| Die Lêbensgefahr, plur. die -en, die Gefahr, nahe Möglichkeit, das Leben zu verlieren. In Lebensgefahr gerathen.
Die Lêbensgeister, sing. inus. eine höchst feine flüssige Materie, welche in dem Gehirn erzeugt wird, und sich vermittelst der Nerven durch den ganzen Leib vertheilet, um ihm Empfindung und Bewegung zu ertheilen; der Nervensaft, so fern derselbe von einigen mit diesen Lebensgeistern für einerley gehalten wird.
Die Lêbensgeschichte, plur. die -n, S. Adelung Lebensbeschreibung.
Lêbenslang, adv. so lange man lebt, so lange das Leben dauert. Das werde ich lebenslang nicht vergessen.
Der Lêbenslauf, plur. die -läufe. 1) Das Leben unter dem Bilde eines Laufes betrachtet; ohne Plural. Seinen Lebenslauf vollenden, sterben. 2) Die Beschreibung des Lebens einer einzelnen Person; die Lebensbeschreibung, die Lebensgeschichte, das Leben.
Das Lêbensmittel, des -s, noch mehr aber im Plural, ut nom. sing. Körper, welche zum Unterhalte des natürlichen menschlichen Lebens dienen; Nahrungsmittel, im Schwabensp. Lipnar. Die Lebensmittel werden theuer, wenn Brot, Fleisch, Gemüse u. s. f. theuer werden. Einer Armee die Lebensmittel abschneiden, die Zufuhre derselben. Von den Nahrungsmitteln für Thiere ist dieses Wort nicht üblich.
Die Lêbensordnung, plur. inus. die Ordnung in dem Gebrauche solcher Dinge, welche zur Erhaltung des natürlichen Lebens gereichen; mit einem fremden Kunstworte die Diät.
Die Lêbenspflicht, plur. die -en, eine Pflicht, welche man in Ansehung seines Lebens, d. i. ganzen Verhaltens, zu beobachten hat.
Die Lêbensregel, plur. die -n, eine Regel oder Vorschrift, welche unser Leben, d. i. so wohl unser Verhalten in Ansehung der Erhaltung des natürlichen Lebens, als auch unser sittliches Verhalten bestimmt.[Bd. 2, Sp. 1958]
Der Lêbenssaft, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -säfte, bey einigen, der Nervensaft, so fern er als der Grund des natürlichen Lebens betrachtet wird, S. Adelung Lebensgeister.
Die Lêbensstrafe, plur. die -n, die Strafe am Leben; zum Unterschiede von einer bloßen Leibesstrafe. Jemanden mit einer Lebensstrafe belegen. |