| | Abdarben, verb. reg. act. et reciproc. bis zu dem Grade des Darbens oder Nothleidens entziehen. Ich darbe es meinem Leibe, ja meiner Seele selbst ab, Gell. Sie darbten sich oft das frische Wasser ab, Ebend. Ich habe meinem eigenen Maule den Bissen abgedarbt, Ebend. Es ist eigentlich ein Reciprocum. Gebraucht man es ja als ein Activum, so kann es doch nur von den Theilen dessen gebraucht werden, der sich etwas abdarbet, wie aus obigen Beyspielen erhellet. Einem andern etwas abdarben, ist nicht gebräuchlich.
Abdarren, S. Adelung Abdörren.
Abdêcken, verb. reg. act. 1) Die Decke einer Sache, und was deren Stelle vertritt, wegnehmen. Das Dach abdecken. Noch mehr aber metonymisch, eine Sache ihrer Decke berauben. Den Tisch abdecken. Das Haus abdecken. Der Wind hat das ganze Haus abgedeckt. 2) Figürlich deckt der Jäger das Wild ab, wenn er es auswirkt; im Oberd. ihm die Decke abnehmen. Ferner wird es in der anständigen Sprechart für das niedrige schinden gebraucht, d. i. dem umgefallenen Viehe die Haut abziehen. So auch die Abdeckung. 3) Derb ausprügeln, im gemeinen Leben, so wie zudecken; wo es wohl eigentlich nicht zu Decke gehöret, sondern eine unmittelbare Onomatopöie ist, wie das bekannte tax, tax erit in tergo tuo.
Der Abdècker, des -s, plur. ut nom. singul. eine etwas anständigere Benennung dessen, was der Pöbel einen Schinder nennet. S. Adelung Kafiller und Schinder.
Die Abdèckerey, plur. die -en; 1) das Amt eines Abdeckers, und 2) dessen Wohnung.
Das Abdêckerlêder, des -s, plur. doch nur von mehrern Arten, ut nom. sing. dasjenige Leder, welches von dem Abdecker dem gefallenen Viehe abgezogen worden; im Gegensatze dessen, was die Fleischer abziehen.
Abdeichen, verb. reg. act. in den Marschländern, vermittelst eines Deiches absondern, einschließen, S. Adelung Deich. Daher die Abdeichung.
Abdielen, verb. reg. act. 1) Mit Dielen oder Bretern absondern. Eine Kammer abdielen. 2) Mit den gehörigen Dielen versehen; dielen bedielen. Den Fußboden, ein Zimmer, abdielen.
Abdienen, verb. reg. act. 1) † Durch persönliche Dienste bezahlen; im gemeinen Leben. Der Knecht dienet eine Schuld, der[Bd. 1, Sp. 19] Soldat einen Vorschuß ab. Abdienen gehet mehr auf die persönlichen Dienste selbst, das gleichfalls niedrige abverdienen aber auf den Verdienst oder den Werth des Dienstes nach Gelde berechnet. 2) * An einigen Oberdeutschen Höfen heißt es so viel, als die Speisen von der Tafel tragen, so wie aufdienen daselbst, die Tafel damit besetzten, bedeutet.
† Abdingen, verb. irreg. act. (S. Adelung Dingen,) einen Nachlaß an dem geforderten Kaufpreise durch Dingen erhalten; edler abhandeln. Ich habe ihm fünf Thaler abgedungen. Er läßt sich nichts abdingen. Anm. Ehedem bedeutete dieses Zeitwort auch so viel als abspänstig machen; wovon man ein Beyspiel beym Haushalt h. v. sehen kann. Im Oberdeutschen sagt man für abdingen auch abmarkten.
† Abdisputīren, verb. reg. act. einem etwas, es ihm abstreiten; im gemeinen Leben. |
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