| Die Deichmeile, plur. die -n, im Hollsteinischen, der District von einer Meile innerhalb eines Deiches.
Der Deichmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Meister, oder Unternehmer, der die Ausbesserung eines beschädigten Deiches gegen einen bedungenen Lohn übernimmt; im Nieders. ein Deichbaas, von Baas, ein Meister. Des heil. Röm. Reiches Deichmeister, ist ein Titel, welchen die Grafen von Oldenburg, wegen der guten Deichanstalten in ihrem Lande, ehedem von dem Kaiser erhielten.
Der Deichmêsser, des -s, plur. ut nom. sing. ein zum Ausmessen der Deiche bestimmter Beamter.
Der Deichnachbar, des -n, plur. die -n, der benachbarte Eigenthümer eines Deiches.
Der Deichpfahl, des -es, plur. die -pfähle, ein in dem Deiche eingeschlagener Pfahl, der eines jeden Antheil an demselben bezeichnet; ein Dammstock, Deichstock.
Das Deichpfand, des -es, plur. die -pfänder, ein gewisser Theil von einem Deiche, der jemanden zugehöret, und für dessen Erhaltung er sorgen muß; an einigen Orten ein Deichfach, Deichschlag, Schlag.
Der Deichpfênnigmeister, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, ein Einnehmer bey der Deich-Casse; der Deichrentmeister.
Die Deichpflicht, plur. die -en, die Verbindlichkeit in Ansehung der Erhaltung eines Deiches.
Deichpflichtig, adj. et adv. zur Erhaltung eines Deiches verpflichtet; deichbandspflichtig. Ein Deichpflichtiger wird auch ein Deichhalter, Deich-Interessent, Deichherr, genannt.
Die Deichpflichtigkeit, plur. inus. die Deichpflicht.
Der Deichrath, des -es, plur. die -räthe, der Rath in einem Deichgerichte. |