| Das Bürschgêld, des -es, plur. inus. bey den Jägern, dasjenige Geld, welches der Jäger bey Lieferung eines Stückes Wild von der Herrschaft bekommt; im gemeinen Leben das Schießgeld.
Der Brschgenóß, des -ssen, plur. die -ssen, in Schwaben, derjenige, welcher an der freyen Bürsch Antheil hat, er sey nun ein Bürschstand, oder dessen Unterthan; ein Bürschverwandter.
Die Bürschgerêchtigkeit, plur. inus. eben daselbst, das Recht, sich der freyen Bürsch zu bedienen.
Der Bürschhund, des -es, plur. die -e, bey den Jägern, ein Hund, welcher das angeschossene oder gebürschte Wildbret verfolget und niederreißet; ein Schweißhund.
Der Bürschmeister, des -s, plur. ut nom. sing. bey Herrschaften, ein Jäger, welchem ein Jägerhaus mit dessen Zubehör anvertrauet ist, und welcher seine Herrschaft zum Bürschen des Wildes anführet.
Der Bürschner, des -s, plur. ut nom. sing. in Schwaben, welcher auf die Bürsche gehet. Freye Bürschner, Unterthanen[Bd. 1, Sp. 1271] der Bürschstände, welche das Recht haben, sich der freyen Bürsch zu bedienen.
Der Bürschoberste, des -n, plur. die -n, eben daselbst, ein mächtiger Bürschstand, welchen die übrigen erwählen, damit er für die Befolgung der Bürschordnung Sorge trage.
Die Bürschordnung, plur. die -en, eben daselbst, ein von den Bürschständen verabredetes Gesetz, wie sich ihre Unterthanen der freyen Bürsch bedienen sollen.
Der Brschpáß, des -sses, plur. die -pässe, eben daselbst, eine schriftliche Erlaubniß, durch welche ein Bürschstand seinen Unterthan zum Gebrauch der freyen Bürsch berechtiget.
Das Bürschpulver, des -s, plur. car. die feinste Art des Schießpulvers; Scheibenpulver, zum Unterschiede von dem Musketen- und Stückpulver.
Der Búrsch-Recếß, des -sses, plur. die -sse, ein Vertrag, oder Beschluß der Bürschstände auf einem Bürschtage. |