| Die Dienstbarkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man jemanden zu körperlichen Diensten verpflichtet ist, ohne Plural, die Leibeigenschaft. In Dienstbarkeit gerathen, in der Dienstbarkeit stecken. Jemanden aus der Dienstbarkeit erlösen. Außer der biblischen Schreibart wird es in diesem Verstande wenig mehr gebraucht. 2) In den Rechten ist die Dienstbarkeit, oder Servitur, nicht nur eine Verbindlichkeit etwas zu thun, sondern auch zu leiden, und alsdann werden auch diejenigen Dinge selbst, welche man zu thun oder zu leiden verbunden ist, Dienstbarkeiten genannt. Es haftet eine Dienstbarkeit auf dem Hause. Eine Dienstbarkeit ausüben, abkaufen, erwerben u. s. f. So fern die Dienstbarkeit auch im Leiden bestehet, werden die Fußsteige, Triften, Wege u. s. f. unter die Dienstbarkeiten des Feldes gerechnet.[Bd. 1, Sp. 1489]
Dienstbeflissen, -er, -ste, adj. et adv. beflissen oder bemühet, einem andern zu dienen, d. i. ihm Gefälligkeiten zu erweisen. Ein dienstbeflissener Mensch. Am häufigsten gebraucht man dieses Wort noch in den Unterschriften der Briefe, gegen geringere Personen. Ich bin ihr dienstbeflissener Diener. Im Oberdeutschen auch dienstgeflissen.
Die Dienstbeflissenheit, plur. car. die Beflissenheit, oder sorgfältige Bemühung, andern zu dienen, oder ihnen gefällig zu werden.
Der Dienstbothe, des -n, plur. die -n, eine Person männlichen oder weiblichen Geschlechtes, welche sich gegen Kost und Lohn zu niedrigen häuslichen Diensten verpflichtet. Er ist mein Dienstbothe, sie ist mein Dienstbothe. Die Dienstbothen, das Gesinde. Nieders. Deenstbade, Deenstbar. Es scheinet, daß man mit diesem Worte eigentlich auf die Verbindlichkeit dieser Personen gesehen, sich von ihrer Herrschaft verschicken zu lassen.
Der Dienstbrief, des -es, plur. die -e. 1) Bey einigen Handwerkern, ein schriftliches Zeugniß, daß ein Gesell wirklich bey einem Meister gedienet, oder gearbeitet habe; die Kundschaft. 2) Im gemeinen Leben zuweilen auch eine Bestellung oder Urkunde, worin jemanden ein Dienst, d. i. ein Amt, versprochen wird.
Der Diēnstdrếscher, des -s, plur. ut nom. sing. auf dem Lande einiger Gegenden, ein Drescher, welcher dem Gutsherren zur Frohne dreschen muß.
Der Diensteifer, des -s, plur. car. der Eifer, seinem Dienste, d. i. seinem Amte, nach seinen Obliegenheiten ein Genüge zu thun. Zuweilen auch der Eifer, andern zu dienen, d. i. ihnen Gefälligkeiten zu erweisen.
Dienstergêben, -er, -ste, adj. et adv. welches nur zuweilen in den Unterschriften der Briefe an Geringere gebraucht wird, geneigt zu dienen. Ich bin ihr dienstergebener, oder dienstergebenster Diener.
Dienstfêrtig, -er, -ste, adj. et adv. fertig, d. i. bereit und geneigt, andern zu dienen, d. i. ihnen auch mit eigner Mühe und Beschwerde Gefälligkeiten zu erweisen. Ein dienstfertiger Mensch. Er hat ein dienstfertiges Gemüth.
Die Dienstfertigkeit, plur. car. die Bereitwilligkeit, andern auch ohne Vergeltung Gefälligkeiten zu erweisen.
Dienstfreundlich, adj. et adv. ein widersinnig zusammen gesetztes Wort, welches auch nur von der niedrigen Höflichkeit im gemeinen Leben gebraucht wird. Mein Bruder lässet dich dienstfreundlich grüßen, freundlich mit Erbiethung seiner Dienste. |