| Das Deichrêcht, des -es, plur. die -e, der Inbegriff aller zu dem Deichwesen gehörigen Gesetze und Gebräuche; in Schleßwig das Spadelandsrecht.
Der Deichrichter, des -s, plur. ut nom. sing. in Bremen der vornehmste nach dem Deichgräfen im Deichgerichte.
Die Deichritterschaft, plur. inus. diejenigen Adeligen, welche innerhalb eines Deichlandes wohnhaft sind.
Die Deichrolle, plur. die -n, S. Adelung Deichbuch.
Die Deichrüge, plur. die -n, die Mängel, welche die Deichschauer an jemandes Deichpfande gewahr werden.
Das Deīchschārt, des -es, plur. die -e, ein Einschnitt in den obern Theil des Deiches zur Viehtrift.
Der Deichschatz, des -es, plur. inus. der Beytrag an Gelde zur Unterhaltung eines Deiches.
Die Deichschau, plur. die -en, oder die Deichschauung, plur. die -en, die jährliche Besichtigung der Deiche und Dämme, welche von den Deichbeamten geschiehet. In dem Oldenburgischen werden des Jahres zwey Hauptdeichschauungen von dem Oberlanddrosten und Deichgräfen gehalten; außerordentliche geschehen in nöthigen Fällen. Daher das Deichschauungs-Protokoll; der Deichschauer, S. Adelung Deichbeschauer.[Bd. 1, Sp. 1439]
Der Deichschlag, des -es, plur. die -schläge, derjenige Theil eines Deiches, welchen eine Gegend, oder auch ein Deichhalter im gehörigen Stande erhalten muß, und der mit eingeschlagenen Pfählen bemerket ist. Im Oldenburgischen hat jede Vogtey ihren Deichschlag, welcher wieder in besondere Erbpfänder vertheilet ist; S. Adelung Deichpfand und Schlag.
Der Deīchschóß, des -sses, plur. die -sse, ein Schoß, welcher zur Erhaltung eines Deiches gesammelt wird.
Der Deichschulze, des -n, plur. die -n, an einigen Orten, ein Aufseher über das Deichwesen. |