| Der Deichbeschauer, des -s, plur. ut nom. sing. eine von der Obrigkeit zur Beschauung der Deiche bestellte Person, welche an einigen Orten auch ein Krippgräfe genannt wird, von Krippe, ein Flechtwerk, Zaun. S. Adelung Deichschau.
Die Deichbeschwêrden, singul. inus. die zur Erhaltung eines Deiches nöthigen Arbeiten und Kosten; die Deichlast, Deichhülfe, Deichkosten.
Der Deichbothe, des -n, plur. die -n, ein zur Bestellung, Ansagung und Exequirung in Deichsachen angenommener Bothe; ein Deichläufer.
Der Deichbrief, des -es, plur. die -e, eine zum Deichwesen gehörige Urkunde.
Der Deīchbrúch, des -es, plur. die -brche, die von dem Wasser geschehene Durchbrechung eines Deiches, so daß Ebbe und Fluth durch den Schaden ein- und ausgehen kann, und der Ort, wo ein Deich durchgebrochen worden.
Die Deīchbrche, plur. die -n, die Verbrechen wider die Deichgesetze; ingleichen die dadurch verwirkte Strafe. S. Adelung Brüche.
Das Deīchbūch, des -es, plur. die -bǖcher, ein Buch, worin alle Deichpflichtige, und eines jeden Antheil an der Erhaltung eines Deiches, verzeichnet sind; die Deichacht, der Deichbrief, das Deichregister, die Deichrolle.
Der Deichdamm, des -es, plur. die -dämme, ein kleiner Damm, welcher das Wasser von einem Deiche abhält; die Lauung.
Der Deicheidige, des -n, plur. die -n, ein Deicheidiger, ein beeidigter Aufseher über das Deichwesen; ein Deichgeschworner.[Bd. 1, Sp. 1437]
Deichen, verb. reg. act. einen Deich aufführen; ingleichen, einen Deich ausbessern, an einem Deiche arbeiten. So auch die Deichung.
Der Deicher, des -s, plur. ut nom. sing. der Arbeiter an einem Deiche. |