| Der Deichstock, des -es, plur. die -stöcke, S. Adelung Deichpfahl.
Der Deīchstrích, des -es, plur. die -e, S. Adelung Deichband.
Das Deichstück, des -es, plur. die -e, ein Stück eines Deiches, welches jemand erhalten muß; S. Adelung Deichfach, Deichpfand, Deichschlag.
Die Deichtheilung, oder Deichvertheilung, plur. die -en, die Vertheilung der Deichpfänder unter die Deichpflichtigen, welche entweder nach Jücken, d. i. Morgen, oder nach der Güte des Landes, welches man besitzet, oder auch nach dem Anschusse des Landes am Deiche geschiehet.
Der Deichverlag, des -es, plur. inus. der Vorschuß, welchen jemand zur Ausbesserung eines Deiches an Geld, Getreide, Arbeitslohn u. s. f. thut.
Das Deichufer, des -s, plur. ut nom. sing. das Ufer eines Deiches, S. Adelung Deichanker. Ist dieses Ufer mit Ried- oder Schilfrohr durchwachsen, so heißt es in der Gegend von Bremen ein Riedanker, Reet-anker, Schallung, oder Reetschallen.
Der Dēichvōgt, des -es, plur. die -vögte, ein Unterbeamter in dem Deichwesen, welcher unter dem Deichgräfen stehet.
Der Deichwêg, des -es, plur. die -e, ein Weg, welcher neben einem Deiche hingehet, und nur zu dessen Ausbesserung, oder von den Deicheigenern gebraucht wird. Wo die Landstraße über einen Deich hingehet, heißt solche gleichfalls ein Deichweg.
Der Deichzug, des -es, plur. die -züge, ein gewisser Strich eines Deiches, worüber ein Aufseher gesetzt ist. Den Deichzug begehen, d. i. diesen Strich besichtigen, welches von den Deichgeschwornen geschiehet.
Der Deichzwang, des -es, plur. inus. die Gerichtsbarkeit der Deichobrigkeit.
Deihen, S. Adelung Gedeihen. |