Die zum Kriege und Frieden dienstliche Handwerke, ebend. Durch Wärme dienstlich seyn, und durch beeisten Frost, Opitz, 2) Dienstbeflissen, eifrig; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung. Derselben Leib, die mich so dienstlich ehren, Opitz. Man muß förderlich und dienstlich seyn, d. i. dienstfertig. Im Hochdeutschen ist dieses Wort nur noch als ein höflicher Ausdruck unter dem großen Haufen üblich, wenn derselbe dienstlich grüßen lässet, oder seinen dienstlichen Gruß vermeldet. Das freunddienstlich, unterdienstlich und andere ähnliche Zusammensetzungen gehören theils in eben diese Classe, theils in die veralternde Beredsamkeit der Kanzelleyen.
Der Dienstlohn, des -es, plur. car. der Lohn des Gesindes; der Gesindelohn, in Obersachsen auch der oder das Liedlohn, S. Adelung Lohn.
Dienstlos, adj. et adv. außer Diensten, keinen Dienst habend. Ein dienstloser Knecht, eine dienstlose Magd. Ingleichen in edlerer Bedeutung, ohne Bedienung. Dienstlos seyn, kein Amt bekleiden.
Die Dienstmagd, plur. die -mägde, eine Magd, welche sich zu niedrigen Hausdiensten verbunden hat, im Gegensatze des Wortes Magd, so fern es ehedem eine jede junge unverheirathete Person des andern Geschlechtes bedeutete. |