| Das Lehensgericht, oder Lehnsgericht, des -es, plur. die -e, S. Adelung Lehenhof.
Die Lehenshand, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, die Lehensfolge zu bezeichnen, d. i. das Recht, in einem Lehen zu folgen. Die Lehenshand haben, lehensfähig seyn.
Der Lehenshêrr, oder Lehnshêrr, S. Adelung Lehenherr.
Der Lehenshof, oder Lehnshof, S. Adelung Lehenhof.
Der Lēhens-Indúlt, des -es, plur. die -e, die Nachsicht, welche der Lehnsherr dem Lehnsmanne in Ansehung der Zeit zur Empfangung des Lehens bewilliget; aus dem Lat. Indulium.
Die Lehenskammer, oder Lehnskammer, plur. die -n, S. Adelung Lehenhof.
Die Lehenskanzelley, oder Lehnskanzelley, plur. die -en, S. eben daselbst.
Der Lehensmann, oder Lehnsmann, S. Adelung Lehenmann.
Das Lēhenspfrd, oder Lehnspfêrd, S. Adelung Lehenpferd.
Die Lehenspflicht, oder Lehenspflicht, plur. die -en. 1) Eine jede Pflicht, welche der Lehenherr und Lehenmann einander zu leisten schuldig sind, besonders welche der letztere dem erstern zu entrichten verbunden ist. Ingleichen der ganze Inbegriff dieser Pflichten; ohne Plural. 2) Die feyerliche Versicherung der Treue des Lehenmannes gegen seinen Lehenherren, welche, wenn sie vermittelst eines Eides geleistet wird, der Lehenseid heißet; ohne Plural. Die Lehenspflichten leisten.
Das Lehens-Register, oder Lehns-Register, des -s, plur. ut nom. sing. S. Adelung Lehensbuch. |