| | † Abblatten, verb. reg. act. in der Landwirthschaft, die Blätter eines Baumes oder einer Pflanze abbrechen, welches besonders bey dem Weine, Tobak und Kohl geschiehet. Den Wein abblatten, in der Schweiz falchen. Bey den Jägern ist abblatten, wenn das Wild von dem grünen Laube frißt.
Abblättern, verb. reg. act. wie das vorige, nur daß es von allgemeinerm und zum Theil auch edlerm Gebrauche ist. Man sagt auch sich abblättern, von manchen Körpern, wenn sich ihre Theile in Gestalt einzelner Blätter von einander geben. Der Kuchen, der Stein u. s. f. hat sich ganz abgeblättert. Daher die Abblätterung.
Abbläuen, verb. reg. 1) † Activum von bläuen, schlagen, im gemeinen Leben, sehr schlagen. Und sorgte, ihr mit jedem Tage Den Rücken zehnmahl abzubläuen. Weiße. 2) Neutrum, mit haben, von blau, die blaue Farbe fahren lassen. Das Tuch bläuet sehr ab.
Abblicken, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort haben, erfordert, und auf den Schmelzhütten und bey den Probirern so viel, als gehörig blicken, zum Zeichen der völligen Reinigkeit blicken, bedeutet. Daher das Abblicken.
Abblühen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, das[Bd. 1, Sp. 13] Blühen vollenden. Bis der Weinberg, oder der Weinstock abgeblühet hat. Das Getreide hat noch nicht abgeblühet. Mit dem Hülfsworte seyn, aufhören zu blühen, für verblühen, ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich, wenigstens unedel: die Rosen sind abgeblühet, besser verblühet.
Abblüthen, verb. reg. act. an einigen Orten, der Blüthen berauben. Die Orangenbäume abblüthen.
Abbohren, verb. reg. act. in dem Bergbaue so viel als, bohren, oder völlig fertig bohren. Ein Loch abbohren. In dem Bergbaue hat man bey dem Gesteine dazu einen eigenen Bohrer, welcher der Abbohrer genannt wird.
Abborgen, verb. reg. act. von einem borgen, entlehnen. Welchem Collins haben sie diesen armseligen Einwurf abgeborgt? Less. So auch die Abborgung.
Der Abbrand, des -es, plur. inus. in den Schmelzhütten dasjenige, was dem Blicksilber im Brennen, oder in der Reinigung, am Gewichte abgehet.
Abbraten, verb. irreg. act. (S. Adelung Braten,) fertig braten, in den Küchen. Eine Gans, ein Huhn abbraten, wenn sie kalt gegessen werden sollen.
* Abbrauchen, verb. reg. act. durch den Gebrauch verderben, abnützen; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Verbum, welches aber bey dem Opitz vorkommt. Dein Rock ist abgebraucht. Und figürlich. Das Grauseyn schleicht herbey, Dein Stolz ist abgebraucht. |
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