| Das Lehenrêcht, oder Lehnrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, d. i. ein Gesetz, oder zu einem Gesetze gewordener Gebrauch in Lehenssachen, Gesetze, nach welchen die Rechte des Lehenherren und der Lehenleute in Ansehung der lehenbaren Verbindung entschieden werden. 2) Der ganze Inbegriff dieser Gesetze; ohne Plural. S. auch Hofrecht. 3) In einigen Gegenden auch wohl ein für Lehenssachen niedergesetztes Gericht; ein Lehenhof. 4) Das Recht des Lehenherren, besonders die von ihm abhängigen Lehengüter zu Lehen zu geben.
Das Lēhen-Regāl, oder Lēhn-Regāl, des -es, plur. die -e, das Lehenrecht in der letzten vierten Bedeutung, als ein Regal betrachtet, S. dieses Wort.
Der Lehenrichter, oder Lehnrichter, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der Richter in einem Lehenhofe; der Lehensrichter. S. Adelung Lehen-Propst. 2) Ein Richter auf dem Lande, welcher sein Richteramt von einem andern zu Lehen trägt; zum Unterschiede von einem Erbrichter.
Das Lehensbekênntniß, oder Lehnsbekênntniß, des -sses, plur. die -sse, S. Adelung Lehensschein.
Das Lēhensbūch, oder Lēhnsbūch, des -es, plur. die -bǖcher, ein Buch oder Verzeichniß der Lehen; das Lehens-Register, ehedem das Mannbuch, besonders so fern es ein Verzeichniß der Ritterlehen enthält. Auch in den Bergwerken hat man Lehensbücher oder Lehnbücher, worein die Lehenschaften verzeichnet werden.
Die Lehenschaft, oder Lehnschaft, plur. die -en, ein besonders im Bergbaue übliches Wort. 1) Ein Lehen, eine Zeche, oder Grube, welche einem andern zu Lehen gegeben ist. 2) Auch die Gewerken oder Personen, welche sich zur gemeinschaftlichen Anbauung eines Bergwerkes mit einander verbinden, werden zuweilen eine Lehenschaft genannt.
Der Lehenschatz, des -es, plur. die -schätze, S. Adelung Lehenware.
Der Lehenschein, S. Adelung Lehensschein.
Der Lehenschulze, oder Lehnschulze, des -n, plur. die -n, ein Schulze auf dem Dorfe, welcher sein Schulzenamt erblich zu Lehen besitzet, und weder von dem Gerichtsherren, noch von der Gemeine erwählet werden darf.
Die Lehens-Curie, plur. die -n, S. Adelung Lehenhof.
Der Lehenseid, oder Lehnseid, des -es, plur. die -e, die eidliche Angelobung der Treue, welche der Lehenmann dem Lehenherren bey Empfangung der Lehen ableget. |