| Lèhnig, adj. et adv. welches nur im Bergbaue einiger Gegenden üblich ist, wo es für söhlig, d. i. wagerecht, üblich ist. S. das Beywort 2. Lêhne und Legen.
Der Lēhnlackēy, des -en, plur. die -en, ein Lackey, welcher ein Geschäft daraus macht, sich auf einige Zeit von andern entlehnen, d. i. zu ihrem Gebrauche auf kurze Zeit für Geld dingen zu lassen; an andern Orten ein Lohnlackey, Miethlackey.
Das Lēhnpfrd, des -es, plur. die -e, ein entlehntes, d. i. für Geld auf kurze Zeit gedungenes Pferd, welches doch im Hochdeutschen am häufigsten ein Lohnpferd oder Miethpferd genannt wird, und mit einem Lehenpferde oder Lehenspferde nicht verwechselt werden muß.
Der Lehnsatz, des -es, plur. die -sätze, in der Logik, ein Satz, welchen man aus einer andern Wissenschaft zu seiner gegenwärtigen Absicht entlehnet hat; Lemma.
Die Léhnschnur, plur. die -schnüre, bey den Buchdruckern, die Schnur, woran sich das Rähmchen am Deckel der Druckpresse lehnet, und welche am häufigsten der Anschlag oder der Immhamen genannt wird.
Der Lèhnsêssel, des -s, plur. ut nom. sing. ein mit einer Rück- und Armlehne versehener Sessel; ein Lehnstuhl, Franz. Fauteuil, aus dem mittlern Lat. Faldistolium, Faltenstuhl. S. Adelung Sessel.
Der Lèhnstuhl, des -es, plur. die -stühle, ein mit Lehnen versehener Stuhl, woran man nicht nur den Rücken, sondern auch die Arme und Backen lehnen kann; ein Sorgestuhl, ein Großvaterstuhl oder Großvater.
Das Lehr, des -es, plur. die -e, ein nur bey verschiedenen Arbeitern und Künstlern übliches Wort, ein Maß, ein Modell zu bezeichnen. In diesem Verstande kommt es in dem Worte Kugellehr vor, S. dasselbe. Am häufigsten ist es im weiblichen Geschlechte üblich, die Lehre, S. Lehre 1.
Der Lehrabschied, des -es, plur. die -e, S. Adelung Lehrbrief.
Das Lehramt, des -es, plur. die -ämter. 1) Das Amt, d. i. die Verbindlichkeit und Befugniß, andere zu lehren; ohne Plural. Das gottesdienstliche Lehramt, welches auch nur das[Bd. 2, Sp. 1984] Lehramt schlechthin genannt wird. 2) Dasjenige äußere Verhältniß, die Stelle, Bedienung, kraft welcher man dieses Amt, oder diese Verbindlichkeit auf sich hat. In einem öffentlichen Lehramte stehen. Ein gottesdienstliches Lehramt. Ein akademisches Lehramt, eine Professur. Das Lehramt an einer Schule verwalten. Zwey Lehrämter zugleich bekleiden.
Die Lēhrārt, plur. die -en, die Art und Weise, wie man andere lehret, oder unterrichtet. Eine gute Lehrart haben. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, die Ordnung in dem Vortrage einer Lehre, oder der zu derselben gehörigen Regeln; mit einem Griechischen Kunstworte die Methode. Die synthetische, mathematische, oder zusammen setzende Lehrart, welche von den Erklärungen und Grundsätzen anfängt. Die analytische oder auflösende, welche von dem zu erweisenden Satze selbst anfängt, und bis auf die Grundsätze und Erklärungen zurück gehet. Die vermischte Lehrart, welche aus Verbindung beyder entstehet. |